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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Sperrung des Wirtschaftsweges von E.-Kierdorf in Richtung Kerpen-Brüggen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
24.12.09, 06:51
Aktualisiert
24.12.09, 06:51
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Sperrung des Wirtschaftsweges  von E.-Kierdorf in Richtung Kerpen-Brüggen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 167/2009 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 17.03.2009 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 21.04.2009 09.02.2010 Anregung bzgl. Sperrung des Wirtschaftsweges von E.-Kierdorf in Richtung KerpenBrüggen Finanzielle Auswirkungen: Bei dem Einbau einer Schranke werden ca. 2.500,00 Euro benötigt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 17.03.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Der Stichweg Goldenbergstraße Haus-Nr. 52-66 (von Kierdorf in Richtung Kerpen- Brüggen) wird als Wirtschaftsweg genutzt. Die Nutzung ist für den Allgemeinverkehr nicht erlaubt. Eine Abbindung dieses „Wirtschaftsweges“ vor der Unterführung der Landstraße L495 ist nicht möglich, da von den Landwirten und Anliegern dieser Weg regelmäßig benötigt wird, um an ihre Grundstücke zu gelangen. U.a. liegt hier auch das Grundstück eines größeren Gewerbebetriebes (Kranverleih etc.). Am Ende der Wohnbebauung befindet sich eine Gasverteilerstation. Auch dieses Grundstück muss grundsätzlich ständig anfahrbar bleiben. Ich bin jedoch gerne bereit, die Landwirtschaftskammer Rheinland sowie die Stadt Kerpen bzgl. der Aufstellung einer Schranke im Bereich der Brücke L 495 um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir die Stellungnahmen vorliegen, werde ich im darauffolgenden Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr berichten. Die Kreispolizeibehörde habe ich bzgl. des unerlaubten Befahrens des Wirtschaftsweges gebeten, entsprechende Kontrollen durchzuführen. (Bösche)