Daten
Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
06.07.10, 11:04
Aktualisiert
06.07.10, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
Rat
III / 26
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
24.06.2010
X
06.07.2010
X
Herr Schillings
(Verfasser/in)
159/2010
nö. S. TOP
3
20.05.2010
(Datum)
BETREFF:
Vertretung der Interessen der Stadt Pulheim bei den Jagdgenossenschaftsversammlungen
der Bezirke Pulheim, Brauweiler, Stommeln und Sinnersdorf
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss des Rates der Stadt Pulheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die jeweiligen Ortsvorsteher/-innen werden bevollmächtigt die Stadt in den Jagdgenossenschaftsversammlungen der Jagdbezirke Pulheim, Brauweiler, Stommeln und Sinnersdorf
zu vertreten und das Stimmrecht für die Stadt auszuüben.
2. Das Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Tagesordnungspunkten soll im Vorfeld mit
der Stadtverwaltung abgestimmt werden.
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3. Die Einladung der Jagdgenossenschaftsversammlungen der Jagdbezirke Pulheim, Brauweiler, Stommeln und Sinnersdorf wird über die Stadt Pulheim an die jeweiligen Ortsvorsteher/-innen des Ortes weitergeleitet.
ERLÄUTERUNGEN:
Der Liegenschaftsausschuss des Rates der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 13.09.2001
den Beschluss gefasst, dass die Stadt Pulheim von den jeweiligen Ortsvorsteher/-innen auf den
Jagdgenossenschaftsversammlungen der Jagdbezirke Pulheim, Brauweiler, Stommeln und Sinnersdorf vertreten wird.
Aufgrund eines Hinweises aus der Politik, wurde der Beschluss vom 13.09.2001 vom städtischen
Rechtsamt überprüft.
Umstritten ist, ob die Entsendung der Ortsvorsteher/-innen auf einen Fachausschuss übertragen
werden kann. Da es sich bei der Entsendung von Vertretern um eine Vorschrift zur allgemeinen
Vertretung handelt, ist davon auszugehen, dass der Rat ausschließlich für die Bestellung zuständig ist.
Der damalige Beschluss ist aber dennoch wirksam, wie sich aus dem Beschluss des OVG NRW
vom 12.11.1992 ableiten lässt. In dem dort zugrunde liegenden Sachverhalt hat anstelle des Rates
unzulässigerweise ein Ausschuss entschieden. Das OVG führt aus, in dem Beschluss des Fachausschusses liegt eine Verletzung der Kompetenzen allein des Rates. Die daraus folgenden Reaktionsrechte in Gestalt von möglichen Abwehr- und Beseitigungsansprüchen könnten folglich ebenfalls nur dem Rat zustehen. Dieser müsste entscheiden, ob er von seinen Rechten Gebrauch
macht.
Auf den vorliegenden Sachverhalt bezogen hat der Beschluss vom 13.09.2010 des Liegenschaftsausschusses zwar weiterhin Bestand, aus Gründen der Rechtssicherheit und Klarheit hält die
Verwaltung einen Beschluss durch den Rat dennoch für erforderlich.
Die Stadt soll weiterhin durch die jeweiligen Ortsvorsteher/-innen bei den Jagdgenossenschaftsversammlungen vertreten werden. Die Verwaltung soll künftig aber enger eingebunden werden,
daher soll die Einladung über die Verwaltung an die Ortsvorsteher/-innen weitergeleitet werden.
Darüber hinaus hält es die Verwaltung für erforderlich, dass das Abstimmungsverhalten zu den
einzelnen Tagesordnungspunkte im Vorfeld abgestimmt wird.
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