Daten
Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
06.07.10, 11:04
Aktualisiert
06.07.10, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
II/32.37.30
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
22.06.2010
X
06.07.2010
X
Frau Jarmer
(Verfasser/in)
222/2010
nö. S. TOP
25.05.2010
(Datum)
BETREFF:
Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Pulheim
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
x
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der HFA empfiehlt/ Der Rat beschließt die beigefügte Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Pulheim.
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ERLÄUTERUNGEN:
Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 2 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW (FSHG) kann die Kommune für
sonstige brandschutztechnische Leistungen der Feuerwehr, welche auf Antrag erbracht werden,
Entgelte erheben, so z.B. für: Beratungen bei der Einrichtung von Brandmeldeanlagen, Inbetriebnahme von Schlüsseldepots, Prüfung und/oder Erstellung von Feuerwehrplänen, Anleiterproben,
Brandschutzausbildung, etc.
Um solche Leistungen der Feuerwehr zukünftig abrechnen zu können dient die beigefügte Entgeltverordnung.
Da der Kostenaufwand für diese Leistungen mit dem einer Brandschau übereinstimmt, entspricht
das Entgelt dem Stundensatz für die Durchführung einer Brandschau gemäß der 1. Änderung der
Satzung für die Durchführung der Braundschau in der Stadt Pulheim vom 09.02.1999.
Kosten für Fahrzeuge, z.B. für die Drehleiter im Rahmen einer Anleiterprobe, werden auf Grundlage des Gebührentarifs der 2. Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr der Stadt Pulheim vom 19.12.1997 abgerechnet.
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