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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 217/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
8,2 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
06.07.10, 11:04
Aktualisiert
06.07.10, 11:04
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 217/2010)

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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage Nr. 217/2010 Stadt Pulheim -Rhein-Erft-Kreis- 1.Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst der Stadt Pulheim vom 22. Dezember 2006 Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW vom 14.07.1994) in der zur Zeit geltenden Fassung und der §§ 4,5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 16.12.1969 in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 06. Juli 2010 folgende 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst der Stadt Pulheim vom 22. Dezember 2006 beschlossen: § 1 – Gegenstand der Gebühren Für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes im Rahmen des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG) vom 24.11.1992 in der zur Zeit gültigen Fassung, werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. § 2 – Gebührenpflichtige (1) Zur Zahlung der Gebühren sind verpflichtet: a) der Benutzer oder Auftraggeber des Rettungswagen b) Personen, denen nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches die Unterhaltspflicht über den Benutzer obliegt. (2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. § 3 – Gebührensätze Die Gebühren für die Inanspruchnahme der rettungsdienstlichen Kräfte mit einem Rettungswagen betragen 409,61 € § 4 – Fälligkeit Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides zu zahlen. § 5 – Schlussbestimmungen Die Satzungsänderung tritt am 01. August 2010 in Kraft.