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Beschlussvorlage (Verpachtung von Ackerland in der Gemarkung Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
11.11.09, 06:51
Aktualisiert
11.11.09, 06:51
Beschlussvorlage (Verpachtung von Ackerland in der Gemarkung Lechenich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 553/2009 Az.: 82 31-20 /P466 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 23.10.2009 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 10.11.2009 Bemerkungen Verpachtung von Ackerland in der Gemarkung Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft im Geschäftsjahr 2010. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 23.10.2009 Beschlussentwurf: Unter Verzicht auf Vorberatung im Hauptausschuss wird folgender Beschluss gefasst: Die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, verpachtet an Herrn Heinz Everhard Fassbender. Erftstadt, das Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 47, Flurstück 191 als Ackerfläche. Das Grundstück ist 21.985 qm groß; die jährliche Pacht beträgt 725,50 EURO. Das Pachtverhältnis beginnt am 01.11.2009 und wird abgeschlossen auf ein Jahr. Das Pachtverhältnis verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht mindestens drei Monate vor Ablauf des Pachtvertrages gekündigt wurde. Begründung: Gem. § 13 der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt vom 30.04.2008 sind Verträge der Stadt mit Mitgliedern des Rates, hier: Herr Stadtverordneter Fassbender, vom Rat zu genehmigen. Das bisherige Pachtverhältnis für das vorgenannte Grundstück wird in beiderseitigem Einvernehmen zum 31.10.2009 aufgelöst, da der Pächter aus gesundheitlichen Gründen Rente erhält. Herr Fassbender hat die Fläche, bedingt durch die persönlichen Umstände des bisherigen Pächters, bereits bewirtschaftet und sich nunmehr um die Anpachtung beworben. Die Verpachtung entspricht den mit Beschluss des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, Werksausschuss Liegenschaften vom 22.04.1997 festgelegten Vergabekriterien. Gegen die Vergabe dieser Fläche an Herrn Fassbender bestehen keine Bedenken. Die Verpachtung erfolgt zu den üblichen Konditionen der Stadt Erftstadt für Ackerflächen. (Dr. Rips) Anlage