Daten
Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
21.06.10, 19:23
Aktualisiert
21.06.10, 19:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
III/26
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
22.06.2010
ö. S.
X
Heike Schafgan
(Verfasser/in)
212/2010
nö. S. TOP
19.05.2010
(Datum)
BETREFF:
Antrag nach § 24 GO NRW betreffend der künftigen Nutzung des Gebäudes Berliner Straße
46 als Obdachlosenunterkunft
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Bürger
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss:
1.
Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt seinen Beschluss vom 08.12.2009 und
den Ratsbeschluss vom 15.12.2009, die ehemalige Asylbewerberunterkunft Berliner
Str. 46 künftig für die zentrale Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen.
2.
Der Haupt- und Finanzausschuss weist die Beschwerden nach § 24 GO NRW zurück und erklärt die Angelegenheit für erledigt.
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
Mit Vorlage 476/2009 ist zunächst im Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau am 26.11.2009
und im Haupt- und Finanzausschuss am 08.12.2009 vorberaten und im Rat am 15.12.2009 entschieden worden, das städtische Gebäude Berliner Straße 46 künftig für die zentrale Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen.
Des Weiteren wurde im Haupt- und Finanzausschusses am 27.04.2010 eine Eingabe gegen diesen Beschluss in öffentlicher Sitzung beraten (Vorlage 124/2010).
Mit den als Anlage beigefügten Schreiben wird Widerspruch bzw. "hilfsweise" Beschwerde gegen
die Entscheidung geführt, das Gebäude Berliner Str. 46 zukünftig als Obdachlosenunterkunft zu
nutzen. Die Schreiben werden als Eingabe gemäß § 24 GO NRW aufgefasst.
Außerdem liegen weitere Schreiben an die Verwaltung vor, in denen die zukünftige Nutzung des
Gebäudes Berliner Str. 46 im Sinne des Ratsbeschlusses vom 15.12.2009 kritisiert wird. Die
Schreiben sowie ein exemplarisches Antwortschreiben der Verwaltung sind ebenfalls als Anlagen
beigefügt.
Zu den in den Schreiben kritisierten Aspekten wird wie folgt Stellung genommen.
Die Behandlung erfolgte jeweils in öffentlicher Sitzung. Eine unmittelbare vorherige Beteiligung
oder Information der Nachbarschaft ist nicht üblich. Die Sitzungsvorlagen konnten bzw. können auf
der Internetseite der Stadt von jedem eingesehen werden. Dies ist die normale Vorgehensweise.
Die Standortfrage ist mehrfach von den zuständigen Ratsgremien in öffentlicher Sitzung behandelt
worden. In der grundlegenden Vorlage 476/2009 sind Alternativen dargestellt und abgewogen
worden. Dabei wurde auch auf mögliche Konfliktsituationen hingewiesen.
Ausschlaggebend für die Entscheidung für eine zentrale Unterbringung war letztlich, dass die Anzahl der unterzubringenden Obdachlosen in den zurückliegenden Jahren stets sehr gering war.
Aktuell sind lediglich 10 Personen in den derzeit vorhandenen Unterkünften untergebracht. Vor
dem Hintergrund dieser Zahlen ist es wirtschaftlich nicht vertretbar, mehrere Standorte innerhalb
des Stadtgebietes für diesen Zweck vorzuhalten. Die Liegenschaft Berliner Straße 46 ist unter Abwägung aller Kriterien der geeignetste Standort für eine zentrale Unterbringung.
Dass es durch die künftige Belegung der Berliner Straße 46 mit Obdachlosen zu Auswirkungen auf
die Nachbarschaft kommen kann, wird von der Verwaltung nicht bestritten.
Die vorgetragenen Befürchtungen hinsichtlich der Verhaltensweisen der Bewohner sind in der
Praxis nicht vorzufinden. Eine Nachfrage beim Ordnungsamt und der Polizei ergab, dass -bezogen
auf die derzeit genutzten Notunterkünfte - in den letzten zwei Jahren keine Auffälligkeiten und
auch keine Polizeieinsätze zu verzeichnen waren.
Es wird daher vorgeschlagen, die Anträge zurückzuweisen.
-2-