Daten
Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
23.06.10, 19:17
Aktualisiert
23.06.10, 19:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
II / 520
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
24.11.2009
X
08.12.2009
X
15.12.2009
X
Herr Ritter
(Verfasser/in)
503/2009
nö. S. TOP
5
03.11.2009
(Datum)
BETREFF:
Sportstättennutzungsentgelt für städtische Sportstätten
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja
ja
nein
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
zu 1.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit und der HFA empfehlen
zu 2.
der Rat beschließt
die Erhebung eines Sportstättennutzungsentgelts ab dem 01.01.2010 bis auf Widerruf wie
nachfolgend aufgeführt:
aktive erwachsene Mitglieder= _____ €
inaktive erwachsene Mitglieder
= _____ €
aktive jugendliche Mitglieder
= _____ €
inaktive jugendliche Mitglieder
= _____ €
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
In seiner Sitzung am 20.12.2005 hatte der Rat der Stadt Pulheim erstmals die Erhebung eines
Sportstättennutzungsentgelts für die Nutzung städtischer Sportstätten beschlossen. Die mit den
städtischen Sportvereinen abgeschlossene Vereinbarung (Anlage 1) beinhaltete eine Befristung
bis zum 31.12.2009. Damit wurde insgesamt das Sportstättennutzungsentgelt im Zeitraum vom
01.04.2006 bis 31.12.2009 erhoben.
Der Rat hat beschlossen, ein mitgliederbezogenes Entgelt zu erheben. Es kann festgestellt werden, dass das Sportstättennutzungsentgelt zwischenzeitlich auch in Bezug auf den Abrechnungsmodus von allen betroffenen Sportvereinen akzeptiert wird und, dass die Abrechnung ohne personelle Mehrausstattung vorgenommen werden kann.
Bisher wird von den Sportvereinen das nachfolgend aufgeführte Sportstättennutzungsentgelt erhoben:
aktive erwachsene Mitglieder
inaktive erwachsene Mitglieder
aktive jugendliche Mitglieder
inaktive jugendliche Mitglieder
=
=
=
=
2,00 €/Monat
1,00 €/Monat
0,50 €/Monat
0,25 €/Monat
Im Erhebungszeitraum wurden bislang folgende Einnahmen erzielt:
Einnahmen 2006
=
92.810.70 € (April bis Dezember)
Einnahmen 2007
=
120.824,83 €
Einnahmen 2008
=
113.892,90 € aktive Erwachsene
aktive Jugendliche
inaktive Erwachsene
inaktive Jugendliche
voraussichtliche Einnahmen 2009
= ca. 114.000,00 € aktive Erwachsene
aktive Jugendliche
inaktive Erwachsene
inaktive Jugendliche
Anlage
-2-
3.372
4.751
412
157
8.692
3.292
4.710
440
146
8.588