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Beschlussvorlage (Rahmenvertrag)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
04.03.2009
Erstellt
09.03.09, 14:28
Aktualisiert
09.03.09, 14:28
Beschlussvorlage (Rahmenvertrag) Beschlussvorlage (Rahmenvertrag)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 210/2002 Datum Sozialamt 23.05.2002 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 13.06.2002 Rat 11.07.2002 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Abschluss eines Rahmenvertrages über die zahnärztliche Versorgung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zwischen dem Städtetag Nordrhein-Westfalen, dem Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung; hier: Beitrittserklärung der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, dem Rahmenvertrag über die Zahnärztliche Versorgung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zwischen dem Städtetag Nordrhein-Westfalen, dem Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein beizutreten. Begründung: Seit 01.01.1995 ist die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes in die Zuständigkeit der Kommunen verlagert worden. Somit sind die Gemeinden auch für die Gewährung von Krankenhilfe zuständig. Bereits Anfang 1996 wurde bezüglich der ärztlichen Versorgung ein Rahmenvertrag zwischen dem Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein geschlossen, dem die Gemeinde Inden im April 1996 auf Empfehlung des Kreises Düren und des Städte- und Gemeindebundes beigetreten ist. Damit wurde die Abrechnung der ärztlichen Leistungen auf eine solide rechtliche Basis gestellt. Nunmehr wurde auch ein Rahmenvertrag bezüglich der zahnärztlichen Versorgung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgeschlossen. Durch den Rahmenvertrag ist sichergestellt, dass zukünftig keine Einzelabrechnungen mit den Vertragszahnärzten erforderlich sind. Vielmehr erstellt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein nach Prüfung der rechnerischen, sachlichen und gebührenordnungsmäßigen Richtigkeit vierteljährlich eine Rechnung an die dem Vertrag beigetretenen Kommunen. Die dem Vertrag beigetretenen Kommunen verpflichten sich, alle Zahlungen im Zusammenhang mit dem Vertrag an die Kassenzahnärztliche Vereinigung zu leisten. Vorlage: 210/2002 Seite - 2 - Kosten für die Tätigkeit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein entstehen den dem Vertrag beigetretenen Kommunen nicht. Die Abwicklung entspricht in etwa dem bereits bestehenden Rahmenvertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Sowohl der Kreis Düren als auch der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen empfehlen dem Vertrag beizutreten, da dies zu einer vereinfachten Abwicklung der Abrechnungen führt. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, dem Vertrag ebenfalls mit Wirkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt beizutreten.