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Beschlussvorlage (Vertretung der Interessen der Stadt Pulheim bei den Jagdgenossenschaftsversammlungen der Bezirke Pulheim, Brauweiler, Stommeln und Sinnerdorf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
06.07.10, 11:04
Aktualisiert
06.07.10, 11:04
Beschlussvorlage (Vertretung der Interessen der Stadt Pulheim bei den Jagdgenossenschaftsversammlungen der Bezirke Pulheim, Brauweiler, Stommeln und Sinnerdorf) Beschlussvorlage (Vertretung der Interessen der Stadt Pulheim bei den Jagdgenossenschaftsversammlungen der Bezirke Pulheim, Brauweiler, Stommeln und Sinnerdorf)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau Rat III / 26 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 24.06.2010 X 06.07.2010 X Herr Schillings (Verfasser/in) 159/2010 nö. S. TOP 3 20.05.2010 (Datum) BETREFF: Vertretung der Interessen der Stadt Pulheim bei den Jagdgenossenschaftsversammlungen der Bezirke Pulheim, Brauweiler, Stommeln und Sinnersdorf VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss des Rates der Stadt Pulheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die jeweiligen Ortsvorsteher/-innen werden bevollmächtigt die Stadt in den Jagdgenossenschaftsversammlungen der Jagdbezirke Pulheim, Brauweiler, Stommeln und Sinnersdorf zu vertreten und das Stimmrecht für die Stadt auszuüben. 2. Das Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Tagesordnungspunkten soll im Vorfeld mit der Stadtverwaltung abgestimmt werden. -1- 3. Die Einladung der Jagdgenossenschaftsversammlungen der Jagdbezirke Pulheim, Brauweiler, Stommeln und Sinnersdorf wird über die Stadt Pulheim an die jeweiligen Ortsvorsteher/-innen des Ortes weitergeleitet. ERLÄUTERUNGEN: Der Liegenschaftsausschuss des Rates der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 13.09.2001 den Beschluss gefasst, dass die Stadt Pulheim von den jeweiligen Ortsvorsteher/-innen auf den Jagdgenossenschaftsversammlungen der Jagdbezirke Pulheim, Brauweiler, Stommeln und Sinnersdorf vertreten wird. Aufgrund eines Hinweises aus der Politik, wurde der Beschluss vom 13.09.2001 vom städtischen Rechtsamt überprüft. Umstritten ist, ob die Entsendung der Ortsvorsteher/-innen auf einen Fachausschuss übertragen werden kann. Da es sich bei der Entsendung von Vertretern um eine Vorschrift zur allgemeinen Vertretung handelt, ist davon auszugehen, dass der Rat ausschließlich für die Bestellung zuständig ist. Der damalige Beschluss ist aber dennoch wirksam, wie sich aus dem Beschluss des OVG NRW vom 12.11.1992 ableiten lässt. In dem dort zugrunde liegenden Sachverhalt hat anstelle des Rates unzulässigerweise ein Ausschuss entschieden. Das OVG führt aus, in dem Beschluss des Fachausschusses liegt eine Verletzung der Kompetenzen allein des Rates. Die daraus folgenden Reaktionsrechte in Gestalt von möglichen Abwehr- und Beseitigungsansprüchen könnten folglich ebenfalls nur dem Rat zustehen. Dieser müsste entscheiden, ob er von seinen Rechten Gebrauch macht. Auf den vorliegenden Sachverhalt bezogen hat der Beschluss vom 13.09.2010 des Liegenschaftsausschusses zwar weiterhin Bestand, aus Gründen der Rechtssicherheit und Klarheit hält die Verwaltung einen Beschluss durch den Rat dennoch für erforderlich. Die Stadt soll weiterhin durch die jeweiligen Ortsvorsteher/-innen bei den Jagdgenossenschaftsversammlungen vertreten werden. Die Verwaltung soll künftig aber enger eingebunden werden, daher soll die Einladung über die Verwaltung an die Ortsvorsteher/-innen weitergeleitet werden. Darüber hinaus hält es die Verwaltung für erforderlich, dass das Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Tagesordnungspunkte im Vorfeld abgestimmt wird. -2-