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Beschlussvorlage (Errichtung einer barrierefreien Toilette auf dem Friedhof in Brauweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
95 kB
Datum
16.09.2010
Erstellt
09.09.10, 19:51
Aktualisiert
09.09.10, 19:51
Beschlussvorlage (Errichtung einer barrierefreien Toilette auf dem Friedhof in Brauweiler) Beschlussvorlage (Errichtung einer barrierefreien Toilette auf dem Friedhof in Brauweiler)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau III/26-Ba (Amt/Aktenzeichen) Termin 16.09.2010 ö. S. X Herr Batist (Verfasser/in) 317/2010 nö. S. TOP 04.08.2010 (Datum) BETREFF: Errichtung einer barrierefreien Toilette auf dem Friedhof in Brauweiler VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Seniorenbeirat HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss verweist die Angelegenheit an HFA und Rat zur weiteren Behandlung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen. ERLÄUTERUNGEN: Mit beigefügtem Schreiben vom 21.05.2010 beantragt der Seniorenbeirat auf dem Friedhof Brauweiler eine barrierefreie Toilette zu errichten und schlägt vor, hierfür ein kleines Friedhofsgebäude -1- umzubauen, dass derzeit als Abstellraum genutzt wird (sog. Torhäuschen, s. Lichtbilder) Ein Umbau ist technisch grundsätzlich möglich, wäre aber mit erheblichem Aufwand verbunden. Das Immobilienmanagement hat hierzu eine Kostenschätzung angefertigt, die mit einem Betrag von rd. 18.500 € endet. Dieser Betrag steht im laufenden Haushaltsjahr nicht zur Verfügung, die Verwaltung schlägt daher vor, die Angelegenheit zur weitere Behandlung in die Haushaltsberatungen zu verweisen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass es keinerlei gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung von barrierefreien Toiletten auf Friedhöfen gibt. Inzwischen ist zwar die UN-Behindertenrechtskonvention mit der Ratifizierung im Jahr 2009 in Deutschland geltendes Recht. Bund und Länder haben sich damit (nach Artikel 4 BRK) verpflichtet, ƒ die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen; ƒ Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu verhindern; ƒ geeignete Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstige Maßnahmen zu treffen, damit die Vorgaben der Konvention realisiert werden. Konkrete Gesetze zur Umsetzung der Konvention sind jedoch bislang nicht verabschiedet worden. Als hinreichend bestimmt gelten bislang nur das Diskriminierungsverbot oder auch die Abwehrkomponente der Rechte sowie ihre unverfügbaren Inhalte (die so genannten Kernbereiche). Dazu gehört beispielsweise beim Recht auf Bildung, dass Menschen mit Behinderungen nicht rechtlich wie praktisch gegen ihren Willen vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen. Das Behindertengleichstellungsgesetz NRW vom 16.03.2003 sieht eine barrierefreie Gestaltung entsprechend bauordnungsrechtlicher Vorschriften nur bei der Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen vor. -2-