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Beschlussvorlage (Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
06.07.10, 11:04
Aktualisiert
06.07.10, 11:04
Beschlussvorlage (Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat II/32.37.30 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 22.06.2010 X 06.07.2010 X Frau Jarmer (Verfasser/in) 222/2010 nö. S. TOP 25.05.2010 (Datum) BETREFF: Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Pulheim VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: x Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt/ Der Rat beschließt die beigefügte Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Pulheim. -1- ERLÄUTERUNGEN: Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 2 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW (FSHG) kann die Kommune für sonstige brandschutztechnische Leistungen der Feuerwehr, welche auf Antrag erbracht werden, Entgelte erheben, so z.B. für: Beratungen bei der Einrichtung von Brandmeldeanlagen, Inbetriebnahme von Schlüsseldepots, Prüfung und/oder Erstellung von Feuerwehrplänen, Anleiterproben, Brandschutzausbildung, etc. Um solche Leistungen der Feuerwehr zukünftig abrechnen zu können dient die beigefügte Entgeltverordnung. Da der Kostenaufwand für diese Leistungen mit dem einer Brandschau übereinstimmt, entspricht das Entgelt dem Stundensatz für die Durchführung einer Brandschau gemäß der 1. Änderung der Satzung für die Durchführung der Braundschau in der Stadt Pulheim vom 09.02.1999. Kosten für Fahrzeuge, z.B. für die Drehleiter im Rahmen einer Anleiterprobe, werden auf Grundlage des Gebührentarifs der 2. Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr der Stadt Pulheim vom 19.12.1997 abgerechnet. -2-