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Beschlussvorlage (Entsorgung Abfall)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Datum
04.03.2009
Erstellt
09.03.09, 14:28
Aktualisiert
09.03.09, 14:28
Beschlussvorlage (Entsorgung Abfall)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum ------------------------- Hall. 15.10.2002 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 27.11.2002 Hauptausschuss 04.12.2002 Rat 19.12.2002 TOP Ein Ja Nein 251/2002 Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2000 Beschlussentwurf: Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat: 1. den Überschuss der Endkostenstelle „Entsorgung Rest- und Sperrmüll“ in Höhe von 26.388 DM ( 13.492 € ) als Gewinnvortrag in die Vorkalkulation 2003 einzustellen, 2. den errechneten Überschuss der Endkostenstelle „Entsorgung Bioabfall“ in Höhe von 26.053 DM ( 13.321 € ) nicht als Gewinnvortrag in die Vorkalkulation 2003 einzustellen. Der Überschuss aus dem Jahr 2000 basiert im Wesentlichen auf eine Senkung der Deponiekosten Mitte des Jahres 2000. Am 30. August 2000 wurde daher durch den Rat der Gemeinde Inden beschlossen, den damals geschätzten Überschuss in Höhe von 41.300 DM ( 21.116 € ) im Jahr 2001 an den Gebührenzahler weiterzugeben. Infolge dieses Gewinnvortrags wurde die Gebühr für die Bio-Tonne im Jahr 2001 reduziert. Damit ist für die Nachkalkulation 2001 bereits absehbar, dass ein Fehlbetrag auftreten wird, wenn der derzeit festgestellte Überschuss für das Jahr 2000, der tatsächlich nur 26.053 DM ( 13.321 € ) beträgt, wiederholt für die Vorkalkulation 2003 vorgetragen würde. Zudem käme es zu einer doppelten Gutschrift für den Gebührenzahler bzw. Lastschrift für die Gemeinde Inden. Begründung: Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderjahres innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes kompensiert werden. Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig seit 1999 Nachkalkulationen für die kostenrechnenden Einrichtungen durchgeführt werden. Das Ergebnis der Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2000 ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten Empfehlungen vor.