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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 96/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
779 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
10.09.10, 12:44
Aktualisiert
10.09.10, 12:44
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 96/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 96/2010)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 Anderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung Neue Fassung Alte Fassung $13 Absatz 2 $ 13 Absatz 2 -> Grabstätten werden unterschieden in a) Reihengrabstätten b) Wahlgrabstätten c) Urnenreihengrabstätten d) Urnenwahlgrabstätten e) Ehrengrabstätten f) anonyme U rnenreiheng rabstätten -> Grabstätten werden unterschieden in a) Reihengrabstätten b) Wahlgrabstätten c) U rnenreiheng rabstätten d) Urnenwahlg rabstätten e) Ehrengrabstätten f) anonyme Urnenreiheng rabstätten g) pflegefreie Urnenwah I grabstätten h) pflegefreie Wahlgrabstätten $ 15 Absatz 14 (Ergänzung) '15 -> Pflegefreie Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Enverber bestimmt wird. Die Nutzungsrechte werden nur für die gesamte Grabstätte verliehen und können mehrmalig wiedererworben werden. Diese Grabstätten werden nur als Einfachgräber vergeben. Die Nutzungsberechtigten haben die Möglichkeit, eine Grabfläche von ca. 1 m' eigenhändig zu pflegen. $ 15 Absätze 4 bis 1 3 gelten entsprechend. $ 16 Absatz 1 -> Aschen dürfen beigesetzt werden in a) U rnenreihengrabstätten b) Urnenwahlg rabstätten c) Anonyme Urnenreihengrabstätten d) Grabstätten für Erdbestattungen mit Ausnahme der Reihengrabstätten 16 $ 16 Absatz 1 -> Aschen dürfen beigesetzt werden in a) Urnenreihengrabstätten b) Urnenwahlgrabstätten c) anonyme U rnenreihengrabstätten d) Grabstätten für Erdbestattungen mit Ausnahmen der Reihengrabstätten e) pflegefreie Urnenwahlgrabstätten $ 16 AbsatzT (Ergänzung) -> Pflegefreie Urnenwahlgrabstätten sind für Urnenbeisetzungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antraq ein Nutzunqsrecht für die Dauer von 20 Jahren verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Die Nutzungsrechte werden nur für die gesamte Grabstätte verliehen und können mehrmalig wiedererworben werden. Diese Grabstätten werden nur als Einfachgräber vergeben. Den Nutzungsberechtigten haben die Möglichkeit, eine Grabfläche von ca. 1 m'eigenhändig zu pflegen. $ 15 Absätze 4 bis 13 gelten entsprechend. s20 $ 20 Absatz 5 (Ergänzung) -> Pflegefreie Grabstätten Vorgegebenes Raummaß für das Grabmal bei Urnenwahlgrabstätten 30 x 30 cm und beiWahlgrabstätten 40 cm x 40 cm. Eine Höhe von maximal 1.30 m darf nicht überschritten werden.