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Beschlussvorlage (1. Erläuterungsbericht)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
46 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56

Inhalt der Datei

-1Anlage 1 V 562/2009 Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2010 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig AbwasserbeseitigungI. Allgemeines Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält. Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO). II. Erläuterungen zur Erfolgsplanung 0. Allgemeines Erstmals bildet der Wirtschaftsplan 2010 insgesamt die Erträge und die Kosten getrennt für Schmutz- bzw. Regenwasser ab. Die Stadtwerke kommen damit der Forderung des OVG Münster nach, wonach künftig die Abwasserentgelte nicht mehr nur nach dem Frischwasserbezug berechnet werden dürfen. Um die Herleitung der Entgelthöhe sowohl für Politik als auch für die Kunden transparent zu gestalten, hat sich die Betriebsleitung dazu entschlossen, die Verteilungsprozentsätze, welche die Anteile für das Niederschlagswasser vorgeben, im Wirtschaftsplan separat auszuweisen. Ihren Ursprung erhalten die Prozentsätze aus dem Ergebnis des Jahresabschlusses 2008. Dieser ist in der Buchhaltung komplett erfasst, und die jeweiligen Aufwendungen sind dort bereits auf die Kostenstellen Schmutzbzw. Regenwasser aufgeteilt worden. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass sich die Verteilungsschlüssel im Jahr 2010 nicht wesentlich ändern werden. Die Ermittlung der Ausgangsprozentsätze ist eigens in der Festlegung zur Preisregelung ausgewiesen. 1. Umsatzerlöse Wie zuvor bereits ausgeführt, haben die Umsatzerlöse aufgrund des Entgeltsplittings nun eine „getrennte“ Herkunft. Um diese Trennung bei den jeweiligen Ansätzen auch größenmäßig darzustellen, wird der Anteil, den das Regenwasser bei den Umsatzerlösen hat, in einer separaten Spalte ausgewiesen. Aus Platzgründen wurde auf die Ausweisung des -2Anlage 1 V 562/2009 Schmutzwasseranteils verzichtet. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Gesamtansatz 2010 und dem Anteil für Regenwasser. Die Umsatzerlöse werden im Wesentlichen durch die Erträge aus den Entgelten bestimmt. Diese sind jedoch zunächst einmal unbekannt und können lediglich anhand von statistischen Größen bestimmt werden. Hierzu zählen der Abwasseranfall der letzten Jahre, die Zahlungen des Großverbrauchers und die Flächen aus der Datenerhebung für das Entgeltsplitting. Die Umsatzerlöse müssen im Weiteren die Aufwendungen aus der Abwasserbeseitigung decken und sollen weder zu Überschüssen noch zu Fehlbeträgen führen. Die im Jahr erwirtschafteten Überschüsse werden im Folgejahr entgeltmindernd den Kunden gutgeschrieben und evtl. Fehlbeträge jeweils entgelterhöhend dem Aufwand zugeschlagen. Noch bis zum Jahr 2009 wurde ein jährlicher Abwassergrundpreis von 2,50 Euro je Monat, in Abhängigkeit von der Größe des Frischwasserzählers, erhoben. Dieser Grundpreis ist im Plan 2010 nicht mehr vorgesehen. Die Straßenentwässerung wurde bislang mit einer Pauschalen belastet. Diese errechnete sich aus 20% der Gesamtaufwendungen /Gesamterlöse der Stadtwerke. Durch die künftige „flächenscharfe“ Abrechnung über Quadratmeter bestimmt sich der Straßenanteil ebenfalls neu. Der ausgewiesene Betrag beruht auf einer „Vorabermittlung“ des Flächenanteils der Straße durch das Ingenieurbüro Fischer. Demnach dürfte sich die befürchtete zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes nicht einstellen und die Zahlungen der Straßenentwässerung sogar unter denen der Vorjahre liegen. Die Betriebsleitung ist sehr bemüht, einen insgesamt ausgeglichenen Wirtschaftsplan vorzulegen. Um dies für das Jahr 2010 ebenfalls tun zu können, ist eine Erlössteigerung von rd. 900.000 Euro erforderlich. Mit diesem Betrag sollen die allgemeinen Kostensteigerungen bei Personal, Erftverband und den nicht aktivierbaren Sanierungskosten der Kanäle kompensiert werden. Ferner ist seitens des Großverbrauchers bereits signalisiert worden, dass der jährliche Kostenbeitrag erheblich von dem der Vorjahre nach unten abweichen wird. Wie auch bereits in den Jahren zuvor, werden die gesamten Einnahmen aus dem Bereich der Baukostenzuschüsse – als Umsatzerlös- mit 3% aufgelöst. Hieraus ergibt sich eine indirekte Entgeltentlastung über die Baukostenzuschüsse, welche wiederum über die Jahre verteilt eine gewisse Konstanz bei der Entgelthöhe bewirkt. Die Betriebsleitung ist optimistisch, dass durch die Vermarktung der Grundstücke im Wirtschaftspark sowie der in Wohnbaugebieten die langfristig fortgeschriebene Auflösung für das Jahr 2010 rd. 950.000 € beträgt. Für die Entwässerung der Bundes- und Landstraßen wird sich im Vergleich zu den Vorjahren ein höherer Betrag ergeben. Auch hier wird eine Spitzabrechnung nach den versiegelten und in die Kanalisation entwässernden Flächen erfolgen. -3Anlage 1 V 562/2009 2. Aktivierte Eigenleistungen Durch die weiterhin stattfindenden Investitionen werden Eigenleistungen in der Regel mit 2 % der Bausumme dem Vermögen zugeordnet. Dadurch, dass in jüngster Zeit verstärkt Maßnahmen im eigenen Hause geplant und ausgeführt werden, wird sich bei den aktivierten Eigenleistungen in den kommenden Jahren eine Erhöhung ergeben. 3. Sonstige betriebliche Erträge Haupteinnahme stellen in diesem Bereich die Inkassoerträge dar, die der Betriebszweig Wasserversorgung an Abwasser für die Kundenbetreuung und das Abrechnen mit den Kunden zahlt. Für den Versorgungsbereich der Wasserversorgung hat sich die Einstellung der Wasserversorgung als probates Mittel erwiesen, säumige Zahler dazu zu bewegen, ihre Außenstände zu begleichen. Leider gibt es diese Möglichkeit in der Abwasserbeseitigung nicht. Insbesondere für den Versorgungsbereich des Verbandswasserwerkes bedeutet dies, dass oftmals die Kunden trotz vollständigen Mahnlaufs nicht dazu zu bewegen sind, ihre Abwasserrechnung zu begleichen. Im Jahr 2006 hat die Betriebsleitung daher ein Inkassounternehmen mit der Beitreibung der Forderungen beauftragt. Das Unternehmen hat zwar nicht überall den gewünschten Erfolg gebracht, dennoch laufen die Zahlungen bei wiederholt säumigen Kunden deutlich besser. Die Betriebsleitung wird daher die Inkassopraxis weiter beibehalten. Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen befindet sich erstmals eine Einnahme für die Reinigung der Sinkkästen. Diese Kosten waren bislang mit der pauschalen zur Straßenentwässerung abgegolten. Dies ist in der Zukunft jedoch nicht mehr möglich, die entsprechenden Aufwendungen sind vom Eigenbetrieb Straßen an den Eigenbetrieb Abwasser zu erstatten. 4. Materialaufwand Die Ansätze beim Materialaufwand bewegen sich in der Größenordnung der Vorjahre. Eine deutliche Abweichung erfährt lediglich der Ansatz für die Sanierung der Kanalisation. Wurde im Jahr 2008+2009 noch der überwiegende Anteil der Kanalsanierung als Investition aktiviert, wird dies im Jahr 2010 u. 2011 nicht möglich sein. Für die Sanierung kleiner Rohrdurchmesser ist der Spielraum in der Frage nach Aktivierbarkeit der Investition deutlich geringer. Es ist vielmehr so, dass im Regelfall die Kosten für die „Reparatur“ der kleinen Rohrdurchmesser im Jahr des Anfalls dem Aufwand zuzuschlagen sind. Mithin ist der Ansatz in der vorgesehenen Höhe erforderlich. Die zweite Runde der Kanalinspektion gem. SüwVKan wird im Jahr 2010 fortgesetzt. Wie bereits zuvor ausgeführt, zeigt sich aus den Untersuchungen des Jahres 2008, dass erhebliche Sanierungsaufwendungen in den kommenden Jahren anstehen. -4Anlage 1 V 562/2009 Wahrscheinlich ist auch, dass die jüngst in das Landeswassergesetz aufgenommene Druckdichtigkeitsprüfung der Grundleitungen ebenfalls für die Anschlussleitungen der Stadtwerke gelten wird. Insofern wird bereits jetzt eine Inspektion der Hausanschlüsse vorgenommen, was zu einer allgemeinen Verteuerung der Inspektionsaufwendungen führen wird. 5. Personalaufwand Die Ansätze wurden etwa dem Ergebnis 2008 angepasst. Allerdings wird sich der Personalkostenaufwand „absolut“ entsprechend des derzeitigen Tarifabschlusses erhöhen. Durch die Tariferhöhung wird der Wegfall der Stellenanteile der Bilanzbuchhalterin/ Diplom Kauffrau- bei den Personalkosten quasi kompensiert. Aufgrund der Umstrukturierung des Personals bei den Stadtwerken und die doch erheblichen Stelleneinsparungen ist bei den prozentualen Zuordnungen der Tätigkeiten je Betriebszweig aber noch mit Veränderungen zu rechnen. 6. Abschreibungen Die Aufwendungen für die Vermögenswerte und hinzukommenden Neubauten errechnen sich für 2010 mit ca. 1.250.000,- €. 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sehen einen Ansatz von rd. 485.000,- Euro vor. In diesem Betrag sind als maßgebliche Größen die Personalkosten für städtische Bedienstete (Bauleitung Eigenbetrieb Straßen etc.) sowie der allgemeine Verwaltungskostenbeitrag der Stadt enthalten. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Ansatz um den Anteil für die Einführung des Entgeltsplittings reduziert. Es ist jedoch ein Ansatz von 20.000 Euro vorzusehen, da nicht abzusehen ist, inwieweit die Nachbearbeitung von Sonderfällen die Inanspruchnahme von externer Hilfe erfordert. 8. Zinsen und ähnliche Erträge Die Betriebsleitung ist bemüht, Guthaben der laufenden Konten möglichst „zinsbringend“ anzulegen. 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Das Jahr 2010 sieht ebenfalls eine Verzinsung des Anlagevermögens in der Größenordnung von rd. einer Million Euro vor. Diese wird an den städtischen Haushalt ausgeschüttet. Dafür fällt die Verzinsung des städtischen Trägerdarlehens weg. Die weiteren Zinsaufwendungen stammen aus den langfristigen Krediten zur Finanzierung von Baumaßnahmen sowie der Ablösung des Trägerdarlehens. -5Anlage 1 V 562/2009 10. Sonstige Steuern An Steuern fallen beim Betriebszweig Zinsabschlagssteuer und Kfz-Steuern an. 11. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2010 weist für die Abwasserbeseitigung ein ausgeglichenes Ergebnis aus. Bei den Planansätzen wurden weitestgehend die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung 2008 berücksichtigt. Ferner flossen die Ist - Ergebnisse zur Mitte des Jahres 2009 mit in die Prognose ein. Halbwegs verlässliche Zahlen bei den Aufwendungen ergeben sich aus der sorgfältigen Planung der Maßnahmen und der langfristigen Ausrichtung z.B. der Sanierungskonzepte. Doch auch hier erleben wir immer wieder konjunkturelle Schwankungen. Diese werden künftig gerade im Bereich der Kanalsanierungen unmittelbaren Einfluss auf Entgelte bzw. Ergebnisse des Abwasserbetriebes haben. III. Vermögensplan – Einnahmen 1. Zuweisungen / Finanzierungshilfen des Landes Die Investitionspauschale des Landes NW zur Förderung von Abwasserbeseitigungsanlagen wird seit dem Jahre 2001 nicht mehr gezahlt. 2. Baukostenzuschüsse/Ablösungen Die Einnahmen aus den Baukosten bewegen sich weitestgehend über die Jahre konstant. Sie sind im Wesentlichen durch den Abverkauf der Grundstücke in den Neubaugebieten bestimmt und nur bedingt im Vorfeld festzulegen. Es wird daher auf eine detaillierte Aufschlüsselung der Annahmen verzichtet und ein realistischer Wert im Wirtschaftsplan 2010 als Einnahme prognostiziert. 3. Verdiente Abschreibungen Die verdienten Abschreibungen errechnen sich aus den tatsächlichen Abschreibungen und der Auflösung von passivierten Ertragszuschüssen. Die Entwicklung zeigt sich durch die Minderung des Vermögens ungünstiger. 4. Darlehensaufnahme/Kreditmarkt Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 2,4 3.1 Mio. Euro erforderlich. Insgesamt würde sich damit die -6Anlage 1 V 562/2009 Neuverschuldung des Unternehmens erhöhen, wobei der tatsächliche Kreditbetrag in sehr starkem Maße davon abhängen wird, wie und in welchem Umfang die Investitionen in die Abwasseranlagen im laufenden Jahr umgesetzt werden können. IV. Vermögensplan – Ausgaben 1.3 Investitionen Die Investitionen im Jahr 2010 werden maßgeblich durch die Erschließung der Baugebiete Wirtschaftspark, B- Plan 119 Zweiter Bauabschnitt in Gymnich, BP 158 Konradsheim sowie die Seestraße in Liblar bestimmt. Die veranschlagten Mittel bedeuten dabei nicht, dass die Maßnahmen auch umgesetzt werden müssen. Sie bilden lediglich die Basis für eine abgesicherte Finanzierung der Projekte aus dem Vermögensplan. Eine weitere den Vermögensplan auf der Ausgabenseite dominierende Investition ist das Retentionsbodenfilterbecken RBF/RRB 18 für die Ortslage Liblar. Neben dem „Bauwerk“ selbst zieht diese Maßnahme eine Reihe von Folgeinvestitionen nach sich, die aber allesamt zum Gegenstand eines Förderantrages gemacht werden sollen. Da dieses Projekt möglicherweise eine Gesamtinvestitionssumme von mehreren Millionen Euro erreichen wird, passt sich die Finanzplanung den vorgesehenen Bauabschnitten an. Um mit der Maßnahme im Jahr 2010 beginnen zu können, wurden entsprechende Mittel zur Anfinanzierung eingestellt. Wie an anderer Stelle bereits ausgeführt, sind die Großprofile in Erftstadt weitestgehend saniert und deren Baukosten im Vermögen aktiviert worden. Bei kleineren Kanälen erfolgt die Reparatur überwiegend als Aufwand und wird im Jahr des Anfalls über Entgelte gedeckt. Bei den zur Reparatur anstehenden Leitungen handelt es sich natürlich nur um diejenigen, die in ihrer hydraulischen Leistungsfähigkeit eine ausreichende Dimension aufweisen. Die Betriebsleitung hat vor zwei Jahren die Erstellung der sog. Generalentwässerungspläne für alle Stadtgebiete beauftragt, um entsprechende Kenntnisse über hydraulische Engpässe in der städtischen Kanalisation zu erhalten. Dadurch ist jetzt eine sehr gute Entscheidungshilfe dahingehend vorhanden, dass das Sanierungserfordernis nicht nur an den Möglichkeiten einer Reparatur festgemacht werden muss, sondern zusätzlich die Frage nach einem möglichen Komplettaustausch wegen hydraulischer Engpässe beantwortet werden kann. Der Eigenbetrieb Straßen beabsichtigt, den Niederweg in Friesheim mit einem neuen Deckenüberzug zu versehen. Noch vor wenigen Jahren wäre die Frage, ob eine Reparatur des Kanals erfolgen könnte oder eine Auswechslung erforderlich ist, nur auf wenig abgesicherte Vermutungen hin erfolgt. Ausweislich des jüngst fertig gestellten Generalentwässerungsplanes für Friesheim ist der Kanal nicht zu reparieren, sondern durch eine größere Dimension zu ersetzen. Entsprechende Mittel sind daher veranschlagt. -7Anlage 1 V 562/2009 Ähnlich verhält es sich auch mit der Sanierung des Kanalnetzes in Lechenich. Die erforderlichen Investitionen werden in ihrer Gesamtheit betrachtet und unter Einflussnahme aller vorliegenden Erkenntnisse, repariert, renoviert oder erneuert. Um die im Jahr 2010 vorgesehenen Sanierungen in Lechenich durchführen zu können, ist ein Ansatz in der veranschlagten Höhe erforderlich. Alle weiteren Ansätze bewegen sich im Rahmen der Vorjahre, und die diesbezüglichen Ausgaben werden wie üblich nur bei besonderem Erfordernis getätigt. Eine langfristige Investitionsstrategie kann nur basierend auf gesicherten Erkenntnissen über Zustand und Auslastung des Entwässerungssystems gemacht werden. Die diesbezüglichen Lücken werden durch den vorgesehenen Investitionsumfang weiter geschlossen. 1.4 Betriebs- und Geschäftsausstattung Investitionen werden im Rahmen der internen Vernetzung und die Anpassung an heute erforderliche Standards notwendig. Diese bewegen sich aber in der Größenordnung der Vorjahre. 2. Schuldendienst Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt. 4. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss Der Vermögensplan weist Wirtschaftsjahr 2010 aus. ein ausgeglichenes Ergebnis für das