Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
5,1 MB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Vereinfachte Änderung - M 1:500
Bebauungsplan Nr. 150
Erftstadt-Lechenich, Nord-West, Solarsiedlung
Legende:
Art der baulichen Nutzung
WA1
WA1
2 Wo
Allgemeines Wohngebiet
Baugebiet
max. 2 Wohneinheiten pro Gebäude
Maß der baulichen Nutzung
0,4
II
Grundflächenzahl
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß zwingend
Bauweisen, Baulinien, Baugrenzen
o
Offene Bauweise
ED
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
E
nur Einzelhäuser zulässig
D
nur Doppelhäuser zulässig
H
nur Hausgruppen zulässig
Baugrenzen
Stellung der baulichen Anlagen
Hauptfirstrichtung
Verkehrsflächen
Verkehrflächen besonderer Zweckbestimmung:
Verkehrsberuhigter Bereich
Grünflächen
Öffentliche Grünfläche
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Sonstige Planzeichen
Ga/St
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen
Zweckbestimmung: Garagen und Stellplätze
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Vereinfachten Änderung
Sonstige Darstellungen
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Vorgeschlagener Grundstückszuschnitt
Textliche Festsetzungen:
Planungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB):
In Ziffer 2.2 (Höhe baulicher Anlagen) wird nach Absatz 2 folgender Text eingefügt: In den
mit WA 1 und WA 2.1 bezeichneten Baufeldern ist bei der ausnahmsweise zulässigen
Errichtung eines Staffelgeschosses mit Pult- oder Flachdach die festgesetzte Traufhöhe
nicht maßgebend. Der höchste Punkt der Dachfläche darf dabei die festgesetzte
maximale Firsthöhe (9,50 m) nicht überschreiten
Die Ziffer 3.1 (Besondere Bauweise [WB]) entfällt ersatzlos.
In Ziffer 5 (Stellplätze und Garagen) wird der Absatz 3 durch folgenden Text ersetzt: In den
mit WA 1 bezeichnetem Baufeld sind Garagen und überdachte Stellplätze nur innerhalb
der festgesetzten “überbaubaren Grundstücksfläche” und der festgesetzten “Flächen für
Stellplätze und Garagen” zulässig. Außerdem ist im mit WA 1 bezeichneten Baufeld pro
Baugrundstück im südwestlichen Grundstückseckbereich (unmittelbar an den
Grundstücksgrenzen) ein weiterer überdachter Stellplatz in einer Größe von max. 6 x 3 m,
ohne Wandelemente und unmittelbar von der öffentlichen Erschließungsfläche
(Straßenverkehrsfläche) erschlossen, zulässig.
Im Absatz 4 wird die Bezeichnung “WA 2” einschließlich ... “östlich (WA 2) und “ ersatzlos
gestrichen.
Nach Absatz 4 wird folgender Text eingefügt: Ausnahmsweise ist im mit WA 2.1
bezeichnetem Baufeld auf dem östlichen Eckgrundstück eine Garage zulässig, wenn
diese im Abstand von mind. 0,50 m von der Grundstücksgrenze errichtet wird. Zwischen
der Garage und der Grundstücksgrenze ist eine strauchartige Bepflanzung anzulegen.
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen nach § 86 Landesbauordnung NW
(BauONW):
In Ziffer 8.2 (Dachform und -neigung) wird nach Absatz 1 folgender Text eingefügt:
Ausnahmsweise ist in den mit WA 1 und WA 2.1 bezeichneten Baufeldern auch die
Errichtung von Pult- und Flachdächer in Verbindung mit einem Staffelgeschoss zulässig.
Die Traufrichtung muss dabei der festgesetzten Firstrichtung entsprechen.
In Ziffer 12 (Stellplätze und Garagen) wird im Absatz 3 die Bezeichnung WA 1 gestrichen.
Die sonstigen textlichen und gestalterischen Festsetzungen des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 150 bleiben unverändert.
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N
Zum Lehmtal
Bisherige Festsetzungen
2. Vereinfachte Änderung - BP 150
Maßstab 1 : 500
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3,00
3,00
3,00
N
10,00
WA1 ; II ; 0,4 ; o ; E ; 2Wo
Ga/St
15,00
1,00
Zum Lehmtal
3,00
3,00
WA2 ; II ; 0,4 ; WA2.1 ; II ; 0,4 ;
o; D
o ; ED ; 2Wo
Neue Festsetzungen
2. Vereinfachte Änderung - BP 150
Maßstab 1 : 500