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Beschlussvorlage (Antrag nach § 24 GO NRW betreffend der künftigen Nutzung des Gebäudes Berliner Straße 46 als Obdachlosenunterkunft)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
21.06.10, 19:23
Aktualisiert
21.06.10, 19:23
Beschlussvorlage (Antrag nach § 24 GO NRW betreffend der künftigen Nutzung des Gebäudes Berliner Straße 46 als Obdachlosenunterkunft) Beschlussvorlage (Antrag nach § 24 GO NRW betreffend der künftigen Nutzung des Gebäudes Berliner Straße 46 als Obdachlosenunterkunft)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss III/26 (Amt/Aktenzeichen) Termin 22.06.2010 ö. S. X Heike Schafgan (Verfasser/in) 212/2010 nö. S. TOP 19.05.2010 (Datum) BETREFF: Antrag nach § 24 GO NRW betreffend der künftigen Nutzung des Gebäudes Berliner Straße 46 als Obdachlosenunterkunft VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Bürger HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt seinen Beschluss vom 08.12.2009 und den Ratsbeschluss vom 15.12.2009, die ehemalige Asylbewerberunterkunft Berliner Str. 46 künftig für die zentrale Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss weist die Beschwerden nach § 24 GO NRW zurück und erklärt die Angelegenheit für erledigt. ERLÄUTERUNGEN: -1- Mit Vorlage 476/2009 ist zunächst im Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau am 26.11.2009 und im Haupt- und Finanzausschuss am 08.12.2009 vorberaten und im Rat am 15.12.2009 entschieden worden, das städtische Gebäude Berliner Straße 46 künftig für die zentrale Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen. Des Weiteren wurde im Haupt- und Finanzausschusses am 27.04.2010 eine Eingabe gegen diesen Beschluss in öffentlicher Sitzung beraten (Vorlage 124/2010). Mit den als Anlage beigefügten Schreiben wird Widerspruch bzw. "hilfsweise" Beschwerde gegen die Entscheidung geführt, das Gebäude Berliner Str. 46 zukünftig als Obdachlosenunterkunft zu nutzen. Die Schreiben werden als Eingabe gemäß § 24 GO NRW aufgefasst. Außerdem liegen weitere Schreiben an die Verwaltung vor, in denen die zukünftige Nutzung des Gebäudes Berliner Str. 46 im Sinne des Ratsbeschlusses vom 15.12.2009 kritisiert wird. Die Schreiben sowie ein exemplarisches Antwortschreiben der Verwaltung sind ebenfalls als Anlagen beigefügt. Zu den in den Schreiben kritisierten Aspekten wird wie folgt Stellung genommen. Die Behandlung erfolgte jeweils in öffentlicher Sitzung. Eine unmittelbare vorherige Beteiligung oder Information der Nachbarschaft ist nicht üblich. Die Sitzungsvorlagen konnten bzw. können auf der Internetseite der Stadt von jedem eingesehen werden. Dies ist die normale Vorgehensweise. Die Standortfrage ist mehrfach von den zuständigen Ratsgremien in öffentlicher Sitzung behandelt worden. In der grundlegenden Vorlage 476/2009 sind Alternativen dargestellt und abgewogen worden. Dabei wurde auch auf mögliche Konfliktsituationen hingewiesen. Ausschlaggebend für die Entscheidung für eine zentrale Unterbringung war letztlich, dass die Anzahl der unterzubringenden Obdachlosen in den zurückliegenden Jahren stets sehr gering war. Aktuell sind lediglich 10 Personen in den derzeit vorhandenen Unterkünften untergebracht. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen ist es wirtschaftlich nicht vertretbar, mehrere Standorte innerhalb des Stadtgebietes für diesen Zweck vorzuhalten. Die Liegenschaft Berliner Straße 46 ist unter Abwägung aller Kriterien der geeignetste Standort für eine zentrale Unterbringung. Dass es durch die künftige Belegung der Berliner Straße 46 mit Obdachlosen zu Auswirkungen auf die Nachbarschaft kommen kann, wird von der Verwaltung nicht bestritten. Die vorgetragenen Befürchtungen hinsichtlich der Verhaltensweisen der Bewohner sind in der Praxis nicht vorzufinden. Eine Nachfrage beim Ordnungsamt und der Polizei ergab, dass -bezogen auf die derzeit genutzten Notunterkünfte - in den letzten zwei Jahren keine Auffälligkeiten und auch keine Polizeieinsätze zu verzeichnen waren. Es wird daher vorgeschlagen, die Anträge zurückzuweisen. -2-