Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 637/2009
Az.: 61. 21-20 / 6C 1. vereinf Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 23.11.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
15.12.2009
Rat
17.12.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan 6C, E. - Lechenich, Daimlerstraße;
Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 23.11.2009
Beschlussentwurf:
I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 13 Abs. 2
Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI.
I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018), der 1.
Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6C, E. – Lechenich, Daimlerstraße,
vorgebrachten Stellungnahmen (Anregungen und Hinweise) wird wie folgt entschieden:
I.1 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Postfach 100709, 44782 Bochum
(Stellungnahme vom 06.05.2009)
Der Hinweis der Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH hinsichtlich der erbetenen frühzeitigen
Information wird zur Kenntnis genommen und durch die Aufnahme eines entsprechenden
textlichen Hinweises in die Bebauungsplanänderung berücksichtigt.
I.2 RWE Rhein-Ruhr AG, Kuchenheimer Straße 1-3, 52331 Euskirchen
(Stellungnahme vom 06.05.2009)
Bei den im Planänderungsbereich vorhandenen RWE - Anlagen handelt es sich um ein
Mittelspannungskabel (10 kv) und ein Niederspannungskabel (1 kv), welche in einer unterirdischen
Leitungstrasse verlaufen. Diese Kabel dürfen bisher nicht überbaut werden. Sie können aber in
Abstimmung mit dem Leitungsträger (RWE) und der Stadt Erftstadt in den Straßenkörper der
Straße „An der Patria“ (Seitenstreifen) verlegt werden, um eine Bebauung zu ermöglichen.
Daher soll die bisherige Festsetzung der „Unterirdischen Leitungstrasse“ aufgehoben und durch
einen entsprechenden textlichen Hinweis ersetzt werden, sodass eine Bebauung im Bereich der
vorhandenen Leitungstrasse erst nach Verlegung der Kabel möglich ist.
Der Hinweis bezüglich der Nutzungsänderung von öffentlichen Grundstücksflächen trifft nicht zu;
im Planänderungsbereich sind keine öffentlichen Grundstücksflächen vorhanden.
I.3 Rhein - Erft- Kreis, Der Landrat - 61.2-, 50124 Bergheim
(Stellungnahme vom 26.05.2009)
Dem Hinweis auf die Lage des Änderungsbereiches in der Wasserschutzzone IIIB der
Wassergewinnunganlage Dirmerzheim wird durch die Aufnahme eines textlichen Hinweises in die
Bebauuungsplanänderung entsprochen.
I.4 Bezirksregierung Arnsberg, Postfach, 44025 Dortmund
(zwei Stellungnahmen vom 19.05.2009)
Auf die Beteiligung der Eigentümer des Bergwerksfeldes „Liblar“ (Sayn-Wittgenstein′sche
Hauptverwaltung, Postfach 1170, 51519 Odenthal`) wird wegen der Geringfügigkeit der
Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche verzichtet.
Dem Hinweis bzgl. der durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises entsprochen.
II. Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6C, E. – Lechenich, Daimlerstraße, wird
gemäß §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008
(BGBl. I S. 3018), entsprechend dem in der Anlage beigefügten Entwurf und einschließlich der
unter I. beschlossenen Änderungen bzw. Ergänzungen als Satzung beschlossen.
Begründung:
Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 6C, E. – Lechenich, Daimlerstraße, ist bisher entlang der
Straße „An der Patria“ (zwischen der Jet-Tankstelle und dem Autohaus Horn) aufgrund des
Landesstraßengesetzes NRW zwischen der überbaubaren Grundstücksfläche und dem
Fahrbahnrand ein Abstand von 20 m (ehemalige Anbauverbotszone ) eingehalten. Durch die nach
dem Bau der Umgehungsstraße B 265n und der Verlegung der L 263 erfolgte Neueinstufung der
Straße “An der Patria“ als Stadtstraße ist diese Festsetzung hinfällig geworden.
Ein Grundstückseigentümer in diesem Bereich plant eine bauliche Erweiterung zur Straße „An der
Patria“. Mit der Planänderung soll durch die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche
diese Vorraussetzung geschaffen werden. Die Bebauung kann nunmehr bis auf 5,00 m an die
Straße heranrücken. Damit bewirkt die Änderung nicht nur die Erweiterung der
Bebauungsmöglichkeiten der ansässigen Gewerbebetriebe, sondern auch die städtebauliche
Aufwertung des Ortseingangsbereiches. Die an die Straße heranrückende Bebauung fasst den
Straßenraum und definiert somit den baulichen Ortseingangsbereich. Darüber hinaus sind in der
Planänderung die nunmehr zulässigen Grundstückszufahrten von der Straße „An der Patria“ - aus
Gründen der Verkehrssicherheit gebündelt - festgesetzt.
Die Änderung des Bebauungsplanes kann städtebaulich befürwortet werden. Die Grundzüge der
Planung werden nicht berührt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 13
Abs. 2 Nr. 3 BauGB in der Zeit vom 28.04.2009 bis 27.05.2009 beteiligt. Das Verfahren gem. § 13
Abs. 2 Nr. 2 BauGB zur Beteiligung der von der Planänderung betroffenen Öffentlichkeit
(Grundstücksnachbarn) wurde in der Zeit vom 12.08.2008 bis 26.08.2009 durchgeführt.
Stellungnahmen wurden nicht vorgetragen, sodass nunmehr die 1. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 6C, E. – Lechenich, Daimlerstraße, als Satzung beschlossen werden kann.
(Dr. Rips)
Anlagen
o Anlageplan
o Stellungnahmen von Behörden und Träger öffentlicher Belange
o 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6c, E. – Lechenich, Daimlerstraße
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