Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bürgerantrag (Anlage 3)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
221 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
24.12.09, 06:51
Aktualisiert
24.12.09, 06:51
Bürgerantrag (Anlage 3) Bürgerantrag (Anlage 3) Bürgerantrag (Anlage 3) Bürgerantrag (Anlage 3)

öffnen download melden Dateigröße: 221 kB

Inhalt der Datei

Anlage 1 zum B 167/2009 22.06.2009 Anregung bzgl. Sperrung eines Wirtschaftsweges von E.-Kierdorf in Richtung KerpenBrüggen (Verlängerung Stichweg Goldenbergstraße 52-66) Ortstermin am 17.06.2009 In seiner Sitzung vom 21.04.2009 hat der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr zum o.g. Antrag einen Ortstermin beschlossen. An diesem Ortstermin, der am 17.06.2009 stattfand, waren der Antragsteller, ca. 15 weitere Anwohner des Stichweges Goldenbergstraße 52-66, Vertreter der Landwirtschaftskammer, der Stadt Kerpen und Vertreter der Fraktionen anwesend. Um die tatsächliche Kraftfahrzeugmenge im weiteren Verlauf der Goldenbergstraße 52-66 festzustellen, habe ich in der Zeit zwischen dem 10.06 und 12.06.2009 eine Kfz-und Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die Zahl der gemessenen Fahrzeuge in 24 Stunden betrug insgesamt 112 Kfz (davon 12 Motorräder und 17 Lkw). Die durchschnittliche Geschwindigkeit in Höhe Haus Nr. 66 lag bei 14 kmlh, die V 85 bei 20 kmlh. Aufgrund der gemessenen Werte lässt sich keine Sperrung des Wirtschaftsweges oder sonstige bauliche Maßnahmen in Höhe des bebauten Bereiches begründen. Die Vertreter der Landwirtschaftskammer machen deutlich, dass der Wirtschaftsweg für die Landwirte als Verbindungsweg unbedingt zur Durchfahrt und als Zuwegung notwendig ist. Einer Regelung mit abschließbarer Schranke, Poller o.ä. wird auf keinen Fall zugestimmt. Eine schriftliche Stellungnahme der Landwirtschaftskammer liegt der Anlage bei. Der Vorschlag einiger Anwohner zum Einbau von Fahrbahnschwellen bzw. des Einbaus von Verkehrsberuhigungselementen kann aufgrund der unzumutbaren Beeinträchtigungen für Notfallfahrzeuge (u.a. Krankenwagen und Feuerwehr) und der zu schmalen Fahrbahnbreite nicht nachgegangen werden. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Straßenabschnitt des Stichweges Goldenbergstraße 52-66 ist möglich. Die Anwohner stimmen diesem Vorschlag zu. Auch die Vertreter der Landwirtschaftskammer stimmen dieser Ausweisung zu, solange dies den verkehrlichen Belangen der Landwirtschaft nicht entgegensteht. Die Anordnung zur Änderung der Beschilderung mit Austausch des Verkehrszeichens Tempo 30- Zone (Zeichen Nr. 274.2-40) in Verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen Nr. 326-40) habe ich bereits erteilt. Aufgrund der Bedenken der Landwirtschaftskammer schlage ich vor, keine Sperrung in der Verlängerung der Goldenbergstraße 52-66 vorzunehmen. In einem ähnlichen Fall hat auch das Oberverwaltungsgericht Münster zugunsten der Landwirte entschieden, die sich bei einer Sperrung eines Wirtschaftsweges bei ihrer Arbeit behindert fühlten. ... QI 002 RHEIN_~~FT-ICREIS-SVA-BM 2008 12:03 FAX 02271833341 02211833341 q (.~'V /~ k .-· 1,/ l. 35 -- SE/rE BFRGHEIM I Gericht gibt II land'tviiten Recht ., Polter am Reitw~g behindert Arbeit 60.... e;LS~~Rr, J~ .s.trl!l~u rn de-n poller iTl 'T!)nh!!.us~n hof. a1cb <IM ObeTverw&Jtting'sge:-icht (aVe;) Milnlltaf auf d.le Seile ~r L..ndwsne gestellt Wie dtT R~lg$(;r.dnel.<:.l Joht-nnes. MJe~ I ~ ~ . im Umwell- und \rcrkE:h~~U$' $Chu99 IUI.g\4, dA~ det ?ol]er am R01twegnicht ",ebr e.\.If~,,' stfdlt we.-r~t\n Das Gerichi. 9tfl dt;r MeJ1:nmg gewe90n. cil\S~ dIe )1'Iter1)~c:': dllr Uu\d\I'tnlj VunaJIg MUo" Die V&rwlI)~un~ da!> R~ei[')' Ern.l\roai.es hatl~ dis Ge. molnde arJgc"'I$t!en. den Po)IAr Q!.!ftU9~uI!Cl1.un\ dlf Anwohner 2:\J,ch!}! ten OI!lt!J hSk r.an sich' über R88cr b&kltr.CtdlQ ilbof den WIrtschaftsweIl:, 1sr <;01'1tlic.h Itammt. I.r. dän RelTwejt fl!.b r(tt'.. . DI., Lat1dwir1t' .-.......... . . I t 1 ~ da~1:Igem. die den Wirlschllf\"we.g nllt'r.en. rloihlr.t:!lslch In ihr6)r Arbeli I)ehtnder\. D;f! Verw'dJt'UngBe:~ ri("Jlt Köll'\ wa.~ 1m c;ei;'\&i\$lil2 ,tum Oberve,.w . I\l!~1~.!':~.iCr!chl der An~}ch\.dem I.n.n(!wirtf.'T) seI c!l 7.U~urn.uton. ~eWI9S!! f:r,~h-,;<::rni~!il! b,)i der Arafe..hrt 1.U Ihrst. F1!:1deJ'OlTl Kauf 2U nehmen ( . ~ ..,:>~' At )"':11,,,,,, dip. ;tert IlIr I1l'1d v1.11.gt ,me.! I-Ia.n\ vlan "'" / , , .> '-:,--(/. ov/1i:u/f~;{"L.jJ;;ra;-__ .; / ,,~--I ~IJ ~ .~; '-5..~ ""(;~ti"~~,~i/~:-~LlJ. A 7.9 )LI/I! r,'J', ., " ! ! 2;11'-iq_'-:.:).'1"'7 ,~/.; .T-'--':""-~_9.._8::j".(,, f"::.'c -::...~! 4.;)~:---::'~'-'!.;f~'","r:'.", ~ ~ .: LI9 t., Gartenstraße ~ Rhein-Erft-Kreis c:/~ -Z'Z. \&>,;; o " ::1 I Nordrhein-Westfalen , i-_. / i -~ I"\.L:::'J::)(} _!?__,~.:~'~~\ ~~&A\\.''''~:1U~.U~~~'.''''''U'' -~:is~e:/~5~: Kreisstelle . . . .~ Landwirtschaftskammer --:- ,I . Kreisstelle 181 \~1b; IJpD~\i I~ ;1ft1.~~r~~~l Rhein-Erft-Kreis .' D Rhein-Kreis-Neuss ~;;l!__.~' 11 . 50765 Köln D Rhein-Sieg-Kreis Mai!: rheinkreise@lwk.nrw.de Gartenstraße 11, 50765 Köln Tel.: 0221 5340-100, Fax -199 www.landwirtschaftskammer.de Unser Zeicher: Auskunft erteilt Herr Schockemöhle Durchwahl 0221- 53 40-113 Fax 199 Eigenbetrieb Straßen Erftstadt Herr Coenders Postfach 2565 50359 Erftstadt vom Erttstadt Kierdorf Goldenbergstr. Köln 18.06.2009.doc 18.06.2009 AZ.: 25.20.56-BM Unberechtigtes Befahren eines Wirtschaftsweges in der Verlängerung Goldenbergstraße 52 - 66 in Erftstadt-Kierdorf (B167/2009) des Stichweges Sehr geehrter Herr Coenders! Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich mein Erstaunen zum Ausdruck bringen, mit welcher Schärfe und Polemik der Ortstermin am 17.06.2009 ab 18.00 Uhr am Treffpunkt Goldenbergstraße in Höhe Haus Nr. 66 besetzt war. Nicht die Landwirtschaft stand hier am "Pranger", sondern Gegenstand des Ortstermins war, wie angekündigt, das unberechtigte Befahren eines Wirtschaftsweges durch Dritte, hier Nichtlandwirte. Dass im Vorfeld keine Stellungnahme der beteiligten Träger öffentlicher Belange, hier z.B. der Landwirtschaftskammer, eingeholt wurde, sei nur am Rande erwähnt. Die beteiligten Anwohner, und auch darüber hinaus, haben ihr berechtigtes Anliegen, zuvorderst den Schutz ihrer Kinder, mit zum Teil nicht nachvollziehbaren Argumenten vorgebracht. Eine Verkehrszählung der Stadt Erftstadt hat, soweit von mir nachvollziehbar, auch keine extrem hohen Belastungswerte für den Stichweg ergeben. Darüber hinaus ist mir in den fast 3 Stunden Anwesenheit nur ein PKW zum gesamten Befahren des Wirtschaftsweges untergekommen. Der genannte Teil des Stichweges Goldenbergstraße 52 - 66 ist auf 30 km Geschwindigkeit begrenzt. Ab Haus Nr. 66 ist ein Befahren mit Kraftfahrzeugen, außer Landwirtschaft, verboten. Dieses Verbotsschild steht auch auf der anderen Seite des Wirtschaftsweges, aus Brüggen kommend. Somit stellt sich die Sachlage wie folgt dar. Nur vereinzelt wird der Wirtschaftweg unberechtigt befahren. Dieser fahrende Verkehr obliegt der Kontrolle der zuständigen Ordnungsbehörden bzw. der Polizei. Sollten hierzu die Ordnungsbehörden oder die Polizei nicht im Stande sein, so kann aus Sicht der Landwirtschaft, die gesamte Sperrung QualItätsmanagementsystem Konten der Hauptkasse zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 :2000 der LandwirtschaftskiImmer WGZ-Bank Münster Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG BLZ 400 600 00 BLZ 380 601 86 Ust.-Id.-Nr. OE 126118293 Steuer-Nr. 337/5914/0780 Nordrheln-Westfalen: Konto-Nr. 403 213 Konto-Nr. 2100771015 IBAN: OE97 4006 0000 0000 403213, BIC/SWIFT: GENO OE MS IBAN: OE27 3806 0186 2100 771015, BIC/SWIFT: GENO OE 01 BRS j' -2 des Wirtschaftsweges mit abschließbaren Pollern unterhalb der Brücke nicht akzeptiert werden. Dies würde zu unzumutbaren arbeitswirtschaftlichen, und daraus resultierend ökonomischen Nachteilen, der in der Region wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe, führen. Auch hätte die Sperrung eine Signalwirkung mit unabsehbaren Folgen für weitere Wirtschaftwege, wo ebenfalls Begehrlichkeiten in Richtung Sperrung geweckt werden würden. Die Landwirtschaft kann dem vorgetragenen Kompromiss, die Verlängerung des Stichweges Goldenbergstrasse 52 - 66 in Erftstadt-Kierdorf als Spielstraße, hieraus resultierend eine Fahrweise mit Schrittgeschwindigkeit, mittragen und stimmt dieser Übereinkunft zu. Die Ausweisung als Spielstrasse darf aber für die Benutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht zu weiteren Beeinträchtigungen führen. Aber auch hier sei darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme ebenfalls kontrolliert werden muss, sollte sie nicht gänzlich verpuffen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Schockemöhle Durchschriftlich: Kreislandwirt Heinz-Everhard Faßbender Ortslandwirt Friedrich Schneider