Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (5. Fortschreibung - Beschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
361 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
11.11.09, 06:51
Aktualisiert
11.11.09, 06:51

Inhalt der Datei

Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erftstadt 5. Fortschreibung für die Jahre 2007 - 2012 gem. §53(1) Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) Aufgestellt durch die Stadtwerke Erftstadt Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 Inhaltsverzeichnis 1 RECHTSGRUNDLAGE UND ALLGEMEINES........................................... 4 2 ANGABEN ZU DEM ENTWÄSSERUNGSGEBIET DER STADT ERFTSTADT ...................................................................................................... 5 2.1 Lage und Ausdehnung ....................................................................................... 5 2.2 Topografie ........................................................................................................... 6 2.3 Bebauung............................................................................................................. 6 2.4 Entwässerungssystem......................................................................................... 7 2.5 Vorfluter ............................................................................................................ 10 2.6 Niederschlagswasserbeseitigung Allgemein ................................................... 11 2.6.1 Niederschlagswasserbeseitigung im Mischwassersystem (geplant)........... 12 2.6.2 Niederschlagswasserbeseitigung im Trennsystem ..................................... 12 2.7 Ausgewiesene Erweiterungsflächen ................................................................ 12 2.7.1 Anstehende Baugebiete innerhalb der Laufzeit des ABKs ........................ 12 2.7.2 Baugebiete außerhalb der Laufzeit des ABKs............................................ 14 2.8 Fremdwasser ..................................................................................................... 14 2.9 Abwasserbeseitigung bei den May-Werken ................................................... 15 3 RÜCKBLICK AUF DAS ABK 2002 – 2006 .............................................. 16 3.1 Die Schwerpunkte............................................................................................. 16 3.1.1 Niederschlagswasserbehandlungsanlagen .................................................. 16 3.1.2 Kanalsanierung nach SüwVKan (1. Runde)............................................... 17 3.1.3 Kanalsanierung aus hydraulische Gründen ................................................ 17 3.2 Beseitigung von Gruben und Kleinkläranlagen ............................................ 18 2 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 4 FORTSCHREIBUNG DES ABK FÜR DEN ZEITRAUM 2007 - 2012 ....... 20 4.1 Die Schwerpunkte............................................................................................. 20 4.1.1 Kanalsanierung nach SüwVKan (2. Runde)............................................... 20 4.1.2 Kanalsanierung aus hydraulischen Gründen .............................................. 21 4.1.3 Hausanschluss dicht nach §61a LWG ........................................................ 23 4.1.4 Maßnahmen aus dem NWBK..................................................................... 23 4.2 Beseitigung / Modernisierung von Gruben und Kleinkläranlagen.............. 23 4.3 BWK-M3 Nachweis und dessen Umsetzung .................................................. 24 4.4 Übernahme Regenbecken durch den Erftverband nach §54 LWG............. 25 4.5 Maßnahmen des Erftverbandes ...................................................................... 25 5. AUSSICHTEN FÜR DAS ABK ÜBER DEN ZEITRAUM 2012 HINAUS... 26 6. ZUSAMMENFASSUNG UND INVESTITIONSKOSTEN........................... 27 Anlage 5: 4. Fortschreibung des ABK für die Jahre 2002 - 2006............................. 28 Anlage 6: Investitionsübersicht für 2007-2012 und darüber hinaus ....................... 31 3 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 1 Rechtsgrundlage und Allgemeines Gemäß § 53 (1, 1a und 1b) Landeswassergesetz (LWG) vom 30.05.2005 „… legen die Gemeinden der zuständigen Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten … der erforderlichen Maßnahmen vor (Abwasserbeseitigungskonzept). Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) ist jeweils im Abstand von sechs Jahren, nach den vorherigen Landeswassergesetzen alle fünf Jahre, erneut vorzulegen.“ Die Stadtwerke Erftstadt als Eigenbetrieb der Stadt Erftstadt nehmen die öffentliche Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Erftstadt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der am 17.12.2001 vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossenen Satzung wahr. Entsprechend wird das Abwasserbeseitigungskonzept für die Stadt Erftstadt von den Stadtwerken Erftstadt aufgestellt, vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossen und durch die Stadtwerke Erftstadt der Bezirksregierung Köln angezeigt. Mit Datum vom 30.01.2002 haben die Stadtwerke Erftstadt der Bezirksregierung Köln die 4. Fortschreibung zur Kenntnisnahme und Prüfung vorgelegt. Dieses Konzept wurde aufgestellt für den Zeitraum 2002 – 2006. Somit ist in 2006 ein neues ABK aufzustellen und der zuständigen Behörde vorzulegen, damit in 2007 ein fortgeschriebenes ABK vorliegt. Die Stadtwerke Erftstadt sind seit 2006 dabei, die Netzplanung für das Einzugsgebiet der KA Erftstadt fortzuschreiben. Unter anderem müssen hier einige Veränderungen genehmigt werden. Die Fortschreibung wurde daher in Abstimmung mit der Bezirksregierung auf das Frühjahr 2008 verschoben. Leider konnte in der Zwischenzeit die Netzanzeige nicht zum Abschluss gebracht werden, da der Erftverband im Laufe des Verfahrens auch Änderungen an der Zulaufmenge in die ZKA eingetragen bekommen möchte. 4 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 2 Angaben zu dem Entwässerungsgebiet der Stadt Erftstadt 2.1 Lage und Ausdehnung Das Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet der Stadt Erftstadt mit den Ortslagen: • • • • • • • • • • • • • • • • Scheuren Borr Niederberg Friesheim Erp Ahrem Lechenich Herrig Konradsheim Dirmerzheim Gymnich Bliesheim Liblar Blessem Köttingen Kierdorf Abb. : Übersicht Einzugsgebiet KA Erftstadt-Köttingen Das in der Kölner Bucht gelegene Entwässerungsgebiet hat eine Nord-Süd-Ausdehnung von ca. 13 km und eine Ost-West-Ausdehnung von ca. 8 km. Für den zugrunde gelegten Entwicklungshorizont 2020 beträgt die Einzugsgebietsfläche rd. AE,k = 1.444 ha (Ist-Zustand 2008 rd. AE, k = 1.248 ha). 5 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 2.2 Topografie Entsprechend der Lage in der Kölner Bucht weist das Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen überwiegend geringe Geländeneigungen im Bereich der Neigungsgruppe 1 gemäß DWA-A 118 auf. Stärker geneigt (Neigungsgruppe 2 gemäß DWA-A118) sind die Flächen im Bereich der Villehanglage im Süden von Liblar und der östliche Teil der Ortslage Bliesheim. 2.3 Bebauung Im Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen dominiert Wohnbebauung. Daneben gibt es mehrere Gewerbegebiete: • Ortslage Friesheim: Gewerbegebiet Wildweg im Südosten von Friesheim • Ortslage Lechenich: Gewerbegebiet östlich des Bonner Rings • Ortslage Liblar: Gewerbeflächen östlich der Straße Am Vogelsang und Gewerbegebiet Behrensstraße im Norden von Liblar • Ortslage Köttingen: Gewerbeflächen entlang der Klosengartenstraße im Süden von Köttingen und Gelände der May-Werke im Westen von Köttingen • Ortslage Gymnich: Gewerbegebiet an der Justus-von-Liebig-Straße im Süden von Gymnich • Ortslage Kierdorf: Gewerbeflächen am Schildgensweg im Norden von Kierdorf 6 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 2.4 Entwässerungssystem Das Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen wird überwiegend im Mischsystem entwässert. Daneben gibt es im Bestand nachstehende Trennsysteme mit Direkteinleitung des Niederschlagswassers in einen Vorfluter: • Ortslage Liblar: Bereich westlich der Bliesheimer Straße (Netzteil FT 29a, FT 29b, FT 29c, FT 29d), Einleitung Regenwasser in den Liblarer Mühlengraben • Ortslage Blessem: Gesamter östlicher Bereich von Blessem (Netzteil FT 34a, FT 34b, FT 36, FT 36.1), Einleitung Regenwasser direkt bzw. über Ablaufgraben in die Erft • Ortslage Gymnich: Bereich östlich der Gymnicher Hauptstraße/Dirmerzheimer Straße (Netzteil FT 22a, FT 22b), Einleitung Regenwasser direkt bzw. über Gymnicher Flutgraben in die Kleine Erft. Auch die seit den 1990er Jahren erschlossenen Neubaugebiete haben überwiegend nur einen Schmutzwasseranschluss an die Kläranlage erhalten. Das Niederschlagswasser wird hier überwiegend in einer separaten Regenwasserkanalisation gefasst und einem zentralen Sickerbecken zugeleitet. Schließlich gibt es noch einzelne Flächen nur mit Schmutzwasseranschluss, bei denen das Niederschlagswasser ortsnah auf den Grundstücken beseitigt wird. Für die größeren prognostizierten Erweiterungsflächen ist im Sinne des § 51a LWG überwiegend nur ein Schmutzwasseranschluss und die ortsnahe Niederschlagswasserbeseitigung vorgesehen. Das Verhältnis Mischwasseranschluss zu Schmutzwasseranschluss/Trennsystem beträgt für den Prognosehorizont 2020 77 % zu 23 % (bezogen auf Einzugsgebietsfläche AE,k). Das Entwässerungsnetz der Stadt Erftstadt besteht aus zwei Hauptentwässerungssträngen, einem östlichen und einem westlichen Strang. Die Trennlinie zwischen den beiden Entwässerungssträngen bildet die BAB A61. 7 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 Abb. : Übersicht Hauptentwässerungsstränge Einzugsgebiet KA Erftstadt-Köttingen 8 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 Den beiden Entwässerungssträngen sind die Ortslagen wie folgt zugeordnet: östlicher Strang Bliesheim Liblar Blessem Köttingen Kierdorf westlicher Strang Scheuren Borr Niederberg Friesheim Erp Ahrem Lechenich Herrig Konradsheim Dirmerzheim Gymnich Im Bestand gibt es im Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen 23 Mischwasserentlastungsanlagen, davon 21 Regenüberlaufbecken (RÜB) und 2 Regenüberläufe (RÜ). Abb. : Übersicht Mischwasserentlastungsanlagen Einzugsgebiet KA Erftstadt-Köttingen Darüber hinaus gibt es im Bestand zwei Regenklärbecken zur Behandlung der Niederschlagsabflüsse aus einem Teilbereich des Trennsystems in Liblar (RKB/SK 4.2, Netzteil FT 29a) und der Niederschlagsabflüsse aus dem Wirtschaftspark Lechenich (RKB 140, Netzteil FT 11c). 9 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 Die detaillierte Fließsystemdarstellung kann den Plänen des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes entnommen werden. 2.5 Vorfluter Hauptvorfluter für das Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen ist die Erft. Die Mischwasserentlastungsanlagen entlasten zum Teil im Nebengewässer der Erft und zum Teil direkt in die Erft. Auch der Ablauf der Kläranlage Erftstadt-Köttingen wird direkt in die Erft eingeleitet. Die nachstehende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die Vorfluter der Mischwasserentlastungsanlagen. Ortslage Entlastungsbauwerk Vorfluter Borr Niederberg Friesheim Ahrem Erp RÜB/SK 23 Borrer Fließ RÜB/SK 11 Rotbach RÜB 13 Rotbach RÜB 15 Rotbach RÜB 14 Erpa RÜB 16 Rotbach Lechenich RÜB/SK 17.1 Lechenicher Mühlengraben RÜB/SK 17 Rotbach Konradsheim RÜB/SK 18 Lechenicher Mühlengraben RÜB/SK 22 Kleine Erft Gymnich RÜB 21 Kleine Erft Dirmerzheim RÜB 19 Lechenicher Mühlengraben RÜB/SK 101 Erft Bliesheim RÜ 5 Erft RÜB/SK 3 Erft RÜB/SK 4.1 Erft Liblar RÜB 4 Erft RÜB 5 Vorflutgraben, Liblarer Mühlengraben Blessem RÜ 13 Erft Köttingen RÜB/SK 6 Vorflutgraben, Liblarer Mühlengraben RÜB/SK 8 Erftmühlenbach Kierdorf RÜB/SK 9 Erftmühlenbach Kläranlage RÜB 10/20 Liblarer Mühlengraben Tab. : Vorfluter der Mischwasserentlastungsanlagen 10 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 2.6 Niederschlagswasserbeseitigung Allgemein Der § 51a LWG fordert: Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, ist zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Oberstes Gebot der Regenwasserbewirtschaftung sollte zur Erhaltung und Anreicherung des Grundwasserleiters die Versickerung sein. Die Versickerungsfähigkeit des Bodens in Erftstadt wird bei Neuerschließungen gutachterlich geprüft, wobei im Stadtgebiet aufgrund der Bodenbeschaffenheit die Versickerung oftmals möglich ist. Aus Verfahrensgründen und unter Berücksichtigung der einheitlichen Verfahrensweise, wird in Erftstadt vorwiegend in Neubaugebieten die Verlegung von Trennsystemen mit zentraler Versickerung bevorzugt. Das klassische Ableiten von Regenwasser in Gewässer gestaltet sich durch das Fehlen von ortsnahen Vorflutern als problematisch. Bei den Stadtwerken Erftstadt werden zwei Arten von Anlagen gebaut: Versickerungsmulden und –becken. Die Mulde wird maximal mit einem Wasserstand von 0,40m beschickt. Dies hat zur Folge, dass die Versickerungseinrichtung nicht eingezäunt werden muss. Dafür wird aber ein nicht unerheblicher Teil an Fläche im Baugebiet in Anspruch genommen. Sollte die benötige Fläche für eine Muldenversickerung nicht zur Verfügung stehen, so wird das Becken mit einer Einstauhöhe größer 0,40m berechnet und mit einem Zaun umschlossen. Bei beiden Arten der Ableitung in den Untergrund erfolgt die Einleitung über eine mindestens 20cm starke belebte Bodenzone. Die anstehenden Böden sind soweit versickerungsfähig, dass nur in wenigen Fällen eine zusätzliche Rigole unter der Bodenzone angeordnet werden muss. Daher wird vor der Planung ein Bodengutachten erstellt sowie Versickerungsversuche vor Ort durchgeführt. Vor der Versickerungseinrichtung wird ein Schlammfang mit Absetzraum zum Rückhalt von Grobstoffen angeordnet. Ergeben sich aus der Nutzung von Flächen (Gewerbegebiete, stark befahrene Verkehrswege etc.) die Notwendigkeit einer Regenwasserbehandlung, erfolgt diese über Behandlungsanlagen, deren Auslegung sich nach dem Umfang der zu behandelnden Flächen richten. 11 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 2.6.1 Niederschlagswasserbeseitigung im Mischwassersystem (geplant) Das Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen wird überwiegend im Mischsystem entwässert. Kommt es zu einer Bebauung innerhalb des MW-Einzugsgebietes, so werden diese Baulücken auch an das Mischwassersystem angeschlossen. Die erstmalige Bebauung erfolgt zwar nach dem 01.01.1996, das Gesamtsystem wurde jedoch vor diesem Stichdatum genehmigt. 2.6.2 Niederschlagswasserbeseitigung im Trennsystem Hierzu wird auf das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept verwiesen, das als Anlage beigefügt ist. 2.7 Ausgewiesene Erweiterungsflächen 2.7.1 Anstehende Baugebiete innerhalb der Laufzeit des ABKs 2.7.1.1 Erweiterungsflächen Ortslage Lechenich (Lageplan 3 NWBK) • Im Osten der Ortslage existiert mit dem Wirtschaftspark Lechenich (BP 140/141) eine große gewerbliche Erweiterungsfläche. Die Entwässerung erfolgt im Trennverfahren. Das Schmutzwasser wird zur Kläranlage abgeleitet. Nach Behandlung in einem Regenklärbecken (RKB 140) wird das Niederschlagswasser in einem Sickerbecken versickert. Der Drosselabfluss des Regenklärbeckens ohne Dauerstau (RKBoD) wird ebenfalls zur Kläranlage abgeleitet. • Am Westrand von Lechenich sind vier größere Erweiterungsflächen mit Wohnbebauung geplant. Von diesen Flächen soll nur das Schmutzwasser zur ZKA abgeleitet werden. Das Niederschlagswasser soll versickert werden. Hierbei handelt es sich zum einen um die nördliche Anschlussfläche an das Baugebiet BP 150 mit dem Sickerbecken BP150. Das anfallende Regenwasser soll in die schon im 1.BA genehmigte Beckenerweiterung geleitet werden. Für die drei anderen Erweitungsflächen ist für jedes Einzugsgebiet der Neubau einer Versickerungseinrichtung geplant. 12 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 2.7.1.2 • Für die größte Erweiterungsfläche im Süden von Liblar (Erweiterung Waldorfschule/Villehang) ist nur der Schmutzwasseranschluss an die bestehende Mischwasserkanalisation geplant. Das Niederschlagswasser soll ortsnah beseitigt werden. 2.7.1.3 • Erweiterungsflächen Ortslage Liblar (Lageplan 5 NWBK) Erweiterungsflächen Ortslage Konradsheim (Lageplan 6 NWBK) Im Norden der Ortslage Konradsheim weist die Entwicklungsprognose eine Erweiterungsfläche aus. Von dieser Wohnbaufläche wird nur das Schmutzwasser zur Kläranlage abgeleitet. Das Niederschlagswasser wird versickert. 2.7.1.4 Erweiterungsflächen Ortslage Gymnich (Lageplan 6 NWBK) • Für die Ortslage Gymnich weist die Entwicklungsprognose zahlreiche Erweiterungsflächen aus. Nach den aktuellen Planungen ist für die Erweiterungsflächen mit geplanter Wohnbebauung am westlichen und südlichen Ortsrand (Erweiterung Kerpener Straße, Erweiterung Vorpforte, Erweiterung Kohlstraße, Erweiterung Am Fußfeld) nur ein Schmutzwasseranschluss an die bestehende Mischwasserkanalisation geplant. Das Niederschlagswasser soll ortsnah beseitigt werden. • Die übrigen Erweiterungsflächen und Baulückenschließungen im Bereich des Mischsystems sollen einen Mischwasseranschluss erhalten. • Wie die bestehende Gewerbefläche BP29 (Justus-von-Liebig-Straße) soll die ausgewiesene gewerbliche Erweiterungsfläche im Süden von Gymnich im Teilmischsystem entwässert werden. Das heißt, die schwach belasteten Niederschlagsabflüsse werden über einen separaten Regenwasserkanal gefasst und einem Sickerbecken zugeleitet. Das Schmutzwasser und die stärker belasteten Niederschlagsabflüsse von den Verkehrsflächen und Hof-/Parkplatzflächen werden über eine Mischwasserkanalisation gefasst und zur Kläranlage abgeleitet. 2.7.1.5 • Erweiterungsflächen Ortslage Friesheim (Lageplan 2 NWBK) Im Süd-Osten der Ortslage Friesheim weist die Entwicklungsprognose eine Erweiterungsfläche BP 80 B (FT 04.3) aus. Im Jahr 2009 haben die Stadtwerke Erftstadt den BP 80 B umgesetzt. Die Entwässerung erfolgt im Trennverfahren. Das Schmutzwasser wird zur Kläranlage abgeleitet. Nach Behandlung in einem Regenklärbecken (RKB 80) wird das Niederschlagswasser in einem Sickerbecken versickert. Der Drosselabfluss des 13 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 Regenklärbeckens ohne Dauerstau (RKBoD) wird ebenfalls zur Kläranlage abgeleitet. 2.7.1.6 • Im Osten der Ortslage Bliesheim weist die Entwicklungsprognose eine Erweiterungsfläche FT 24.1 + FT24.2 aus. Von dieser Wohnbaufläche wird nur das Schmutzwasser zur Kläranlage abgeleitet. Das Niederschlagswasser wird versickert. 2.7.1.7 • Erweiterungsflächen Ortslage Bliesheim (Lageplan 4 NWBK) Erweiterungsflächen Ortslage Blessem (Lageplan 5 NWBK) Im Südosten der Ortslage Blessem ist eine größere Erweiterungsfläche ausgewiesen (Erweiterung Blessem Süd-Ost), deren entwässerungstechnische Erschließung im Trennverfahren inzwischen erfolgt ist. Das Niederschlagswasser wird nach Vorbehandlung in einem Absetzbecken in das bestehende Sickerbecken für die Bundesstraße B 265 eingeleitet. Ansonsten gibt es in Blessem noch einige Baulücken, die je nach Lage im Mischoder Trenngebiet, einen Anschluss im Misch- oder Trennsystem erhalten. 2.7.2 Baugebiete außerhalb der Laufzeit des ABKs Hierzu wird auf das beiliegende Niederschlagswasserbeseitigungskonzept verwiesen. 2.8 Fremdwasser Die Stadtwerke Erftstadt haben im Rahmen der Überarbeitung der Netzanzeige gem. §58.1 LWG eine Fremdwasserauswertung durchführen lassen. Zur Verifizierung dieses Fremdwasseransatzes wurde basierend auf der Ablaufmessung der Kläranlage Erftstadt-Köttingen für die Jahre 2005, 2006 und 2007 eine Fremdwasserermittlung nach Witterungsdaten und nach der Methode des gleitenden 21-TageMinimums durchgeführt. Für die Auswertung nach Witterungsdaten ergibt sich ein maximaler Fremdwasserabfluss von Qf = 16,63 l/s (bei 4 Nachlauftagen im Jahr 2007). Aufgerundet auf Qf = 17 l/s ergibt sich mit der im Ist-Zustand angeschlossenen Einzugsgebietsfläche AE,K = 1.247,93 ha eine Fremdwasserspende von qf = 0,014 l/s/ha AE,K. 14 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 Hochgerechnet über die im Prognose-Zustand angeschlossene Fläche AE,k = 1.444,45 ha resultiert ein Fremdwasserabfluss von Qf = 19,68 l/s. Damit beträgt der Fremdwasseranteil im IST-Zustand FWA(%) = 2.9 QF,aM * 100 = QT,aM 19,79 *100 = 15 % 131,52 Abwasserbeseitigung bei den May-Werken Das Betriebsgelände der May-Werke hat eine Gebietsgrößer größer 3 ha (F 33). Somit fällt diese unter die Regelung, dass hierfür eine eigene Anzeige nach §58.1 LWG erstellt werden muss. Diese liegt nach Rücksprache auch der Bezirksregierung vor. Das Regenwasser wird auf dem Betriebsgelände gesammelt und in Versickerungseinrichtungen in den Untergrund eingeleitet. Auch hierzu liegt der Bezirksregierung eine Genehmigung vor. Das anfallende Schmutzwasser wird an einer zentralen Stelle in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet und in der ZKA Köttingen behandelt. 15 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 3 Rückblick auf das ABK 2002 – 2006 Die Liste der vorgesehenen Maßnahmen des letzten ABK (2002 – 2006) ist als Anlage 5 beigefügt, der konkrete Sachstand zu den Einzelmaßnahmen und den Pauschalansätzen ist in der Zusatzspalte „Bemerkungen“ kommentiert. 3.1 Die Schwerpunkte Das ABK 2002 bis 2006 war geprägt durch drei Schwerpunktbereiche: 1. den Bau von Niederschlagswasserbehandlungsanlagen als Ersatz für sanierungsbedürftige Regenüberläufe; 2. die Sanierung schadhafter Kanäle der Zustandsklassen 0 bis 3, die eine umgehende oder kurzfristige Schadensbeseitigung erfordern; 3. hydraulische Sanierung von Kanälen laut GEP-Neuberechnung. 3.1.1 Niederschlagswasserbehandlungsanlagen Für die Regenüberlaufbecken RÜB14 in Erftstadt-Erp, RÜB101 (ehm. RÜB 1) in Erftstadt-Bliesheim und RÜB17 mit RRB15 konnte der vorgesehen Baubeginn 2002 nicht eingehalten werden, da die Baugenehmigungen erst in 2003 erteilt wurden. Die Maßnahmen wurden dann zügig in 2004 und 2005 durchgeführt. Damit ist die Maßnahme innerhalb des ABK-Zeitraums eingehalten. Mit diesen letzten Maßnahmen sind die Vorgaben aus der Netzplanung seitens der Stadtwerke Erftstadt vollständig abgearbeitet. Die letzte fehlende Maßnahme ist der Umbau des RÜ9 zum RÜB6 in ErftstadtKöttingen. Diese Anlage ist mit der Übergabe der ZKA an den Erftverband mit übertragen worden. Die Umbaugenehmigung ist in der Zwischenzeit von der Bezirksregierung erteilt worden und der Erftverband hat mit den Umbauarbeiten begonnen und diese sollen in 2009/2010 zum Abschluss kommen. Nach Abschluss dieser Arbeiten sind alle Vorgaben aus der Netzplanung vollständig abgearbeitet. 16 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 3.1.2 Kanalsanierung nach SüwVKan (1. Runde) Die zeitliche Festsetzung der vorgegebenen Bauabschnitte aus dem ABK wurden alle eingehalten. Da bei der Aufstellung des ABK die genaue Anzahl und die Art der Schadensbehebung nur geschätzt werden konnte, kommt es bei einigen Maßnahmen zu einer erheblichen Kostenabweichung. Hinzu kommt, dass ab dem Jahr 2004 die Art der Sanierungsmethode geändert wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Schadstellen nach „klassischer Handwerkskunst“, sprich schadhafte Stelle freilegen und Schaden reparieren, durchgeführt. Mittlerweile wird die größte Anzahl der Schäden durch unterirdische Sanierungsverfahren beseitigt. 3.1.3 Kanalsanierung aus hydraulische Gründen Die Stadtwerke lassen seit dem Jahr 2000 das Kanalnetz hydraulisch nachrechnen. Mit den Stadtteilen Lechenich und Erp wurde begonnen. Der Kanalbestand lag zu diesem Zeitpunkt nur in Papierform vor. Für die elektronische Bearbeitung musste dieses Planwerk in eine digitale Form überführt werden. Die Stadtwerke haben sich daher für eine komplette Neuvermessung entschieden. Die so gewonnen Ergebnisse konnten kostensenkend in die Baumaßnahme 1.21.04 (Erweiterung Kanalnetz II.BA (HS Bonner Straße)) einfließen. Nach dem es im April 2004 in Blessem zu erheblichen Überschwemmungen nach einem Starkniederschlagsereignis gekommen war, hat die Betriebsleitung im Zeitfenster des ABK auch das Kanalnetz des Stadtteil Blessem hydraulisch überarbeiten lassen. Im Ergebnis wurde das vorhandene RÜ13 an den Stand der Technik angepasst, die Leistungsfähigkeit des Ablaufgrabens angepasst und im Kanalnetz Stauraum geschaffen (siehe ABK: 1.16.04, 1.16.05, 1.16.06). Die Ordnungsnummer 1.15.02 „Schmutzwassersammler Köttingen“ wurde auch in dieser ABK-Zeit nicht umgesetzt. Die Notwendigkeit stammt noch aus einer Zeit, als an dem Standort May-Werke intensiv Abwasser produziert wurde und die Option offen gehalten wurde, um diesen Standort massiv erweitern zu können. In der Zwischenzeit haben sich die Randbedingungen an dem Produktionsstandort erheblich verändert. Im Unternehmen werden derzeit Produktionswässer gereinigt und mehrfach benutzt. Die Option, den Standort zu vergrößern, wurde fallen gelassen. Diese erheblichen Veränderungen wurden in der aktuell laufenden Änderungsanzeige nach §58.1 LWG speziell herausgearbeitet. In der Netzanzeige wurde der IST-Zustand der May-Werke neu eingegeben und es erfolgte eine erneute Schmutzfrachtberechnung. Damit wurde der Nachweis geführt, dass die Abwässer über die vorhandenen Regenwasserbehandlungsanlagen schadlos abgeführt werden können. Die geplante Maßnahme wird daher aus dem ABK gestrichen. 17 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 3.2 Beseitigung von Gruben und Kleinkläranlagen Gemäß § 4(1) der Kommunalabwasserverordnung (KomAbwV) waren die gemeindlichen Gebiete bis zum 31.12.2005 mit einer Kanalisation auszustatten. Diese Verpflichtung gilt nicht für Grundstücke außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortslagen, wenn die zur Abwasserbeseitigung verpflichtete Gemeinde nach Maßgabe des § 53(4) LWG von ihrer Pflicht freigestellt und diese Pflicht auf die Nutzungsberechtigten übertragen wird. Die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht setzt jedoch voraus, dass eine Übernahme des Abwassers wegen technischer Schwierigkeiten oder wegen eines unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht angezeigt ist. Im letzten ABK wurde auf diesen Punkt nicht eingegangen. Im Jahr 1994 wurde in einer „Großaktion“ ein Teil der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben im Innen- und Außenbereich durch eine Druckentwässerung an das Kanalnetz angeschlossen. Im Jahre 1996 wurde dann damit begonnen, einen Teil des Siedlerwegs, der Kohlstraße und des Sonnenweg, welche im Außenbereich liegen, durch eine Druckentwässerung zu kanalisieren. Dieses Projekt wurde durch die unverhältnismäßig hohen Baukosten nicht bis zum Ende durchgeführt. Die Investitionen konnten durch die Einnahmen aus Baukostenzuschüssen auch nicht annähernd gedeckt werden und es war eine Schieflage im Äquivalenzprinzip zur Entgeltkalkulation zu befürchten. Die Stadtwerke haben im Jahr 2006 diesen Sachverhalt in einer Projektkostenbarwertermittlung nach LAWA zusammengestellt und beim Rhein-Erft-Kreis für den Bereich Siedlerweg und Mellerhöfe den Antrag auf Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht gemäß §53 Absatz 4 Landeswassergesetz gestellt. Mit Schreiben vom 23.05.2007 wurde diesem Antrag zugestimmt. Nach diesen Bauaktionen und einigen kleineren, initiiert auf privater Seite, sind keine Kleinkläranlagen im Innenbereich vorhanden. Vereinzelte Häuser, die keinen direkten Zugang zum Kanal haben, werden über abflusslose Gruben entsorgt. 18 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 Fazit In den vergangenen fünf Jahren wurde das ABK 2002 bis 2006 zum größten Teil realisiert bzw. es wurden schon Maßnahmen umgesetzt, die erst für die nächste Fortschreibung vorgesehen waren. Es wurden alle Regenwasserbehandlungsanlagen, die sich im Eigentum der Stadtwerke Erftstadt befinden, in dem vorgesehenen Zeitraum gebaut. Die letzte Anlage, im Eigentum des Erftverband, befindet sich derzeit im Bau. Somit sind alle Vorgaben aus der aktuellen Netzanzeige umgesetzt worden. Im Bereich der Kanalsanierung wurden die gesetzten Ziele alle erreicht. Im dritten Schwerpunkt, im Bereich der Kanalsanierung wurden die Vorgaben erfüllt und dank der Einführung der modernen unterirdischen Kanalsanierung die Kosten pro Schaden erheblich reduziert. 19 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 4 Fortschreibung des ABK für den Zeitraum 2007 - 2012 Die Liste der vorgesehenen Maßnahmen des ABK (2007 – 2012) ist als Anlage 6 beigefügt. 4.1 Die Schwerpunkte Das ABK 2007 bis 2012 ist geprägt durch vier Schwerpunktsbereiche: 1. die Sanierung schadhafter Kanäle nach SüwVKan (2. Runde) der Zustandsklassen 1 bis 3, die eine umgehende oder kurzfristige Schadensbeseitigung erfordern; 2. hydraulische Sanierung von Kanälen laut GEP-Neuberechnung; 3. Hausanschluss dicht nach LWG §61a; 4. Maßnahmen aus dem NWBK; 4.1.1 Kanalsanierung nach SüwVKan (2. Runde) Die Kanalsanierung wird wie in den vergangenen Jahren nach dem festgelegten Zeitplan abgearbeitet. Dies ist für das Jahr 2007 bereits termingerecht erfolgt. In den beiden Jahren 2008 und 2009 ist Lechenich als letzter Stadtteil in der Bearbeitung. Geplant war, die Arbeiten in dieser Zeit abzuschließen. Aus zeitlichen und finanziellen Gründen wurde diese Maßnahme auf 4 Jahre gestreckt. Die Planungsarbeiten für die Jahre 2010 und 2011 sind schon vergeben, die Arbeiten zur Durchführung sollen Anfang 2010 vergeben werden. Damit wären alle Schäden der 1. Runde SüwVKan Ende 2011 abgearbeitet. Im Jahr 2006 wurde mit der vorgeschriebenen Wiederbefahrung und Nacherfassung evtl. Schäden des Kanalnetztes begonnen. Hierbei wurde mit den Stadtteilen angefangen, deren TV-Befahrungen am weitesten zurück liegen. Festgestellte Schäden der Klasse 0 werden umgehend beseitigt. Dabei handelt es sich oftmals um Schäden, welche durch unsachgemäße Verlegung von anderen Versorgungsleitungen hervorgerufen wurden. Die Schadensbeseitigung geht in diesem Fall komplett zu Lasten des Verursachers. Die bis jetzt befahrenen Stadtteile aus der 2. Runde SüwVKan (Erp, Dirmerzheim, Kierdorf, Friesheim und Köttingen) werden zurzeit von einem Ingenieurbüro ausgewertet. Dadurch, dass in der 1. Runde die Schadensklassen 0 und 1 und Teile von 2 abgearbeitet wurden, ist der zu erwartende Sanierungsbedarf nicht abzuschätzen, da 20 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 die Auswertungsarbeiten erst im September 2009 begonnen wurden. Es kann daher erst in der 6. Fortschreibung bzw. in der Ergänzungsmeldung näher darauf eingegangen werden. 4.1.2 Kanalsanierung aus hydraulischen Gründen Wie schon in 3.1.3 erläutert, werden zurzeit die Kanalnetze der restlichen Stadtteile hydraulisch überrechnet. Die gewonnen Erkenntnisse werden sukzessive in den Wirtschaftsplan und das ABK übernommen. Eine Wertung der Sanierungsschwerpunkte kann aber erst nach Abschluss aller Berechnungen zum Generalentwässerungsplan stattfinden. Daher handelt es sich bei den Terminierungen für die Baumaßnahmen um „Absichten“. Es ist geplant, dass Ende 2009 für alle Stadtteile eine überarbeitete hydraulische Kanalnetzberechnung vorliegt. In das ABK 2007-2012 fließen die bis zu diesem Zeitpunkt bekannten Maßnahmen ein. Die restlichen Gebiete werden bei der nächsten Fortschreibung aufgenommen. In der Zwischenzeit sind auch weitere Terminverschiebungen nicht ausgeschlossen. Dies erfolgt mit der Ordnungsnummer 1.13.04 Schlunkweg. Diese Maßnahme war viel später vorgesehen. Der Rhein-Erft-Kreis als Baulastträger hatte jedoch für das Jahr 2007 den Straßenneubau vorgesehen. Die Stadtwerke haben daraufhin in Absprache mit dem Kreis eine kombinierte Maßnahme mit dem Ziel koordiniert, eine möglichst kostengünstige Sanierung bzw. Auswechslung des Kanals in der Straße vornehmen zu können. Alleine die Einsparungen bei den Schwarzdeckenarbeiten bewegen sich im fünfstelligen Bereich. Der Straßenbau wird also unserer Kanalbaumaßnahme folgen. Damit sind sowohl die Hauptleitung als auch die Grundstücksanschlüsse in diesem Bereich komplett saniert bzw. erneuert. Folgende Projekte sind für die Laufzeit des ABKs geplant: • Liblar, Ordnungsnummer 1.13.12 Vor der letzten Regenwasserbehandlung (RÜB 5) in Liblar werden zwei große Kanalnetze zusammen geführt. Eines davon ist hydraulisch überlastet. Es entlastet sich in das jeweils andere Netz und führt dort wiederum zu einer Überlastung. Der GEP hat daher die Schaffung eines Rückhaltebeckens mit einem Volumen von 4.500 bis 6.000 m3 für diesen Bereich vorgesehen. Geplant war daher der Bau eines Regenrückhaltebeckens im Netz. Eine hierzu beauftragt Optimierungsstudie hat aber aufgezeigt, das dass Problem bei der Regenwasserbehandlungsanlage zu suchen ist. Die Weiterleitungsmenge durch das Bauwerk und weiter in das Gewässer ist an ihre Grenze angelangt. 21 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 Dies ist hervorgerufen durch die zusätzlich in der Vergangenheit angeschlossenen Flächen in den Mischgebieten. Zusätzlich stehen in naher Zukunft Beschränkungen der Einleitungsmengen und der stofflichen Belastung in das Gewässer an. Es ist daher geplant, das überlastete Netz vor dem RÜB 5 durch einen Tiefsammler ab einem bestimmten Wasserstand zu entlasten und das Wasser in einen Retensionsbodenfilter mit Speicherlamelle zu leiten, dort zu behandeln und dann gedrosselt in das Gewässer abzuleiten. Hierzu wurden schon die ersten Gespräche mit den Behörden und dem Erftverband geführt. Die dazu benötigten Genehmigungen, wie die Änderung der Netzanzeige nach §58.1 LWG, ist zurzeit in Bearbeitung. Im Anschluss daran folgt die Beantragung der Genehmigung nach §58.2 LWG. Der Beginn der ingenieurtechnischen Planung ist angelaufen und der Baubeginn ist für 2010/2011 geplant. • Dirmerzheim, Ordnungsnummer 1.28.05-1.28.07 Es ist vorgesehen, ab dem Jahr 2011 die hydraulischen Engpässe in Dirmerzheim zu beheben. • Friesheim, Ordnungsnummer 1.24.06 Der festgestellte Sanierungsbedarf in Friesheim ist erst für den Zeitraum 2014/2015 vorgesehen. Der Eigenbetrieb Straßen hat aber für das Jahr 2010 die Sanierung des Niederwegs eingeplant. Daher werden die Stadtwerke ihre Maßnahme, sowie die Sanierung der Hausanschlüsse, auf das Jahr 2010 vorziehen. • Weitere Projekte siehe Projektübersicht Folgende Projekte sind für die Laufzeit nach dem ABK geplant: • Liblar, Ordnungsnummer 1.13.04-1.13.11 Erst nach Fertigstellung der Arbeiten am RÜB5 (ca. 2011/2012) können die noch anstehenden hydraulischen Sanierungsmaßnahmen in Liblar durchgeführt werden. • Weitere Projekte siehe Projektübersicht 22 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 4.1.3 Hausanschluss dicht nach §61a LWG Im Stadtgebiet liegt die Zuständigkeit der Hausanschlussleitung vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze bei den Stadtwerken, der Leitungsteil auf dem Grundstück bei dem Grundstückseigentümer. Im Rahmen der Wiederbefahrung nach SüwVKan werden ab dem Jahr 2008 die Hausanschlussleitungen im öffentlichen Bereich inspiziert. Mit dem Stadtteil Erp (1.27.04) wurde begonnen. Die Reihenfolge wird sich nach der festgelegten Reihenfolge der Neubefahrung nach SüwVKan (2. Runde) richten. Über die anstehenden Sanierungskosten kann zurzeit keine Angabe gemacht werden, da sich letztlich die Anzahl der Schäden erst bei der Befahrung ergeben wird. Es werden daher im ersten Schritt die reinen TV-Befahrungskosten als Bausumme eingetragen und nach deren Auswertung auf den endgültigen Wert berichtigt. Die vorgeschriebene Informationspflicht gegenüber dem Bürger wird dadurch erbracht, dass die Stadtwerke in der lokalen Zeitung verstärkt Presseberichte über das Thema bringen. Zusätzlich wird auf dem Internetauftritt der Stadtwerke Erftstadt informiert. 4.1.4 Maßnahmen aus dem NWBK Auf der Grundlage des neu erstellten NWBKs wurden drei Maßnahmen ausgewiesen: • Blessem: Frauenthaler Straße • Gymnich: Brüggener Straße • Liblar: Heirich-Lübke-Straße Die dafür geplanten Maßnahmen sind dem NWBK zu entnehmen. 4.2 Beseitigung / Modernisierung von Gruben und Kleinkläranlagen Im Innenbereich des Stadtgebietes gibt es keine Kleinkläranlagen über die die Abwasserbeseitigung erfolgt. Ein Großteil der im Außenbereich liegenden Anlagen, bei denen der Investitionsaufwand in einem vertretbaren Rahmen lag, wurden per Druckentwässerung an den Kanal angeschlossen. 23 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 Für den verbliebenen Rest, wie z.B. Mellerhöfe und Siedlerweg, erfolgte eine Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht (Schreiben vom 23.05.2007 des Rhein-ErftKreises). Die Anlagen in Mellerhöfe wurden durch die Anlagenbetreiber auf den Stand der Technik angepasst. Somit konnten neue Betriebsgenehmigungen ereilt werden. Die Anlagenbetreiber im Siedlerweg haben in einer gemeinschaftlichen Privataktion, mit Unterstützung der Stadtwerke, ein Druckentwässerungssystem erstellt und somit die vorhandenen Kleinkläranlagen außer Betrieb genommen. Das Ziel im aktuellen ABK wird daher sein, die restlichen vorhandenen Kleinkläranlagen auf den Stand der Technik zu bringen, damit diese eine neue Betriebs- und Einleitungsgenehmigung erhalten und die Abwasserabgabe für Kleineinleitungen auf Null ausläuft. 4.3 BWK-M3 Nachweis und dessen Umsetzung Die Einleitung aus Trenn- und Mischwasserkanalisationen kann in Fließgewässern hydraulische und stoffliche Belastungen verursachen. Entsprechend der Maßgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie zur Bewirtschaftung der Gewässer darf sich der ökologische Zustand der Gewässer grundsätzlich nicht verschlechtern. Die hydraulische und stoffliche Belastung der Fließgewässer durch Regen- und Mischwassereinleitungen werden in NRW auf der Grundlage des Merkblattes BWK-M3 beurteilt. Diese Handlungsanleitung erlaubt in einem geschlossenen methodischen Vorgehen die Abschätzung der punktuellen Emissionen, die Bewertung der resultierenden Gewässerbelastung und eine Maßnahmenwahl unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse. Im Merkblatt werden ein vereinfachtes und ein detailliertes Nachweisverfahren beschrieben. Der vereinfachte Nachweis kommt bei einfachen Systemen und wenn keine hinreichend detaillierten Daten vorliegen zum Einsatz. Ihm liegen entsprechend der Methodik deutliche Sicherheitsaufschläge zu Grunde, was im Normalfall zur Ermittlung zu großer Retentionsvolumina und damit zu teuren Lösungen führt. Der Erftverband hat für sich festgelegt, die Einleitstellen in seinem Verbandsgebiet nach dem detaillierten Verfahren bewerten zu lassen. Den Stadtwerken Erftstadt wurde daher angeboten, ihre eigenen Einleitungen über die Erftverband aquatec GmbH mit untersuchen zu lassen, so dass insgesamt eine optimale Lösung erarbeitet werden kann. 24 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 Hierzu hat die Erftverband aquatec GmbH von den Stadtwerken am 10.06.2005 den Auftrag erhalten. Mit einer Fertigstellung ist möglicherweise Ende 2009 zu rechnen. Die daraus resultierenden Maßnahmen werden dann in einer Fortschreibung des ABK aufgeführt. Ab diesem Zeitpunkt können auch für die ausgelaufenen und noch auslaufenden wasserrechtlichen Genehmigungen neue Anträge gestellt werden. 4.4 Übernahme Regenbecken durch den Erftverband nach §54 LWG Zeitgleich mit der Übertragung der Kläranlage Köttingen an den Erftverband erfolgte dies auch für das Regenüberlaufbecken 10/20 und das RÜ9 (nach Umbau RÜB 6). Die restlichen Regenbecken sind bis zum jetzigen Zeitpunkt im Eigentum der Stadt Erftstadt. Mit dem ABK 2008-2013 des Erftverbandes verlangt dieser die Übertragung der restlichen Regenbecken zum 01.01.2009. Die Stadt Erftstadt möchte den weiteren Betrieb und Besitz bei den Stadtwerken Erftstadt belassen. Daher wird die Stadt Erftstadt die Übertragung rechtlich überprüfen lassen. Bis zum Ende dieses Verfahrens werden die Regenbecken im Eigentum der Stadt Erftstadt verbleiben und somit die Übertragung im Maßnahmenkatalog fehlen. 4.5 Maßnahmen des Erftverbandes In der Anlage 4.2 sind die gemäß § 53(1a) LWG vom Erftverband durchzuführenden Maßnahmen im Stadtgebiet der Stadt Erftstadt ausgewiesen. 25 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 5. Aussichten für das ABK über den Zeitraum 2012 hinaus Das nachfolgende ABK wird wieder durch vier Schwerpunktsbereiche geprägt sein: 1. die Sanierung schadhafter Kanäle nach SüwVKan (2. Runde) der Zustandsklassen 1 bis 3, die eine umgehende oder kurzfristige Schadensbeseitigung erfordern; 2. hydraulische Sanierung von Kanälen laut GEP-Neuberechnung; 3. Hausanschluss dicht nach LWG §61a; 4. Maßnahmen aus dem BKW-M3 Nachweis; Die Punkte 1 bis 3 werden auch das Hauptthema für die 6. Fortschreibung sein. Der Punkt 4 des Fortschreibungszeitraumes 2007-2012 „Maßnahmen aus dem NWBK“ wird durch das neue Thema „Maßnahmen aus dem BKW-M3 Nachweis“ ersetzt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind die baulichen und die dadurch abzuleitenden finanziellen Auswirkungen noch unbekannt. 26 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 6. Zusammenfassung und Investitionskosten Mit der vorliegenden 5. Fortschreibung wird das ABK der Stadt Erftstadt für den Abschnitt 2007 bis 2012 (1. Zeitstufe) konkretisiert. In diesem Zeitraum sollen die noch zu sanierenden Kanalhaltungen aus der Erstbefahrung nach SüwVKan abgearbeitet werden. Diese Arbeiten werden Ende 2011 zum Abschluss gebracht. Es darf davon ausgegangen werden, dass bei der Wiederbefahrung keine größeren Schäden festgestellt werden. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt die Abgabe einer Kostenschätzung auch nicht möglich. Es erfolgt lediglich eine Ausweisung der Kosten für die Dienstleistung TV-Befahrung. Der größte Aufgabenkomplex für das neue ABK wird die hydraulische Kanalsanierung sein. Obschon die „punktuelle“ Sanierung von Schäden in der Kanalisation in 2011 als abgeschlossen bezeichnet werden kann, sind hydraulische Engpässe ebenfalls möglichst kurzfristig zu beseitigen. Zur Zeit werden daher für die restlichen Stadtteile die GEP aufgestellt. Erst nach deren Auswertung sind die hydraulischen Mängel aufgedeckt und monetär bewertbar. Die dann laufende 5. Fortschreibung wird daher in ihrer Laufzeit angepasst werden müssen. Im Jahr 2006 haben sich die Stadtwerke dazu entschlossen, für Pumpstationen, RÜB, RRB und RKB eine Störmeldeeinrichtung zu installieren. In der ersten Ausbaustufe wurde das Grundsystem installiert sowie drei Pumpwerke und zwei RÜB mit der benötigten Datentechnik ausgestattet. Es ist geplant, dieses System jedes Jahr um weitere Anlagen zu erweitern. Zeitgleich wird bei den betroffenen Anlagen die vorhandene Steuerungstechnik auf den Stand der Technik gebracht. Mit einem Abschluss aller Arbeiten wird Ende 2012 zu rechnen sein. Erftstadt, den 14.05.2008, überarbeitet am 29.09.2009 27 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 Anlage 5: 4. Fortschreibung des ABK für die Jahre 2002 - 2006 28 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 Maßnahme Kosten in Tausend Euro (T€) Ordnungsnummer 1.13.01.1 1.13.02.1 1.13.03.1 1.13.01.2 1.13.02.2 1.13.03.2 1.13.01.3 1.14.02 1.14.03 1.14.04 1.14.05 1.15.01 1.15.03 1.15.04 1.15.02 UmsetzungsArt der Bezeichnung Maßnahme zustand Liblar I.BA (SKL 1: 1.BA) A3 0 Liblar II.BA (SKL 1: 2.BA) A3 0 Frauenthal (SKL 1) A3 0 Liblar I.BA (SKL 2: 1.BA) A3 0 Liblar II.BA (SKL 2: 2.BA) A3 0 Frauenthal (SKL 2) A3 0 Liblar I.BA (SKL 3: 1.BA) A3 0 RÜB 101 (ehm. RÜ4) A8 0 RÜB 2 A8 3 Bliesheim (SKL 2) A3 0 Bliesheim (SKL 3) A3 0 RÜB 6 A8 1 Köttingen I.BA (SKL 3: 1.BA) A3 0 Köttingen II.BA (SKL 3: 2.BA) A3 0 Schmutzwassersammler Köttingen A1 3 1.16.01 1.16.02 1.16.03 1.17.03 1.18.05 1.18.06 1.18.07 1.20.01 RÜB 7 Blessem (SKL 2) Blessem (SKL 3) Kierdorf (SKL 3) RRB 17 Gymnich (SKL 2) Gymnich (SKL 3) Konradsheim (SKL 1) A8 A3 A3 A3 A1 A3 A3 A3 3 0 0 0 0 0 0 0 Gesamtkosten BauBemerkungen beginn 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Jahr 1-6 2002 28 28 2003 26 26 2003 5 5 2004 69 69 2005 77 77 2005 5 5 2006 77 77 2005 588 588 nicht erforderlich 0 2002 49 49 2004 49 49 übertragen auf EV 0 2002 22 22 2003 22 22 siehe §58.1 LWG 2004 460 460 kein RÜB am RÜ erforderlich 0 2002 22 22 2004 22 220 242 2002 37 37 2002 51 1534 1585 2003 56 56 2005 56 56 2005 15 15 29 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 Maßnahme Ordnungsnummer 1.21.06.1 1.21.06.2 1.21.04 1.21.05 1.21.08 1.21.09 1.21.10.1 1.22.01 1.23.01 1.24.01 1.25.01 1.26.01 1.26.05 1.27.02 1.16.04 1.16.05 1.16.06 Kosten in Tausend Euro (T€) Bezeichnung RÜB 17 RRB 15 Erweiterung Kanalnetz II.BA (HS Bonner Straße) RRB 14 Lechenich I.BA (SKL 1: 1.BA) Lechenich II.BA (SKL 1: 2.BA) Lechenich (SKL 2) Ahrem (SKL 1) Herrig (SKL 1) Friesheim (SKL 3) Niederberg (SKL 3) Borr (SKL 3) Scheuren (SKL 1) RÜB 14.1 (Vollausbau) Umbau RÜ13 und Ablaufgraben Hydr. Sanierung Frauenthaler Straße Hydr. Sanierung Radmacherstraße Art der UmsetzungsBemerkungen Maßnahme zustand A8 0 A10 0 A2 A2 A3 A3 A3 A3 GesamtBaukosten beginn 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Jahr 1-6 2002 343 343 2002 380 380 2003 A3 A3 A3 A3 A3 A8 A2 0 3 entfällt 0 0 1 0 im Zuge Umbau 3 K23 in 2008 0 0 0 0 0 0 A2 A2 0 0 2006 2006 562 2004 2005 2006 2006 2006 2002 2003 2003 2006 2002 2006 562 0 102 102 102 26 102 102 102 26 10 250 10 110 12 10 0 511 250 50 50 50 50 110 12 10 0 511 30 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 Anlage 6: Investitionsübersicht für 2007-2012 und darüber hinaus 31 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 Gesamtzusammenstellung der geplanten Maßnahmen im Zeitraum 2007 bis 2012 und darüber hinaus Maßnahme Ordnungsnummer 1.13.01.4 1.13.02.3 1.13.04 1.13.05 1.13.06 1.13.07 1.13.08 1.13.09 1.13.10 1.13.11 1.13.12 1.13.13 1.14.06 1.14.07 1.14.08 1.14.09 1.15.05 1.15.06 1.15.07 1.16.07 1.16.08 1.16.09 Kosten in Tausend Euro (T€) Gesamt- 2013 GesamtArt der kosten kosten UmsetzungsBezeichnung Baubeginn 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Jahr 1-6 2018 Jahr 1-12 Maßnahme zustand Liblar (SKL 3: I.BA) A3 0 2007 150 150 150 Liblar (SKL 3: II.BA) A3 0 2007 31 31 31 Hydr. Sanierung Schlunkweg A2 1 2008 520 520 520 Hydr. Sanierung Tannenweg A2 4 2013 0 500 500 Hydr. Sanierung Danzigerstraße A2 4 2013 0 200 200 Hydr. Sanierung Carl-Schurz-Straße A2 4 2016 0 120 120 Hydr. Sanierung Barbarastraße A2 4 2017 0 320 320 Hydr. Sanierung Spürkergarten A2 4 2017 0 520 520 Hydr. Sanierung Dechant Lindenweg A2 4 2018 0 100 100 Hydr. Sanierung Martin Buberstraße A2 4 2018 0 120 120 RRB18 + RBF A2 4 2009 1000 1500 500 3000 3000 aus NWBK: Heirich-Lübke-Straße A9 4 2010 50 50 50 Bliesheim (SKL 1-3) A3 4 2012 28 28 28 hydraulische Sanierung A2 4 2014 0 400 400 Sanierung RÜ5 A2 4 2013 0 80 80 Erschließung FT24.1+24.2 A1 4 2012 0 400 400 Hausanschluss dicht A3 4 2012 65 65 65 Köttingen (SKL 1-3) A3 4 2009 28 28 28 Sanierung Triftweg A3 4 2010 330 330 330 BP145 Blessem Süd-Ost A1 4 2008 550 550 550 Blessem (SKL 1-3) A3 4 2011 20 20 20 aus NWBK: Frauenthaler Straße A9 4 2010 30 50 50 32 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 Maßnahme Ordnungsnummer 1.17.04 1.17.05 1.17.06 1.17.07 1.17.08 1.18.08 1.18.09 1.20.02 1.21.10.2 1.21.10.3 1.21.10.4 1.21.10.5 1.21.10.6 1.21.11 1.21.12 1.22.02 1.22.03 1.23.02 1.24.02 1.24.03 1.24.04 1.24.05 1.24.06 Kosten in Tausend Euro (T€) Bezeichnung Hausanschluss dicht Kierdorf (SKL 1-3) Kierdorf San. Hausanschlüsse Kierdorf hydr. Sanierung Drosselbauwerk Wiesenstraße RÜB 9 Gymnich RRB20 aus NWBK: Brüggener Straße Konradsheim (SKL 1-3) Lechenich (SKL 2: II.BA) Lechenich (SKL 3: I.BA) Lechenich (SKL 3: II.BA) Lechenich (SKL 3: I.BA) Lechenich (SKL 3: II.BA) Lechenich Sanierung Kanal Erschließung FT16.1 Ahrem (SKL 1-3) Ahrem: Erschließung Herrig (SKL 1-3) BP80 B mit RKB Hausanschluss dicht Friesheim (SKL 1-3) San. Hausanschlüsse hydr. Sanierung Niederweg Gesamt- 2013 GesamtArt der kosten kosten UmsetzungsBaubeginn 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Jahr 1-6 2018 Jahr 1-12 Maßnahme zustand A3 4 2011 60 60 60 A3 4 2008 20 20 20 A3 4 2011 50 50 100 100 200 A2 4 2018 0 430 430 A2 A2 A9 A3 A3 A3 A3 A3 A3 A3 A1 A3 A1 A3 A1 A3 A3 A3 A2 4 4 4 4 0 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 2013 2018 2010 2012 2007 2008 2008 2009 2009 2009 2013 2012 2018 2012 2008 2009 2007 2010 2010 75 3 77 119 158 244 200 670 400 200 100 9 20 60 458 60 30 50 250 50 50 0 0 50 3 77 119 158 244 200 1370 0 9 0 20 518 60 30 150 250 80 500 450 250 100 80 500 50 3 77 119 158 244 200 1370 450 9 250 20 518 60 30 250 250 33 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012 Maßnahme Ordnungsnummer 1.24.07 1.24.08 1.24.09 1.24.10 1.24.11 1.24.12 1.25.02 1.26.02 1.26.06 1.26.07 1.27.03 1.27.04 1.27.05 1.27.06 1.27.07 1.27.08 1.28.01 1.28.02 1.28.04 1.28.05 1.28.06 1.28.07 Kosten in Tausend Euro (T€) Gesamt- 2013 GesamtArt der kosten kosten UmsetzungsBezeichnung Baubeginn 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Jahr 1-6 2018 Jahr 1-12 Maßnahme zustand hydr. San. Von-Dorste-Hülshoff-Str. A2 4 2014 0 130 130 hydr. San. Mathias-Curt-Straße A2 4 2015 0 30 30 hydr. Sanierung Franz-Stryk-Str. A2 4 2015 0 300 300 hydr. Sanierung Wilhelmstraße A2 4 2015 0 120 120 hydr. Sanierung Hans Kander Platz A2 4 2014 0 220 220 hydr. Sanierung Ulmenstraße A2 4 2014 0 150 150 Niederberg (SKL 1-3) A1 4 2013 0 30 30 Borr (SKL 1-3) A3 4 2011 6 6 6 Scheuren (SKL 1-3) A3 4 2012 3 3 3 Borr Sanierung Kanal A3 4 2018 0 130 130 hydr. Sanierung Luxemburger Straße A2 4 2017 0 1300 1300 Hausanschluss dicht A3 4 2008 60 60 60 Erp (SKL 1-3) A3 4 2006 0 0 San. Hausanschlüsse A3 4 2009 25 50 75 75 hydr. Sanierung Wahlengasse A2 4 2018 0 260 260 hydr. Sanierung Siefenweg A2 4 2018 0 150 150 Hausanschluss dicht A3 4 2010 50 50 50 Dirmerzheim (SKL 1-3) A3 4 2008 18 18 18 Dirmerzheim San. Hausanschlüsse A3 4 2011 50 50 100 50 150 hydr. Sanierung Baumstraße A2 4 2011 330 330 330 hydr. Sanierung Brückenstraße A2 4 2012 420 420 420 hydr. Sanierung Kampstraße A2 4 2013 0 70 70 34