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Beschlussvorlage (Bildung der Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt 1. Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder und Regelung der Vertretung 2. Personelle Besetzung der Ausschüsse 3. Bestimmung der Ausschussvorsitzenden 4. Bestimmung des/der 1. stellv. Ausschussvorsitzenden 5. Bestimmung des/der 2. stellv. Ausschussvorsitzenden)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
11.11.09, 06:51
Aktualisiert
11.11.09, 06:51
Beschlussvorlage (Bildung der Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt
1. Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder und Regelung der Vertretung
2. Personelle Besetzung der Ausschüsse
3. Bestimmung der Ausschussvorsitzenden
4. Bestimmung des/der 1. stellv. Ausschussvorsitzenden
5. Bestimmung des/der 2. stellv. Ausschussvorsitzenden) Beschlussvorlage (Bildung der Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt
1. Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder und Regelung der Vertretung
2. Personelle Besetzung der Ausschüsse
3. Bestimmung der Ausschussvorsitzenden
4. Bestimmung des/der 1. stellv. Ausschussvorsitzenden
5. Bestimmung des/der 2. stellv. Ausschussvorsitzenden) Beschlussvorlage (Bildung der Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt
1. Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder und Regelung der Vertretung
2. Personelle Besetzung der Ausschüsse
3. Bestimmung der Ausschussvorsitzenden
4. Bestimmung des/der 1. stellv. Ausschussvorsitzenden
5. Bestimmung des/der 2. stellv. Ausschussvorsitzenden) Beschlussvorlage (Bildung der Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt
1. Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder und Regelung der Vertretung
2. Personelle Besetzung der Ausschüsse
3. Bestimmung der Ausschussvorsitzenden
4. Bestimmung des/der 1. stellv. Ausschussvorsitzenden
5. Bestimmung des/der 2. stellv. Ausschussvorsitzenden) Beschlussvorlage (Bildung der Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt
1. Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder und Regelung der Vertretung
2. Personelle Besetzung der Ausschüsse
3. Bestimmung der Ausschussvorsitzenden
4. Bestimmung des/der 1. stellv. Ausschussvorsitzenden
5. Bestimmung des/der 2. stellv. Ausschussvorsitzenden) Beschlussvorlage (Bildung der Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt
1. Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder und Regelung der Vertretung
2. Personelle Besetzung der Ausschüsse
3. Bestimmung der Ausschussvorsitzenden
4. Bestimmung des/der 1. stellv. Ausschussvorsitzenden
5. Bestimmung des/der 2. stellv. Ausschussvorsitzenden)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 476/2009 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 07.09.2009 Beratungsfolge Rat Termin 27.10.2009 Rat 10.11.2009 Betrifft: Bemerkungen Bildung der Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt 1. Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder und Regelung der Vertretung 2. Personelle Besetzung der Ausschüsse 3. Bestimmung der Ausschussvorsitzenden 4. Bestimmung des/der 1. stellv. Ausschussvorsitzenden 5. Bestimmung des/der 2. stellv. Ausschussvorsitzenden Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 07.09.2009 Beschlussentwurf: 1. Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder und Regelung der Vertretung Ausschuss Hauptausschuss Finanz- und Personalausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Wahlprüfungsausschuss Wahlausschuss Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betriebsausschuss Straßen Betriebsausschuss Stadtwerke Ausschuss für öffentliche Anzahl der Ausschussmitglieder 15 Stadtverordnete und Bürgermeister 15 Stadtverordnete Vertreterregelung Vertretung in Reihenfolge 15 Stadtverordnete Vertretung in Reihenfolge 15 Stadtverordnete 10 Stadtverordnete und Wahlleiter 8 Stadtverordnete 7 sachkundige Bürger/innen 1 sachkundiger Einwohner/in (Behindertenbeirat) 8 Stadtverordnete 7 sachkundige Bürger/innen 8 Stadtverordnete 7 sachkundige Bürger/innen 2 Beschäftigtenvertreter 8 Stadtverordnete Vertretung in Reihenfolge gebundene Vertretung (gesetzlich vorgeschrieben) Vertretung in Reihenfolge Vertretung in Reihenfolge Vertretung in Reihenfolge Vertretung in Reihenfolge Vertretung in Reihenfolge Ordnung und Verkehr Schulausschuss Sportausschuss Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Stadtentwicklung 7 sachkundige Bürger/innen 1 sachkundige/r Einwohner/in (Behindertenbeirat) 8 Stadtverordnete 7 sachkundige Bürger/innen 8 sachkundige Einwohner/innen (6 Vertreter der Schulen und 2 Vertreter der Kirchen)) 8 Stadtverordnete 7 sachkundige Bürger/innen 2 sachkundige/r Einwohner/in (Stadtsportverband) 8 Stadtverordnete 7 sachkundige Bürger/innen 3 sachkundige Einwohner/innen (Partnerschaftsvereine) 8 Stadtverordnete 7 sachkundige Bürger/innen 2 sachkundige Einwohner/innen (Seniorenbeirat und Betreuergruppen Immigranten) 1 sachkundige/r Einwohner/in (Behindertenbeirat) 8 Stadtverordnete 7 sachkundige Bürger/innen 3 sachkundige Einwohner/innen (Umweltverbände) 1 sachkundige/r Einwohner/in (Behindertenbeirat ) Vertretung in Reihenfolge Vertretung in Reihenfolge Vertretung in Reihenfolge Vertretung in Reihenfolge Vertretung in Reihenfolge 2. Personelle Besetzung der Ausschüsse Ausschuss Ordentliches Mitglieder Hauptausschuss Finanz- und Personalausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Wahlprüfungsausschuss Wahlausschuss Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betriebsausschuss Straßen Betriebsausschuss Stadtwerke Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Schulausschuss Sportausschuss Ausschuss für Kultur und Partnerschaften -2- Vertreter/innen Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Stadtentwicklung 3. Bestimmung der Ausschussvorsitzenden Ausschuss Hauptausschuss Finanz- und Personalausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Wahlprüfungsausschuss Wahlausschuss Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betriebsausschuss Straßen Betriebsausschuss Stadtwerke Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Schulausschuss Sportausschuss Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Stadtentwicklung Ausschussvorsitzende/r Bürgermeister Wahlleiter 4. Bestimmung des/der 1. stv. Ausschussvorsitzenden Ausschuss Hauptausschuss Finanz- und Personalausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Wahlprüfungsausschuss Wahlausschuss Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betriebsausschuss Straßen Betriebsausschuss Stadtwerke Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Schulausschuss Sportausschuss Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Stadtentwicklung 1. stellv. Ausschussvorsitzende/r 5. Bestimmung des/der 2. stv. Ausschussvorsitzenden Ausschuss 2. stellv. Ausschussvorsitzende/r Hauptausschuss Finanz- und Personalausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Wahlprüfungsausschuss Wahlausschuss Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft -3- Betriebsausschuss Straßen Betriebsausschuss Stadtwerke Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Schulausschuss Sportausschuss Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Stadtentwicklung Begründung: Gemäß § 57 GO NRW kann der Rat Ausschüsse bilden. In jeder Gemeinde müssen ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden (Pflichtausschüsse). Der Rat kann beschließen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden. Zu 1.) Der Rat legt die Größe der Ausschüsse und die Anzahl der darin vertretenen Stadtverordneten, sachkundigen Einwohner und sachkundigen Bürger fest. Der Rat beschließt zusätzlich über die Vertretungsregelung in den Ausschüssen. Sachkundige Bürger können nicht in folgende Ausschüsse gewählt werden: - Hauptausschuss - Finanzausschuss - Wahlausschuss - Wahlprüfungsausschuss Betriebsausschuss Stadtwerke . Gemäß § 114 Abs. 3 GO NRW hat der Rat je zwei Beschäftigte der Stadtwerke Erftstadt als ordentliche Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder in den Betriebsausschuss Stadtwerke zu wählen. Die Beschäftigtenvertreter werden gemäß der Wahlordnung für Eigenbetriebe durch die wahlberechtigten Beschäftigen gewählt. Das Ergebnis der Beschäftigtenvertreterwahl wird der Vorlage als Anlage beigefügt. Zu 2.) Wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, ist zur Annahme des einheitlichen Wahlvorschlages ein einstimmiger Ratsbeschluss erforderlich. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag oder ein einstimmiger Ratsbeschluss nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) in einem Wahlgang abgestimmt. Zu beachten ist, dass die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner in einem Wahlgang mit den Ratsmitgliedern in den jeweiligen Ausschuss zu wählen sind (Siehe Anlage – Schreiben Innenminsterium vom 02.09.2009). Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen In der vergangenen Ratsperiode gehörten sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner folgenden Greminen an: Schulausschuss: -4- 6 sachkundige Einwohner/innen als Vertreter der Schulen 2 sachkundige Einwohner/innen als Vertreter der Kirchen 1 sachkundige/r Einwohner/in als Vertreter des Stadtsportbundes Sportausschuss 2 sachkundige Einwohner/innen als Vertreter des Stadtsportbundes Ausschuss für Kultur und Partnerschaften 3 sachkundige Einwohner/innen als Vertreter der Partnerschaftsvereine Ausschuss für Soziales und Gesundheit 1 sachkundige/r Einwohner/in als Vertreter der Betreuungsgruppen Immigranten 1 sachkundige/r Einwohner/in als Vertreter des Seniorenbeirates Ausschuss für Stadtentwicklung 3 sachkundige Einwohner/innen als Vertreter der Umweltverbände Neu zu berücksichtigen sind sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner gemäß der Satzung über die Einrichtung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) vom 30.06.2009 in folgenden Ausschüssen: - Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft - Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - Ausschuss für Stadtentwicklung Zu 3.) Gemäß § 57 GO NRW führt der Bürgermeister den Vorsitz im Hauptausschuss. Den Vorsitz im Wahlausschuss führt der Wahlleiter. Durchführung des Zugreifverfahren gemäß § 58 Abs. 5 GO NRW Das Zugreifverfahren macht einen Beschluss des Rates entbehrlich. Die Benennung der Ausschussvorsitzenden muss gegenüber dem Rat erklärt und zu Protokoll gegeben werden. Kommt eine Einigung der Fraktionen nicht zustande oder scheitert am Widerstand von einem Fünftel der Ratsmitglieder, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen (Verfahren nach d´Hondtsches Höchstzahlenverfahren) zugeteilt, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Zu 4.) und 5.) In den letzten Wahlperioden wurden jeweils zwei stellvertretende Ausschussvorsitzende gewählt. Bei der Bestimmung der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden ist wie unter 3.) zu verfahren. Zu beachten ist, dass bei der Bildung und Besetzung der Ausschüsse der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Rat und Ausschüsse zwingend zu beachten ist. (Urteil des OVG NRW vom 27.05.2005 (15 B 673/05) ). Für die Ausschüsse des Rates bedeutet dies, dass -5- wegen der Vorverlagerung der Arbeit in die Ausschüsse diese ein verkleinertes Abbbild des Rates sein und in ihrer Zusammensetzung das in ihm wirksame Kräfte- und Meinungsspektrum widerspiegeln müssen. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.12.2003, NWVBl. 2004, S. 183, sind Listenverbindungen – also gemeinsame Wahlvorschläge – von Fraktionen und Gruppen, über die diese geschlossen abstimmen, dann unzulässig, wenn hier durch eine andere, an der Listenverbindung nicht beteiligte Fraktion bei der Sitz-verteilung weniger Sitze erhält als sie bei getrennter Abstimmung aller Fraktionen über jeweils getrennte Listenvorschläge erhalten hätte. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Listenverbindung allein zum Zwecke der Erlangung von Sitzen zu Lasten nicht beteiligter Fraktionen eingegangen worden ist. Der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Rat und Ausschüssen erfordert es hingegen nicht, dass die Mitgliederzahl eines Ausschusses auch so gewählt wird, dass jede Fraktion im Ausschuss auch mit einem stimmberechtigten Mitglied vertreten ist. Darüber hinaus haben auch einzelne Ratsmitglieder keinen Anspruch darauf, mit entscheidendes Vollmitglied in einem Ratsausschuss zu sein. (Dr. Rips) -6-