Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 562/2009
Az.: 81 06-20
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 28.10.2009
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
01.12.2009
Rat
17.12.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - für
das Geschäftsjahr 2010
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 28.10.2009
Beschlussentwurf:
1.
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das
Geschäftsjahr 2010 wird im Erfolgsplan mit einem
Ertrag in Höhe von
Aufwand in Höhe von
9.533.401,00 €
9.535.400,00 €
und im Vermögensplan -Einnahmen und Ausgaben
auf
festgesetzt.
4.036.000,00 €
2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe
von
3.500.000,00 €
aufzunehmen.
3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
in Anspruch zu nehmen.
1.500.000,00 €
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2010 ist beigefügt.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben.
Der Wirtschaftsplan „Abwasser“ 2010 ist geprägt von den Einflüssen des Entgeltsplittings. Die
Aufteilung der Kosten und Erträge setzt „abgeschlossene“ Buchungen voraus, aus der sich
wiederum die entsprechenden Prozentsätze für eine Aufteilung ergeben. Diese abgestimmten
Buchungen liegen durch den Jahresabschluss 2008 vor. Sie bilden mithin das Gerüst für die
Aufteilungen im Wirtschaftsplan 2010.
Die Betriebsleitung hat die Prozentsätze dem Erfolgsplan voran gestellt, so dass für den Kunden
und die Politik zu erkennen ist, welchen maßgeblichen Einfluss die Kosten für die
Niederschlagswasserbeseitigung auf die Entgelte haben. Erftstadt liegt, im Vergleich zu anderen
Kommunen in NRW, mit einem Gesamtprozentsatz bei den Kostenanteilen von 56% für
Schmutzwasser und 44% bei Regenwasser absolut in der Norm.
Insgesamt orientiert sich der Erfolgsplan 2010 bei den Aufwandspositionen an den Ergebnissen
des Jahres 2008. Abweichungen gibt es jedoch beim Materialaufwand. Hier sind die Kosten für die
Sanierung der Kanäle deutlich erhöht worden. Begründet liegt dies darin, dass im Jahr 2008
überwiegend ganzheitliche Sanierungen von größeren Kanälen vorgenommen wurden, welche
dem Vermögen zugerechnet werden konnten und mithin nicht über Aufwand abzurechnen waren.
Die Personalkostenanteile berücksichtigen die allgemeinen Tariferhöhungen. Die Personalkosten
werden leicht ansteigen.
Für die Einführung des Entgeltsplittings wird ein Betrag von 20.000 Euro eingestellt, da nicht
auszuschließen ist, dass zur Nachbearbeitung von Sonderfällen (Mehrfacheigentum, Garagenhöfe
usw.) noch externe Hilfe in Anspruch genommen werden muss.
Als Gerichtskosten/Rechtskosten wird ein Betrag von 20.000 Euro vorgesehen. Das Verfahren
gegen den Erftverband bezüglich der Übertragung der RÜB der Stadtwerke wird voraussichtlich im
Jahr 2010 fortgeführt und zur Deckung der Kosten für Rechtsberatung etc. ist dieser Ansatz
erforderlich.
Die Maßnahmen des investiven Bereiches (Vermögensplan) sind zwar letztendlich nicht mit den
anderen Eigenbetrieben schlussabgestimmt, werden Erfahrungsgemäß aber maßgeblich durch die
Bauleitplanung und die beabsichtigte Erschließung neuer Baugebiete bestimmt. Etwaige
Schwankungen bei den Investitionen können aber dadurch kompensiert werden, dass eine
unterjährige Verschiebung von Maßnahmen über die Summe aller Ansätze möglich ist. Der
Vermögensplan wurde so aufgestellt, dass insgesamt eine Deckung gegeben ist.
Der Vermögensplan sieht ferner den Bau eines großen Retentionsbodenfilterbeckens RBF/RRB in
Liblar vor. Dieses Projekt ist in seinem Investitionsumfang so groß, dass sich zwangsläufig die
Finanzierung ebenso wie der Bau selbst über mehrere Jahre erstrecken wird. Die Betriebsleitung
hat ferner durch die Vorlage des ABK (Abwasserbeseitigungskonzeptes) und des
Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes die Voraussetzung geschaffen, dass die Maßnahme
vom Land gefördert werden könnte. Die diesbezüglichen Verhandlungen mit den jeweiligen Stellen
dauern derzeit noch an.
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Der Erftverband wird voraussichtlich seinen Verbandsbeitrag nach der Erhöhung im Jahr 2009
auch in 2010 erhöhen. Diese, von der Betriebsleitung nicht zu steuernde, fixe Ausgabe von
insgesamt fast 4.000.000 Euro macht in Anbetracht der Gesamtaufwendungen deutlich, wie
beschränkt die Steuerungsmöglichkeiten bzw. Einsparmöglichkeiten in der Abwasserbeseitigung
sind. Nimmt man nur einmal diese Aufwandsposition sowie die Aufwendungen für Zinsen und
Abschreibung, ergibt sich ein Betrag von umgerechnet 7.3 Mio Euro, der ohne besondere Wertung
anderer „unveränderbarer Kosten“ beweist, dass das Unternehmen einen gesamten
Fixkostenanteil von 80% aufweist. Über die verbleibenden 20% wird immerhin die
Abwasserbeseitigung von über 50.000 Menschen sichergestellt!
Zur Deckung der Aufwendungen im Wirtschaftsplan 2010 sind Einnahmen aus Entgelten in der
Größenordnung von rd. 5.2 Mio Euro beim Schmutzwasser und rd. 4.3 Mio Euro beim
Regenwasser erforderlich. Die Betriebsleitung hat zur Erwirtschaftung dieser Beträge eine
entsprechende Kalkulation gefertigt. Diese ist Gegenstand der Vorlage „Änderung Preisregelung
Abwasser“.
(Dr. Rips)
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