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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Niederweg/ E.-Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,9 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
03.12.09, 07:17
Aktualisiert
03.12.09, 07:17
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Niederweg/ E.-Friesheim)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 430/2009 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 06.08.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 15.12.2009 Bemerkungen Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Niederweg/ E.-Friesheim Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftplan 2009 des Eigenbetriebs Straßen enthalten Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 06.08.2009 Beschlussentwurf: Der Fällung eines Spitzahorns (Acer platanoides, StU 1,90 m) wird lt. § 6 Abs. 1 c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Der betreffende Baum steht innerhalb einer städtischen Grünfläche im Niederweg (in Höhe der Zufahrt zur Redinghovener Burg) in E.-Friesheim. Es handelt sich um einen geschützten Spitzahorn, der einen eingerissenen Zwiesel (Vergabelung) aufweist. Die sich zwangsläufig weiterentwickelnde Rissbildung ist bereits über die gesamte Stammlänge deutlich erkennbar. Zur Herstellung der Verkehrssicherheit ist eine kurzfristige Fällung des Ahorns zwingend erforderlich. Eine Möglichkeit den Baum durch baumpflegerische Maßnahmen zu erhalten besteht nicht. (Bösche)