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Beschlussvorlage (Bestattungswesen)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Datum
04.03.2009
Erstellt
09.03.09, 14:28
Aktualisiert
09.03.09, 14:28
Beschlussvorlage (Bestattungswesen)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum ------------------------- Hall. 15.10.2002 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 27.11.2002 Hauptausschuss 04.12.2002 Rat 19.12.2002 TOP Ein Ja Nein 252/2002 Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2000 Beschlussentwurf: Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat: 1. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Grabbereitung bzw. Bestattungen“ in Höhe von 10.498 DM ( 5.367 € ) durch allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen, 2. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 81.308 DM ( 41.572 € ) durch allgemeine Haushaltsmittel zu egalisieren. Der hohe Fehlbetrag aus dem Jahr 2000 ist ausdrücklich auf die auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes vorgenommenen Abschreibungen und auf die hohen kalkulatorischen Zinsbelastungen zurückzuführen. Die Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes ( vorher: Anschaffungswert ) wurde erstmalig für die Nachkalkulation 1999 durchgeführt. Daraus resultierten erhebliche Abweichungen zwischen den Wertansätzen in der Vor- und Nachkalkulation in den Jahren 1999 und 2000. Ab dem Jahr 2002 werden diese Abweichungen angesichts einheitlicher Wertansätze ( Wiederbeschaffungszeitwert ) in der Vor- und Nachkalkulation vermieden. 3. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Unterhaltung Gemeindefriedhöfe“ in Höhe von 111.650 DM ( 57.086 € ) durch allgemeine Haushaltsmittel zu kompensieren. Der auch in diesem Bereich offensichtlich hohe Fehlbetrag aus dem Jahr 2000 resultiert eigens aus den personalintensiven Unterhaltungsarbeiten im Bereich der Gemeindefriedhöfe. Begründung: Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderjahres innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes kompensiert werden. Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig seit 1999 Nachkalkulationen für die kostenrechnenden Einrichtungen durchgeführt werden. Das Ergebnis der Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2000 ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten Empfehlungen vor.