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Beschlussvorlage (1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
06.07.10, 11:04
Aktualisiert
06.07.10, 11:04
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Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat II/32.37.41.28 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 22.06.2010 X 06.07.2010 X Frau Jarmer (Verfasser/in) 217/2010 nö. S. TOP 20.05.2010 (Datum) BETREFF: 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst der Stadt Pulheim VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: x Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt/ Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst der Stadt Pulheim vom 22.12.2006. -1- ERLÄUTERUNGEN: Die der Satzung vom 22.12.2006 zugrunde liegende Gebührenkalkulation wurde überarbeitet und entsprechend der Veränderungen der vergangenen Jahre aktualisiert. So ist nun z.B. der Wechsel der beauftragten Hilfsorganisation, der Bau der neuen Rettungswache in Sinnersdorf, der Neukauf des RTW, sowie die kontinuierliche Steigerung der Einsatzzahlen (ca. 10%) und damit einhergehende Kostenveränderungen in der neuen Kalkulation berücksichtigt. Gemäß § 14 Abs. 1 Rettungsgesetz NRW (RettG) erfolgt die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung auf der Grundlage des jeweils geltenden Rettungsbedarfsplanes. Dieser wurde gemäß § 12 RettG im Jahr 2004 vom Rhein-Erft-Kreis fertig gestellt und beinhaltet insbesondere die Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen. Zur Erfüllung der im Bedarfsplan festgesetzten 8minütigen Hilfsfrist sind für das Stadtgebiet Pulheim zwei Standorte mit 24stündiger RTW-Besetzung notwendig. Der Standort auf der Feuer- und Rettungwache Pulheim wird von den Mitarbeitern der Hauptamtlichen Feuerwache abgedeckt, der Standort Sinnersdorf seit Februar 2009 vom Malteser Hilfsdienst e.V. § 14 Abs. 2 RettG sieht vor, dass der Entwurf der Gebührensatzung sowie beurteilungsfähige Unterlagen den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften zur Stellungnahme zuzuleiten sind. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben. Die beurteilungsfähigen Unterlagen bestehen aus Betriebskostenabrechnungen, Kalkulations und Gebührenbemessungsgrundlagen. Den Krankenkassenverbänden wurden seitens der Verwaltung alle geforderten Unterlagen zur Stellungnahme vorgelegt, so dass den Krankenkassenverbänden die Möglichkeit für eigene Ermittlungen und Berechnungen gegeben wurde. Bei einem gemeinsamen Erörterungsgespräch am 27.04.2010 in der Feuerwehr- und Lehrrettungswache in Pulheim wurde die Kalkulation mit den Vertretern der KrankenkassenVerbände besprochen, noch offene Fragen konnten im Anschluss an das Gespräch per Mail geklärt werden. Mit Email vom 21.05.2010 haben die Vertreter der Krankenkassenverbände ihr Einvernehmen mitgeteilt. Die vom Fachamt ermittelten Istkosten für den Rettungsdienst wurden den zu erwartenden Einsatzzahlen gegenübergestellt. Die tatsächlichen Einsatzzahlen sowie die Prognose für die nächsten Jahre geht von einer deutlichen Steigerung aus. Im Ergebnis ist für die Nutzung eines RTWs eine Transportgebühr in Höhe von 409,61 € zu erheben. Es ergibt sich somit eine Senkung der Gebühr um 91,69 €. Der neue Gebührentarif gemäß beigefügter Satzung kann somit ab dem 01.08.2010 in Anwendung gebracht werden. -2-