Daten
Kommune
Pulheim
Größe
11 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
21.06.10, 19:23
Aktualisiert
21.06.10, 19:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
22.06.2010
II/320.
(Amt/Aktenzeichen)
Frau Thöne
(Verfasser/in)
ö. S.
X
241/2010
nö. S. TOP
02.06.2010
(Datum)
BETREFF:
Lärmbelästigung und Verunreinigungen durch Veranstaltungen in der Industriestraße 10
Veranlasser:
Verwaltung
MITTEILUNG:
Wohnanlieger (eine Familie) aus dem Bereich Industriestraße haben schon mehrfach angezeigt, dass es
durch die Veranstaltungen in der Veranstaltungshalle der Industriestraße 10 immer wieder zu erheblichen
Lärmbelästigungen und Verunreinigungen (durch Wildurinieren, Flaschen/Gläser, …) gekommen sei.
Die Verwaltung hat sich dieser Angelegenheit bereits vor Jahresfrist angenommen. Mit dem Altpächter wurde
eine Vereinbarung zur Abwicklung von Veranstaltungen erzielt. Diese Vereinbarung sah u. a. die rechtzeitige
Information über geplante Veranstaltungen und deren Art und Umfang vor.
Nach einem Pächterwechsel und hiermit einhergehenden erneuten Beschwerden über Veranstaltungen wurde
die Eigentümerin der Halle mit Schreiben vom 24.03.2010 um Stellungnahme gebeten. Sie gibt an, von den
Beschwerden nichts zu wissen, sie sei aber bereit, sich bei den nächsten Veranstaltungen die Situation mit
den Beschwerdeführern vor Ort anzuschauen.
Am 26.03.2010 fand ein Gespräch mit dem Betreiber der Halle statt und er konnte sich zu den Vorwürfen
äußern. Er gab zu, dass es schon mal zu Verunreinigungen kommt, aber das diese auch umgehend wieder
von ihm beseitigt werden. Es wurde vereinbart, dass er alle zukünftigen Veranstaltungen beim Ordnungsamt
meldet.
Bei einer Ortsbegehung am 29.03.2010 wurde ein direkter Nachbar der Veranstaltungshalle zu der Problematik befragt. Im Gespräch konnte er die von den Anliegern vorgetragenen Vorwürfe im Wesentlichen bestätigen,
sah jedoch im Pächterwechsel eine deutliche Veränderung zum Positiven.
Für die Verwaltung existieren weder gewerbe- noch baurechtliche Möglichkeiten gegen den Betreiber vorzugehen, da die Rechtsordnung ein vorsorgliches Einschreiten nur in engen Grenzen zulässt, die hier noch nicht
vorliegen. Zu den engen Grenzen gehören u. a. gewerberechtliche Vorschriften, deren Voraussetzungen hier
nicht erfüllt werden.
Im Weiteren ist zwischen zivilrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten zu differenzieren. Da sich
die Verunreinigungen meistens zum größten Teil auf den benachbarten Privatgrundstücken befinden, können
die Beschwerdeführer hier leider nur auf den Zivilrechtsweg verwiesen werden. Sollten allerdings auch die
öffentlichen Verkehrsflächen verunreinigt werden, so liegt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 13 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der
Stadt Pulheim vom 26.10.2000 vor.
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Ob es bei den Veranstaltungen auch zu Überschreitungen der Lärmimmissionsrichtwerte kommt, ist streitig.
Zur Überprüfung dieses Beschwerdepunktes fanden in der Nacht vom 16.04. auf den 17.04.2010 im Zusammenhang mit einer vereinbarungsgemäß angekündigten Veranstaltung örtliche Ermittlungen statt. Allerdings
konnten weder Verunreinigungen noch eine Lärmbelästigung festgestellt werden. Auch eine erneute Kontrollfahrt am 19.04.2010, um mögliche Verunreinigungen bei Tageslicht in Augeschein zu nehmen, führte zu keinem anderen Ergebnis.
Diese Kontrollen wurden bei den nächsten Veranstaltungen am 30.04. und 07.05.2010 fortgesetzt. Bei der
Veranstaltung am 22.05.2010 erfolgte nur eine Kontrolle am Folgetag. Aber auch bei diesen Kontrollen konnten keine Verunreinigungen oder Lärmbelästigungen festgestellt werden. Dies wurde auch durch die Beschwerdeführer bestätigt, da es zu keiner neuen Beschwerde gekommen ist.
Für die Nacht vom 28.05. auf den 29.05.2010 wurde seitens der Beschwerdeführer erneut eine Lärmbelästigung sowie Verunreinigungen (auf Privatgelände) gemeldet. Diese Veranstaltung war dem Ordnungsamt vom
Betreiber nicht angekündigt worden. Daraufhin erfolgt am 01.06.2010 ein Telefonat mit dem Betreiber, der
allerdings alle Vorwürfe zurückgewiesen hat.
Seitens der Stadt Pulheim gibt es momentan keine weiteren öffentlich-rechtlichen Eingriffsmöglichkeiten, da
keine ausreichenden Beweise vorliegen.
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