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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 568/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
2,3 MB
Datum
08.12.2009
Erstellt
23.06.10, 19:17
Aktualisiert
23.06.10, 19:17
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Inhalt der Datei

50259 Pulheim, den 07.1 1.2009 Kauth Sinnersdorf lm August-lmhoff-Str.4 n? d"t Steuet,ahler NRW Tel./Fax 02238-7694 Werner. kauth i@.lt-onl ine.de Per Mail Herrn Bürgermeister Frank Keppeler und die Damen und Herren des Rates Rathaus Alte Kölner Str.26 50259 Pulheim Entwurf der Haushaltssalzung/ -plan 20 1 0 h ier: Anregungen gemäß $ 24 GO NW DS.: An die Ratsfraktionen Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, in den Jahren 1995 bis 2008 habe ich regelmäßig gemäß $ 80 GO NW (neu) gegen die Enfwürfe der jeweiligen Haushaltssatzungen Einwendungen erhoben. In diesem Jahr ändere ich mein Vorgehen. Damit sichergestellt ist, dass meine Einwendungen vor den eigentlichen Haushaltsberatungen im Rat behandelt werden, richte ich diese Anregung nach S 24 GO NW an Sie und beantrage gleichzeitig hiermit, sie zeitnah zu behandeln. Mein Hauptanliegen ist, dass sich die Haushaltspolitik in unserer Stadt Pulheim zukünftig viel mehr als in früheren Jahren am $ 10 der GO NW orientieren muss. Hier heißt es: ,,Auf die wirtschaftliche Leistungsfühigkeit der Abgabepflichtigen ist Rücksicht zu nehmen". Dieses Gebot muss die finanzpolitische Leitlinie der nächsten Jahre sein. Dies gilt vor allem, weil die finanziellen Belastungen unserer Bürger bis an die Grenzen des Zumutbaren reichen. Auch ist eine steigende Altersarmut feststellbar. Die Situation kinderreicher Familien, Arbeitslosen und Rentnern gilt allgemein als schwierig. Um alle Einwohner in Pulheim finanziellzu entlasten, rege ich an, L bei der Gebührenkalkulation der Zinssatz von sieben Prozent deutlich zu reduzieren. Damit können die Gebühren entscheidend gesenkt werden. 2. ebenfalls bei der Gebührenberechnung statt des Wiederbeschaffungszeitwertes den Anschaffungswert als Grundlage der Berechungen der Abschreibungen zu wählen. Auch so sinken die finanziellen Lasten für alle Bürger. -2- -2- t, der Straßenbaubeitragssatzung 1, S p"" sind ggf. großzügige ,ä.,.,1 Bürgern f.'r"t t"nt"rhaften Gebührenbescheiden Zu l. der Stadt Pulheim enthaltene Zahlungsverpflichtung zu Ratenzahlungen anzubieten. einen rechtsftihigen Zweitbescheid auszufertigen' Zinssatz von sieben Prozent Grundsätzlich ist es m.E. an der Zeit, angesichts der steigenden Abgabenbelastungen und der langjährigen Niedrigzinsphase den Gebührenkalkulationen nicht mehr einen kalkulatorischen Noäinalmischzinssatz von sieben Prozent zugrunde zu legen. Vielmehr ist der Zinssatz deutlich zu reduzieren. Andere Stadte in der Nachbarschaft sind hier bürgerfreundlicher, Dazu folgende Daten: Bergheim: 6,5 Prozent Zinssatz Hürth: 6,3 Prozent Kerpen: 5,5 Prozent Bedburg: 5,33 Prozent Pulheim: 7 Prozent Ich rege ftir Pulheim an, eine Festsetzung des kalkulatorischen Nominalmischzinssatzes mit maximal 5,33 Prozent, entsprechend dem Positivbeispiel in Bedburg. Zu 2. Wiede rbeschaffu n gszeitwert statt Anschaffungswert Gebührenberechnung ist der ,,Anschaffungswert" bzw. der ,,Wiederbeschaffungszeitwerto' bei der kalkulatorischen Abschreibung' In Pulheim wird der Kalkulation der letztere, der bürgerunfreundliche Wiederbeschaffungszeifwert, zugrunde gelegt. Dieser ist mit verantwortlich fiir die hohen Abwassergebühren. Ein weiterer Faktor der Seit Jahresbeginn 2009 wenden die Kämmerer für ihre Haushalte das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) an. Dieses sieht vor, dass Abschreibungen im Etat grundsätzlich nach den Anschaffungskosten vorzunehmen sind. künftig auf der Basis ,,Anschaffungswert" die Gebühren zu ermitteln und so die Kosten der Abwasserbeseitigung und damit der Gebühren zu senken' Deshalb rege ich an, Zu 3. Straßenausbaubeitragssatzung In $ 13 der Pulheimer Straßenbaubeitragssatzung ist folgendes festgelegt: Der (Straßenausbau-) Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides füllig. üblicherweise gilt: Bei beitragspflichtigen Straßensanierungen werden den betroffenen Anliegern mit dem Beginn der Bauarbeiten ein Beitrags- oder Vorauszahlungsbescheid in Höhe von 75 Prozent des uoruurri.htlich umlagef?ihigen Aufwandes von der Kommune in Rechnung gestellt. Dieser Betrag ist dann innerhalb eines Monats zu leisten. Für den Fall von Ratenzahlung (: Darlehen der Kommune) müssen die Vermögensverhältnisse offen gelegt werden. Viele Grundstückseigenfümer sind nach meinen Beobachtungen und vielen Gesprächen inzwischen nicht mehr in der Lage, von sich aus in weiser Voraussicht für unvorgesehene Ausgaben entsprechende Rücklagen zu bilden. -3- -3d rege ich an, auf Antrag die Fälligkeit des Beitrags- oder Vorauszahlungsbescheides 'niä ly'ro""t auf bis zu einem halben Jahr,r gegen Erstattung von Stundungszinsen, zu verlängern. zeitigsind Anträge auf Ratenzahlungen großzügig und bürgerfreundlich zu behandeln den betroffenen Mitbürgerns die Möglichkeit zu geben, sich auf Eine abschließende Feststellung. Um jewei ligen Haushaltsjahres kommende Belastungen einzustellen, gibt die Stadt Pulheim zu Beginn des die im laufenden Jahr geplanten bzw. veranschlagten beitragsfühigen Ausbaumaßnahmen bekannt. Wie ich leider in vielen Fällen feststellen musste, reicht dies nicht aus. Deshalb meine Bitte an die Mitglieder des Rates, die betroffenen Anlieger in Ihren Wahlkreisen zu Beginn eines Haushaltsjahres zu informieren. Zu 4. Erstellung eines Zweitbescheides Zum 7.11.2007 ist das Zweite Gesetz zum Bürokratieabbau in Kraft getreten. Danach ist gemäß $ 6 Abs.l Satz I VWGO NRW insbesondere bei Abgabebescheiden ein Vorverfahren abweichend von $68 Abs.l Satz I VWGO nicht mehr erforderlich. Durch die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens sind die Bürgerinnen und Bürger gezwungen, sofort den Rechtweg zu beschreiten, falls der Bescheid aus ihrer Sicht rechtsfehlerhaft ist. Dieser Zwang zur Klage ist fi.ir beide Seiten, für den Adressaten des Bescheides und für die Stadt Pulheim sleichermaßen. mit unnötigen Kosten verbunden. Die Stadt Pulheim empfiehlt zwar in den Gebührenbescheiden sich vor Erhebung einer Klage mit der Verwaltung der in Verbindung zu setzen um durch Klärung von evt, Unstimmigkeiten den Klageweg zu vermeiden. An der vorgegebenen Frist von 4 Wochen fiir die Klageerhebung ändert sich jedoch nichts. Vor diesem Hintergrund hatte ich mit Schreiben vom 04.02.2009 angeregt: die Stadt Pulheim möge ein Verfahren anbieten, das den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnet, aus ihrer Sicht bestehende Einwcinde gegen den Bescheid mit der Verwaltung auf3ergerichtlich zu kldren, ohne dass das Klagerecht verloren geht. Entsprechende Lösungsvorschlcige sind diskutiert worden. " in der Kommunalrechtlichen Literatur (vgl. u.a. KSTZ 2008/64 ffl Schreiben vom 18.02.2009 der Stadt Pulheim wurde dieser Anregung, jedoch nur gegen Bescheide fi.ir Grundbesitzabgaben die sich auf die gespliuete Abwassergebühr beziehen, mit Mit fo I gender Form ul ierung entsprochen: ,,lch sichere lhnen verbindlich zu, Ihre Angaben zu überprüfen und lhnen zu dem Ergebnis meiner Uberprüfung einen neuen Bescheid zukommen zu lassen. Erweisen sich lhre Einwcinde als zutrffind, erhalten Sie einen Änderungsbescheid. Soweit ich lhren Einwcinden hingegen nicht entsprechen kann, ergeht ebenfalls ein förmlicher Bescheid, der Ihnen die Möglichkeit zur'Klageerhebung mit einer neuen Klagefrist eröffnet." Ich rege heute an, im Sinne der vorstehenden bürgerfreundlichen Entscheidung bei allen kommunalen Benutzungsgebühren und Beiträgen einen Zweitbescheid zuzusichern, wenn die Einwendungen der Abgabeschuldner nicht rechtzeitig bearbeitet werden können, so dass ein Zwang zur Klageerhebung besteht. Ich bitte Sie um eine positive Entscheidung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger in Pulheim, für dessen Wohlergehen Sie mitveranfwortlich sind. Mit freundlichem Gruß gez. Werner Kauth