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Beschlussvorlage (Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwandes / einer überplanmäßigen Auszahlung im Produkt 012 003 001 - ÖPNV)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
06.07.10, 11:04
Aktualisiert
06.07.10, 11:04
Beschlussvorlage (Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwandes / einer überplanmäßigen Auszahlung im Produkt 012 003 001 - ÖPNV) Beschlussvorlage (Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwandes / einer überplanmäßigen Auszahlung im Produkt 012 003 001 - ÖPNV)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 20 - gs (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 22.06.2010 X 06.07.2010 X David Gerhards (Verfasser/in) 203/2010 nö. S. TOP 26.05.2010 (Datum) BETREFF: Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwandes / einer überplanmäßigen Auszahlung im Produkt 012 003 001 - ÖPNV VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 160.280 € davon: 160.280 € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € ja x nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Produkt 001.010.001 Mehrerträge/-einzahlungen Stundungszinsen Produkt 016.001.001 Mehrerträge/-einzahlungen Gewerbesteuer Mehrerträge/-einzahlungen Vergnügungssteuer Minderaufwendungen/-auszahlungen Kreditzinsen 12.280 € 99.000 € 17.000 € 32.000 € BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt einen überplanmäßigen Aufwand / eine überplanmäßige Auszahlung beim Produkt 012 003 001 - ÖPNV von 160.280 € für Transferleistungen. -1- ERLÄUTERUNGEN: Die Verwaltung hatte die nachstehenden Aufwandspositionen für den Bus- und AnrufsammeltaxiVerkehr von insgesamt 729.000 € in den Entwurf des Haushaltes 2010 eingebracht. Nachdem die entsprechenden Eckwerte des Kreishaushaltes vor dem Haushaltsbeschluss bekannt wurden, konnten die Ansätze auf insgesamt 605.100 € reduziert werden. Vor dem Hintergrund, dass der Rhein-Erft-Kreis im Jahr 2009 lediglich 391.450 € angefordert hatte, erschien dies nicht unrealistisch zu sein. Die erhebliche finanzielle Aufwandsreduzierung im Jahr 2009 gegenüber dem Abrechnungsergebnis des Jahres 2008 von 686.922 € lag nicht an Leistungsverkürzungen beim Fahrplan, sondern an der Umschichtung liquider Mittel der RheinErft-Verkehrsgesellschaft in den Kreishaushalt. Die Beitragsforderungen an die Kommunen wurden zweckentsprechend reduziert. Da nicht auszuschließen war, dass eine solche Umschichtung im verkleinerten Umfang noch mal vorgenommen werden konnte, galten die Eckwerte des Kreises für 2010 als Maßstab für die entsprechend angepasste Budgetplanung. Problematisch ist nach Aussage der Kreisverwaltung, dass die REVG erst sehr spät im Jahr bzw. zu Beginn des Haushaltsjahres die Geschäftszahlen an die Kreisverwaltung weitergibt. Hier wird seitens der Kreisverwaltung auf eine frühere Abgabe der Geschäftszahlen gedrängt. Produkt 012 003 001 - ÖPNV Entwurf Aufwandspositionen Haushalt Stadt 2010 Eckwerte Kreis Haushalt 2010 Linien 961,962,970 980 265.000 € 213.420 € 213.420 € 281.520 € 68.100 € Kreisumlage ÖPNV 265.000 € 213.420 € 213.420 € 281.520 € 68.100 € Linie 967 106.000 € 86.190 € 86.190 € 118.310 € 32.120 € Linie 786 / AST 62.000 € 57.650 € 57.650 € 50.090 € -7.560 € Linie 125 31.000 € 34.420 € 34.420 € 33.940 € -480 € Summen 729.000 € 605.100 € 605.100 € 765.380 € 160.280 € Überplanmäßiger Aufwand / überplanmäßige Auszahlung: 160.280 € Haushalt Haushalt Stadt 2010 Kreis 2010 Differenz Die erhöhten Beitragsanforderungen wurden erst im Verlauf der Haushaltsaufstellung des RheinErft-Kreises bekannt, nachdem der Haushalt 2010 der Stadt Pulheim bereits durch den Rat am 15.12.2009 beschlossen war. Die Haushaltsatzung 2010 des Rhein-Erft-Kreises wurde am 19.05.2010 rechtskräftig, so dass in Kürze die Anforderungsbescheide an die Kommunen versendet werden. Eine Ausweitung der Fahrpläne ist in diesem Jahr nicht erfolgt. -2-