Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
06.07.10, 11:04
Aktualisiert
06.07.10, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
II/32.37.41.28
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
22.06.2010
X
06.07.2010
X
Frau Jarmer
(Verfasser/in)
217/2010
nö. S. TOP
20.05.2010
(Datum)
BETREFF:
1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst der
Stadt Pulheim
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
x
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der HFA empfiehlt/ Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderung der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst der Stadt Pulheim vom 22.12.2006.
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ERLÄUTERUNGEN:
Die der Satzung vom 22.12.2006 zugrunde liegende Gebührenkalkulation wurde überarbeitet und
entsprechend der Veränderungen der vergangenen Jahre aktualisiert. So ist nun z.B. der Wechsel
der beauftragten Hilfsorganisation, der Bau der neuen Rettungswache in Sinnersdorf, der Neukauf
des RTW, sowie die kontinuierliche Steigerung der Einsatzzahlen (ca. 10%) und damit einhergehende Kostenveränderungen in der neuen Kalkulation berücksichtigt.
Gemäß § 14 Abs. 1 Rettungsgesetz NRW (RettG) erfolgt die Festsetzung der Gebühren in
der Gebührensatzung auf der Grundlage des jeweils geltenden Rettungsbedarfsplanes.
Dieser wurde gemäß § 12 RettG im Jahr 2004 vom Rhein-Erft-Kreis fertig gestellt und beinhaltet
insbesondere die Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie
die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen.
Zur Erfüllung der im Bedarfsplan festgesetzten 8minütigen Hilfsfrist sind für das Stadtgebiet
Pulheim zwei Standorte mit 24stündiger RTW-Besetzung notwendig.
Der Standort auf der Feuer- und Rettungwache Pulheim wird von den Mitarbeitern der Hauptamtlichen Feuerwache abgedeckt, der Standort Sinnersdorf seit Februar 2009 vom Malteser Hilfsdienst
e.V.
§ 14 Abs. 2 RettG sieht vor, dass der Entwurf der Gebührensatzung sowie beurteilungsfähige Unterlagen den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften zur Stellungnahme zuzuleiten sind. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen
anzustreben.
Die beurteilungsfähigen Unterlagen bestehen aus Betriebskostenabrechnungen, Kalkulations
und Gebührenbemessungsgrundlagen.
Den Krankenkassenverbänden wurden seitens der Verwaltung alle geforderten Unterlagen zur
Stellungnahme vorgelegt, so dass den Krankenkassenverbänden die Möglichkeit für eigene Ermittlungen und Berechnungen gegeben wurde.
Bei einem gemeinsamen Erörterungsgespräch am 27.04.2010 in der Feuerwehr- und
Lehrrettungswache in Pulheim wurde die Kalkulation mit den Vertretern der KrankenkassenVerbände besprochen, noch offene Fragen konnten im Anschluss an das Gespräch per Mail geklärt werden.
Mit Email vom 21.05.2010 haben die Vertreter der Krankenkassenverbände ihr Einvernehmen mitgeteilt.
Die vom Fachamt ermittelten Istkosten für den Rettungsdienst wurden den zu erwartenden
Einsatzzahlen gegenübergestellt. Die tatsächlichen Einsatzzahlen sowie die Prognose für die
nächsten Jahre geht von einer deutlichen Steigerung aus. Im Ergebnis ist für die Nutzung eines
RTWs eine Transportgebühr in Höhe von 409,61 € zu erheben. Es ergibt sich somit eine Senkung
der Gebühr um 91,69 €.
Der neue Gebührentarif gemäß beigefügter Satzung kann somit ab dem 01.08.2010 in
Anwendung gebracht werden.
-2-