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Dringlichkeitsentscheidung HFA (Zustimmung zu einem erheblichem überplanmäßigem Aufwand und einer Auszahlung - hier: Durchführung der Offenen Ganztagsschulen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
01.07.10, 16:06
Aktualisiert
01.07.10, 16:06
Dringlichkeitsentscheidung HFA (Zustimmung zu einem erheblichem überplanmäßigem Aufwand und einer Auszahlung
- hier: Durchführung der Offenen Ganztagsschulen) Dringlichkeitsentscheidung HFA (Zustimmung zu einem erheblichem überplanmäßigem Aufwand und einer Auszahlung
- hier: Durchführung der Offenen Ganztagsschulen)

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat II / 40 11 20 (Amt/Aktenzeichen) BETREFF: Termin 08.12.2009 15.12.2009 ö. S. X X Frau Unger (Verfasser/in) 566/2009 nö. S. TOP 9 30.11.2009 (Datum) Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 (1) S. 1 GO NRW Zustimmung zu einem erheblichem überplanmäßigem Aufwand und einer Auszahlung - hier: Durchführung der Offenen Ganztagsschulen (Produktsachkonto 003 001 001 5249020 / 7249020 Aufwendungen für offene Ganztags grundschulen) VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 58.136,67 € davon: 58.136,67 € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € ja x nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: 002.006.001 / 4421000 / 6421000 Kostenerstattung 002.006.001 / 5439000 / 7439000 Kosten für Wahlen 002.007.001 / 4419000 / 6419000 Kostenerstattung f. d. Einsatz der Feuerwehr 005.002.001 / 5338010 / 7338010 Grundleistungen (§ 3 ASYLBLG) 18.194,00 € 13.586,27 € 10.000,00 € 16.356,40 € BESCHLUSSENTWURF: 1. Gemäß § 60 (1) S.1 GO NRW beschließt der Haupt- und Finanzausschuss im Wege der Dringlichkeitsentscheidung einem erheblichem überplanmäßigem Aufwand und einer Auszahlung in Höhe von 58.136,67 € zuzustimmen, der Einnahmen im Haushaltsjahr 2010 entgegenstehen, die nach 2009 abzugrenzen sind. Die Zwischenfinanzierung wird amtsübergreifend aus Mitteln im Dezernat II gewährleistet. 2. Gemäß § 60 (1) S. 2 GO NRW genehmigt der Rat die Dringlichkeitsentscheidung. -1- ERLÄUTERUNGEN: Im Dezember 2009 ist bei einer Kinderzahl von 730 (inklusive 7 Kinder im Gemeinsamen Unterricht) eine Auszahlung an GiP e.V. in Höhe von 98.266,67 € fällig. Berechnung: 723 Grundschulkinder x 1600 € : 12 Monate 7 GU-Kinder x 3200 € : 12 Monate = = 96.400,00 € 1.866,67 € Für diese Ausgabe muss gemäß Ratsbeschluss die Deckung gewährleistet werden durch die Einnahme von Landeszuweisungen und Elternbeiträgen. Die Zuweisung der Landeszuschüsse (723 x 820 € pro OGS-Kind und 7 x 1.660 € pro GU-Kind und Schuljahr) erfolgte durch die Bezirksregierung in Höhe von 251.866,67 € für den Zeitraum August – Dezember 2009. Dies entspricht einer einem monatlichen Anteil von 50.373,33 €. Die weitere Deckung in Höhe von durchschnittlich 780 € pro Kind und Jahr erfolgt durch die Erhebung der Elternbeiträge (47.893,34 € pro Monat). Auf dem Produkt-Sachkonto für die Auszahlung aus Elternbeiträgen stehen nur noch 466,67 € zur Verfügung. Bei Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 58.603,34 € (Dezemberauszahlung zzgl. des bereits ab August ausgezahlten Mehraufwands für 730 Kinder gegenüber 579 Kindern von Januar bis Juli) ist ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von 58.136,67 € erforderlich. Aufgrund von Bearbeitungsrückständen bei der Beitragserhebung im Jugendamt konnten für 244 OGS-Fälle noch keine Beitragsbescheide erstellt werden. Rein rechnerisch ergibt sich bei durchschnittlich 780 € Einnahme pro Kind und Jahr (sozial gestaffelte Elternbeiträge von 0 – 150 € pro Monat) für die Monate August bis Dezember ein noch anzuordnender Ertrag in Höhe von 79.300 € mit dem zu rechnen ist, wenn die Eltern ihre verspäteten Beitragsbescheide erhalten und entsprechende Zahlungen leisten. Hinzuzurechnen sind noch die ebenfalls nicht bearbeiteten Fälle aus dem Bereich der Kindertageseinrichtungen und etwaiger Geschwisterkinder. Wenn die Auszahlung des o. g. Betrages von 98.266,67 € im Dezember nicht geleistet würde, könnte GiP e.V. den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die ausstehenden Gehälter für den Monat Dezember nicht zahlen. -2-