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Beschlussvorlage (Geschäftsführung der Stadtwerke Pulheim Anregung gem. § 24 GO NRW)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
10.09.10, 12:44
Aktualisiert
10.09.10, 12:44
Beschlussvorlage (Geschäftsführung der Stadtwerke Pulheim
Anregung gem. § 24 GO NRW) Beschlussvorlage (Geschäftsführung der Stadtwerke Pulheim
Anregung gem. § 24 GO NRW)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss I/001 (Amt/Aktenzeichen) Termin 27.04.2010 ö. S. X Herr Krüger (Verfasser/in) 119/2010 nö. S. TOP 31.03.2010 (Datum) BETREFF: Geschäftsführung der Stadtwerke Pulheim Anregung gem. § 24 GO NRW VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Herr Georg Ecker HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt die Einwände ab. ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben v. 08.02.2010 bezieht sich der Antragsteller auf die vom Rat am 02.02.2010 mehrheitlich beschlossene Änderung des Stellenplans bzgl. der Unterstützung der Geschäftsführung der Stadtwerke und auf die am 16.12.2008 erfolgte Bestellung des Kämmerers, Herrn Wolfgang Thelen, zum Geschäftsführer der Stadtwerke und äußert "Einwände gegen die Personalentscheidungen" (s. Anlage). -1- Der Rat hat Herrn Thelen mit Beschluss vom 16.12.2008 zum Geschäftsführer der Stadtwerke bestellt (Vorlage 193/2008, TOP II.1). Dem Geschäftsführervertrag hat der Rat mit Beschluss v. 22.09.2009 (Vorlage 393/2009, TOP II.1) zugestimmt. Die angesprochene Stellenplanänderung wurde nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 26.01.2009, TOP I.2, im Rat am 02.02.2010, TOP I.3, beschlossen. Hierzu wird auf die entsprechenden Ausführungen in der Vorlage 23/2010 verwiesen. -2-