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Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung - Ergänzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
11.11.09, 06:51
Aktualisiert
11.11.09, 06:51
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 520/2009 Az.: 81 22-12 Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 29.09.2009 Beratungsfolge Rat Termin 27.10.2009 Rat 10.11.2009 Betrifft: Bemerkungen Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung - Ergänzung Finanzielle Auswirkungen: Die Mittel werden in den Wirtschaftsplänen 2010 und 2011 in Höhe von insgesamt 155.000,- € eingestellt Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 29.09.2009 Beschlussentwurf: Die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Erftstadt wird in der vorliegenden Form beschlossen. Begründung: Gemäß § 53 LWG sind die Kommunen verpflichtet, den übergeordneten Behörden eine verbindliche Planung über die durchzuführenden Maßnahmen der Abwasserbeseitigung vorzulegen. Die Stadtwerke haben hierzu erstmals im Jahr 1984 ein Abwasserbeseitigungskonzept erstellt, welches seither bereits vier mal (1988, 1991, 1995, 2001) fortgeschrieben wurde. Um der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, wird das Konzept nunmehr erneut für fünf Jahre bis 2012 fortgeschrieben. Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung vom 14.05.2008 unter der Vorlage Nummer 253/2008 bereits die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes beschlossen. Dieses wurde im Anschluss der Bezirksregierung Köln zur Zustimmung vorgelegt. Durch veränderte Formalien zur Erstellung und Einreichung eines ABK, ist das seinerzeit eingereichte Konzept durch die Bezirksregierung nur eingeschränkt akzeptiert worden. Es sollte um ein sog. Niederschlagswasserbeseitigungskonzept ergänzt werden. Die Betriebsleitung hat nunmehr die geforderten Ergänzungen beigebracht und somit das ursprünglich bereits beschlossene Abwasserbeseitigungskonzept so verändert, dass es einer erneuten Beschlussfassung durch den Rat bedarf. Sah das im letzten Jahr beschlossenen ABK für das Niederschlagswasser noch einen pauschalisierten Ansatz mit dem Hinweis auf eine genaue Untersuchung bei der nächsten Fortschreibung vor, so ist diese in der nunmehr vorliegenden Form bereits erbracht worden. Im Ergebnis sieht die Betrachtung eine Investition von insgesamt rd. 155.000 Euro an drei Einleitungsstellen für Niederschlagswasser vor. Dabei besteht Handlungsbedarf bei der Einleitung des Niederschlagswassers aus den Trennsystemen Liblar EKZ, Blessem Frauenthaler Straße sowie Gymnich Trenngebiet Süd Ost. Die jeweiligen Ansätze werden in den Wirtschaftsplänen der kommenden zwei Jahre veranschlagt. Ferner konnten die zwischenzeitlich vorliegenden Erkenntnisse aus den Generalentwässerungsplänen mit eingearbeitet werden, so dass jetzt ein ausgesprochen aktuelles und sehr informatives Konzept zur Abwasserbeseitigung der Bezirksregierung vorgelegt werden kann. Diesbezügliche Einzelheiten können den beigefügten Erläuterungen zur Fortschreibung des ABK der Stadt Erftstadt entnommen werden Infolge der Fristsetzung der Bezirksregierung zur Abgabe, und der Tatsache, dass eine evtl. Förderung der Baukosten für das große Retentionsbodenfilterbecken in Liblar von einem genehmigten Abwasserbeseitigungskonzept abhängt, bittet die Betriebsleitung um Zustimmung zum ABK unter Verzicht auf die weitere Vorberatung im Betriebsausschuss. (Dr. Rips) -2-