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Beschlussvorlage (Antrag nach § 24 GO NRW der Lokalen Agenda 21 Erweiterung des Energiesparprojektes "fifty-fifty" auf weitere Schulen der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
21.06.10, 19:23
Aktualisiert
21.06.10, 19:23
Beschlussvorlage (Antrag nach § 24 GO NRW der Lokalen Agenda 21
Erweiterung des Energiesparprojektes "fifty-fifty" auf weitere Schulen der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (Antrag nach § 24 GO NRW der Lokalen Agenda 21
Erweiterung des Energiesparprojektes "fifty-fifty" auf weitere Schulen der Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Termin 22.06.2010 ö. S. X Herr Senk (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 256/2010 nö. S. TOP 09.06.2010 (Datum) BETREFF: Antrag nach § 24 GO NRW der Lokalen Agenda 21 Erweiterung des Energiesparprojektes "fifty-fifty" auf weitere Schulen der Stadt Pulheim VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Lokale Agenda 21 - zukunftsfähige Stadt Pulheim HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Funktion als Ausschuss für die Erledigungen von Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW lehnt die Anregung der Lokalen Agenda 21 – zukunftsfähige Stadt Pulheim – ab. ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben vom 16.03.2010 beantragt die Lokale Agenda 21 – zukunftsfähige Stadt Pulheim – im Rahmen des § 24 GO NRW, das Kooperationsabkommen, welches die Stadt Pulheim im Rahmen eine Energiesparprojektes des Arbeitskreises mit der Grundschule Bachstraße abgeschlossen hat, Schritt für Schritt auf alle Schulen der Stadt Pulheim anzuwenden (Anlage 1). -1- Ferner wird beantragt, als nächste Schule das Geschwister-Scholl-Gymnasium und die Realschule an dem Projekt zu beteiligen. Wegen der Einzelheiten wird auf die Anlage 1 und die Erläuterungen verwiesen. Mit Schreiben vom 25.03.2010 teilt das Ratsbüro der Lokalen Agenda 21 mit, die Anregung werde dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 27.04.2010 als Mitteilung zur Kenntnisnahme vorgelegt und die inhaltliche Erörterung solle in der Sitzung des HFA am 22.06.2010 erfolgen. Mit Schreiben vom 31.03.2010 (Anlage 2) kritisiert Herr Menz für die Lokale Agenda 21 die Bearbeitungsdauer. Auf diese Kritik geht die Verwaltung mit Schreiben vom 16.04.2010 an die Lokale Agenda 21 ein (Anlage 3). Auf Anfrage teilt das Immobilienmanagement mit Schreiben vom 27.05.2010 zu den verfügbaren Messdaten Gymnasium und Realschule Pulheim Folgendes mit: „Bislang erfolgt eine einheitliche Versorgung mit Strom und Wärme über einen Hauptzähler, an dem Gymnasium, Realschule, Grundschule sowie die Turnhallen dieser Schulen angeschlossen sind. Die Umlagen der Kosten auf die einzelnen Gebäude erfolgte bisher über geeignete Verteilungsschlüssel. Zwischenzähler, die für eine genaue Zuordnung im Rahmen eines solchen Projektes erforderlich wären, sind nicht vorhanden und müssten nachgerüstet werden. Welche und wie viele Zwischenzähler erforderlich wären ist ermittelt worden, eine Kostenschätzung hierzu wird nachgereicht, da der zuständige Mitarbeiter erkrankt ist.“ Unter „Allgemeines“ merkt das Immobilienmanagement an: „Hinsichtlich der aufzuteilenden Einsparungen ist anzumerken, dass die Erfahrungen der GS Bachstraße gezeigt hat, dass das Nutzerverhalten nach einigen Jahren soweit optimiert ist, dass hierdurch keine weiteren Einsparungen mehr möglich sind. Es ist dann die Herausforderung den erreichten niedrigen Stand zu halten. Für die hiermit verbundenen Anstrengungen wird in der GS Bachstraße ein fixer Anerkennungsbetrag von 150 EU jährlich gezahlt. Problematisch am Gymnasium Pulheim ist, dass dort viele außerschulische Nutzungen stattfinden (VHS, Musikschule, Vereinssport etc.), die von den schulischen Bemühungen möglicherweise nicht erreicht werden und das Ergebnis verfälschen können.“ Da alleine die technischen Voraussetzungen für eine optimale Durchführung z. Zt. nicht gegeben sind, empfiehlt die Verwaltung, die Anregung abzulehnen. Sie könnte erneut aufgegriffen werden, wenn nach Ermittlung der notwendigen Soll- Zählerstruktur und Umsetzung der dafür erforderlichen Investitionen in 2-3 Jahren die notwenigen Voraussetzungen gegeben sein werden. -2-