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Beschlussvorlage (Sportstättennutzungsentgelt für städtische Sportstätten)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
23.06.10, 19:17
Aktualisiert
23.06.10, 19:17
Beschlussvorlage (Sportstättennutzungsentgelt für städtische Sportstätten) Beschlussvorlage (Sportstättennutzungsentgelt für städtische Sportstätten)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit Haupt- und Finanzausschuss Rat II / 520 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 24.11.2009 X 08.12.2009 X 15.12.2009 X Herr Ritter (Verfasser/in) 503/2009 nö. S. TOP 5 03.11.2009 (Datum) BETREFF: Sportstättennutzungsentgelt für städtische Sportstätten VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: zu 1. Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit und der HFA empfehlen zu 2. der Rat beschließt die Erhebung eines Sportstättennutzungsentgelts ab dem 01.01.2010 bis auf Widerruf wie nachfolgend aufgeführt: aktive erwachsene Mitglieder= _____ € inaktive erwachsene Mitglieder = _____ € aktive jugendliche Mitglieder = _____ € inaktive jugendliche Mitglieder = _____ € ERLÄUTERUNGEN: -1- In seiner Sitzung am 20.12.2005 hatte der Rat der Stadt Pulheim erstmals die Erhebung eines Sportstättennutzungsentgelts für die Nutzung städtischer Sportstätten beschlossen. Die mit den städtischen Sportvereinen abgeschlossene Vereinbarung (Anlage 1) beinhaltete eine Befristung bis zum 31.12.2009. Damit wurde insgesamt das Sportstättennutzungsentgelt im Zeitraum vom 01.04.2006 bis 31.12.2009 erhoben. Der Rat hat beschlossen, ein mitgliederbezogenes Entgelt zu erheben. Es kann festgestellt werden, dass das Sportstättennutzungsentgelt zwischenzeitlich auch in Bezug auf den Abrechnungsmodus von allen betroffenen Sportvereinen akzeptiert wird und, dass die Abrechnung ohne personelle Mehrausstattung vorgenommen werden kann. Bisher wird von den Sportvereinen das nachfolgend aufgeführte Sportstättennutzungsentgelt erhoben: aktive erwachsene Mitglieder inaktive erwachsene Mitglieder aktive jugendliche Mitglieder inaktive jugendliche Mitglieder = = = = 2,00 €/Monat 1,00 €/Monat 0,50 €/Monat 0,25 €/Monat Im Erhebungszeitraum wurden bislang folgende Einnahmen erzielt: Einnahmen 2006 = 92.810.70 € (April bis Dezember) Einnahmen 2007 = 120.824,83 € Einnahmen 2008 = 113.892,90 € aktive Erwachsene aktive Jugendliche inaktive Erwachsene inaktive Jugendliche voraussichtliche Einnahmen 2009 = ca. 114.000,00 € aktive Erwachsene aktive Jugendliche inaktive Erwachsene inaktive Jugendliche Anlage -2- 3.372 4.751 412 157 8.692 3.292 4.710 440 146 8.588