Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
11.11.09, 06:51
Aktualisiert
11.11.09, 06:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 476/2009
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 07.09.2009
Beratungsfolge
Rat
Termin
27.10.2009
Rat
10.11.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Bildung der Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt
1. Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder und Regelung der Vertretung
2. Personelle Besetzung der Ausschüsse
3. Bestimmung der Ausschussvorsitzenden
4. Bestimmung des/der 1. stellv. Ausschussvorsitzenden
5. Bestimmung des/der 2. stellv. Ausschussvorsitzenden
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 07.09.2009
Beschlussentwurf:
1. Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder und Regelung der Vertretung
Ausschuss
Hauptausschuss
Finanz- und
Personalausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Wahlprüfungsausschuss
Wahlausschuss
Ausschuss für
Wirtschaftsförderung und
Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betriebsausschuss Straßen
Betriebsausschuss
Stadtwerke
Ausschuss für öffentliche
Anzahl der
Ausschussmitglieder
15 Stadtverordnete und
Bürgermeister
15 Stadtverordnete
Vertreterregelung
Vertretung in Reihenfolge
15 Stadtverordnete
Vertretung in Reihenfolge
15 Stadtverordnete
10 Stadtverordnete und
Wahlleiter
8 Stadtverordnete
7 sachkundige Bürger/innen
1 sachkundiger Einwohner/in
(Behindertenbeirat)
8 Stadtverordnete
7 sachkundige Bürger/innen
8 Stadtverordnete
7 sachkundige Bürger/innen
2 Beschäftigtenvertreter
8 Stadtverordnete
Vertretung in Reihenfolge
gebundene Vertretung
(gesetzlich vorgeschrieben)
Vertretung in Reihenfolge
Vertretung in Reihenfolge
Vertretung in Reihenfolge
Vertretung in Reihenfolge
Vertretung in Reihenfolge
Ordnung und Verkehr
Schulausschuss
Sportausschuss
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaften
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Ausschuss für
Stadtentwicklung
7 sachkundige Bürger/innen
1 sachkundige/r Einwohner/in
(Behindertenbeirat)
8 Stadtverordnete
7 sachkundige Bürger/innen
8 sachkundige Einwohner/innen
(6 Vertreter der Schulen und 2
Vertreter der Kirchen))
8 Stadtverordnete
7 sachkundige Bürger/innen
2 sachkundige/r Einwohner/in
(Stadtsportverband)
8 Stadtverordnete
7 sachkundige Bürger/innen
3 sachkundige Einwohner/innen
(Partnerschaftsvereine)
8 Stadtverordnete
7 sachkundige Bürger/innen
2 sachkundige Einwohner/innen
(Seniorenbeirat und
Betreuergruppen Immigranten)
1 sachkundige/r Einwohner/in
(Behindertenbeirat)
8 Stadtverordnete
7 sachkundige Bürger/innen
3 sachkundige Einwohner/innen
(Umweltverbände)
1 sachkundige/r Einwohner/in
(Behindertenbeirat )
Vertretung in Reihenfolge
Vertretung in Reihenfolge
Vertretung in Reihenfolge
Vertretung in Reihenfolge
Vertretung in Reihenfolge
2. Personelle Besetzung der Ausschüsse
Ausschuss
Ordentliches Mitglieder
Hauptausschuss
Finanz- und
Personalausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Wahlprüfungsausschuss
Wahlausschuss
Ausschuss für
Wirtschaftsförderung und
Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betriebsausschuss Straßen
Betriebsausschuss
Stadtwerke
Ausschuss für öffentliche
Ordnung und Verkehr
Schulausschuss
Sportausschuss
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaften
-2-
Vertreter/innen
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Ausschuss für
Stadtentwicklung
3. Bestimmung der Ausschussvorsitzenden
Ausschuss
Hauptausschuss
Finanz- und Personalausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Wahlprüfungsausschuss
Wahlausschuss
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und
Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft
Betriebsausschuss Straßen
Betriebsausschuss Stadtwerke
Ausschuss für öffentliche Ordnung und
Verkehr
Schulausschuss
Sportausschuss
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Ausschuss für Stadtentwicklung
Ausschussvorsitzende/r
Bürgermeister
Wahlleiter
4. Bestimmung des/der 1. stv. Ausschussvorsitzenden
Ausschuss
Hauptausschuss
Finanz- und Personalausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Wahlprüfungsausschuss
Wahlausschuss
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und
Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft
Betriebsausschuss Straßen
Betriebsausschuss Stadtwerke
Ausschuss für öffentliche Ordnung und
Verkehr
Schulausschuss
Sportausschuss
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Ausschuss für Stadtentwicklung
1. stellv. Ausschussvorsitzende/r
5. Bestimmung des/der 2. stv. Ausschussvorsitzenden
Ausschuss
2. stellv. Ausschussvorsitzende/r
Hauptausschuss
Finanz- und Personalausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Wahlprüfungsausschuss
Wahlausschuss
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und
Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft
-3-
Betriebsausschuss Straßen
Betriebsausschuss Stadtwerke
Ausschuss für öffentliche Ordnung und
Verkehr
Schulausschuss
Sportausschuss
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Ausschuss für Stadtentwicklung
Begründung:
Gemäß § 57 GO NRW kann der Rat Ausschüsse bilden. In jeder Gemeinde müssen ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden
(Pflichtausschüsse). Der Rat kann beschließen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom
Hauptausschuss wahrgenommen werden.
Zu 1.) Der Rat legt die Größe der Ausschüsse und die Anzahl der darin vertretenen
Stadtverordneten, sachkundigen Einwohner und sachkundigen Bürger fest.
Der Rat beschließt zusätzlich über die Vertretungsregelung in den Ausschüssen.
Sachkundige Bürger können nicht in folgende Ausschüsse gewählt werden:
- Hauptausschuss
- Finanzausschuss
- Wahlausschuss
- Wahlprüfungsausschuss
Betriebsausschuss Stadtwerke
.
Gemäß § 114 Abs. 3 GO NRW hat der Rat je zwei Beschäftigte der Stadtwerke Erftstadt
als ordentliche Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder in den Betriebsausschuss
Stadtwerke zu wählen.
Die Beschäftigtenvertreter werden gemäß der Wahlordnung für Eigenbetriebe durch die
wahlberechtigten Beschäftigen gewählt. Das Ergebnis der Beschäftigtenvertreterwahl wird
der Vorlage als Anlage beigefügt.
Zu 2.) Wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, ist zur
Annahme des einheitlichen Wahlvorschlages ein einstimmiger Ratsbeschluss erforderlich.
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag oder ein einstimmiger Ratsbeschluss nicht
zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) in einem
Wahlgang abgestimmt.
Zu beachten ist, dass die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie die sachkundigen
Einwohnerinnen und Einwohner in einem Wahlgang mit den Ratsmitgliedern in den jeweiligen
Ausschuss zu wählen sind (Siehe Anlage – Schreiben Innenminsterium vom 02.09.2009).
Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen
In der vergangenen Ratsperiode gehörten sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner folgenden
Greminen an:
Schulausschuss:
-4-
6 sachkundige Einwohner/innen als Vertreter der Schulen
2 sachkundige Einwohner/innen als Vertreter der Kirchen
1 sachkundige/r Einwohner/in als Vertreter des Stadtsportbundes
Sportausschuss
2 sachkundige Einwohner/innen als Vertreter des Stadtsportbundes
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
3 sachkundige Einwohner/innen als Vertreter der Partnerschaftsvereine
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
1 sachkundige/r Einwohner/in als Vertreter der Betreuungsgruppen Immigranten
1 sachkundige/r Einwohner/in als Vertreter des Seniorenbeirates
Ausschuss für Stadtentwicklung
3 sachkundige Einwohner/innen als Vertreter der Umweltverbände
Neu zu berücksichtigen sind sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner gemäß der Satzung
über die Einrichtung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) vom
30.06.2009 in folgenden Ausschüssen:
- Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft
- Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr
- Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- Ausschuss für Stadtentwicklung
Zu 3.) Gemäß § 57 GO NRW führt der Bürgermeister den Vorsitz im Hauptausschuss.
Den Vorsitz im Wahlausschuss führt der Wahlleiter.
Durchführung des Zugreifverfahren gemäß § 58 Abs. 5 GO NRW
Das Zugreifverfahren macht einen Beschluss des Rates entbehrlich. Die Benennung der
Ausschussvorsitzenden muss gegenüber dem Rat erklärt und zu Protokoll gegeben
werden.
Kommt eine Einigung der Fraktionen nicht zustande oder scheitert am Widerstand von
einem Fünftel der Ratsmitglieder, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der
Reihenfolge der Höchstzahlen (Verfahren nach d´Hondtsches Höchstzahlenverfahren)
zugeteilt, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw.
ergeben.
Zu 4.)
und 5.) In den letzten Wahlperioden wurden jeweils zwei stellvertretende Ausschussvorsitzende
gewählt.
Bei der Bestimmung der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden ist wie unter 3.) zu
verfahren.
Zu beachten ist, dass bei der Bildung und Besetzung der Ausschüsse der Grundsatz der
Spiegelbildlichkeit von Rat und Ausschüsse zwingend zu beachten ist. (Urteil des OVG
NRW vom 27.05.2005 (15 B 673/05) ). Für die Ausschüsse des Rates bedeutet dies, dass
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wegen der Vorverlagerung der Arbeit in die Ausschüsse diese ein verkleinertes Abbbild des
Rates sein und in ihrer Zusammensetzung das in ihm wirksame Kräfte- und Meinungsspektrum widerspiegeln müssen.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.12.2003, NWVBl. 2004, S. 183, sind
Listenverbindungen – also gemeinsame Wahlvorschläge – von Fraktionen und Gruppen,
über die diese geschlossen abstimmen, dann unzulässig, wenn hier durch eine andere, an
der Listenverbindung nicht beteiligte Fraktion bei der Sitz-verteilung weniger Sitze erhält
als sie bei getrennter Abstimmung aller Fraktionen über jeweils getrennte Listenvorschläge
erhalten hätte.
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Listenverbindung allein zum Zwecke der Erlangung von
Sitzen zu Lasten nicht beteiligter Fraktionen eingegangen worden ist.
Der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Rat und Ausschüssen erfordert es hingegen
nicht, dass die Mitgliederzahl eines Ausschusses auch so gewählt wird, dass jede Fraktion
im Ausschuss auch mit einem stimmberechtigten Mitglied vertreten ist. Darüber hinaus
haben auch einzelne Ratsmitglieder keinen Anspruch darauf, mit entscheidendes
Vollmitglied in einem Ratsausschuss zu sein.
(Dr. Rips)
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