Daten
Kommune
Pulheim
Größe
20 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
23.06.10, 19:17
Aktualisiert
23.06.10, 19:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
III / 26 - Ba
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
26.11.2009
X
08.12.2009
X
15.12.2009
X
Herr Batist
(Verfasser/in)
479/2009
nö. S. TOP
12.11.2009
(Datum)
BETREFF:
Baumaßnahmen 2010
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
€
- im Haushalt des laufenden Jahres:
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr: 2010
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
1.443.000 €
€
€
ja
X
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Mittel stehen erst mit Beschlussfassung über den Haushalt
2010 zur Verfügung.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss empfiehlt,
der Haupt- und Finanzauschuss empfiehlt,
der Rat beschließt,
für das Haushaltsjahr 2009 Bauunterhaltungsmittel in Höhe von 1.443.000 € zur Verfügung zu stellen und entsprechend der von der Verwaltung vorgelegten Maßnahmenliste für die Priorität 1 zu
verwenden.
Die übrigen Ausführungen und Anlagen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Für das Jahr 2009 stehen nach der aktuellen Finanzplanung Bauunterhaltungsmittel in Höhe von
1.443.000 € zur Verfügung. Dies sind 686.960 € weniger als im laufenden Jahr. Hierbei ist jedoch
zu berücksichtigen, dass im Vorjahr für die Fassaden- und Dachsanierung an der Förderschule
Jahnstr. gezielt 488.000 € zusätzlich bereit gestellt wurden (die allerdings im weiteren Verlauf der
Haushaltsberatungen größtenteils für die Toilettensanierung am Gymnasium Pulheim verwendet
wurden).
Vor dem Hintergrund der notwendigen Kürzungen, können nur eine begrenzte Anzahl von Maßnahmen aus den Bauunterhaltungsmitteln finanziert werden.
Nach den Erfahrungen der letzten Jahre werden rd. 1 Mio. € benötigt, um diese in 8 Einzelbudgets
aufzuteilen und den Objektbetreuern für sog. Kleinreparaturen zur Verfügung zu stellen.
Hierunter sind kleinere Instandhaltungsmaßnahmen zu verstehen, die ein Volumen von jeweils
5.000 € nicht überschreiten.
Da insgesamt weniger Mittel zur Verfügung stehen, müssen auch die Budgets für Kleinreparaturen
reduziert werden. Die Verwaltung hat hier eine Kürzung auf 850.000 € vorgesehen. Dies bedeutet
jedoch, dass im kommenden Jahr zunächst nur noch die unabweisbar notwendigen Instandsetzungen durchgeführt werden können und andere Reparaturen, insbesondere Schönheitsreparaturen, zunächst zurück gestellt werden müssen.
Für Wartungen sind weitere 165.000 € vorgesehen. Hieraus werden turnusmäßig durchzuführende Wartungen und sicherheitstechnische Prüfungen (z.B. an Brandschutzanlagen, Aufzügen etc.)
finanziert.
Für unvorhergesehene Einzelmaßnahmen (z.B. Ausfall eines Heizkessels o.ä.) muss eine
Reserve vorgehalten werden. Auch diese hat die Verwaltung gegenüber dem Vorjahr von 100.000
€ auf 77.000 € reduziert.
Die Verwaltung hat alle bekannten Maßnahmen mit einem Volumen von mehr als 5.000 € in einer
Liste zusammengetragen, die sowohl aus Mängelanzeigen und Wünschen der Gebäudenutzer als
auch aus Erkenntnissen der Objektbetreuer im Immobilienmanagement entstanden ist und zudem
alle Maßnahmen enthält, die schon für das Jahr 2009 mangels Finanzmasse nicht berücksichtigt
werden konnten.
Wie im Vorjahr hat die Verwaltung diesen Maßnahmen Prioritäten nach folgenden Kriterien zugeordnet:
Priorität Die Umsetzung ist zur Abwendung einer Gefahr oder drohender Folgeschäden oder zum
1
Erhalt der Nutzbarkeit oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend erforderlich
Priorität Die Umsetzung wird dringend empfohlen zum Substanzerhalt oder zur deutlichen Opti2
mierung der Bewirtschaftungskosten oder zur Verhinderung von Nutzungseinschränkungen
Priorität Sinnvolle Maßnahme die der Optimierung der Gebäudenutzung oder Bewirtschaftung
3
dient (aber in geringerem Umfang als Priorität 2)
Priorität Reine Schönheitsmaßnahme ohne zusätzlichen Nutzen. Funktion und Nutzung ist auch
4
ohne Umsetzung gewährleistet
Für das Jahr 2009 konnten noch die Maßnahmen mit der Priorität 1 + 2 berücksichtigt werden. Im
kommenden Jahr können ausschließlich Maßnahmen mit der Priorität 1 finanziert werden.
Diese Maßnahmen sind in der Anlage 1 aufgeführt.
-2-
In der Anlage 2 sind die Maßnahmen der Prioritäten 2, 3 u. 4 aufgelistet, die mit den im kommenden Jahr verfügbaren Haushaltsmitteln nicht finanziert werden können. Die Verwaltung wird diese
Maßnahmen in den Folgejahren fortschreiben.
In Anlage 3 sind nachrichtlich nochmals alle das Immobilienmanagement betreffenden Baumaßnahmen aufgeführt, die im Rahmen der Beratungen zum Konjunkturpaket II beschlossen wurden.
Hierbei handelt es sich um ein Bauvolumen von 2.577.120 €, somit deutlich mehr als im vergangenen Jahr insgesamt für die Bauunterhaltung zur Verfügung stand.
In Anlage 4 sind nachrichtlich die Maßnahmen aus Rückstellungen mit einem Gesamtvolumen von
238.000 € aufgeführt. Hierbei handelt es sich um notwendige Instandhaltungsmaßnahmen, die am
31.12.2007 bekannt waren, bis zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht umgesetzt werden konnten.
Rückstellungen für Instandhaltungen sind also Aufwendungen für Bauunterhalt aus der Zeit vor
dem Bilanzstichtag 01.01.2008. Diese mussten gebildet werden, damit der Instandhaltungsstau in
der Bilanz dargestellt wird. Mit Beseitigung der Schäden an den Gebäuden, wurde und wird sie in
den Jahren 2008 – 2010 nach und nach aufgelöst.
In Anlage 5 sind nachrichtlich die investiven Maßnahmen aufgelistet, über die im Rahmen der
Haushaltsberatungen gesondert beraten wird.
Ob und in welchem zeitlichen Rahmen die vorstehend aufgeführten sowie die aus dem laufenden
Jahr noch nicht abgeschlossen Baumaßnahmen mit den zur Verfügung stehenden Personalressourcen bewältigt werden können, wird die Verwaltung in der nächsten Sitzung des LHA mit einer
gesonderten Vorlage darstellen.
-3-