Daten
Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
06.07.10, 11:04
Aktualisiert
06.07.10, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
II/32.37.30
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
22.06.2010
X
06.07.2010
X
Frau Jarmer
(Verfasser/in)
221/2010
nö. S. TOP
25.05.2010
(Datum)
BETREFF:
1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der
Brandschau in der Stadt Pulheim vom 09.02.1999
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
x
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der HFA empfiehtl/ Der Rat beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Pulheim vom 09.02.1999
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Gemäß § 41 Abs. 4 i.V.m. § 6 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW (FSHG) kann die Kommune
für die Durchführung der Brandschau Gebühren erheben.
Die derzeit gültige Satzung von 1999 wurde überarbeitet und entsprechend der geänderten Personal- und Sachkosten aktualisiert.
Die Gebühr setzt sich zusammen aus den durchschnittlichen Personalkosten pro Stunde für den
gehobenen sowie mittleren feuerwehrtechnischen Dienst, 5 % der durchschnittlichen Personalkosten pro Stunde für die Sachbearbeitung, sowie den entsprechenden Sachkosten.
Es ergibt sich eine Erhöhung der Gebühr um 4,45 € auf 51,49 € pro angefangene Stunde.
-2-