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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - für das Geschäftsjahr 2010)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - für das Geschäftsjahr 2010) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - für das Geschäftsjahr 2010) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - für das Geschäftsjahr 2010)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 562/2009 Az.: 81 06-20 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 28.10.2009 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 01.12.2009 Rat 17.12.2009 Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - für das Geschäftsjahr 2010 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 28.10.2009 Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2010 wird im Erfolgsplan mit einem Ertrag in Höhe von Aufwand in Höhe von 9.533.401,00 € 9.535.400,00 € und im Vermögensplan -Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. 4.036.000,00 € 2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe von 3.500.000,00 € aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von in Anspruch zu nehmen. 1.500.000,00 € Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2010 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Der Wirtschaftsplan „Abwasser“ 2010 ist geprägt von den Einflüssen des Entgeltsplittings. Die Aufteilung der Kosten und Erträge setzt „abgeschlossene“ Buchungen voraus, aus der sich wiederum die entsprechenden Prozentsätze für eine Aufteilung ergeben. Diese abgestimmten Buchungen liegen durch den Jahresabschluss 2008 vor. Sie bilden mithin das Gerüst für die Aufteilungen im Wirtschaftsplan 2010. Die Betriebsleitung hat die Prozentsätze dem Erfolgsplan voran gestellt, so dass für den Kunden und die Politik zu erkennen ist, welchen maßgeblichen Einfluss die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung auf die Entgelte haben. Erftstadt liegt, im Vergleich zu anderen Kommunen in NRW, mit einem Gesamtprozentsatz bei den Kostenanteilen von 56% für Schmutzwasser und 44% bei Regenwasser absolut in der Norm. Insgesamt orientiert sich der Erfolgsplan 2010 bei den Aufwandspositionen an den Ergebnissen des Jahres 2008. Abweichungen gibt es jedoch beim Materialaufwand. Hier sind die Kosten für die Sanierung der Kanäle deutlich erhöht worden. Begründet liegt dies darin, dass im Jahr 2008 überwiegend ganzheitliche Sanierungen von größeren Kanälen vorgenommen wurden, welche dem Vermögen zugerechnet werden konnten und mithin nicht über Aufwand abzurechnen waren. Die Personalkostenanteile berücksichtigen die allgemeinen Tariferhöhungen. Die Personalkosten werden leicht ansteigen. Für die Einführung des Entgeltsplittings wird ein Betrag von 20.000 Euro eingestellt, da nicht auszuschließen ist, dass zur Nachbearbeitung von Sonderfällen (Mehrfacheigentum, Garagenhöfe usw.) noch externe Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Als Gerichtskosten/Rechtskosten wird ein Betrag von 20.000 Euro vorgesehen. Das Verfahren gegen den Erftverband bezüglich der Übertragung der RÜB der Stadtwerke wird voraussichtlich im Jahr 2010 fortgeführt und zur Deckung der Kosten für Rechtsberatung etc. ist dieser Ansatz erforderlich. Die Maßnahmen des investiven Bereiches (Vermögensplan) sind zwar letztendlich nicht mit den anderen Eigenbetrieben schlussabgestimmt, werden Erfahrungsgemäß aber maßgeblich durch die Bauleitplanung und die beabsichtigte Erschließung neuer Baugebiete bestimmt. Etwaige Schwankungen bei den Investitionen können aber dadurch kompensiert werden, dass eine unterjährige Verschiebung von Maßnahmen über die Summe aller Ansätze möglich ist. Der Vermögensplan wurde so aufgestellt, dass insgesamt eine Deckung gegeben ist. Der Vermögensplan sieht ferner den Bau eines großen Retentionsbodenfilterbeckens RBF/RRB in Liblar vor. Dieses Projekt ist in seinem Investitionsumfang so groß, dass sich zwangsläufig die Finanzierung ebenso wie der Bau selbst über mehrere Jahre erstrecken wird. Die Betriebsleitung hat ferner durch die Vorlage des ABK (Abwasserbeseitigungskonzeptes) und des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes die Voraussetzung geschaffen, dass die Maßnahme vom Land gefördert werden könnte. Die diesbezüglichen Verhandlungen mit den jeweiligen Stellen dauern derzeit noch an. -2- Der Erftverband wird voraussichtlich seinen Verbandsbeitrag nach der Erhöhung im Jahr 2009 auch in 2010 erhöhen. Diese, von der Betriebsleitung nicht zu steuernde, fixe Ausgabe von insgesamt fast 4.000.000 Euro macht in Anbetracht der Gesamtaufwendungen deutlich, wie beschränkt die Steuerungsmöglichkeiten bzw. Einsparmöglichkeiten in der Abwasserbeseitigung sind. Nimmt man nur einmal diese Aufwandsposition sowie die Aufwendungen für Zinsen und Abschreibung, ergibt sich ein Betrag von umgerechnet 7.3 Mio Euro, der ohne besondere Wertung anderer „unveränderbarer Kosten“ beweist, dass das Unternehmen einen gesamten Fixkostenanteil von 80% aufweist. Über die verbleibenden 20% wird immerhin die Abwasserbeseitigung von über 50.000 Menschen sichergestellt! Zur Deckung der Aufwendungen im Wirtschaftsplan 2010 sind Einnahmen aus Entgelten in der Größenordnung von rd. 5.2 Mio Euro beim Schmutzwasser und rd. 4.3 Mio Euro beim Regenwasser erforderlich. Die Betriebsleitung hat zur Erwirtschaftung dieser Beträge eine entsprechende Kalkulation gefertigt. Diese ist Gegenstand der Vorlage „Änderung Preisregelung Abwasser“. (Dr. Rips) -3-