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Beschlussvorlage (Neubau Hallenbad in Stommeln Antwort zur Anregeung gemäß §24GO NW)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
08.12.2009
Erstellt
23.06.10, 19:17
Aktualisiert
23.06.10, 19:17
Beschlussvorlage (Neubau Hallenbad in Stommeln
Antwort zur Anregeung gemäß §24GO NW) Beschlussvorlage (Neubau Hallenbad in Stommeln
Antwort zur Anregeung gemäß §24GO NW)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Termin 08.12.2009 ö. S. X G. Hajok (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 557/2009 nö. S. TOP 20.11.2009 (Datum) BETREFF: Neubau Hallenbad in Stommeln Antwort zur Anregung gemäß § 24 GO NW VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Bürger HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA nimmt den Antrag des Herrn Kauth und die hierzu nachstehend aufgeführten Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis und erklärt die Angelegenheit damit als erledigt. ERLÄUTERUNGEN: Am 14.09. und 15.09.2009 fanden die Bietergespräche und das Auswahlverfahren zu o. g. VOFVerfahren statt. Die ausgeschriebenen Planungsleistungen wurden in das Los 1 für Generalplanungsleistungen und Los 2 für Projektsteuerungs- und Leitungsleistungen unterteilt. Für das Los 1 wurden die freiberuflichen Generalplanungsleistungen nach Teil II ( Gebäude und Freianlagen), VIII (Tragwerksplanung), IX ( Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1,2 und 3 des § 68 HOAI), X ( Thermische Bauphysik), XI ( § 81 HOAI, Bauakustik) und Brandschutz, -1- für das Los 2 die Projektsteuerung- und Leitungsleistungen ausgeschrieben. Die Verträge für die Vergabe aller beschlossenen Planungsleistungen sehen vor, dass zunächst bis einschließlich der Leistungsphase 1 – 3 gemäß HOAI (für die Projektsteuerungsleistungen entspricht dies den Projektstufen 1 und 2) beauftragt wird. Im Anschluss liegen zur weiteren Entscheidung und ev. folgenden weiteren Beauftragung Entwürfe und für das Projekt Neubau Hallenbad belastbare Kosten vor. Der Generalplaner soll im Rahmen der Leistungsphasen Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfplanung 3 Varianten erarbeiten. Variante 1 Vorzugsvariante gemäß Ratsbeschluss vom 30.06.2009 auf der Grundlage des Basis Pflichtenheftes GMF vom 24.06.2009 abzüglich notwendige Einsparungen Orientierung am Kostenziel in Höhe von 9,66 Mio. € Variante 2 Entwurf auf der Grundlage des Basis Pflichtenheftes GMF vom 24.06.2009 mit allen gewünschten Bauleistungen Orientierung nach Angebot in Anlehnung an die Grobkostenschätzung der Firma GMF vom 24.06.2009 in Höhe von 12,5 Mio. € Variante 3 Entwurf bzw. besondere Leistung, die einen alternativen Ansatz in Form eines Entwurfes darstellt, die das Spannungsfeld Investitionskosten und Minimierung der Lebenszykluskosten darstellen soll. Orientierung an Rentierlichkeit / keine Festlegung der Investitionskosten Nach den beauftragten Leistungsphasen 1 -3 werden der Stadt Pulheim im März 2010 die Entwürfe und die Kostenberechnungen zu den oben dargestellten Varianten vorgestellt. Aus diesem Grund können zum jetzigen Zeitpunkt nur die Honorarkosten für die bisher beauftragten Planungsleistungen bekannt gegeben werden. Als Grundlage für die Abgabe des Angebotes diente eine im Vorfeld für diesen Zweck erarbeitete Bau- und Leistungsbeschreibung, sowie eine Musterkalkulation auf der Basis einer Kostenannahme für die Herstellkosten KG 200 bis 600 in Höhe von 8.000.000 € netto. Beauftrage Leistungen Durchführung des VOF Verfahren Generalplaner LP 1- 3 Projektsteuerungsleistungen Projektstufe 1 und 2 Betriebsorientierte Beratung Vor- und Entwurfsplanung Gesamt brutto 38.080,00 € 555.685,30 € 67.535,20 € 29.816,64 € 691.117,14 € Nach Abschluss dieser Planungsleistungen wird der Rat über das Projekt Neubau Hallenbad und dessen Fortführung weiter entscheiden. Anschließend können die Honorarkosten für die weiteren Leistungsphasen bekannt gegeben werden. -2-