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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 100/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,9 MB
Datum
27.04.2010
Erstellt
10.09.10, 12:44
Aktualisiert
10.09.10, 12:44
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Inhalt der Datei

- get<re:tarlat B0rgarmelatar' 0 1.MRZ.2010 WernerKauth 50259Pulheim, den0l.03.2010 Dipl.Ing.(FH)i.R. Sinnersdorf AugustJmhofFStr.4 'l-el.02238-7694 Wemer.kauth(rzlt. onlins.clo D ooa 'lron..( ' PerMail ,( . €,9 ''p'V, /oo<, E Herrn BürgermeisterFrankKeppeler und die Damenund Herren desRates Rathaus Alte Kölner Str.26 50259Pulheim Anregunggemäß$24GO NW hier: Brhebung vonStraßenbaubeiträgen gemäßg 8 Kommunalabgabengesetz i.V.m.derStraßenbaubeitragssatzung der StadtPulheim Bezug: l .,,Straßenausbaubeiträge hinterfragen Beweislast fllr nötigeErneuerung liegtbeidenKommunen., Mitgliederinfo desBundes derSteuerzahler NRWvoml/2010 2. Beschluss desOberverwaltungsgerichte NRW,15A939106 vom26.03,2009 SehrgeehrterHerr Blirgermeister, sehrgeehrteDamenund Herren, entsprechend vorstehender Veröffentliohung dürfen die Kommunenvon Crundstückseigentümern Straßenausbaubeiträge verlangen, wennz.B.ein Cehwegerneuertwird. Überdie Notwendigkeit'einer solchenMaßnahme gibt es regelmäßig StreitzwischendenBürgernund der Kommune.Dannmüssen die Verwaltungsgerichte prüfen,ob die üblicheNutzungszeit einesGehwegesabgelaufenist. Nur: Wannist dasderFall undwer trägtdie Beweislast dafi.ir,dassderGehwegemeuertwerdenmuss? Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat mit Beschlussvom 26.März 2009entschieden, dass eineGemeinde, die einen39 JahrealtenGehwegerneuern wollte,einedetaillierteDokumentation der Verschlissenheit des Gehwegesnachweisen muss.Im vorliegendenFall hattedie Gemoindedem Gericht zwar Bilder präsentiert,auf denenzu sehenwar, dass sich auf dem Weg Pfiitzen und Spurrinnengebildethattenund einzelnoPlattenbeschädigt waren.Dies reichtedem Gerichtnicht: Damithättedie Gemeinde lediglicheinenInstandsotzungsbedarf nachgewiesen, derjedochbeitragsfrei ist. Auch einevön derGemeinde vorgelegte ÜbersichtüberdiejährlichenReparatureinsätze war nicht genug.Erst wenn so oft repariertwerdenmuss,dasseine Instandsetzung nicht mehr wirtschaftlich erscheint,kann man von Verschlissenheit ausgehen.Das war aber im vorliegendenFall nicht eindeutig. ., -2- Unter Bezugauf denBeschlussdesOberverwaltungsgerichtes NRW, 15 Ag3gl06vom26.03.2009 REGE rCH GEMASS $ 24 GO NW AN l. dassin der Bürgerinformation, die denbetroffenenGrundstückseigentümern vor Beginnder Theuspfad" Straßenerneuerung in Sinnersdorf zugestellt wird, bereits die Berechtigung ,,Am gem.KAG entsprechend der Stadtzur Kostenheranziehung demBeschlussdesOVG belegt wird. in Verbindung mit demKommunalabgabengez.dasszukünftigbeiallenStraßenerneuerungen, demBeschlussdes setz,die NotwendigkeitderjeweiligenMaßnahmeentsprechend -OVG belegtwird. Mit freundlichemGruss v $ez' WemerKauth SP FRAKilON VORSITZENDE . AlteKölnerStraße26. 50259Pulhsim Herrn Frank rgermeister - Sekretarlat . Bürgermebter Et"$ 0gMRZ,2010 im Ha IM RATDER STADTPULHEIM /4.6 Dfpl.-Kfm.Dlerk Timm (t fif lt.p Rathaus,AIteKölnerSh. 20 50259Pulheim Tefefon: +49 2238808-216 +49223880&151 Fax: E-Mail: spdfraktion@pulheim.de lnternet: www.spd-pulheim.de Pulheim,8. März2010 baubeiträge gemäß $ 8 Kommunalabgabengesetz Sehr dasO rter Herr Bürgermeister, ngsgericht NRWhat mit Beschluss vom 26. März2009,15 A e39l06,zur Erhebungvon Straßenbaubeiträgen S 8 Kommunalabgabengesetz Stellun genommen. Erachtenssind damit die Anforderungen an die Städteund Gemefnden deutlich und nicht der StraBeoderder Nebenanlagen , eineErneuerung nur ei Instandsetzung nachzuweisen. Hierzu 1. Wird en wir Sie: Sichtweisevom Ihnengeteilt? 2. We e organisatorischen Veränderungen sindeingeleitet worden,um diesen An zukünftigzu genügen? Wir um Unterrichtung Fachausschusses. deszuständigen Mir lichenGrüßen DierkTi