Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
221 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
24.12.09, 06:51
Aktualisiert
24.12.09, 06:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage
1 zum B 167/2009
22.06.2009
Anregung bzgl. Sperrung eines Wirtschaftsweges von E.-Kierdorf in Richtung KerpenBrüggen (Verlängerung Stichweg Goldenbergstraße 52-66)
Ortstermin am 17.06.2009
In seiner Sitzung vom 21.04.2009 hat der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr
zum o.g. Antrag einen Ortstermin beschlossen. An diesem Ortstermin, der am 17.06.2009
stattfand, waren der Antragsteller, ca. 15 weitere Anwohner des Stichweges Goldenbergstraße
52-66, Vertreter der Landwirtschaftskammer, der Stadt Kerpen und Vertreter der Fraktionen
anwesend.
Um die tatsächliche Kraftfahrzeugmenge im weiteren Verlauf der Goldenbergstraße 52-66
festzustellen, habe ich in der Zeit zwischen dem 10.06 und 12.06.2009 eine Kfz-und
Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die Zahl der gemessenen Fahrzeuge in 24 Stunden
betrug insgesamt 112 Kfz (davon 12 Motorräder und 17 Lkw). Die durchschnittliche
Geschwindigkeit in Höhe Haus Nr. 66 lag bei 14 kmlh, die V 85 bei 20 kmlh.
Aufgrund der gemessenen Werte lässt sich keine Sperrung des Wirtschaftsweges oder
sonstige bauliche Maßnahmen in Höhe des bebauten Bereiches begründen. Die Vertreter der
Landwirtschaftskammer machen deutlich, dass der Wirtschaftsweg für die Landwirte als
Verbindungsweg unbedingt zur Durchfahrt und als Zuwegung notwendig ist. Einer Regelung
mit abschließbarer Schranke, Poller o.ä. wird auf keinen Fall zugestimmt. Eine schriftliche
Stellungnahme der Landwirtschaftskammer liegt der Anlage bei.
Der Vorschlag einiger Anwohner zum Einbau von Fahrbahnschwellen bzw. des Einbaus von
Verkehrsberuhigungselementen kann aufgrund der unzumutbaren Beeinträchtigungen für
Notfallfahrzeuge (u.a. Krankenwagen und Feuerwehr) und der zu schmalen Fahrbahnbreite
nicht nachgegangen werden.
Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Straßenabschnitt des Stichweges
Goldenbergstraße 52-66 ist möglich. Die Anwohner stimmen diesem Vorschlag zu. Auch die
Vertreter der Landwirtschaftskammer stimmen dieser Ausweisung zu, solange dies den
verkehrlichen Belangen der Landwirtschaft nicht entgegensteht. Die Anordnung zur
Änderung der Beschilderung mit Austausch des Verkehrszeichens Tempo 30- Zone (Zeichen
Nr. 274.2-40) in Verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen Nr. 326-40) habe ich bereits erteilt.
Aufgrund der Bedenken der Landwirtschaftskammer schlage ich vor, keine Sperrung in der
Verlängerung der Goldenbergstraße 52-66 vorzunehmen. In einem ähnlichen Fall hat auch
das Oberverwaltungsgericht Münster zugunsten der Landwirte entschieden, die sich bei einer
Sperrung eines Wirtschaftsweges bei ihrer Arbeit behindert fühlten.
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11 . 50765 Köln
D Rhein-Sieg-Kreis
Mai!: rheinkreise@lwk.nrw.de
Gartenstraße 11, 50765 Köln
Tel.: 0221 5340-100, Fax -199
www.landwirtschaftskammer.de
Unser Zeicher:
Auskunft erteilt Herr Schockemöhle
Durchwahl
0221- 53 40-113
Fax
199
Eigenbetrieb Straßen Erftstadt
Herr Coenders
Postfach 2565
50359 Erftstadt
vom
Erttstadt Kierdorf
Goldenbergstr.
Köln
18.06.2009.doc
18.06.2009
AZ.: 25.20.56-BM
Unberechtigtes Befahren eines Wirtschaftsweges
in der Verlängerung
Goldenbergstraße
52 - 66 in Erftstadt-Kierdorf (B167/2009)
des Stichweges
Sehr geehrter Herr Coenders!
Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich mein Erstaunen zum Ausdruck bringen, mit
welcher Schärfe und Polemik der Ortstermin am 17.06.2009 ab 18.00 Uhr am Treffpunkt
Goldenbergstraße in Höhe Haus Nr. 66 besetzt war. Nicht die Landwirtschaft stand hier am
"Pranger", sondern Gegenstand des Ortstermins war, wie angekündigt, das unberechtigte
Befahren eines Wirtschaftsweges durch Dritte, hier Nichtlandwirte.
Dass im Vorfeld keine Stellungnahme der beteiligten Träger öffentlicher Belange, hier z.B.
der Landwirtschaftskammer, eingeholt wurde, sei nur am Rande erwähnt.
Die beteiligten Anwohner, und auch darüber hinaus, haben ihr berechtigtes Anliegen,
zuvorderst den Schutz ihrer Kinder, mit zum Teil nicht nachvollziehbaren Argumenten
vorgebracht. Eine Verkehrszählung der Stadt Erftstadt hat, soweit von mir nachvollziehbar,
auch keine extrem hohen Belastungswerte für den Stichweg ergeben. Darüber hinaus ist mir
in den fast 3 Stunden Anwesenheit nur ein PKW zum gesamten Befahren des
Wirtschaftsweges untergekommen.
Der genannte Teil des Stichweges Goldenbergstraße 52 - 66 ist auf 30 km Geschwindigkeit
begrenzt. Ab Haus Nr. 66 ist ein Befahren mit Kraftfahrzeugen, außer Landwirtschaft,
verboten. Dieses Verbotsschild steht auch auf der anderen Seite des Wirtschaftsweges, aus
Brüggen kommend. Somit stellt sich die Sachlage wie folgt dar. Nur vereinzelt wird der
Wirtschaftweg unberechtigt befahren. Dieser fahrende Verkehr obliegt der Kontrolle der
zuständigen Ordnungsbehörden bzw. der Polizei. Sollten hierzu die Ordnungsbehörden oder
die Polizei nicht im Stande sein, so kann aus Sicht der Landwirtschaft, die gesamte Sperrung
QualItätsmanagementsystem
Konten der Hauptkasse
zertifiziert
nach DIN EN ISO 9001 :2000
der LandwirtschaftskiImmer
WGZ-Bank Münster
Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG
BLZ 400 600 00
BLZ 380 601 86
Ust.-Id.-Nr. OE 126118293 Steuer-Nr. 337/5914/0780
Nordrheln-Westfalen:
Konto-Nr. 403 213
Konto-Nr. 2100771015
IBAN: OE97 4006 0000 0000 403213, BIC/SWIFT: GENO OE MS
IBAN: OE27 3806 0186 2100 771015, BIC/SWIFT: GENO OE 01 BRS
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-2 des Wirtschaftsweges mit abschließbaren Pollern unterhalb der Brücke nicht akzeptiert
werden. Dies würde zu unzumutbaren arbeitswirtschaftlichen, und daraus resultierend
ökonomischen Nachteilen, der in der Region wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe,
führen. Auch hätte die Sperrung eine Signalwirkung mit unabsehbaren Folgen für weitere
Wirtschaftwege, wo ebenfalls Begehrlichkeiten in Richtung Sperrung geweckt werden
würden.
Die Landwirtschaft kann dem vorgetragenen Kompromiss, die Verlängerung des Stichweges
Goldenbergstrasse 52 - 66 in Erftstadt-Kierdorf als Spielstraße, hieraus resultierend eine
Fahrweise mit Schrittgeschwindigkeit, mittragen und stimmt dieser Übereinkunft zu. Die
Ausweisung als Spielstrasse darf aber für die Benutzung durch landwirtschaftliche
Fahrzeuge nicht zu weiteren Beeinträchtigungen führen.
Aber auch hier sei darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme ebenfalls kontrolliert werden
muss, sollte sie nicht gänzlich verpuffen.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Schockemöhle
Durchschriftlich:
Kreislandwirt Heinz-Everhard Faßbender
Ortslandwirt Friedrich Schneider