Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
04.03.2009
Erstellt
09.03.09, 14:28
Aktualisiert
09.03.09, 14:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
210/2002
Datum
Sozialamt
23.05.2002
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
13.06.2002
Rat
11.07.2002
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Abschluss eines Rahmenvertrages über die zahnärztliche Versorgung der Leistungsberechtigten
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zwischen dem Städtetag Nordrhein-Westfalen,
dem Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung;
hier: Beitrittserklärung der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, dem Rahmenvertrag über die Zahnärztliche Versorgung
der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zwischen dem Städtetag Nordrhein-Westfalen, dem Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein beizutreten.
Begründung:
Seit 01.01.1995 ist die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes in die Zuständigkeit der
Kommunen verlagert worden. Somit sind die Gemeinden auch für die Gewährung von Krankenhilfe
zuständig.
Bereits Anfang 1996 wurde bezüglich der ärztlichen Versorgung ein Rahmenvertrag zwischen dem
Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein geschlossen, dem die Gemeinde Inden im April 1996 auf Empfehlung des Kreises Düren und
des Städte- und Gemeindebundes beigetreten ist. Damit wurde die Abrechnung der ärztlichen Leistungen auf eine solide rechtliche Basis gestellt.
Nunmehr wurde auch ein Rahmenvertrag bezüglich der zahnärztlichen Versorgung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgeschlossen.
Durch den Rahmenvertrag ist sichergestellt, dass zukünftig keine Einzelabrechnungen mit den Vertragszahnärzten erforderlich sind. Vielmehr erstellt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
nach Prüfung der rechnerischen, sachlichen und gebührenordnungsmäßigen Richtigkeit vierteljährlich eine Rechnung an die dem Vertrag beigetretenen Kommunen. Die dem Vertrag beigetretenen
Kommunen verpflichten sich, alle Zahlungen im Zusammenhang mit dem Vertrag an die Kassenzahnärztliche Vereinigung zu leisten.
Vorlage: 210/2002
Seite - 2 -
Kosten für die Tätigkeit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein entstehen den dem Vertrag beigetretenen Kommunen nicht. Die Abwicklung entspricht in etwa dem bereits bestehenden
Rahmenvertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung.
Sowohl der Kreis Düren als auch der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen empfehlen
dem Vertrag beizutreten, da dies zu einer vereinfachten Abwicklung der Abrechnungen führt.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, dem Vertrag ebenfalls mit Wirkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt beizutreten.