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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 503/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
9,1 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
23.06.10, 19:17
Aktualisiert
23.06.10, 19:17
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 503/2009)

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Inhalt der Datei

Vereinbarung zwischen dem Verein … , vertreten durch den Vereinsvorstand, nachstehend Verein genannt und der Stadt Pulheim, vertreten durch den Bürgermeister, nachstehend Stadt genannt über die entgeltliche Nutzung von Sportstätten. 1. Die Stadt Pulheim stellt dem Verein städtische Sportanlagen und Sporthallen für den Trainingsbetrieb entsprechend der jeweils gültigen Sportstättenbelegungspläne zur Verfügung. 2. Für die Nutzung der Sportstätten wird ein Entgelt erhoben. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach den Ratsbeschlüssen vom 20.12.2005, 19.09.2006 und 15.05.2007. Zahlungspflichtig sind alle Mitglieder von Vereinen, Abteilungen und Sportgruppen, die beim LSB gemeldet sind. Die Zahlungspflicht besteht dann nicht, wenn die Mitglieder Sportgruppen oder Abteilungen angehören, die keine städtischen Sportanlagen nutzen. Für erwachsene Mitglieder wird ein Entgelt in Höhe von 2,00 € pro Monat erhoben, für jugendliche Mitglieder ( 0 – 18 Jahre ) ist ein Entgelt von 0,50 € im Monat zu entrichten. Inaktive Mitglieder zahlen 1 € (Erwachsene) bzw. 0,25 € (Jugendliche). Für inaktive Mitglieder wird das Nutzungsentgelt ab dem IV. Quartal 2006 erhoben. 3. Dieses Entgelt ist eine finanzielle Beteiligung am Unterhaltungsaufwand. Es stellt keine kostendeckende Miete dar. 4. Die Stadt kann die zur Verfügung gestellten Sportstätten nur nach Maßgabe der haushaltsmäßigen Möglichkeiten erhalten. Die Stadt trifft keine Erhaltungspflicht. Soweit Sportstätten vorübergehend nicht zur Verfügung gestellt werden können, ist die Stadt bemüht, diese möglichst schnell wieder in einen benutzungsfähigen Zustand zu versetzen. Ist eine Sportstätte aufgrund von Sanierungs- bzw. Reparaturmaßnahmen nicht nutzbar und ist es nicht möglich, in Abstimmung mit dem Nutzer eine alternative Örtlichkeit zur Verfügung zu stellen, wird bei einem Nutzungsausfall ab der 5. Woche das Entgelt anteilig gekürzt. 5. Die Vereinbarung wird befristet abgeschlossen und endet am 31.12.2009, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 6. Die Stadt und der Verein sind bestrebt, eine über dieses Datum hinausgehende Nutzung zu vereinbaren. 7. Das Entgelt ist quartalsweise zu entrichten. Der Verein hat sich bei der Bestandserhebung an die Ratsbeschlüsse vom 20.12.2005, 19.09.2006 und 15.05.2007 zu halten. 8. Das Entgelt wird erstmals rückwirkend zum 01.04.2006 erhoben. Pulheim, den Vereinsvorstand Pulheim, den 26.06.2007 Stadt Pulheim Der Bürgermeister Im Auftrag