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Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Straßenreinigung 2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
06.07.10, 11:04
Aktualisiert
06.07.10, 11:04
Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Straßenreinigung 2009) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Straßenreinigung 2009)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 20 - gs (Amt/Aktenzeichen) Termin 22.06.2010 06.07.2010 ö. S. X X David Gerhards (Verfasser/in) 202/2010 nö. S. TOP 20.05.2010 (Datum) BETREFF: Betriebsabrechnung Straßenreinigung 2009 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt 1. 2. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung 2009 und die für das Jahr 2009 festgestellte Unterdeckung von 87.057 € in die Gebührenkalkulationen Straßenreinigung für die Jahre 2011 und 2012 jeweils zur Hälfte als Kostenpositionen aufzunehmen. -1- ERLÄUTERUNGEN: Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2009 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung 2009 erstellt. Sollten sich im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2009 noch Korrekturen - insbesondere bei den Personalkosten durch die Abrechnung von Pensionsrückstellungen auf der Grundlage von Daten der Rheinischen Versorgungskasse - ergeben, werden diese in die Betriebsabrechnung 2011 aufgenommen. Die Betriebsabrechnung 2009 schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 81,81 % und einer Unterdeckung von 87.057 € ab. Der Aufwand ohne Winterdienstkosten und die Erträge wichen insgesamt jeweils nur geringfügig von den kalkulierten Summen ab. Ursächlich für die Unterdeckung sind die hohen Winterdienstkosten, die aufgrund der Witterungsbedingungen im Winterzeitraum bis zum 31.12.2009 weit über dem Durchschnitt der letzten Jahre liegen. Gemäß § 6 Abs. 2 S. 2 KAG NW sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2009 ausgewiesene Unterdeckung von 87.057 € in die Gebührenkalkulationen Straßenreinigung für die Jahre 2011 und 2012 jeweils zur Hälfte als Kostenpositionen aufzunehmen. -2-