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Bürgerantrag (Anlage 1 - B348/2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
16.03.2010
Erstellt
22.12.09, 06:59
Aktualisiert
22.12.09, 06:59
Bürgerantrag (Anlage 1  - B348/2007) Bürgerantrag (Anlage 1  - B348/2007)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister B 348/2007 Az.: Amt: - 81 - Termin 12.09.2007 Betrifft: Bemerkun en Anregung von Herrn Müller bzgl. Bau eines Wasserpumpwerkes für Abwasser Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 10.07.2007 Stellunanahme der Verwaltuna: Die Stadtwerke Erftstadt sind im Rahmen der ihr obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht ebenfalls für die Beseitigung des von befestigten Flächen in die Kanalisation abfließenden Niederschlagswassers verantwortlich. Dies aber auch nur insoweit, als dass es sich um Niederschläge mit einer Wiederkehrhäufigkeit von unter einmal in 25 Jahren handelt. Dieser Bemessungsansatz ist Gegenstand der Kanalnetzberechnungen im sogenannten Generalentwässerungsplan. Niederschläge mit einer über den Bemessungsregen hinausgehenden Intensität gelten gemeinhin, auch aus versicherungstechnischer Sicht, als Naturereignisse außerhalb d er gesetzlichen Abwasserbeseitigungspflicht. Der klassische Hochwasserschutz im Rahmen von Gewässerüberflutungen obliegt nicht den Stadtwerken sondern im Regelfall dem Gewässerunterhaltungspflichtigen. Insofern wäre für die diesbezügliche Vorsorge im Stadtgebiet der Erftverband in Bergheim zuständig. Dieser hat mit der Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens in Niederberg in ähnlicher Richtung bereits reagiert. Es ist daher anzunehmen, dass weitergehende Maßnahmen nicht geboten sind und der Betriebsleitung ist diesbezüglich auch nichts bekannt. Die hydraulischen Überrechnunge n des Abwassernetzes erfolgen "ortsbezogen" wobei derzeit die Ortslage Kierdorf hydraulisch nachgerechnet wird. Ein gleichlautender Ingenieurauftrag ist in diesem Jahr für die Ortslage Friesheim erteilt worden. Mit Ergebnissen ist etwa in der zweiten Jahreshälfte 2008 zu rechen. Nach ersten Abschätzungen wird aber auch nach vollständiger Nachrechnung des Netzes aus abwassertechnischer Sicht nicht die Notwendigkeit zur Errichtung eines Pumpwerkes bestehen. (Bösche) Anlag~ . /, · , f:.' 119 cf! Q vi +- 1-/11 J I .r!~l ~ eia" ~~~~ ; ~.i.,a'UJaeJt'8O't'8lIuv/lu'3 i LOOZllnr"60 Je? (,/(j h ivJ fv:J~ /W()/} /leJ/C1 ;hdlir, (/Z/h//1/o:!?-7)t (~UAf;z;1- 1/;; 2 t'P ;1 I~ I ß lß // L!-ft: , '. . . , .,_' _-C~ ,MJJh- p/ e/~ ~U/h1),-1V ~/0V jJ~ Ol:i : ;Jif~'r.~t. 3 't f / l1!/l~!/ 'f Jdt/leh i/tJy !/L/~/7_ fz/qjjrJ z:l [rft;;~ll - ~~ ~~-7JC ,// U~y 7/-. cd)