Daten
Kommune
Pulheim
Größe
2,3 MB
Datum
08.12.2009
Erstellt
23.06.10, 19:17
Aktualisiert
23.06.10, 19:17
Stichworte
Inhalt der Datei
50259 Pulheim, den 07.1 1.2009
Kauth
Sinnersdorf
lm
August-lmhoff-Str.4
n? d"t Steuet,ahler NRW
Tel./Fax 02238-7694
Werner. kauth
i@.lt-onl
ine.de
Per Mail
Herrn
Bürgermeister Frank Keppeler
und
die Damen und Herren
des Rates
Rathaus
Alte Kölner Str.26
50259 Pulheim
Entwurf der Haushaltssalzung/ -plan 20 1 0
h
ier:
Anregungen gemäß $ 24 GO NW
DS.: An die Ratsfraktionen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
in den Jahren 1995 bis 2008 habe ich regelmäßig gemäß $ 80 GO NW (neu) gegen die Enfwürfe der
jeweiligen Haushaltssatzungen Einwendungen erhoben.
In diesem Jahr ändere ich mein Vorgehen. Damit sichergestellt ist, dass meine Einwendungen vor den
eigentlichen Haushaltsberatungen im Rat behandelt werden, richte ich diese Anregung nach S 24 GO
NW an Sie und beantrage gleichzeitig hiermit, sie zeitnah zu behandeln.
Mein Hauptanliegen ist, dass sich die Haushaltspolitik in unserer Stadt Pulheim zukünftig viel
mehr als in früheren Jahren am $ 10 der GO NW orientieren muss. Hier heißt es: ,,Auf die
wirtschaftliche Leistungsfühigkeit der Abgabepflichtigen ist Rücksicht zu nehmen". Dieses Gebot
muss die finanzpolitische Leitlinie der nächsten Jahre sein. Dies gilt vor allem, weil die finanziellen
Belastungen unserer Bürger bis an die Grenzen des Zumutbaren reichen. Auch ist eine steigende
Altersarmut feststellbar. Die Situation kinderreicher Familien, Arbeitslosen und Rentnern gilt
allgemein als schwierig.
Um alle Einwohner in Pulheim finanziellzu entlasten, rege ich an,
L bei der Gebührenkalkulation der Zinssatz von sieben Prozent deutlich zu reduzieren. Damit können
die Gebühren entscheidend gesenkt werden.
2. ebenfalls bei der Gebührenberechnung statt des Wiederbeschaffungszeitwertes den
Anschaffungswert als Grundlage der Berechungen der Abschreibungen zu wählen. Auch so sinken die
finanziellen Lasten für alle Bürger.
-2-
-2-
t, der Straßenbaubeitragssatzung
1, S p""
sind ggf. großzügige
,ä.,.,1
Bürgern
f.'r"t t"nt"rhaften Gebührenbescheiden
Zu
l.
der Stadt Pulheim enthaltene Zahlungsverpflichtung zu
Ratenzahlungen anzubieten.
einen rechtsftihigen Zweitbescheid auszufertigen'
Zinssatz von sieben Prozent
Grundsätzlich ist es m.E. an der Zeit, angesichts der steigenden Abgabenbelastungen und der
langjährigen Niedrigzinsphase den Gebührenkalkulationen nicht mehr einen kalkulatorischen
Noäinalmischzinssatz von sieben Prozent zugrunde zu legen. Vielmehr ist der Zinssatz deutlich zu
reduzieren. Andere Stadte in der Nachbarschaft sind hier bürgerfreundlicher, Dazu folgende Daten:
Bergheim: 6,5 Prozent Zinssatz
Hürth: 6,3 Prozent
Kerpen: 5,5 Prozent
Bedburg: 5,33 Prozent
Pulheim: 7 Prozent
Ich rege ftir Pulheim an, eine Festsetzung des kalkulatorischen Nominalmischzinssatzes mit maximal
5,33 Prozent, entsprechend dem Positivbeispiel in Bedburg.
Zu 2. Wiede rbeschaffu n gszeitwert statt Anschaffungswert
Gebührenberechnung ist der ,,Anschaffungswert" bzw. der ,,Wiederbeschaffungszeitwerto' bei der kalkulatorischen Abschreibung'
In Pulheim wird der Kalkulation der letztere, der bürgerunfreundliche Wiederbeschaffungszeifwert,
zugrunde gelegt. Dieser ist mit verantwortlich fiir die hohen Abwassergebühren.
Ein weiterer Faktor der
Seit Jahresbeginn 2009 wenden die Kämmerer
für ihre Haushalte das Neue Kommunale
Finanzmanagement (NKF) an. Dieses sieht vor, dass Abschreibungen im Etat grundsätzlich nach den
Anschaffungskosten vorzunehmen sind.
künftig auf der Basis ,,Anschaffungswert" die Gebühren zu ermitteln und
so die Kosten der Abwasserbeseitigung und damit der Gebühren zu senken'
Deshalb rege ich an,
Zu 3. Straßenausbaubeitragssatzung
In $ 13 der Pulheimer Straßenbaubeitragssatzung ist folgendes festgelegt: Der (Straßenausbau-)
Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides füllig.
üblicherweise gilt: Bei beitragspflichtigen Straßensanierungen werden den betroffenen Anliegern mit
dem Beginn der Bauarbeiten ein Beitrags- oder Vorauszahlungsbescheid in Höhe von 75 Prozent des
uoruurri.htlich umlagef?ihigen Aufwandes von der Kommune in Rechnung gestellt. Dieser Betrag ist
dann innerhalb eines Monats zu leisten. Für den Fall von Ratenzahlung (: Darlehen der Kommune)
müssen die Vermögensverhältnisse offen gelegt werden.
Viele Grundstückseigenfümer sind nach meinen Beobachtungen und vielen Gesprächen inzwischen
nicht mehr in der Lage, von sich aus in weiser Voraussicht für unvorgesehene Ausgaben
entsprechende Rücklagen zu bilden.
-3-
-3d rege ich an, auf Antrag die Fälligkeit des Beitrags- oder Vorauszahlungsbescheides
'niä ly'ro""t auf bis zu einem halben Jahr,r gegen Erstattung von Stundungszinsen, zu verlängern.
zeitigsind Anträge auf Ratenzahlungen großzügig und bürgerfreundlich zu behandeln
den betroffenen Mitbürgerns die Möglichkeit zu geben, sich auf
Eine abschließende Feststellung. Um
jewei ligen Haushaltsjahres
kommende Belastungen einzustellen, gibt die Stadt Pulheim zu Beginn des
die im laufenden Jahr geplanten bzw. veranschlagten beitragsfühigen Ausbaumaßnahmen bekannt.
Wie ich leider in vielen Fällen feststellen musste, reicht dies nicht aus. Deshalb meine Bitte an die
Mitglieder des Rates, die betroffenen Anlieger in Ihren Wahlkreisen zu Beginn eines Haushaltsjahres
zu informieren.
Zu 4. Erstellung eines Zweitbescheides
Zum 7.11.2007 ist das Zweite Gesetz zum Bürokratieabbau in Kraft getreten. Danach ist gemäß $ 6
Abs.l Satz I VWGO NRW insbesondere bei Abgabebescheiden ein Vorverfahren abweichend von
$68 Abs.l Satz I VWGO nicht mehr erforderlich. Durch die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens
sind die Bürgerinnen und Bürger gezwungen, sofort den Rechtweg zu beschreiten, falls der Bescheid
aus ihrer Sicht rechtsfehlerhaft ist. Dieser Zwang zur Klage ist fi.ir beide Seiten, für den Adressaten des
Bescheides und für die Stadt Pulheim sleichermaßen. mit unnötigen Kosten verbunden.
Die Stadt Pulheim empfiehlt zwar in den Gebührenbescheiden sich vor Erhebung einer Klage mit der
Verwaltung der in Verbindung zu setzen um durch Klärung von evt, Unstimmigkeiten den Klageweg
zu vermeiden. An der vorgegebenen Frist von 4 Wochen fiir die Klageerhebung ändert sich jedoch
nichts.
Vor diesem Hintergrund hatte ich mit Schreiben vom 04.02.2009 angeregt:
die Stadt Pulheim möge ein Verfahren anbieten, das den Bürgerinnen und Bürgern die
Möglichkeit eröffnet, aus ihrer Sicht bestehende Einwcinde gegen den Bescheid mit der Verwaltung
auf3ergerichtlich zu kldren, ohne dass das Klagerecht verloren geht.
Entsprechende Lösungsvorschlcige sind
diskutiert worden. "
in der
Kommunalrechtlichen Literatur (vgl. u.a. KSTZ 2008/64
ffl
Schreiben vom 18.02.2009 der Stadt Pulheim wurde dieser Anregung, jedoch nur gegen
Bescheide fi.ir Grundbesitzabgaben die sich auf die gespliuete Abwassergebühr beziehen, mit
Mit
fo I gender Form ul ierung entsprochen:
,,lch sichere lhnen verbindlich zu, Ihre Angaben zu überprüfen und lhnen zu dem Ergebnis meiner Uberprüfung
einen neuen Bescheid zukommen zu lassen. Erweisen sich lhre Einwcinde als zutrffind, erhalten Sie einen
Änderungsbescheid. Soweit ich lhren Einwcinden hingegen nicht entsprechen kann, ergeht ebenfalls ein
förmlicher Bescheid, der Ihnen die Möglichkeit zur'Klageerhebung mit einer neuen Klagefrist eröffnet."
Ich rege heute an, im Sinne der vorstehenden bürgerfreundlichen Entscheidung bei allen kommunalen
Benutzungsgebühren und Beiträgen einen Zweitbescheid zuzusichern, wenn die Einwendungen der
Abgabeschuldner nicht rechtzeitig bearbeitet werden können, so dass ein Zwang zur Klageerhebung
besteht.
Ich bitte Sie um eine positive Entscheidung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger in Pulheim, für
dessen Wohlergehen Sie mitveranfwortlich sind.
Mit freundlichem Gruß
gez. Werner Kauth