Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
30.06.2010
Erstellt
24.06.10, 19:01
Aktualisiert
24.06.10, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
IV / 66-12-23-9608
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
30.06.2010
X
Herr Müller
(Verfasser/in)
268/2010
nö. S. TOP
5
14.06.2010
(Datum)
BETREFF:
Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Widdersdorfer Str. in Pulheim
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
ja
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
nein
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
5000,00 €
davon:
5000,00 €
- im Haushalt des laufenden Jahres:
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
€
€
€
X
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Produktsachkonto 012 001 001 / 5232005: Tempo 30-Zonen
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die beschriebenen Maßnahmen der Verwaltung zur
Geschwindigkeitsreduzierung in der Widdersdorfer Straße zur Kenntnis und beschließt diese Maßnahmen umzusetzen.
ERLÄUTERUNGEN:
Aufgrund von Beschwerden einiger Anlieger beim Bürgermeister über Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Widdersdorfer Straße, wurden dort zwei Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.
Hierbei wird die Geschwindigkeit v85 ermittelt. Dies ist die Höchstgeschwindigkeit, welche von 85 %
der gemessenen Fahrzeuge nicht überschritten wird.
-1-
Die erste Messung erfolgte vom 11.03.2010 bis 18.03.2010. Hier wurde eine v85 in Fahrtrichtung
Westen von 72 km/h und in Fahrtrichtung Osten von 62 km/h festgestellt. Bei der zweiten Messung
in Höhe von Aurikelweg 157 vom 31.03.2010 bis 07.04.2010 wurde eine v85 in Fahrtrichtung Westen in Höhe von 59 km/h und in Fahrtrichtung Osten von 45 km/h gemessen.
Da die Widdersdorfer Straße als Tempo 30-Zone ausgewiesen ist, sind die gemessenen Werte
deutlich zu hoch. Im Rahmen der Bereisung der verkehrslenkenden Behörden kamen diese daraufhin zu dem Ergebnis, dass bauliche Maßnahmen im Bereich der Widdersdorfer Straße zur Verkehrsberuhigung ergriffen werden sollen.
Die Widdersdorfer Straße ist im Separationsprinzip ausgebaut. Im Bereich von Brückenbauwerk
Bonnstraße bis Einmündung Wirtschaftsweg besteht sie aus Fahrbahn und einseitigem Gehweg.
Im Bereich von Einmündung Wirtschaftsweg bis Einmündung Anemonenweg aus Fahrbahn und
beidseitigem Gehweg mit Parktaschen.
Der zu beruhigende Bereich erstreckt sich vom Brückenbauwerk Bonnstraße bis ca. Einmündung
Aurikelweg 148-158 / Einmündung Wirtschaftsweg. In Fahrtrichtung Westen befinden sich hinter
der Brücke Bonnstraße zwei alternierende Parkstreifen erst auf der nördlichen, dann auf der südlichen Seite der Widdersdorfer Straße. Im weiteren Verlauf, bis ca. Einmündung Aurikelweg 148158, finden keine weiteren verkehrsberuhigenden Maßnahmen statt. Hier ist dementsprechend
das größte Potential für geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen. Im weiteren Verlauf bis Einmündung Anemonenweg befindet sich zusätzlich zu den Parktaschen im Gehweg ein einseitiger
markierter Parkstreifen auf der Fahrbahn. Hier sind durch die dauerhafte Einengung keine Maßnahmen notwendig. Lediglich im Einmündungsbereich Anemonenweg kann durch eine punktuelle
Einengung (Tor) eine Geschwindigkeitsdämpfung erreicht werden.
Die Verwaltung schlägt folgende Lösung zur Geschwindigkeitsdämpfung vor:
In den Einfahr- und Ausfahrbereichen des kritischen Geschwindigkeitsbereich wird die Fahrbahn
durch Schraffuren und Leitbaken auf kurzer Strecke (Torwirkung) auf 3,50 m Fahrbahnbreite verschmälert (siehe Anlage 1 u. 2). Zusätzlich wird diese Maßnahme im Bereich der Einmündung
Anemonenweg durchgeführt (siehe Anlage 3).
Zusätzlich werden die vorhandenen markierten Parkplätze von ca. 2,00 m Breite auf 2,50 m Breite
verbreitert. Im weiteren Verlauf in Fahrtrichtung Westen werden 2 zusätzliche alternierende Parkstreifen in der Widdersdorfer Straße markiert (siehe Anlage 4). Die geplanten Fahrbahnbreiten
betragen zwischen 4,25 m und 4,40 m. Gemäß RASt 06 beträgt die Mindestfahrbahnbreite für den
Begegnungsfall Pkw / Pkw 4,75 m, bei eingeschränkten Bewegungsspielräumen beträgt die Mindestfahrbahnbreite 4,10 m. Die Mindestbreiten werden damit eingehalten.
Durch die beschriebenen Maßnahmen soll ein einfaches, zügiges Durchfahren des Kfz-Verkehrs
unterbunden werden. Aufgrund der Leitbaken als Hindernis, sowie der, gegenüber dem heutigen
Stand, geringeren Voraussicht der Fahrer im Falle von parkenden Autos und der entstehenden
Fahrbahnverengung durch zusätzliche alternierende Parkstreifen, ist zu erwarten, dass die Fahrgeschwindigkeit deutlich herabgesetzt wird.
Die Markierungs- und Beschilderungskosten betragen rd. 5000,00 Euro.
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