Daten
Kommune
Pulheim
Größe
779 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
10.09.10, 12:44
Aktualisiert
10.09.10, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 Anderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung
Neue Fassung
Alte Fassung
$13 Absatz 2
$ 13 Absatz 2
-> Grabstätten werden unterschieden in
a) Reihengrabstätten
b) Wahlgrabstätten
c) Urnenreihengrabstätten
d) Urnenwahlgrabstätten
e) Ehrengrabstätten
f) anonyme U rnenreiheng rabstätten
-> Grabstätten werden unterschieden in
a) Reihengrabstätten
b) Wahlgrabstätten
c) U rnenreiheng rabstätten
d) Urnenwahlg rabstätten
e) Ehrengrabstätten
f) anonyme Urnenreiheng rabstätten
g) pflegefreie Urnenwah I grabstätten
h) pflegefreie Wahlgrabstätten
$ 15 Absatz 14 (Ergänzung)
'15
-> Pflegefreie Wahlgrabstätten sind
Grabstätten für Erdbestattungen, an denen
auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer
von 20 Jahren verliehen und deren Lage im
Benehmen mit dem Enverber bestimmt wird.
Die Nutzungsrechte werden nur für die
gesamte Grabstätte verliehen und können
mehrmalig wiedererworben werden. Diese
Grabstätten werden nur als Einfachgräber
vergeben. Die Nutzungsberechtigten haben
die Möglichkeit, eine Grabfläche von ca. 1 m'
eigenhändig zu pflegen. $ 15 Absätze 4 bis
1 3 gelten entsprechend.
$ 16 Absatz
1
-> Aschen dürfen beigesetzt werden in
a) U rnenreihengrabstätten
b) Urnenwahlg rabstätten
c) Anonyme Urnenreihengrabstätten
d) Grabstätten für Erdbestattungen mit
Ausnahme der Reihengrabstätten
16
$ 16 Absatz
1
-> Aschen dürfen beigesetzt werden in
a) Urnenreihengrabstätten
b) Urnenwahlgrabstätten
c) anonyme U rnenreihengrabstätten
d) Grabstätten für Erdbestattungen mit
Ausnahmen der Reihengrabstätten
e) pflegefreie Urnenwahlgrabstätten
$ 16 AbsatzT (Ergänzung)
-> Pflegefreie Urnenwahlgrabstätten sind für
Urnenbeisetzungen bestimmte Grabstätten,
an denen auf Antraq ein Nutzunqsrecht für
die Dauer von 20 Jahren verliehen und
deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber
bestimmt wird. Die Nutzungsrechte werden
nur für die gesamte Grabstätte verliehen und
können mehrmalig wiedererworben werden.
Diese Grabstätten werden nur als
Einfachgräber vergeben. Den
Nutzungsberechtigten haben die Möglichkeit,
eine Grabfläche von ca. 1 m'eigenhändig zu
pflegen. $ 15 Absätze 4 bis 13 gelten
entsprechend.
s20
$ 20 Absatz 5 (Ergänzung)
-> Pflegefreie Grabstätten
Vorgegebenes Raummaß für das Grabmal
bei Urnenwahlgrabstätten 30 x 30 cm und
beiWahlgrabstätten 40 cm x 40 cm. Eine
Höhe von maximal 1.30 m darf nicht
überschritten werden.