Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 137/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,8 MB
Datum
11.05.2010
Erstellt
10.09.10, 12:44
Aktualisiert
10.09.10, 12:44
Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 137/2010) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 137/2010) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 137/2010)

öffnen download melden Dateigröße: 1,8 MB

Inhalt der Datei

tt Lo. v U € /'( Vodage-Nr.: 595 Stadt Pulheim Der Stadtdirektor Zur Beschluß I/NSM Amt / Aktenzeichen Betr. Herr Schweren 2211.00 Verfasser / in Datum Neues Steuerungsmodell Neuordn u n g der Aufbauorgan isation der Stadtverwaltu : Veranlasser / in Antragsteller / in Beschlußentwurf n g Stadtverwaltung : : 1) Der HFA nimmt das von der Verwaltung vorgelegte Konzept der Neuordnung der Aufbauorganisation zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat einen Grundsatzbeschluss zur Neuordnung der Aufbauorganisation zu fassen. 2) Der Rat beschließt die Neuordnung der Aufbauorganisation der Verwaltung Erläuterung : Die Lenkungsgruppe NSM steht der Neuorientierung der Organisation der Venivaltung offen gegenüber und hat in ihren Sitzungen am 10.Q4.2000 und am 21.11.2000 die von der Verwaltung vorgelegte Neuordnung der Aufbauorganisation beraten und ihr mehrheitlich zugestimmt. Mit der Neuordnung der Aufbauorganisation der Stadtvenryaltung soll durch eine Bündelung von Fach- und Ressourcen-verantwortung eine größere Bürgerorientierung und Leistungs-optimierung erreicht werden. Ziel ist es auch Kompetenzkonflikte innerhalb der Verwaltung zu vermeiden und die Verantwortung der neuen Fachbereiche - Steuerung Service Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerbüro Jugend, Soziales und Senioren Bildung, Kultur und Freizeit Planung, Bauordnung, Umweltschutz und Wohnen Tiefbau und Verkehr zu stärken. Die neue Fachbereichsbildung verändert die bisherige Zuständigkeit des Bürgermeisters und der Beigeordneten in folgenden Bereichen: - lmmobilienmanagement Umweltschutz Verkehrsangelegenheiten inklusiv Ordnungswidrigkeiten Wohngeld und Wohnungsbindung Stöckheimer Höfe Abfallwirtschaft und _ öpNv Alle übrigen Zuständigkeiten sind von der Neuorganisation nicht betroffen. Die Leitung der Fachbereiche obliegt dem Bürgermeister und den Beigeordneten. Die alten Fachämter, die bisher unter einer Dezernatsstruktur gebündelt waren, trugen Verantwortung für die inhaltliche Arbeit, die Querschnittsoder auch Zentralämter für die notwendige Personal- und Sachausstattung und die organisatorischen Abläufe. Bisher waren die Fachämter nur für die rechtlich und fachlich richtige Erledigung der Aufgaben verantwortlich. Verlangt das Neue Steuerungsmodell z. 8., dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in eigener Verantwortung kundenorientiert und wirtschaftlich handeln, so steht dem heute die zentrale Mittelbewirtschaftung entgegen. Notwendig ist ein neues "Gefühl" der in den Fachbereichen Tätigen dafür, dass man als "Anbieter von Leistungen" selbst kalkulieren muss, dass man die Verantwortung der Mittel selbst trägt und dass man deswegen eigenverantwortlich mit den Mitteln umgehen kann und darf. lm Rahmen des Reformprozesses kommt der Einführung der Budgetierung bei gleichzeitiger Zusammenführung der Fach- und Ressourcenverantwortung somit eine zentrale Rolle zu. Die Venrualtung wird mit den Vorbereitungen zur flächendeckenden Budgetierung im Jahr 2001 beginnen. Bei der Bildung der Fachbereiche kam den Stichworten "Geschäftsprozessoptim ierung" und "Schnittstellenminimierung" eine ebenso große Bedeutung zu, wie dem Grundsatz "ein Fachbereich - ein Budget - ein Ausschuss". Es wird vorgeschlagen die Anderung der Aufbauorganisation in zwei Schritten zu vollziehen. Die Umsetzung soll in einem (zeitlich) sinnvollen und pragmatischen Aufgabenübergang ab dem 01.01.2001 erfolgen. Die beiden Organigramme der neuen Aufbauorganisation ( Schritt 1 und Zielvorgabe ) sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Ausdrücklich muss erwähnt werden. dass der mit dem Wort "Zielvoroabe" qekennzeichnete Aufbauorqanisationsplan nicht in einem Akt. sondern Schritt für Schritt realisiert werden soll. Der Plan beschreibt, wie die am Ende des Prozesses stehende "ideale Organisation" aussehen kann. Die ersten organisatorischen Anderungen werden zu Beginn des neuen Jahres mit der Bildung des lmmobilienmanagements aus dem Hochbauamt und dem Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung und der Auflösung des Amtes für Umweltschutz und öffentliche Einrichtungen g reifen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden über die Neuorganisation informiert und sind am Umstrukturierungs-prozess beteiligt, ebenso wie der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte, die zusätzlich noch an den Beratungen im Venrvaltungsvorstand und in der Lenkungsgruppe NSM teilgenommen haben. Weiterhin wird am 18.,19. und 20. Dezember für interessierte Damen und Herren der Stadtverwaltung eine eintägige I nformationsveranstaltung zu diesem Thema unter externer Moderation angeboten. Die Neuordnung der Aufbauorganisation verfolgt im wesentlichen vier Ziele Verwaltungsreform ( größere Wirtschaftlichkeit, stärkere Kundenorientierung, mehr Beschäftigtenzufriedenheit, effiziente und effektive Auftragserfüllung bzw. Wirksamkeit). Diese Ziele können aber ab der jeweiligen Realisierungsphase nicht immer mit gleicher Priorität und Intensität verfolgt werden. Jeder einzelne Teilschritt wird von der jeweils herrschenden Arbeitsablauforganisation, vom aktuellen Personalzuschnitt und von physikalischen Größen (Räume, Raumgrößen, Ausstattung etc) beeinflusst werden. Der Kerngedanke zur Erreichung der Reformziele kann nur lauten: Teilprojekte immer dann umsetzen, wenn sie praktikabel und sinnvoll erscheinen. Es muss gelingen, ein betriebswirtschaftliches gutes Konzept mit einem organisatorisch funktionierenden Rahmenwerk zu verbinden. Schritt für Schritt soll eine umfassende Neuorientierung eingeleitet werden, mit dem Ziel, im Interesse der Bürgerschaft effizienter und effektiver zu arbeiten. der