Daten
Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
16.06.2010
Erstellt
11.06.10, 19:38
Aktualisiert
11.06.10, 19:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/61-ro/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
16.06.2010
ö. S.
X
Herr Rosenkranz
(Verfasser/in)
225/2010
nö. S. TOP
25.05.2010
(Datum)
BETREFF:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr. 95 Pulheim
- Bauschuttrecyclinganlage
- Bereich: Otto-Lilienthal-Straße in Pulheim, Flur 1, Flurstücke 89, 13
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB
siehe UPA vom 28.08.2008, TOP I.8, Niederschrift S. 674
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Investor / Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
-1-
ja
nein
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden
der Verwaltung.
ERLÄUTERUNGEN:
In seiner Sitzung am 28.08.2008 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss die Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 95 Pulheim. Mit ihm soll das spezielle Baurecht für
die Ansiedlung einer Bauschuttrecyclinganlage auf den Plangebietsgrundstücken geschaffen werden.
Wie in der seinerzeitigen Vorlage erläutert, bedurfte es noch diverser Abstimmungen mit dem
Vorhabenträger hinsichtlich der Projekt- respektive Planinhalte.
Hierzu gehörte insbesondere die Aufnahme einer Asphaltmischanlage in das Anlagenspektrum
des Betriebes. Dem Rat der Stadt Pulheim war dieser neue Projektbestandteil in seiner Sitzung
am 11.05.2010 präsentiert bzw. zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt worden. Mehrheitlich
stimmte er der Asphaltmischanlage zu.
Nunmehr legt die Verwaltung dem Ausschuss das vom Investor eingereichte Bebauungs- und Nutzungskonzept vor und empfiehlt, mit dem Planentwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Beigefügt ist der Entwurf einer Begründung des Vorhabens.
-2-