Daten
Kommune
Pulheim
Größe
9,1 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
23.06.10, 19:17
Aktualisiert
23.06.10, 19:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vereinbarung
zwischen dem Verein … , vertreten durch den Vereinsvorstand, nachstehend Verein genannt
und
der Stadt Pulheim, vertreten durch den Bürgermeister, nachstehend Stadt genannt
über die entgeltliche Nutzung von Sportstätten.
1. Die Stadt Pulheim stellt dem Verein städtische Sportanlagen und Sporthallen für den
Trainingsbetrieb entsprechend der jeweils gültigen Sportstättenbelegungspläne zur
Verfügung.
2. Für die Nutzung der Sportstätten wird ein Entgelt erhoben. Die Höhe des Entgelts
richtet sich nach den Ratsbeschlüssen vom 20.12.2005, 19.09.2006 und 15.05.2007.
Zahlungspflichtig sind alle Mitglieder von Vereinen, Abteilungen und Sportgruppen,
die beim LSB gemeldet sind. Die Zahlungspflicht besteht dann nicht, wenn die
Mitglieder Sportgruppen oder Abteilungen angehören, die keine städtischen
Sportanlagen nutzen. Für erwachsene Mitglieder wird ein Entgelt in Höhe von 2,00 €
pro Monat erhoben, für jugendliche Mitglieder ( 0 – 18 Jahre ) ist ein Entgelt von 0,50
€ im Monat zu entrichten. Inaktive Mitglieder zahlen 1 € (Erwachsene) bzw. 0,25 €
(Jugendliche). Für inaktive Mitglieder wird das Nutzungsentgelt ab dem IV. Quartal
2006 erhoben.
3. Dieses Entgelt ist eine finanzielle Beteiligung am Unterhaltungsaufwand. Es stellt
keine kostendeckende Miete dar.
4. Die Stadt kann die zur Verfügung gestellten Sportstätten nur nach Maßgabe der
haushaltsmäßigen Möglichkeiten erhalten. Die Stadt trifft keine Erhaltungspflicht.
Soweit Sportstätten vorübergehend nicht zur Verfügung gestellt werden können, ist
die Stadt bemüht, diese möglichst schnell wieder in einen benutzungsfähigen
Zustand zu versetzen. Ist eine Sportstätte aufgrund von Sanierungs- bzw.
Reparaturmaßnahmen nicht nutzbar und ist es nicht möglich, in Abstimmung mit
dem Nutzer eine alternative Örtlichkeit zur Verfügung zu stellen, wird bei einem
Nutzungsausfall ab der 5. Woche das Entgelt anteilig gekürzt.
5. Die Vereinbarung wird befristet abgeschlossen und endet am 31.12.2009, ohne dass
es einer Kündigung bedarf.
6. Die Stadt und der Verein sind bestrebt, eine über dieses Datum hinausgehende
Nutzung zu vereinbaren.
7. Das Entgelt ist quartalsweise zu entrichten. Der Verein hat sich bei der
Bestandserhebung an die Ratsbeschlüsse vom 20.12.2005, 19.09.2006 und
15.05.2007 zu halten.
8. Das Entgelt wird erstmals rückwirkend zum 01.04.2006 erhoben.
Pulheim, den
Vereinsvorstand
Pulheim, den 26.06.2007
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Im Auftrag