Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 566/2009
Az.: 81 06-50
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 28.10.2009
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
01.12.2009
Rat
17.12.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Städtische Dienste - für das
Geschäftsjahr 2010
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 28.10.2009
Beschlussentwurf:
1.
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Städtische Dienste- für das Geschäftsjahr 2010 wird
auf der Erfolgsplanseite,
mit einem Gesamtertrag in Höhe von
und mit einem Gesamtaufwand
sowie auf der Vermögensplanseite,
mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von
915.000,00 €
879.200,00 €
99.800,00 €
festgesetzt.
2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
200.000,00 €
in Anspruch zu nehmen.
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Städtische Dienstefür das Geschäftsjahr 2010 ist beigefügt.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben.
Die Planrechnung ist von folgenden Eckwerten geprägt:
Basis für die Planzahlen 2010 sind der Jahresabschluss 2008 sowie die bislang im Jahr 2009
erwirtschafteten Umsätze bzw. ermittelten Aufwendungen.
Auf der Seite des Vermögensplanes ist -ohne die Notwendigkeit zur Inanspruchnahme von Krediten- ebenfalls ein ausgeglichenes Ergebnis ausgewiesen.
(Dr. Rips)
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