Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
16.03.2010
Erstellt
22.12.09, 06:59
Aktualisiert
22.12.09, 06:59
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 440/2009
Az.:
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 12.08.2009
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
01.12.2009
Betriebsausschuss Stadtwerke
16.03.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung bzgl. Einrichtung eines Abwasserpumpwerkes (Bezug V 348/2007)
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 12.08.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Zuständigkeit des Erftverbandes ergibt sich auf Grundlage des § 91 Abs. 3 des Landeswassergesetzes
NRW sowie § 2 Abs.1 Satz 2 des Erftverbandsgesetzes. Hierin heißt es zu den Aufgaben des Verbandes
„....Regelung des Wasserabflusses einschließlich Ausgleich der Wasserführung und Sicherung des
Hochwasserabflusses der oberirdischen Gewässer oder Gewässerabschnitte und in deren
Einzugsgebieten..“
Die hydraulische Überrechnung der Kanalisation der Ortslage Friesheim hat Sanierungsbedarf für die
Kanalisation ausgewiesen. Dabei sind die folgenden Maßnahmen in den kommenden Jahren
durchzuführen:
Bau eines Regenrückhaltebeckens, geplant im Jahr 2013, rd. 500.000 Euro Investitionskosten
Hydraulische Sanierung Niederweg, geplant im Jahr 2010, rd. 250.000 Euro Investitionskosten
Hydraulische Sanierung Von-Dorste-Hülshoff-Straße, geplant im Jahr 2014, rd. 130.00 Euro Invest.
Hydraulische Sanierung Mathias-Curt-Straße, geplant im Jahr 2015, rd. 30.000 Euro Investitionskost.
Hydraulische Sanierung Franz-Stryk-Straße, geplant im Jahr 2015, rd. 300.000 Euro Investitionskost.
Hydraulische Sanierung Wilhelmstraße, geplant im Jahr 2015, rd. 120.000 Euro Investitionskosten
Hydraulische Sanierung Hans Kander Platz, geplant im Jahr 2014, rd. 200.000 Euro Investitionskosten
Hydraulische Sanierung Ulmenstraße, geplant im Jahr 2015, rd. 150.000 Euro Investitionskosten
Weder aus den Folgen des Starkniederschlagsereignises in der Stadt Dortmund noch aus der
Sanierungserfordernis der Kanalisation in Friesheim, lässt sich eine Rechtsverpflichtung oder Notwendigkeit
zum Bau eines Hochwasser- oder Abwasserpumpwerk herleiten. Es wird daher zur weiteren Begründung
auf die Ausführungen in der Vorlage 348/2007 verwiesen.
(Dr. Rips)