Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,9 MB
Datum
27.04.2010
Erstellt
10.09.10, 12:44
Aktualisiert
10.09.10, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
- get<re:tarlat
B0rgarmelatar'
0 1.MRZ.2010
WernerKauth
50259Pulheim,
den0l.03.2010
Dipl.Ing.(FH)i.R.
Sinnersdorf
AugustJmhofFStr.4
'l-el.02238-7694
Wemer.kauth(rzlt.
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PerMail
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Herrn
BürgermeisterFrankKeppeler
und
die Damenund Herren
desRates
Rathaus
Alte Kölner Str.26
50259Pulheim
Anregunggemäß$24GO NW
hier:
Brhebung
vonStraßenbaubeiträgen
gemäßg 8 Kommunalabgabengesetz
i.V.m.derStraßenbaubeitragssatzung
der
StadtPulheim
Bezug:
l .,,Straßenausbaubeiträge
hinterfragen
Beweislast
fllr nötigeErneuerung
liegtbeidenKommunen.,
Mitgliederinfo
desBundes
derSteuerzahler
NRWvoml/2010
2. Beschluss
desOberverwaltungsgerichte
NRW,15A939106
vom26.03,2009
SehrgeehrterHerr Blirgermeister,
sehrgeehrteDamenund Herren,
entsprechend
vorstehender
Veröffentliohung
dürfen die Kommunenvon Crundstückseigentümern
Straßenausbaubeiträge
verlangen,
wennz.B.ein Cehwegerneuertwird. Überdie Notwendigkeit'einer
solchenMaßnahme
gibt es regelmäßig
StreitzwischendenBürgernund der Kommune.Dannmüssen
die Verwaltungsgerichte
prüfen,ob die üblicheNutzungszeit
einesGehwegesabgelaufenist. Nur:
Wannist dasderFall undwer trägtdie Beweislast
dafi.ir,dassderGehwegemeuertwerdenmuss?
Das Oberverwaltungsgericht
(OVG) NRW hat mit Beschlussvom 26.März 2009entschieden,
dass
eineGemeinde,
die einen39 JahrealtenGehwegerneuern
wollte,einedetaillierteDokumentation
der
Verschlissenheit
des Gehwegesnachweisen
muss.Im vorliegendenFall hattedie Gemoindedem
Gericht zwar Bilder präsentiert,auf denenzu sehenwar, dass sich auf dem Weg Pfiitzen und
Spurrinnengebildethattenund einzelnoPlattenbeschädigt
waren.Dies reichtedem Gerichtnicht:
Damithättedie Gemeinde
lediglicheinenInstandsotzungsbedarf
nachgewiesen,
derjedochbeitragsfrei
ist. Auch einevön derGemeinde
vorgelegte
ÜbersichtüberdiejährlichenReparatureinsätze
war nicht
genug.Erst wenn so oft repariertwerdenmuss,dasseine Instandsetzung
nicht mehr wirtschaftlich
erscheint,kann man von Verschlissenheit
ausgehen.Das war aber im vorliegendenFall nicht
eindeutig.
.,
-2-
Unter Bezugauf denBeschlussdesOberverwaltungsgerichtes
NRW, 15 Ag3gl06vom26.03.2009
REGE rCH GEMASS $ 24 GO NW AN
l. dassin der Bürgerinformation,
die denbetroffenenGrundstückseigentümern
vor Beginnder
Theuspfad"
Straßenerneuerung
in
Sinnersdorf
zugestellt
wird,
bereits
die
Berechtigung
,,Am
gem.KAG entsprechend
der Stadtzur Kostenheranziehung
demBeschlussdesOVG belegt
wird.
in Verbindung
mit demKommunalabgabengez.dasszukünftigbeiallenStraßenerneuerungen,
demBeschlussdes
setz,die NotwendigkeitderjeweiligenMaßnahmeentsprechend
-OVG belegtwird.
Mit freundlichemGruss
v
$ez' WemerKauth
SP
FRAKilON
VORSITZENDE
. AlteKölnerStraße26. 50259Pulhsim
Herrn
Frank
rgermeister
- Sekretarlat
.
Bürgermebter
Et"$
0gMRZ,2010
im Ha
IM RATDER
STADTPULHEIM
/4.6
Dfpl.-Kfm.Dlerk Timm
(t fif
lt.p
Rathaus,AIteKölnerSh. 20
50259Pulheim
Tefefon: +49 2238808-216
+49223880&151
Fax:
E-Mail: spdfraktion@pulheim.de
lnternet: www.spd-pulheim.de
Pulheim,8. März2010
baubeiträge gemäß $ 8 Kommunalabgabengesetz
Sehr
dasO
rter Herr Bürgermeister,
ngsgericht
NRWhat mit Beschluss
vom 26. März2009,15 A
e39l06,zur Erhebungvon Straßenbaubeiträgen
S 8 Kommunalabgabengesetz
Stellun genommen.
Erachtenssind damit die Anforderungen
an die Städteund Gemefnden
deutlich
und nicht
der StraBeoderder Nebenanlagen
, eineErneuerung
nur ei Instandsetzung
nachzuweisen.
Hierzu
1. Wird
en wir Sie:
Sichtweisevom Ihnengeteilt?
2. We e organisatorischen
Veränderungen
sindeingeleitet
worden,um diesen
An
zukünftigzu genügen?
Wir
um Unterrichtung
Fachausschusses.
deszuständigen
Mir
lichenGrüßen
DierkTi