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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Städtische Dienste - für das Geschäftsjahr 2010)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Städtische Dienste - für das Geschäftsjahr 2010) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Städtische Dienste - für das Geschäftsjahr 2010)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 566/2009 Az.: 81 06-50 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 28.10.2009 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 01.12.2009 Rat 17.12.2009 Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Städtische Dienste - für das Geschäftsjahr 2010 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 28.10.2009 Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Städtische Dienste- für das Geschäftsjahr 2010 wird auf der Erfolgsplanseite, mit einem Gesamtertrag in Höhe von und mit einem Gesamtaufwand sowie auf der Vermögensplanseite, mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 915.000,00 € 879.200,00 € 99.800,00 € festgesetzt. 2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von 200.000,00 € in Anspruch zu nehmen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Städtische Dienstefür das Geschäftsjahr 2010 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Die Planrechnung ist von folgenden Eckwerten geprägt: Basis für die Planzahlen 2010 sind der Jahresabschluss 2008 sowie die bislang im Jahr 2009 erwirtschafteten Umsätze bzw. ermittelten Aufwendungen. Auf der Seite des Vermögensplanes ist -ohne die Notwendigkeit zur Inanspruchnahme von Krediten- ebenfalls ein ausgeglichenes Ergebnis ausgewiesen. (Dr. Rips) -2-