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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung eines Abwasserpumpwerkes (Bezug V 348/2007))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
16.03.2010
Erstellt
22.12.09, 06:59
Aktualisiert
22.12.09, 06:59
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung eines Abwasserpumpwerkes (Bezug V 348/2007))

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 440/2009 Az.: Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 12.08.2009 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 01.12.2009 Betriebsausschuss Stadtwerke 16.03.2010 Betrifft: Bemerkungen Anregung bzgl. Einrichtung eines Abwasserpumpwerkes (Bezug V 348/2007) Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.08.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Die Zuständigkeit des Erftverbandes ergibt sich auf Grundlage des § 91 Abs. 3 des Landeswassergesetzes NRW sowie § 2 Abs.1 Satz 2 des Erftverbandsgesetzes. Hierin heißt es zu den Aufgaben des Verbandes „....Regelung des Wasserabflusses einschließlich Ausgleich der Wasserführung und Sicherung des Hochwasserabflusses der oberirdischen Gewässer oder Gewässerabschnitte und in deren Einzugsgebieten..“ Die hydraulische Überrechnung der Kanalisation der Ortslage Friesheim hat Sanierungsbedarf für die Kanalisation ausgewiesen. Dabei sind die folgenden Maßnahmen in den kommenden Jahren durchzuführen: Bau eines Regenrückhaltebeckens, geplant im Jahr 2013, rd. 500.000 Euro Investitionskosten Hydraulische Sanierung Niederweg, geplant im Jahr 2010, rd. 250.000 Euro Investitionskosten Hydraulische Sanierung Von-Dorste-Hülshoff-Straße, geplant im Jahr 2014, rd. 130.00 Euro Invest. Hydraulische Sanierung Mathias-Curt-Straße, geplant im Jahr 2015, rd. 30.000 Euro Investitionskost. Hydraulische Sanierung Franz-Stryk-Straße, geplant im Jahr 2015, rd. 300.000 Euro Investitionskost. Hydraulische Sanierung Wilhelmstraße, geplant im Jahr 2015, rd. 120.000 Euro Investitionskosten Hydraulische Sanierung Hans Kander Platz, geplant im Jahr 2014, rd. 200.000 Euro Investitionskosten Hydraulische Sanierung Ulmenstraße, geplant im Jahr 2015, rd. 150.000 Euro Investitionskosten Weder aus den Folgen des Starkniederschlagsereignises in der Stadt Dortmund noch aus der Sanierungserfordernis der Kanalisation in Friesheim, lässt sich eine Rechtsverpflichtung oder Notwendigkeit zum Bau eines Hochwasser- oder Abwasserpumpwerk herleiten. Es wird daher zur weiteren Begründung auf die Ausführungen in der Vorlage 348/2007 verwiesen. (Dr. Rips)