Daten
Kommune
Pulheim
Größe
8,2 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
06.07.10, 11:04
Aktualisiert
06.07.10, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage Nr. 217/2010
Stadt Pulheim
-Rhein-Erft-Kreis-
1.Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst der Stadt Pulheim vom
22. Dezember 2006
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW vom 14.07.1994) in
der zur Zeit geltenden Fassung und der §§ 4,5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 16.12.1969 in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner
Sitzung am 06. Juli 2010 folgende 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den
Rettungsdienst der Stadt Pulheim vom 22. Dezember 2006 beschlossen:
§ 1 – Gegenstand der Gebühren
Für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes im Rahmen des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die
Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG) vom 24.11.1992 in der zur Zeit gültigen
Fassung, werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.
§ 2 – Gebührenpflichtige
(1)
Zur Zahlung der Gebühren sind verpflichtet:
a) der Benutzer oder Auftraggeber des Rettungswagen
b) Personen, denen nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches die
Unterhaltspflicht über den Benutzer obliegt.
(2)
Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
§ 3 – Gebührensätze
Die Gebühren für die Inanspruchnahme der rettungsdienstlichen Kräfte mit einem Rettungswagen betragen
409,61 €
§ 4 – Fälligkeit
Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides zu zahlen.
§ 5 – Schlussbestimmungen
Die Satzungsänderung tritt am 01. August 2010 in Kraft.