Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,9 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
03.12.09, 07:17
Aktualisiert
03.12.09, 07:17
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 430/2009
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 06.08.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
15.12.2009
Bemerkungen
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Niederweg/ E.-Friesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftplan 2009 des Eigenbetriebs Straßen enthalten
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 06.08.2009
Beschlussentwurf:
Der Fällung eines Spitzahorns (Acer platanoides, StU 1,90 m) wird lt. § 6 Abs. 1 c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Der betreffende Baum steht innerhalb einer städtischen Grünfläche im Niederweg (in Höhe der
Zufahrt zur Redinghovener Burg) in E.-Friesheim. Es handelt sich um einen geschützten
Spitzahorn, der einen eingerissenen Zwiesel (Vergabelung) aufweist. Die sich zwangsläufig
weiterentwickelnde Rissbildung ist bereits über die gesamte Stammlänge deutlich erkennbar.
Zur Herstellung der Verkehrssicherheit ist eine kurzfristige Fällung des Ahorns zwingend
erforderlich. Eine Möglichkeit den Baum durch baumpflegerische Maßnahmen zu erhalten besteht
nicht.
(Bösche)