Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
08.12.2009
Erstellt
23.06.10, 19:17
Aktualisiert
23.06.10, 19:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
Jugendhilfeausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
II / 40 20 47
(Amt/Aktenzeichen)
BETREFF:
Termin
24.11.2009
03.12.2009
08.12.2009
ö. S.
X
X
X
Frau Ilona Bunk
(Verfasser/in)
526/2009
nö. S. TOP
09.11.2009
(Datum)
Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW
hier:
Lärmbelästigung durch den Schulbetrieb
des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Pulheim
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Herr Friedrich Helmenstein, Pulheim
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt, der Jugendhilfeausschuss (JHA)
empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss (HFA) den Antrag von Herrn Helmenstein auf
1. Einstellen des Ballspielens auf dem rückseitigen Schulhof des Geschwister-Scholl-Gymnasiums
(in Richtung Busch- und Falkenweg)
2. Einhalten der Mittagsruhe zwischen 13.00 und 15.00 Uhr durch Schließen des rückseitigen
Schulhofes und
3. Sperren des rückseitigen Schulhofes an Werktagen ab 17.00 Uhr sowie an Wochenenden und
sonstigen schulfreien Tagen
abzulehnen.
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
Mit Schreiben vom 09.09.2009 (Anlage 1) beschwert sich Herr Helmenstein über die aus seiner
Sicht extreme Lärmbelästigung auf dem rückseitigen Schulhof des Geschwister-SchollGymnasiums in Richtung Busch- und Falkenweg.
Die vorgetragenen Punkte hat die Verwaltung mit Schreiben vom 19.10.2009 (Anlage 2) in die
im Beschlussentwurf aufgeführte Antragsform gebracht.
Mit E-Mail vom 04.11.2009 (Anlage 3) erklärt sich Herr Helmenstein mit dieser Antragsformulierung einverstanden. Gleichzeitig erklärt er sein Einverständnis dazu, dass sein Name in der
öffentlichen zugänglichen Einladung und Vorlage für diese Ausschüsse sowie in den entsprechenden Sitzungsprotokollen aufgeführt wird.
Auf Empfehlung des JHA hat der Umwelt- und Planungsausschuss (UPA) der Stadt Pulheim
am 09.09.2009 folgenden Grundsatzbeschluss (Anlage 4) gefasst: „Als Ausdruck einer kinderund familienfreundlichen Stadtentwicklung bekennt sich der Umwelt- und Planungsausschuss
zu einer vielfältigen Nutzung der öffentlichen Grünflächen im Rahmen des rechtlich Zulässigen.“
Das Schulgelände des Geschwister-Scholl-Gymnasiums dient rund 1500 Schülerinnen und
Schülern als Pausenfläche. Um dem Spiel- und Bewegungsbedürfnis der Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden, muss die Außenfläche des Gymnasiums in vollem Umfang für entsprechende Aktivitäten zur Verfügung stehen.
Stadt, Schule und Förderverein haben dieser Notwendigkeit durch Ausstattung des Schulgeländes mit Flächen und Geräten für den Pausen- und außerunterrichtlichen Schulsport entsprochen.
Im Übrigen gewinnt das Bewegungserfordernis zunehmende Bedeutung durch die Ausweitung
des Unterrichts in den Nachmittagsbereich aufgrund der Schulzeitverkürzung und durch die
Einführung des Gebundenen Ganztages.
Insofern kann weder eine Flächenverknappung noch eine zeitliche Beschränkung in Betracht
gezogen werden.
Schließlich weist das Schulministerium NRW in seinem Bildungsportal (Anlage 5) explizit darauf
hin, dass der außerunterrichtliche Schulsport wie Pausensport, Schulsportgemeinschaften etc.
neben dem regulären Unterrichtsfach Sport einen wesentlichen Bestandteil der schulischen
Bewegungs-, Spiel- und Sporterziehung darstellt.
Außerhalb der Schulzeit, also an Schultagen nach Unterrichtsschluss, an Wochenenden und
sonstigen schulfreien Tagen sowie in den Schulferien steht der Schulhof der Allgemeinheit als
Spielplatz zur Verfügung.
Diese zuletzt 2007 durch den BKS nochmals bestätigte Entscheidung, hat der Rat der Stadt
Pulheim bereits 1980 für alle Schulhöfe der städtischen Schulen beschlossen.
-2-