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Beschlussvorlage (Neufestsetzung der Abfallgebühren; 11. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erfstadt (AGS) zum 01.01.2010 V 599/2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Beschlussvorlage (Neufestsetzung der Abfallgebühren;
11. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erfstadt (AGS) zum 01.01.2010
V 599/2007) Beschlussvorlage (Neufestsetzung der Abfallgebühren;
11. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erfstadt (AGS) zum 01.01.2010
V 599/2007)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 646/2009 Az.: 70 20-01/10 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 270 Datum: 24.11.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 15.12.2009 Rat 17.12.2009 Betrifft: Bezug: Bemerkungen Neufestsetzung der Abfallgebühren; 11. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erfstadt (AGS) zum 01.01.2010 V 599/2007 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 24.11.2009 Beschlussentwurf: Die 11. Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Erftstadt (AGS) – Alternative … - wird beschlossen. Begründung: Alternative 1: Auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation für das Betriebsjahr 2010 wird eine Steigerung der Behältergebühr um 5,5 % vorgeschlagen. Folgende Faktoren sind in der Kalkulation berücksichtigt: - Erhöhung der Gebührensätze des Rhein-Erft-Kreises um folgende Fraktionen: Haus- und Sperrmüll bezogen auf die letzte Gebührenanpassung der Stadt Erftstadt im Jahr 2008 - Erhöhung der Deponiekosten im Bereich Bioabfall, Garten- und Parkabfälle aufgrund höherer Mengenanlieferungen - Mehraufwand für die unentgeltliche Grünabfallanlieferung durch Erftstädter Bürger im VZEK - Keine Rücklagenentnahme möglich, da Sonderrücklage bereits in voller Höhe in Anspruch genommen wurde - Mindereinnahmen im Bereich Papier, Pappe, Kartonage, da der Papierverkaufspreis im Vergleich zum Jahr 2008 gesunken ist - Beibehaltung folgender Gebühren: Leerungsgebühr ab 13. Leerung, Bündelgrünabfuhr, Haushaltsgroßgeräte, Windelsack. Alternative 2: Auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation für das Betriebsjahr 2010 wird eine Beibehaltung der bisherigen Gebühren bei gleichzeitiger Aufgabe der unentgeltlichen Grünabfallanlieferung im VZEK vorgeschlagen. Folgende Faktoren sind in der Kalkulation berücksichtigt: - Erhöhung der Gebührensätze des Rhein-Erft-Kreises um folgende Fraktionen: Haus- und Sperrmüll bezogen auf die letzte Gebührenanpassung der Stadt Erftstadt im Jahr 2008 - Erhöhung der Deponiekosten im Bereich Bioabfall, Garten- und Parkabfälle aufgrund höherer Mengenanlieferungen - Keine Rücklagenentnahme möglich, da Sonderrücklage bereits in voller Höhe in Anspruch genommen wurde - Mindereinnahmen im Bereich Papier, Pappe, Kartonage, da der Papierverkaufspreis im Vergleich zum Jahr 2008 gesunken ist (Dr. Rips) -2-