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Anfrage (Anfrage bzgl. Parkscheibenpflicht auf dem Parkplatz des Einkaufscenter Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
27.10.2009
Erstellt
06.11.09, 09:55
Aktualisiert
06.11.09, 09:55
Anfrage (Anfrage bzgl. Parkscheibenpflicht auf dem Parkplatz des Einkaufscenter Liblar)

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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Theo Mechernich Brühler Straße 1 c 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Bodenbevorratung Holzdamm 10 Herr Schwellnuss 0 22 35 / 409-422 822 05.10.2009 Ihre Anfrage vom 25.08.2009 Rat Betrifft: F 457/2009 27.10.2009 Anfrage bzgl. Parkscheibenpflicht auf dem Parkplatz des Einkaufscenter Liblar Sehr geehrter Herr Mechernich, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Im Jahr 2007 hat sich die BBE intensiv mit der Situation im Erftstadt-Center beschäftigt. Dabei wurde erneut festgestellt, dass bereits um 8.00 Uhr alle Kundenparkplätze in unmittelbarer Nachbarschaft zum EKZ durch Mitarbeiter der Verwaltung sowie der im EKZ ansässigen Betriebe belegt waren. Die BBE hat daher angeregt – im Interesse der Kunden im EKZ – eine Parkraumbewirtschaftung durch Parkscheibenpflicht einzuführen. Dies wurde auch im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilien am 04.03.2008 seitens der BBE vorgestellt. Tenor des Ausschusses war, alle Maßnahmen die zur Verbesserung im EKZ beitragen, zeitnah umzusetzen. Auf einstimmigen Beschluss der Eigentümer des Centers wurde diese Regelung in der zweiten Jahreshälfte 2008 umgesetzt. Die Einführung der Parkscheibenpflicht ist in der Presse bekannt gegeben worden. In der Anfangszeit wurden keine Verwarngelder ausgesprochen, vielmehr wurden die Parker durch Hinweiszettel auf die Parkscheibenpflicht hingewiesen. Die Maßnahme dient den Kunden und Geschäftsleuten im EKZ. Dabei muss leider in Kauf genommen werden, dass gelegentlich Kunden durch Verhängung von Verwarngeldern verärgert werden. Insgesamt wird jedoch die Einführung der Parkscheibenpflicht sowohl von den Betreiber des Centers, als auch von der Kundschaft positiv aufgenommen. Alle Flächen wo die Parkscheibenpflicht gilt, stehen im Eigentum der Stadt Erftstadt, es handelt sich hierbei nicht um Privatflächen. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgte ausschließlich über die Eigentümergemeinschaft. Auf dem Privatgelände werden keine Kontrollen durchgeführt. Bodenmarkierungen nach STVO sind im Bereich der mit Parkscheibenpflicht belegten Flächen nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen (Bösche)