Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
11.11.09, 06:51
Aktualisiert
11.11.09, 06:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 520/2009
Az.: 81 22-12
Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 29.09.2009
Beratungsfolge
Rat
Termin
27.10.2009
Rat
10.11.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung - Ergänzung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel werden in den Wirtschaftsplänen 2010 und 2011 in Höhe von insgesamt 155.000,- € eingestellt
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 29.09.2009
Beschlussentwurf:
Die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Erftstadt wird in der
vorliegenden Form beschlossen.
Begründung:
Gemäß § 53 LWG sind die Kommunen verpflichtet, den übergeordneten Behörden eine
verbindliche Planung über die durchzuführenden Maßnahmen der Abwasserbeseitigung
vorzulegen.
Die Stadtwerke haben hierzu erstmals im Jahr 1984 ein Abwasserbeseitigungskonzept erstellt,
welches seither bereits vier mal (1988, 1991, 1995, 2001) fortgeschrieben wurde. Um der
gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, wird das Konzept nunmehr erneut für fünf Jahre bis
2012 fortgeschrieben.
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung vom 14.05.2008 unter der Vorlage Nummer
253/2008 bereits die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes beschlossen. Dieses
wurde im Anschluss der Bezirksregierung Köln zur Zustimmung vorgelegt.
Durch veränderte Formalien zur Erstellung und Einreichung eines ABK, ist das seinerzeit
eingereichte Konzept durch die Bezirksregierung nur eingeschränkt akzeptiert worden. Es sollte
um ein sog. Niederschlagswasserbeseitigungskonzept ergänzt werden.
Die Betriebsleitung hat nunmehr die geforderten Ergänzungen beigebracht und somit das
ursprünglich bereits beschlossene Abwasserbeseitigungskonzept so verändert, dass es einer
erneuten Beschlussfassung durch den Rat bedarf.
Sah das im letzten Jahr beschlossenen ABK für das Niederschlagswasser noch einen
pauschalisierten Ansatz mit dem Hinweis auf eine genaue Untersuchung bei der nächsten
Fortschreibung vor, so ist diese in der nunmehr vorliegenden Form bereits erbracht worden. Im
Ergebnis sieht die Betrachtung eine Investition von insgesamt rd. 155.000 Euro an drei
Einleitungsstellen für Niederschlagswasser vor. Dabei besteht Handlungsbedarf bei der Einleitung
des Niederschlagswassers aus den Trennsystemen Liblar EKZ, Blessem Frauenthaler Straße
sowie Gymnich Trenngebiet Süd Ost. Die jeweiligen Ansätze werden in den Wirtschaftsplänen der
kommenden zwei Jahre veranschlagt.
Ferner
konnten
die
zwischenzeitlich
vorliegenden
Erkenntnisse
aus
den
Generalentwässerungsplänen mit eingearbeitet werden, so dass jetzt ein ausgesprochen aktuelles
und sehr informatives Konzept zur Abwasserbeseitigung der Bezirksregierung vorgelegt werden
kann.
Diesbezügliche Einzelheiten können den beigefügten Erläuterungen zur Fortschreibung des ABK
der Stadt Erftstadt entnommen werden
Infolge der Fristsetzung der Bezirksregierung zur Abgabe, und der Tatsache, dass eine evtl.
Förderung der Baukosten für das große Retentionsbodenfilterbecken in Liblar von einem
genehmigten Abwasserbeseitigungskonzept abhängt, bittet die Betriebsleitung um Zustimmung
zum ABK unter Verzicht auf die weitere Vorberatung im Betriebsausschuss.
(Dr. Rips)
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