Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
24.12.09, 06:51
Aktualisiert
24.12.09, 06:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 167/2009
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 17.03.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
21.04.2009
09.02.2010
Anregung bzgl. Sperrung des Wirtschaftsweges von E.-Kierdorf in Richtung KerpenBrüggen
Finanzielle Auswirkungen:
Bei dem Einbau einer Schranke werden ca. 2.500,00 Euro benötigt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 17.03.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Stichweg Goldenbergstraße Haus-Nr. 52-66 (von Kierdorf in Richtung Kerpen- Brüggen) wird
als Wirtschaftsweg genutzt. Die Nutzung ist für den Allgemeinverkehr nicht erlaubt. Eine
Abbindung dieses „Wirtschaftsweges“ vor der Unterführung der Landstraße L495 ist nicht möglich,
da von den Landwirten und Anliegern dieser Weg regelmäßig benötigt wird, um an ihre
Grundstücke zu gelangen. U.a. liegt hier auch das Grundstück eines größeren Gewerbebetriebes
(Kranverleih etc.). Am Ende der Wohnbebauung befindet sich eine Gasverteilerstation. Auch
dieses Grundstück muss grundsätzlich ständig anfahrbar bleiben.
Ich bin jedoch gerne bereit, die Landwirtschaftskammer Rheinland sowie die Stadt Kerpen bzgl.
der Aufstellung einer Schranke im Bereich der Brücke L 495 um eine Stellungnahme zu bitten.
Sobald mir die Stellungnahmen vorliegen, werde ich im darauffolgenden Ausschuss für öffentliche
Ordnung und Verkehr berichten.
Die Kreispolizeibehörde habe ich bzgl. des unerlaubten Befahrens des Wirtschaftsweges gebeten,
entsprechende Kontrollen durchzuführen.
(Bösche)