Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW hier: Lärmbelästigung durch den Schulbetrieb des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
08.12.2009
Erstellt
23.06.10, 19:17
Aktualisiert
23.06.10, 19:17
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW
hier: Lärmbelästigung durch den Schulbetrieb des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Pulheim) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW
hier: Lärmbelästigung durch den Schulbetrieb des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Pulheim)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss II / 40 20 47 (Amt/Aktenzeichen) BETREFF: Termin 24.11.2009 03.12.2009 08.12.2009 ö. S. X X X Frau Ilona Bunk (Verfasser/in) 526/2009 nö. S. TOP 09.11.2009 (Datum) Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW hier: Lärmbelästigung durch den Schulbetrieb des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Pulheim VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Herr Friedrich Helmenstein, Pulheim HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt, der Jugendhilfeausschuss (JHA) empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss (HFA) den Antrag von Herrn Helmenstein auf 1. Einstellen des Ballspielens auf dem rückseitigen Schulhof des Geschwister-Scholl-Gymnasiums (in Richtung Busch- und Falkenweg) 2. Einhalten der Mittagsruhe zwischen 13.00 und 15.00 Uhr durch Schließen des rückseitigen Schulhofes und 3. Sperren des rückseitigen Schulhofes an Werktagen ab 17.00 Uhr sowie an Wochenenden und sonstigen schulfreien Tagen abzulehnen. ERLÄUTERUNGEN: -1- Mit Schreiben vom 09.09.2009 (Anlage 1) beschwert sich Herr Helmenstein über die aus seiner Sicht extreme Lärmbelästigung auf dem rückseitigen Schulhof des Geschwister-SchollGymnasiums in Richtung Busch- und Falkenweg. Die vorgetragenen Punkte hat die Verwaltung mit Schreiben vom 19.10.2009 (Anlage 2) in die im Beschlussentwurf aufgeführte Antragsform gebracht. Mit E-Mail vom 04.11.2009 (Anlage 3) erklärt sich Herr Helmenstein mit dieser Antragsformulierung einverstanden. Gleichzeitig erklärt er sein Einverständnis dazu, dass sein Name in der öffentlichen zugänglichen Einladung und Vorlage für diese Ausschüsse sowie in den entsprechenden Sitzungsprotokollen aufgeführt wird. Auf Empfehlung des JHA hat der Umwelt- und Planungsausschuss (UPA) der Stadt Pulheim am 09.09.2009 folgenden Grundsatzbeschluss (Anlage 4) gefasst: „Als Ausdruck einer kinderund familienfreundlichen Stadtentwicklung bekennt sich der Umwelt- und Planungsausschuss zu einer vielfältigen Nutzung der öffentlichen Grünflächen im Rahmen des rechtlich Zulässigen.“ Das Schulgelände des Geschwister-Scholl-Gymnasiums dient rund 1500 Schülerinnen und Schülern als Pausenfläche. Um dem Spiel- und Bewegungsbedürfnis der Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden, muss die Außenfläche des Gymnasiums in vollem Umfang für entsprechende Aktivitäten zur Verfügung stehen. Stadt, Schule und Förderverein haben dieser Notwendigkeit durch Ausstattung des Schulgeländes mit Flächen und Geräten für den Pausen- und außerunterrichtlichen Schulsport entsprochen. Im Übrigen gewinnt das Bewegungserfordernis zunehmende Bedeutung durch die Ausweitung des Unterrichts in den Nachmittagsbereich aufgrund der Schulzeitverkürzung und durch die Einführung des Gebundenen Ganztages. Insofern kann weder eine Flächenverknappung noch eine zeitliche Beschränkung in Betracht gezogen werden. Schließlich weist das Schulministerium NRW in seinem Bildungsportal (Anlage 5) explizit darauf hin, dass der außerunterrichtliche Schulsport wie Pausensport, Schulsportgemeinschaften etc. neben dem regulären Unterrichtsfach Sport einen wesentlichen Bestandteil der schulischen Bewegungs-, Spiel- und Sporterziehung darstellt. Außerhalb der Schulzeit, also an Schultagen nach Unterrichtsschluss, an Wochenenden und sonstigen schulfreien Tagen sowie in den Schulferien steht der Schulhof der Allgemeinheit als Spielplatz zur Verfügung. Diese zuletzt 2007 durch den BKS nochmals bestätigte Entscheidung, hat der Rat der Stadt Pulheim bereits 1980 für alle Schulhöfe der städtischen Schulen beschlossen. -2-