Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Entwurf der Vereinfachten Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
5,1 MB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Beschlussvorlage (Entwurf der Vereinfachten Änderung) Beschlussvorlage (Entwurf der Vereinfachten Änderung) Beschlussvorlage (Entwurf der Vereinfachten Änderung) Beschlussvorlage (Entwurf der Vereinfachten Änderung)

öffnen download melden Dateigröße: 5,1 MB

Inhalt der Datei

2. Vereinfachte Änderung - M 1:500 Bebauungsplan Nr. 150 Erftstadt-Lechenich, Nord-West, Solarsiedlung Legende: Art der baulichen Nutzung WA1 WA1 2 Wo Allgemeines Wohngebiet Baugebiet max. 2 Wohneinheiten pro Gebäude Maß der baulichen Nutzung 0,4 II Grundflächenzahl Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß zwingend Bauweisen, Baulinien, Baugrenzen o Offene Bauweise ED nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig E nur Einzelhäuser zulässig D nur Doppelhäuser zulässig H nur Hausgruppen zulässig Baugrenzen Stellung der baulichen Anlagen Hauptfirstrichtung Verkehrsflächen Verkehrflächen besonderer Zweckbestimmung: Verkehrsberuhigter Bereich Grünflächen Öffentliche Grünfläche Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Sonstige Planzeichen Ga/St Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen Zweckbestimmung: Garagen und Stellplätze Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Vereinfachten Änderung Sonstige Darstellungen Seite 1 / 4 Vorgeschlagener Grundstückszuschnitt Textliche Festsetzungen: Planungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB): In Ziffer 2.2 (Höhe baulicher Anlagen) wird nach Absatz 2 folgender Text eingefügt: In den mit WA 1 und WA 2.1 bezeichneten Baufeldern ist bei der ausnahmsweise zulässigen Errichtung eines Staffelgeschosses mit Pult- oder Flachdach die festgesetzte Traufhöhe nicht maßgebend. Der höchste Punkt der Dachfläche darf dabei die festgesetzte maximale Firsthöhe (9,50 m) nicht überschreiten Die Ziffer 3.1 (Besondere Bauweise [WB]) entfällt ersatzlos. In Ziffer 5 (Stellplätze und Garagen) wird der Absatz 3 durch folgenden Text ersetzt: In den mit WA 1 bezeichnetem Baufeld sind Garagen und überdachte Stellplätze nur innerhalb der festgesetzten “überbaubaren Grundstücksfläche” und der festgesetzten “Flächen für Stellplätze und Garagen” zulässig. Außerdem ist im mit WA 1 bezeichneten Baufeld pro Baugrundstück im südwestlichen Grundstückseckbereich (unmittelbar an den Grundstücksgrenzen) ein weiterer überdachter Stellplatz in einer Größe von max. 6 x 3 m, ohne Wandelemente und unmittelbar von der öffentlichen Erschließungsfläche (Straßenverkehrsfläche) erschlossen, zulässig. Im Absatz 4 wird die Bezeichnung “WA 2” einschließlich ... “östlich (WA 2) und “ ersatzlos gestrichen. Nach Absatz 4 wird folgender Text eingefügt: Ausnahmsweise ist im mit WA 2.1 bezeichnetem Baufeld auf dem östlichen Eckgrundstück eine Garage zulässig, wenn diese im Abstand von mind. 0,50 m von der Grundstücksgrenze errichtet wird. Zwischen der Garage und der Grundstücksgrenze ist eine strauchartige Bepflanzung anzulegen. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen nach § 86 Landesbauordnung NW (BauONW): In Ziffer 8.2 (Dachform und -neigung) wird nach Absatz 1 folgender Text eingefügt: Ausnahmsweise ist in den mit WA 1 und WA 2.1 bezeichneten Baufeldern auch die Errichtung von Pult- und Flachdächer in Verbindung mit einem Staffelgeschoss zulässig. Die Traufrichtung muss dabei der festgesetzten Firstrichtung entsprechen. In Ziffer 12 (Stellplätze und Garagen) wird im Absatz 3 die Bezeichnung WA 1 gestrichen. Die sonstigen textlichen und gestalterischen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 150 bleiben unverändert. Seite 2 / 4 Seite 3 / 4 N Zum Lehmtal Bisherige Festsetzungen 2. Vereinfachte Änderung - BP 150 Maßstab 1 : 500 Seite 4 / 4 3,00 3,00 3,00 N 10,00 WA1 ; II ; 0,4 ; o ; E ; 2Wo Ga/St 15,00 1,00 Zum Lehmtal 3,00 3,00 WA2 ; II ; 0,4 ; WA2.1 ; II ; 0,4 ; o; D o ; ED ; 2Wo Neue Festsetzungen 2. Vereinfachte Änderung - BP 150 Maßstab 1 : 500