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Dringlichkeitsentscheidung (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Niederweg/ E.-Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,7 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
03.12.09, 07:17
Aktualisiert
03.12.09, 07:17
Dringlichkeitsentscheidung (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Niederweg/ E.-Friesheim)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 431/2009 Amt: 65 Az.: 6710-15 Datum: 06.08.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 15.12.2009 Bemerkungen TOP Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Niederweg/ E.-Friesheim Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 430/2009 wird gem. § 60 (2) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Eine Fällung des Baumes ist zur Herstellung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich. Der Baum ist aufgrund eines eingerissenen Zwiesels (Vergabelung) sowie einer Rissbildung entlang des Stammes erheblich in seiner Standsicherheit beeinträchtigt. Es besteht die akute Gefahr des Auseinanderbrechens, so dass kurzfristig gehandelt werden muss. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 431/2009 wird zugestimmt. Erftstadt, den 06.08.2009 (Bösche) Bürgermeister (Neisse-Hommelsheim) Ausschussvorsitzende