Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
27.10.2009
Erstellt
06.11.09, 09:55
Aktualisiert
06.11.09, 09:55
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Theo Mechernich
Brühler Straße 1 c
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Bodenbevorratung
Holzdamm 10
Herr Schwellnuss
0 22 35 / 409-422
822
05.10.2009
Ihre Anfrage vom 25.08.2009
Rat
Betrifft:
F 457/2009
27.10.2009
Anfrage bzgl. Parkscheibenpflicht auf dem Parkplatz des Einkaufscenter Liblar
Sehr geehrter Herr Mechernich,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Im Jahr 2007 hat sich die BBE intensiv mit der Situation im Erftstadt-Center beschäftigt. Dabei
wurde erneut festgestellt, dass bereits um 8.00 Uhr alle Kundenparkplätze in unmittelbarer
Nachbarschaft zum EKZ durch Mitarbeiter der Verwaltung sowie der im EKZ ansässigen Betriebe
belegt waren. Die BBE hat daher angeregt – im Interesse der Kunden im EKZ – eine
Parkraumbewirtschaftung durch Parkscheibenpflicht einzuführen. Dies wurde auch im Ausschuss
für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilien am 04.03.2008 seitens der BBE
vorgestellt. Tenor des Ausschusses war, alle Maßnahmen die zur Verbesserung im EKZ beitragen,
zeitnah umzusetzen.
Auf einstimmigen Beschluss der Eigentümer des Centers wurde diese Regelung in der zweiten
Jahreshälfte 2008 umgesetzt. Die Einführung der Parkscheibenpflicht ist in der Presse bekannt
gegeben worden. In der Anfangszeit wurden keine Verwarngelder ausgesprochen, vielmehr
wurden die Parker durch Hinweiszettel auf die Parkscheibenpflicht hingewiesen. Die Maßnahme
dient den Kunden und Geschäftsleuten im EKZ. Dabei muss leider in Kauf genommen werden,
dass gelegentlich Kunden durch Verhängung von Verwarngeldern verärgert werden. Insgesamt
wird jedoch die Einführung der Parkscheibenpflicht sowohl von den Betreiber des Centers, als
auch von der Kundschaft positiv aufgenommen.
Alle Flächen wo die Parkscheibenpflicht gilt, stehen im Eigentum der Stadt Erftstadt, es handelt
sich hierbei nicht um Privatflächen. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgte ausschließlich über
die Eigentümergemeinschaft. Auf dem Privatgelände werden keine Kontrollen durchgeführt.
Bodenmarkierungen nach STVO sind im Bereich der mit Parkscheibenpflicht belegten Flächen
nicht vorhanden.
Mit freundlichen Grüßen
(Bösche)