Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
10.09.10, 12:44
Aktualisiert
10.09.10, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
Haupt- und Finanzausschuss
IV / 66
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
21.04.2010
27.04.2010
ö. S.
X
X
Herr Rademann
(Verfasser/in)
101/2010
nö. S.
TOP
30.03.2010
(Datum)
BETREFF:
Beschwerde und Anregung gem. § 24 GO NRW
hier. Kanalnetzreinigung im Stadtgebiet Pulheim
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Herr Ecker
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr: 2010
Jahr: 2011
Jahr: 2012
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der TVA beschließt die Anregung abzulehnen und weiterhin keine Reinigung der privaten Abwasserkanäle vorzunehmen.
2. Der HFA lehnt die Anregung ab und erklärt die Angelegenheit für erledigt.
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ERLÄUTERUNGEN:
Mit Schreiben vom 19.02.2010 beantragt Herr Ecker, dass der Rat der Stadt Pulheim den Sachverhalt zur Reinigung von
Abwasserkanälen kläre und die Reinigung von privaten Abwasserkanälen in die städtische Kanalreinigung mit einbeziehe.
Die Stadt Pulheim hat vor etwa 15 Jahre den auf analogen Karten vorhandenen Kanalbestand abdigitalisiert und von da
an im Kanalinformationssystem STRAKAT gepflegt.
In der Zeit davor wurde die Kanalreinigung von Fremdfirmen anhand der zur Verfügung gestellten analogen Karten
durchgeführt. Darin war die Unterscheidung der Eigentumsverhältnisse nicht erkennbar. Auch waren nicht alle Kanäle im
analogen Kanalbestand erfasst. Diese sind erst nach und nach mit den Kanal-TV-Untersuchungen der neunziger Jahre
ergänzt worden.
Mit der Erstellung des digitalen Kanalbestandes war es nun möglich den jeweiligen Kanälen weitere Attribute zuzuordnen, unter anderem auch die Eigentumsverhältnisse entsprechend dem Eigentum des jeweiligen Grundstücks.
Der Anteil der Kanäle anderer Eigentümer (private oder andere Straßenbaulastträger) an der Gesamtlänge des Kanalnetzes im Freispiegelgefälle ist erheblich und liegt heute bei einem Anteil von ca. 7,4 %, was einer Länge von ca. 23.400
m entspricht.
Seit dem Vorhandensein der digitalen Karten mit Unterscheidung der Eigentumsverhältnisse werden die privaten Kanäle
nicht mehr gereinigt.
Der Antragsteller regt an, die Reinigung der privaten Kanäle mit der Reinigung der öffentlichen Kanäle mit vorzunehmen
und das, soweit verstanden, auf Kosten des Gebührenzahlers, also der Allgemeinheit. Dies verbietet sich jedoch alleine
aufgrund der Tatsache, dass die privaten Kanäle nicht Teil der öffentlichen Anlage sind und dem Sonderinteresse des
jeweiligen Grundstückseigentümers dienen. Alleine deshalb dürfen die mit der Reinigung verbunden Kosten nicht auf die
Allgemeinheit umgelegt werden.
Die durchschnittlichen Kosten der Reinigung dürften sich hier auf mindestens 8.500 € belaufen.
Die Kanalbenutzungsgebühr enthält ausschließlich die tatsächlich für Abwasserbeseitigung und -behandlung entstandenen Kosten. Somit sind darin nur die Kosten für Reinigung von Kanäle, die zur öffentlichen Abwasseranlage gehören,
enthalten. Insofern kann der Antragsteller aufgrund von Zahlung der Kanalbenutzungsgebühren keinen Anspruch auf
Reinigung von privaten Kanälen erheben.
Sofern der Antrag darauf abstellt, die Reinigung der privaten Kanäle als Serviceleistung der Verwaltung auf Kosten der
Eigentümer durchzuführen, so entstünde zumindest, wie auch im ersten Fall, ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für
Verträge, Abrechnung, Koordination u.v.m.
Den Einwand des Antragsstellers, dass eine Fremdfirma niemals ohne Weiteres am städtischen Kanal arbeiten dürfe
kann nicht nachvollzogen werden. Eine Reinigung der privaten Kanäle kann in der Regel ohne Nutzung der öffentlichen
Kanäle erfolgen. Sollte diese Situation nicht gegeben sein, wird die Verwaltung auch einer Reinigung vom öffentlichen
Kanal aus zustimmen.
-2-