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Beschlussvorlage (1. Anlage: Auftrag an die Verwaltung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,9 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Beschlussvorlage (1. Anlage: Auftrag an die Verwaltung)

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Inhalt der Datei

-270- La 20.11.2009 Anlage zum - V 545/2009 –Entsorgung Grünabfälle im VZEK Rat vom 10.11.2009: Die Vorlage wird zur Vorberatung an den Fachausschuss verwiesen inkl. Auftrag an die Verwaltung. Die Anlage wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung 15.12.2009 zur Beratung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen: ja 1.) Das Ergebnis der Beratungen in den Gremien des Rhein-Erft-Kreises sollte abgewartet werden. Der Kreistag beschließt abschließend am 10.12.2009 über die Abfallentsorgungsgebührensatzung im Rhein-Erft-Kreis. Das Ergebnis wird als Tischvorlage nachgereicht. Die Bekanntgabe der Zuschlagserteilung der europaweiten Ausschreibung von Bio- und Grünabfall zum 1.1.2011 erfolgt voraussichtlich Mitte Dezember 2009 - vorausgesetzt dass kein Klageverfahren seitens der Bieter erhoben wird. 2.) Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Rhein-Erft-Kreis und dem VZEK nach Möglichkeiten zu suchen, den Bürgerinnen und Bürgen weiterhin eine Anlieferstelle für Biound Grünabfälle zu bieten. Nach Rücksprache mit dem Rhein-Erft-Kreis verweist dieser darauf, dass zwischen Stadt und Kreis lediglich die Überlassungspflicht besteht. Der Bereich „Sammlung und Transport“ ist den Gemeinden übertragen. Das VZEK (zurzeit Fa. Remondis als Betreiber der Kompostieranlage) ist seitens der Verwaltung kontaktiert worden. Die Rückmeldung steht noch aus und wird gegebenenfalls nachgereicht. An dieser Stelle wird seitens der Verwaltung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei diesem Auftragsvolumen ein entsprechendes Vergabeverfahren eingeleitet werden muss. 3.) Auch die Schaffung einer Annahmestelle auf dem Bauhof in Lechenich ist zu prüfen. Das Angebot des Bauhofes in Lechenich ist als weitere Anlage angefügt. 4.) Die Verwaltung stellt die Auswirkungen auf die Abfallentsorgungsgebühren dar. Die Kosten der Grünannahme VZEK sind in der Kalkulation (V646/2009) i. H. v. 206.000 € berücksichtigt worden. (Dr. Rips)