Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
46 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
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Inhalt der Datei
-1Anlage 1
V 562/2009
Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2010 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig AbwasserbeseitigungI.
Allgemeines
Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom
01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind
dabei gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie
Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe
eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung
der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält.
Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO).
II.
Erläuterungen zur Erfolgsplanung
0. Allgemeines
Erstmals bildet der Wirtschaftsplan 2010 insgesamt die Erträge und die
Kosten getrennt für Schmutz- bzw. Regenwasser ab. Die Stadtwerke
kommen damit der Forderung des OVG Münster nach, wonach künftig die
Abwasserentgelte nicht mehr nur nach dem Frischwasserbezug berechnet
werden dürfen. Um die Herleitung der Entgelthöhe sowohl für Politik als auch
für die Kunden transparent zu gestalten, hat sich die Betriebsleitung dazu
entschlossen, die Verteilungsprozentsätze, welche die Anteile für das
Niederschlagswasser vorgeben, im Wirtschaftsplan separat auszuweisen.
Ihren Ursprung erhalten die Prozentsätze aus dem Ergebnis des
Jahresabschlusses 2008. Dieser ist in der Buchhaltung komplett erfasst, und
die jeweiligen Aufwendungen sind dort bereits auf die Kostenstellen Schmutzbzw. Regenwasser aufgeteilt worden. Insofern kann davon ausgegangen
werden, dass sich die Verteilungsschlüssel im Jahr 2010 nicht wesentlich
ändern werden.
Die Ermittlung der Ausgangsprozentsätze ist eigens in der Festlegung zur
Preisregelung ausgewiesen.
1. Umsatzerlöse
Wie zuvor bereits ausgeführt, haben die Umsatzerlöse aufgrund des
Entgeltsplittings nun eine „getrennte“ Herkunft. Um diese Trennung bei den
jeweiligen Ansätzen auch größenmäßig darzustellen, wird der Anteil, den das
Regenwasser bei den Umsatzerlösen hat, in einer separaten Spalte
ausgewiesen. Aus Platzgründen wurde auf die Ausweisung des
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Schmutzwasseranteils verzichtet. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen
dem Gesamtansatz 2010 und dem Anteil für Regenwasser.
Die Umsatzerlöse werden im Wesentlichen durch die Erträge aus den
Entgelten bestimmt. Diese sind jedoch zunächst einmal unbekannt und
können lediglich anhand von statistischen Größen bestimmt werden. Hierzu
zählen der Abwasseranfall der letzten Jahre, die Zahlungen des
Großverbrauchers und die Flächen aus der Datenerhebung für das
Entgeltsplitting.
Die Umsatzerlöse müssen im Weiteren die Aufwendungen aus der
Abwasserbeseitigung decken und sollen weder zu Überschüssen noch zu
Fehlbeträgen führen. Die im Jahr erwirtschafteten Überschüsse werden im
Folgejahr entgeltmindernd den Kunden gutgeschrieben und evtl. Fehlbeträge
jeweils entgelterhöhend dem Aufwand zugeschlagen.
Noch bis zum Jahr 2009 wurde ein jährlicher Abwassergrundpreis von 2,50
Euro je Monat, in Abhängigkeit von der Größe des Frischwasserzählers,
erhoben. Dieser Grundpreis ist im Plan 2010 nicht mehr vorgesehen.
Die Straßenentwässerung wurde bislang mit einer Pauschalen belastet. Diese
errechnete sich aus 20% der Gesamtaufwendungen /Gesamterlöse der
Stadtwerke.
Durch die künftige „flächenscharfe“ Abrechnung über
Quadratmeter bestimmt sich der Straßenanteil ebenfalls neu.
Der
ausgewiesene Betrag beruht auf einer „Vorabermittlung“ des Flächenanteils
der Straße durch das Ingenieurbüro Fischer. Demnach dürfte sich die
befürchtete zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes nicht einstellen
und die Zahlungen der Straßenentwässerung sogar unter denen der Vorjahre
liegen.
Die Betriebsleitung ist sehr bemüht, einen insgesamt ausgeglichenen
Wirtschaftsplan vorzulegen. Um dies für das Jahr 2010 ebenfalls tun zu
können, ist eine Erlössteigerung von rd. 900.000 Euro erforderlich. Mit
diesem Betrag sollen die allgemeinen Kostensteigerungen bei Personal,
Erftverband und den nicht aktivierbaren Sanierungskosten der Kanäle
kompensiert werden. Ferner ist seitens des Großverbrauchers bereits
signalisiert worden, dass der jährliche Kostenbeitrag erheblich von dem der
Vorjahre nach unten abweichen wird.
Wie auch bereits in den Jahren zuvor, werden die gesamten Einnahmen aus
dem Bereich der Baukostenzuschüsse – als Umsatzerlös- mit 3% aufgelöst.
Hieraus ergibt sich eine indirekte Entgeltentlastung über die Baukostenzuschüsse, welche wiederum über die Jahre verteilt eine gewisse Konstanz bei
der Entgelthöhe bewirkt. Die Betriebsleitung ist optimistisch, dass durch die
Vermarktung der Grundstücke im Wirtschaftspark sowie der in
Wohnbaugebieten die langfristig fortgeschriebene Auflösung für das Jahr
2010 rd. 950.000 € beträgt.
Für die Entwässerung der Bundes- und Landstraßen wird sich im Vergleich
zu den Vorjahren ein höherer Betrag ergeben. Auch hier wird eine
Spitzabrechnung nach den versiegelten und in die Kanalisation
entwässernden Flächen erfolgen.
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V 562/2009
2. Aktivierte Eigenleistungen
Durch die weiterhin stattfindenden Investitionen werden Eigenleistungen in
der Regel mit 2 % der Bausumme dem Vermögen zugeordnet. Dadurch, dass
in jüngster Zeit verstärkt Maßnahmen im eigenen Hause geplant und
ausgeführt werden, wird sich bei den aktivierten Eigenleistungen in den
kommenden Jahren eine Erhöhung ergeben.
3. Sonstige betriebliche Erträge
Haupteinnahme stellen in diesem Bereich die Inkassoerträge dar, die der Betriebszweig Wasserversorgung an Abwasser für die Kundenbetreuung und
das Abrechnen mit den Kunden zahlt. Für den Versorgungsbereich der
Wasserversorgung hat sich die Einstellung der Wasserversorgung als
probates Mittel erwiesen, säumige Zahler dazu zu bewegen, ihre
Außenstände zu begleichen. Leider gibt es diese Möglichkeit in der
Abwasserbeseitigung nicht. Insbesondere für den Versorgungsbereich des
Verbandswasserwerkes bedeutet dies, dass oftmals die Kunden trotz
vollständigen Mahnlaufs nicht dazu zu bewegen sind, ihre Abwasserrechnung
zu begleichen. Im Jahr 2006 hat die Betriebsleitung daher ein
Inkassounternehmen mit der Beitreibung der Forderungen beauftragt. Das
Unternehmen hat zwar nicht überall den gewünschten Erfolg gebracht,
dennoch laufen die Zahlungen bei wiederholt säumigen Kunden deutlich
besser. Die Betriebsleitung wird daher die Inkassopraxis weiter beibehalten.
Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen befindet sich erstmals eine
Einnahme für die Reinigung der Sinkkästen. Diese Kosten waren bislang mit
der pauschalen zur Straßenentwässerung abgegolten. Dies ist in der Zukunft
jedoch nicht mehr möglich, die entsprechenden Aufwendungen sind vom
Eigenbetrieb Straßen an den Eigenbetrieb Abwasser zu erstatten.
4. Materialaufwand
Die Ansätze beim Materialaufwand bewegen sich in der Größenordnung der
Vorjahre. Eine deutliche Abweichung erfährt lediglich der Ansatz für die
Sanierung der Kanalisation. Wurde im Jahr 2008+2009 noch der
überwiegende Anteil der Kanalsanierung als Investition aktiviert, wird dies im
Jahr 2010 u. 2011 nicht möglich sein. Für die Sanierung kleiner
Rohrdurchmesser ist der Spielraum in der Frage nach Aktivierbarkeit der
Investition deutlich geringer. Es ist vielmehr so, dass im Regelfall die Kosten
für die „Reparatur“ der kleinen Rohrdurchmesser im Jahr des Anfalls dem
Aufwand zuzuschlagen sind. Mithin ist der Ansatz in der vorgesehenen Höhe
erforderlich.
Die zweite Runde der Kanalinspektion gem. SüwVKan wird im Jahr 2010
fortgesetzt. Wie bereits zuvor ausgeführt, zeigt sich aus den Untersuchungen
des Jahres 2008, dass erhebliche Sanierungsaufwendungen in den
kommenden Jahren anstehen.
-4Anlage 1
V 562/2009
Wahrscheinlich ist auch, dass die jüngst in das Landeswassergesetz
aufgenommene Druckdichtigkeitsprüfung der Grundleitungen ebenfalls für die
Anschlussleitungen der Stadtwerke gelten wird. Insofern wird bereits jetzt
eine Inspektion der Hausanschlüsse vorgenommen, was zu einer
allgemeinen Verteuerung der Inspektionsaufwendungen führen wird.
5. Personalaufwand
Die Ansätze wurden etwa dem Ergebnis 2008 angepasst. Allerdings wird sich
der Personalkostenaufwand „absolut“ entsprechend des derzeitigen
Tarifabschlusses erhöhen. Durch die Tariferhöhung wird der Wegfall der
Stellenanteile der Bilanzbuchhalterin/ Diplom Kauffrau- bei den
Personalkosten quasi kompensiert. Aufgrund der Umstrukturierung des
Personals
bei
den
Stadtwerken
und
die
doch
erheblichen
Stelleneinsparungen ist bei den prozentualen Zuordnungen der Tätigkeiten je
Betriebszweig aber noch mit Veränderungen zu rechnen.
6. Abschreibungen
Die Aufwendungen für die Vermögenswerte und hinzukommenden Neubauten errechnen sich für 2010 mit ca. 1.250.000,- €.
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sehen einen Ansatz von rd.
485.000,- Euro vor. In diesem Betrag sind als maßgebliche Größen die
Personalkosten für städtische Bedienstete (Bauleitung Eigenbetrieb Straßen
etc.) sowie der allgemeine Verwaltungskostenbeitrag der Stadt enthalten. Im
Vergleich zum Vorjahr ist der Ansatz um den Anteil für die Einführung des
Entgeltsplittings reduziert. Es ist jedoch ein Ansatz von 20.000 Euro
vorzusehen, da nicht abzusehen ist, inwieweit die Nachbearbeitung von
Sonderfällen die Inanspruchnahme von externer Hilfe erfordert.
8. Zinsen und ähnliche Erträge
Die Betriebsleitung ist bemüht, Guthaben der laufenden Konten möglichst
„zinsbringend“ anzulegen.
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Das Jahr 2010 sieht ebenfalls eine Verzinsung des Anlagevermögens in der
Größenordnung von rd. einer Million Euro vor. Diese wird an den städtischen
Haushalt ausgeschüttet. Dafür fällt die Verzinsung des städtischen
Trägerdarlehens weg.
Die weiteren Zinsaufwendungen stammen aus den langfristigen Krediten zur
Finanzierung von Baumaßnahmen sowie der Ablösung des Trägerdarlehens.
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10. Sonstige Steuern
An Steuern fallen beim Betriebszweig Zinsabschlagssteuer und Kfz-Steuern
an.
11. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2010 weist für die Abwasserbeseitigung ein
ausgeglichenes Ergebnis aus. Bei den Planansätzen wurden weitestgehend
die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung 2008 berücksichtigt. Ferner
flossen die Ist - Ergebnisse zur Mitte des Jahres 2009 mit in die Prognose
ein.
Halbwegs verlässliche Zahlen bei den Aufwendungen ergeben sich aus der
sorgfältigen Planung der Maßnahmen und der langfristigen Ausrichtung z.B.
der Sanierungskonzepte. Doch auch hier erleben wir immer wieder
konjunkturelle Schwankungen. Diese werden künftig gerade im Bereich der
Kanalsanierungen unmittelbaren Einfluss auf Entgelte bzw. Ergebnisse des
Abwasserbetriebes haben.
III.
Vermögensplan – Einnahmen
1. Zuweisungen / Finanzierungshilfen des Landes
Die Investitionspauschale des Landes NW zur Förderung von Abwasserbeseitigungsanlagen wird seit dem Jahre 2001 nicht mehr gezahlt.
2. Baukostenzuschüsse/Ablösungen
Die Einnahmen aus den Baukosten bewegen sich weitestgehend über die
Jahre konstant. Sie sind im Wesentlichen durch den Abverkauf der
Grundstücke in den Neubaugebieten bestimmt und nur bedingt im Vorfeld
festzulegen. Es wird daher auf eine detaillierte
Aufschlüsselung der
Annahmen verzichtet und ein realistischer Wert im Wirtschaftsplan 2010 als
Einnahme prognostiziert.
3. Verdiente Abschreibungen
Die verdienten Abschreibungen errechnen sich aus den tatsächlichen Abschreibungen und der Auflösung von passivierten Ertragszuschüssen. Die
Entwicklung zeigt sich durch die Minderung des Vermögens ungünstiger.
4. Darlehensaufnahme/Kreditmarkt
Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist die Aufnahme eines Darlehens in
Höhe von 2,4 3.1 Mio. Euro erforderlich. Insgesamt würde sich damit die
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Neuverschuldung des Unternehmens erhöhen, wobei der tatsächliche
Kreditbetrag in sehr starkem Maße davon abhängen wird, wie und in welchem
Umfang die Investitionen in die Abwasseranlagen im laufenden Jahr
umgesetzt werden können.
IV.
Vermögensplan – Ausgaben
1.3 Investitionen
Die Investitionen im Jahr 2010 werden maßgeblich durch die Erschließung
der Baugebiete Wirtschaftspark, B- Plan 119 Zweiter Bauabschnitt in
Gymnich, BP 158 Konradsheim sowie die Seestraße in Liblar bestimmt. Die
veranschlagten Mittel bedeuten dabei nicht, dass die Maßnahmen auch
umgesetzt werden müssen. Sie bilden lediglich die Basis für eine
abgesicherte Finanzierung der Projekte aus dem Vermögensplan.
Eine weitere den Vermögensplan auf der Ausgabenseite dominierende
Investition ist das Retentionsbodenfilterbecken RBF/RRB 18 für die Ortslage
Liblar. Neben dem „Bauwerk“ selbst zieht diese Maßnahme eine Reihe von
Folgeinvestitionen nach sich, die aber allesamt zum Gegenstand eines
Förderantrages gemacht werden sollen. Da dieses Projekt möglicherweise
eine Gesamtinvestitionssumme von mehreren Millionen Euro erreichen wird,
passt sich die Finanzplanung den vorgesehenen Bauabschnitten an. Um mit
der Maßnahme im Jahr 2010 beginnen zu können, wurden entsprechende
Mittel zur Anfinanzierung eingestellt.
Wie an anderer Stelle bereits ausgeführt, sind die Großprofile in Erftstadt
weitestgehend saniert und deren Baukosten im Vermögen aktiviert worden.
Bei kleineren Kanälen erfolgt die Reparatur überwiegend als Aufwand und
wird im Jahr des Anfalls über Entgelte gedeckt.
Bei den zur Reparatur anstehenden Leitungen handelt es sich natürlich nur
um diejenigen, die in ihrer hydraulischen Leistungsfähigkeit eine
ausreichende Dimension aufweisen.
Die Betriebsleitung hat vor zwei Jahren die Erstellung der sog.
Generalentwässerungspläne für alle Stadtgebiete beauftragt, um
entsprechende Kenntnisse über hydraulische Engpässe in der städtischen
Kanalisation zu erhalten. Dadurch ist jetzt eine sehr gute Entscheidungshilfe
dahingehend vorhanden, dass das Sanierungserfordernis nicht nur an den
Möglichkeiten einer Reparatur festgemacht werden muss, sondern zusätzlich
die Frage nach einem möglichen Komplettaustausch wegen hydraulischer
Engpässe beantwortet werden kann.
Der Eigenbetrieb Straßen beabsichtigt, den Niederweg in Friesheim mit
einem neuen Deckenüberzug zu versehen. Noch vor wenigen Jahren wäre
die Frage, ob eine Reparatur des Kanals erfolgen könnte oder eine
Auswechslung erforderlich ist, nur auf wenig abgesicherte Vermutungen hin
erfolgt. Ausweislich des jüngst fertig gestellten Generalentwässerungsplanes
für Friesheim ist der Kanal nicht zu reparieren, sondern durch eine größere
Dimension zu ersetzen. Entsprechende Mittel sind daher veranschlagt.
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Ähnlich verhält es sich auch mit der Sanierung des Kanalnetzes in Lechenich.
Die erforderlichen Investitionen werden in ihrer Gesamtheit betrachtet und
unter Einflussnahme aller vorliegenden Erkenntnisse, repariert, renoviert
oder erneuert.
Um die im Jahr 2010 vorgesehenen Sanierungen in
Lechenich durchführen zu können, ist ein Ansatz in der veranschlagten Höhe
erforderlich.
Alle weiteren Ansätze bewegen sich im Rahmen der Vorjahre, und die
diesbezüglichen Ausgaben werden wie üblich nur bei besonderem
Erfordernis getätigt.
Eine langfristige Investitionsstrategie kann nur basierend auf gesicherten
Erkenntnissen über Zustand und Auslastung des Entwässerungssystems
gemacht werden. Die diesbezüglichen Lücken werden durch den
vorgesehenen Investitionsumfang weiter geschlossen.
1.4 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Investitionen werden im Rahmen der internen Vernetzung und die Anpassung
an heute erforderliche Standards notwendig. Diese bewegen sich aber in der
Größenordnung der Vorjahre.
2. Schuldendienst
Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt.
4. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss
Der Vermögensplan weist
Wirtschaftsjahr 2010 aus.
ein
ausgeglichenes
Ergebnis
für
das