Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
361 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
11.11.09, 06:51
Aktualisiert
11.11.09, 06:51
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Inhalt der Datei
Abwasserbeseitigungskonzept
der
Stadt Erftstadt
5. Fortschreibung
für die Jahre 2007 - 2012
gem. §53(1) Wassergesetz für
das Land Nordrhein-Westfalen (LWG)
Aufgestellt durch die Stadtwerke Erftstadt
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
Inhaltsverzeichnis
1
RECHTSGRUNDLAGE UND ALLGEMEINES........................................... 4
2 ANGABEN ZU DEM ENTWÄSSERUNGSGEBIET DER STADT
ERFTSTADT ...................................................................................................... 5
2.1
Lage und Ausdehnung ....................................................................................... 5
2.2
Topografie ........................................................................................................... 6
2.3
Bebauung............................................................................................................. 6
2.4
Entwässerungssystem......................................................................................... 7
2.5
Vorfluter ............................................................................................................ 10
2.6
Niederschlagswasserbeseitigung Allgemein ................................................... 11
2.6.1
Niederschlagswasserbeseitigung im Mischwassersystem (geplant)........... 12
2.6.2
Niederschlagswasserbeseitigung im Trennsystem ..................................... 12
2.7
Ausgewiesene Erweiterungsflächen ................................................................ 12
2.7.1
Anstehende Baugebiete innerhalb der Laufzeit des ABKs ........................ 12
2.7.2
Baugebiete außerhalb der Laufzeit des ABKs............................................ 14
2.8
Fremdwasser ..................................................................................................... 14
2.9
Abwasserbeseitigung bei den May-Werken ................................................... 15
3
RÜCKBLICK AUF DAS ABK 2002 – 2006 .............................................. 16
3.1
Die Schwerpunkte............................................................................................. 16
3.1.1
Niederschlagswasserbehandlungsanlagen .................................................. 16
3.1.2
Kanalsanierung nach SüwVKan (1. Runde)............................................... 17
3.1.3
Kanalsanierung aus hydraulische Gründen ................................................ 17
3.2
Beseitigung von Gruben und Kleinkläranlagen ............................................ 18
2
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
4
FORTSCHREIBUNG DES ABK FÜR DEN ZEITRAUM 2007 - 2012 ....... 20
4.1
Die Schwerpunkte............................................................................................. 20
4.1.1
Kanalsanierung nach SüwVKan (2. Runde)............................................... 20
4.1.2
Kanalsanierung aus hydraulischen Gründen .............................................. 21
4.1.3
Hausanschluss dicht nach §61a LWG ........................................................ 23
4.1.4
Maßnahmen aus dem NWBK..................................................................... 23
4.2
Beseitigung / Modernisierung von Gruben und Kleinkläranlagen.............. 23
4.3
BWK-M3 Nachweis und dessen Umsetzung .................................................. 24
4.4
Übernahme Regenbecken durch den Erftverband nach §54 LWG............. 25
4.5
Maßnahmen des Erftverbandes ...................................................................... 25
5.
AUSSICHTEN FÜR DAS ABK ÜBER DEN ZEITRAUM 2012 HINAUS... 26
6.
ZUSAMMENFASSUNG UND INVESTITIONSKOSTEN........................... 27
Anlage 5: 4. Fortschreibung des ABK für die Jahre 2002 - 2006............................. 28
Anlage 6: Investitionsübersicht für 2007-2012 und darüber hinaus ....................... 31
3
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
1
Rechtsgrundlage und Allgemeines
Gemäß § 53 (1, 1a und 1b) Landeswassergesetz (LWG) vom 30.05.2005 „… legen die
Gemeinden der zuständigen Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen
Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten … der
erforderlichen Maßnahmen vor (Abwasserbeseitigungskonzept).
Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) ist jeweils im Abstand von sechs Jahren, nach
den vorherigen Landeswassergesetzen alle fünf Jahre, erneut vorzulegen.“
Die Stadtwerke Erftstadt als Eigenbetrieb der Stadt Erftstadt nehmen die öffentliche
Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Erftstadt nach Maßgabe der gesetzlichen
Vorschriften und der am 17.12.2001 vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossenen Satzung
wahr.
Entsprechend wird das Abwasserbeseitigungskonzept für die Stadt Erftstadt von den
Stadtwerken Erftstadt aufgestellt, vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossen und durch die
Stadtwerke Erftstadt der Bezirksregierung Köln angezeigt.
Mit Datum vom 30.01.2002 haben die Stadtwerke Erftstadt der Bezirksregierung Köln
die 4. Fortschreibung zur Kenntnisnahme und Prüfung vorgelegt. Dieses Konzept wurde
aufgestellt für den Zeitraum 2002 – 2006. Somit ist in 2006 ein neues ABK aufzustellen
und der zuständigen Behörde vorzulegen, damit in 2007 ein fortgeschriebenes ABK
vorliegt.
Die Stadtwerke Erftstadt sind seit 2006 dabei, die Netzplanung für das Einzugsgebiet
der KA Erftstadt fortzuschreiben. Unter anderem müssen hier einige Veränderungen
genehmigt werden. Die Fortschreibung wurde daher in Abstimmung mit der
Bezirksregierung auf das Frühjahr 2008 verschoben. Leider konnte in der Zwischenzeit
die Netzanzeige nicht zum Abschluss gebracht werden, da der Erftverband im Laufe des
Verfahrens auch Änderungen an der Zulaufmenge in die ZKA eingetragen bekommen
möchte.
4
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
2
Angaben zu dem Entwässerungsgebiet der Stadt Erftstadt
2.1
Lage und Ausdehnung
Das Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen erstreckt sich über das gesamte
Stadtgebiet der Stadt Erftstadt mit den Ortslagen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Scheuren
Borr
Niederberg
Friesheim
Erp
Ahrem
Lechenich
Herrig
Konradsheim
Dirmerzheim
Gymnich
Bliesheim
Liblar
Blessem
Köttingen
Kierdorf
Abb. : Übersicht Einzugsgebiet KA Erftstadt-Köttingen
Das in der Kölner Bucht gelegene Entwässerungsgebiet hat eine Nord-Süd-Ausdehnung
von ca. 13 km und eine Ost-West-Ausdehnung von ca. 8 km.
Für den zugrunde gelegten Entwicklungshorizont 2020 beträgt die Einzugsgebietsfläche
rd. AE,k = 1.444 ha (Ist-Zustand 2008 rd. AE, k = 1.248 ha).
5
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
2.2
Topografie
Entsprechend der Lage in der Kölner Bucht weist das Einzugsgebiet der Kläranlage
Erftstadt-Köttingen überwiegend geringe Geländeneigungen im Bereich der
Neigungsgruppe 1 gemäß DWA-A 118 auf. Stärker geneigt (Neigungsgruppe 2 gemäß
DWA-A118) sind die Flächen im Bereich der Villehanglage im Süden von Liblar und
der östliche Teil der Ortslage Bliesheim.
2.3
Bebauung
Im Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen dominiert Wohnbebauung.
Daneben gibt es mehrere Gewerbegebiete:
•
Ortslage Friesheim: Gewerbegebiet Wildweg im Südosten von Friesheim
•
Ortslage Lechenich: Gewerbegebiet östlich des Bonner Rings
•
Ortslage Liblar: Gewerbeflächen östlich der Straße Am Vogelsang und
Gewerbegebiet Behrensstraße im Norden von Liblar
•
Ortslage Köttingen: Gewerbeflächen entlang der Klosengartenstraße im Süden von
Köttingen und Gelände der May-Werke im Westen von Köttingen
•
Ortslage Gymnich: Gewerbegebiet an der Justus-von-Liebig-Straße im Süden von
Gymnich
•
Ortslage Kierdorf: Gewerbeflächen am Schildgensweg im Norden von Kierdorf
6
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
2.4
Entwässerungssystem
Das Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen wird überwiegend im
Mischsystem entwässert.
Daneben gibt es im Bestand nachstehende Trennsysteme mit Direkteinleitung des
Niederschlagswassers in einen Vorfluter:
•
Ortslage Liblar: Bereich westlich der Bliesheimer Straße (Netzteil FT 29a, FT
29b, FT 29c, FT 29d), Einleitung Regenwasser in den Liblarer Mühlengraben
•
Ortslage Blessem: Gesamter östlicher Bereich von Blessem (Netzteil FT 34a, FT
34b, FT 36, FT 36.1), Einleitung Regenwasser direkt bzw. über Ablaufgraben in
die Erft
•
Ortslage Gymnich: Bereich östlich der Gymnicher Hauptstraße/Dirmerzheimer
Straße (Netzteil FT 22a, FT 22b), Einleitung Regenwasser direkt bzw. über
Gymnicher Flutgraben in die Kleine Erft.
Auch die seit den 1990er Jahren erschlossenen Neubaugebiete haben überwiegend nur
einen Schmutzwasseranschluss an die Kläranlage erhalten. Das Niederschlagswasser
wird hier überwiegend in einer separaten Regenwasserkanalisation gefasst und einem
zentralen Sickerbecken zugeleitet. Schließlich gibt es noch einzelne Flächen nur mit
Schmutzwasseranschluss, bei denen das Niederschlagswasser ortsnah auf den
Grundstücken beseitigt wird.
Für die größeren prognostizierten Erweiterungsflächen ist im Sinne des § 51a LWG
überwiegend nur ein Schmutzwasseranschluss und die ortsnahe Niederschlagswasserbeseitigung vorgesehen.
Das Verhältnis Mischwasseranschluss zu Schmutzwasseranschluss/Trennsystem beträgt
für den Prognosehorizont 2020 77 % zu 23 % (bezogen auf Einzugsgebietsfläche AE,k).
Das Entwässerungsnetz der Stadt Erftstadt besteht aus zwei Hauptentwässerungssträngen, einem östlichen und einem westlichen Strang. Die Trennlinie zwischen den
beiden Entwässerungssträngen bildet die BAB A61.
7
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
Abb. : Übersicht Hauptentwässerungsstränge Einzugsgebiet KA Erftstadt-Köttingen
8
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
Den beiden Entwässerungssträngen sind die Ortslagen wie folgt zugeordnet:
östlicher Strang
Bliesheim
Liblar
Blessem
Köttingen
Kierdorf
westlicher Strang
Scheuren
Borr
Niederberg
Friesheim
Erp
Ahrem
Lechenich
Herrig
Konradsheim
Dirmerzheim
Gymnich
Im Bestand gibt es im Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen 23 Mischwasserentlastungsanlagen, davon 21 Regenüberlaufbecken (RÜB) und 2 Regenüberläufe (RÜ).
Abb. : Übersicht Mischwasserentlastungsanlagen Einzugsgebiet KA Erftstadt-Köttingen
Darüber hinaus gibt es im Bestand zwei Regenklärbecken zur Behandlung der Niederschlagsabflüsse aus einem Teilbereich des Trennsystems in Liblar (RKB/SK 4.2,
Netzteil FT 29a) und der Niederschlagsabflüsse aus dem Wirtschaftspark Lechenich
(RKB 140, Netzteil FT 11c).
9
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
Die detaillierte Fließsystemdarstellung kann den Plänen des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes entnommen werden.
2.5
Vorfluter
Hauptvorfluter für das Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen ist die Erft.
Die Mischwasserentlastungsanlagen entlasten zum Teil im Nebengewässer der Erft und
zum Teil direkt in die Erft. Auch der Ablauf der Kläranlage Erftstadt-Köttingen wird
direkt in die Erft eingeleitet.
Die nachstehende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die Vorfluter der
Mischwasserentlastungsanlagen.
Ortslage
Entlastungsbauwerk
Vorfluter
Borr
Niederberg
Friesheim
Ahrem
Erp
RÜB/SK 23
Borrer Fließ
RÜB/SK 11
Rotbach
RÜB 13
Rotbach
RÜB 15
Rotbach
RÜB 14
Erpa
RÜB 16
Rotbach
Lechenich
RÜB/SK 17.1
Lechenicher Mühlengraben
RÜB/SK 17
Rotbach
Konradsheim
RÜB/SK 18
Lechenicher Mühlengraben
RÜB/SK 22
Kleine Erft
Gymnich
RÜB 21
Kleine Erft
Dirmerzheim
RÜB 19
Lechenicher Mühlengraben
RÜB/SK 101
Erft
Bliesheim
RÜ 5
Erft
RÜB/SK 3
Erft
RÜB/SK 4.1
Erft
Liblar
RÜB 4
Erft
RÜB 5
Vorflutgraben, Liblarer Mühlengraben
Blessem
RÜ 13
Erft
Köttingen
RÜB/SK 6
Vorflutgraben, Liblarer Mühlengraben
RÜB/SK 8
Erftmühlenbach
Kierdorf
RÜB/SK 9
Erftmühlenbach
Kläranlage
RÜB 10/20
Liblarer Mühlengraben
Tab. : Vorfluter der Mischwasserentlastungsanlagen
10
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
2.6
Niederschlagswasserbeseitigung Allgemein
Der § 51a LWG fordert:
Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut,
befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, ist zu versickern,
zu verrieseln oder ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine
Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls
der Allgemeinheit möglich ist.
Oberstes Gebot der Regenwasserbewirtschaftung sollte zur Erhaltung und Anreicherung
des Grundwasserleiters die Versickerung sein. Die Versickerungsfähigkeit des Bodens
in Erftstadt wird bei Neuerschließungen gutachterlich geprüft, wobei im Stadtgebiet
aufgrund der Bodenbeschaffenheit die Versickerung oftmals möglich ist. Aus
Verfahrensgründen und unter Berücksichtigung der einheitlichen Verfahrensweise, wird
in Erftstadt vorwiegend in Neubaugebieten die Verlegung von Trennsystemen mit
zentraler Versickerung bevorzugt. Das klassische Ableiten von Regenwasser in
Gewässer gestaltet sich durch das Fehlen von ortsnahen Vorflutern als problematisch.
Bei den Stadtwerken Erftstadt werden zwei Arten von Anlagen gebaut: Versickerungsmulden und –becken. Die Mulde wird maximal mit einem Wasserstand von 0,40m
beschickt. Dies hat zur Folge, dass die Versickerungseinrichtung nicht eingezäunt
werden muss. Dafür wird aber ein nicht unerheblicher Teil an Fläche im Baugebiet in
Anspruch genommen. Sollte die benötige Fläche für eine Muldenversickerung nicht zur
Verfügung stehen, so wird das Becken mit einer Einstauhöhe größer 0,40m berechnet
und mit einem Zaun umschlossen.
Bei beiden Arten der Ableitung in den Untergrund erfolgt die Einleitung über eine
mindestens 20cm starke belebte Bodenzone. Die anstehenden Böden sind soweit
versickerungsfähig, dass nur in wenigen Fällen eine zusätzliche Rigole unter der
Bodenzone angeordnet werden muss. Daher wird vor der Planung ein Bodengutachten
erstellt sowie Versickerungsversuche vor Ort durchgeführt. Vor der Versickerungseinrichtung wird ein Schlammfang mit Absetzraum zum Rückhalt von Grobstoffen
angeordnet.
Ergeben sich aus der Nutzung von Flächen (Gewerbegebiete, stark befahrene
Verkehrswege etc.) die Notwendigkeit einer Regenwasserbehandlung, erfolgt diese über
Behandlungsanlagen, deren Auslegung sich nach dem Umfang der zu behandelnden
Flächen richten.
11
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
2.6.1 Niederschlagswasserbeseitigung im Mischwassersystem (geplant)
Das Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen wird überwiegend im
Mischsystem entwässert.
Kommt es zu einer Bebauung innerhalb des MW-Einzugsgebietes, so werden diese
Baulücken auch an das Mischwassersystem angeschlossen. Die erstmalige Bebauung
erfolgt zwar nach dem 01.01.1996, das Gesamtsystem wurde jedoch vor diesem
Stichdatum genehmigt.
2.6.2 Niederschlagswasserbeseitigung im Trennsystem
Hierzu wird auf das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept verwiesen, das als Anlage
beigefügt ist.
2.7
Ausgewiesene Erweiterungsflächen
2.7.1 Anstehende Baugebiete innerhalb der Laufzeit des ABKs
2.7.1.1
Erweiterungsflächen Ortslage Lechenich (Lageplan 3 NWBK)
•
Im Osten der Ortslage existiert mit dem Wirtschaftspark Lechenich (BP 140/141)
eine große gewerbliche Erweiterungsfläche. Die Entwässerung erfolgt im
Trennverfahren. Das Schmutzwasser wird zur Kläranlage abgeleitet. Nach
Behandlung in einem Regenklärbecken (RKB 140) wird das Niederschlagswasser in
einem Sickerbecken versickert. Der Drosselabfluss des Regenklärbeckens ohne
Dauerstau (RKBoD) wird ebenfalls zur Kläranlage abgeleitet.
•
Am Westrand von Lechenich sind vier größere Erweiterungsflächen mit Wohnbebauung geplant. Von diesen Flächen soll nur das Schmutzwasser zur ZKA
abgeleitet werden. Das Niederschlagswasser soll versickert werden.
Hierbei handelt es sich zum einen um die nördliche Anschlussfläche an das
Baugebiet BP 150 mit dem Sickerbecken BP150. Das anfallende Regenwasser soll
in die schon im 1.BA genehmigte Beckenerweiterung geleitet werden.
Für die drei anderen Erweitungsflächen ist für jedes Einzugsgebiet der Neubau einer
Versickerungseinrichtung geplant.
12
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
2.7.1.2
•
Für die größte Erweiterungsfläche im Süden von Liblar (Erweiterung
Waldorfschule/Villehang) ist nur der Schmutzwasseranschluss an die bestehende
Mischwasserkanalisation geplant. Das Niederschlagswasser soll ortsnah beseitigt
werden.
2.7.1.3
•
Erweiterungsflächen Ortslage Liblar (Lageplan 5 NWBK)
Erweiterungsflächen Ortslage Konradsheim (Lageplan 6 NWBK)
Im Norden der Ortslage Konradsheim weist die Entwicklungsprognose eine
Erweiterungsfläche aus. Von dieser Wohnbaufläche wird nur das Schmutzwasser
zur Kläranlage abgeleitet. Das Niederschlagswasser wird versickert.
2.7.1.4
Erweiterungsflächen Ortslage Gymnich (Lageplan 6 NWBK)
•
Für die Ortslage Gymnich weist die Entwicklungsprognose zahlreiche
Erweiterungsflächen aus. Nach den aktuellen Planungen ist für die
Erweiterungsflächen mit geplanter Wohnbebauung am westlichen und südlichen
Ortsrand (Erweiterung Kerpener Straße, Erweiterung Vorpforte, Erweiterung
Kohlstraße, Erweiterung Am Fußfeld) nur ein Schmutzwasseranschluss an die
bestehende Mischwasserkanalisation geplant. Das Niederschlagswasser soll ortsnah
beseitigt werden.
•
Die übrigen Erweiterungsflächen und Baulückenschließungen im Bereich des
Mischsystems sollen einen Mischwasseranschluss erhalten.
•
Wie die bestehende Gewerbefläche BP29 (Justus-von-Liebig-Straße) soll die
ausgewiesene gewerbliche Erweiterungsfläche im Süden von Gymnich im
Teilmischsystem entwässert werden. Das heißt, die schwach belasteten
Niederschlagsabflüsse werden über einen separaten Regenwasserkanal gefasst und
einem Sickerbecken zugeleitet. Das Schmutzwasser und die stärker belasteten
Niederschlagsabflüsse von den Verkehrsflächen und Hof-/Parkplatzflächen werden
über eine Mischwasserkanalisation gefasst und zur Kläranlage abgeleitet.
2.7.1.5
•
Erweiterungsflächen Ortslage Friesheim (Lageplan 2 NWBK)
Im Süd-Osten der Ortslage Friesheim weist die Entwicklungsprognose eine
Erweiterungsfläche BP 80 B (FT 04.3) aus.
Im Jahr 2009 haben die Stadtwerke Erftstadt den BP 80 B umgesetzt. Die
Entwässerung erfolgt im Trennverfahren. Das Schmutzwasser wird zur Kläranlage
abgeleitet. Nach Behandlung in einem Regenklärbecken (RKB 80) wird das
Niederschlagswasser in einem Sickerbecken versickert. Der Drosselabfluss des
13
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
Regenklärbeckens ohne Dauerstau (RKBoD) wird ebenfalls zur Kläranlage
abgeleitet.
2.7.1.6
•
Im Osten der Ortslage Bliesheim weist die Entwicklungsprognose eine
Erweiterungsfläche FT 24.1 + FT24.2 aus. Von dieser Wohnbaufläche wird nur das
Schmutzwasser zur Kläranlage abgeleitet. Das Niederschlagswasser wird versickert.
2.7.1.7
•
Erweiterungsflächen Ortslage Bliesheim (Lageplan 4 NWBK)
Erweiterungsflächen Ortslage Blessem (Lageplan 5 NWBK)
Im Südosten der Ortslage Blessem ist eine größere Erweiterungsfläche ausgewiesen
(Erweiterung Blessem Süd-Ost), deren entwässerungstechnische Erschließung im
Trennverfahren inzwischen erfolgt ist. Das Niederschlagswasser wird nach
Vorbehandlung in einem Absetzbecken in das bestehende Sickerbecken für die
Bundesstraße B 265 eingeleitet.
Ansonsten gibt es in Blessem noch einige Baulücken, die je nach Lage im Mischoder Trenngebiet, einen Anschluss im Misch- oder Trennsystem erhalten.
2.7.2 Baugebiete außerhalb der Laufzeit des ABKs
Hierzu wird auf das beiliegende Niederschlagswasserbeseitigungskonzept verwiesen.
2.8
Fremdwasser
Die Stadtwerke Erftstadt haben im Rahmen der Überarbeitung der Netzanzeige gem.
§58.1 LWG eine Fremdwasserauswertung durchführen lassen.
Zur Verifizierung dieses Fremdwasseransatzes wurde basierend auf der Ablaufmessung
der Kläranlage Erftstadt-Köttingen für die Jahre 2005, 2006 und 2007 eine Fremdwasserermittlung nach Witterungsdaten und nach der Methode des gleitenden 21-TageMinimums durchgeführt.
Für die Auswertung nach Witterungsdaten ergibt sich ein maximaler Fremdwasserabfluss von Qf = 16,63 l/s (bei 4 Nachlauftagen im Jahr 2007). Aufgerundet auf Qf = 17
l/s ergibt sich mit der im Ist-Zustand angeschlossenen Einzugsgebietsfläche AE,K =
1.247,93 ha eine Fremdwasserspende von qf = 0,014 l/s/ha AE,K.
14
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
Hochgerechnet über die im Prognose-Zustand angeschlossene Fläche AE,k = 1.444,45
ha resultiert ein Fremdwasserabfluss von Qf = 19,68 l/s.
Damit beträgt der Fremdwasseranteil im IST-Zustand
FWA(%) =
2.9
QF,aM * 100 =
QT,aM
19,79 *100 = 15 %
131,52
Abwasserbeseitigung bei den May-Werken
Das Betriebsgelände der May-Werke hat eine Gebietsgrößer größer 3 ha (F 33). Somit
fällt diese unter die Regelung, dass hierfür eine eigene Anzeige nach §58.1 LWG
erstellt werden muss. Diese liegt nach Rücksprache auch der Bezirksregierung vor.
Das Regenwasser wird auf dem Betriebsgelände gesammelt und in Versickerungseinrichtungen in den Untergrund eingeleitet. Auch hierzu liegt der Bezirksregierung
eine Genehmigung vor. Das anfallende Schmutzwasser wird an einer zentralen Stelle in
das öffentliche Kanalnetz eingeleitet und in der ZKA Köttingen behandelt.
15
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
3
Rückblick auf das ABK 2002 – 2006
Die Liste der vorgesehenen Maßnahmen des letzten ABK (2002 – 2006) ist als Anlage
5 beigefügt, der konkrete Sachstand zu den Einzelmaßnahmen und den Pauschalansätzen ist in der Zusatzspalte „Bemerkungen“ kommentiert.
3.1
Die Schwerpunkte
Das ABK 2002 bis 2006 war geprägt durch drei Schwerpunktbereiche:
1. den Bau von Niederschlagswasserbehandlungsanlagen als Ersatz für sanierungsbedürftige Regenüberläufe;
2. die Sanierung schadhafter Kanäle der Zustandsklassen 0 bis 3, die eine
umgehende oder kurzfristige Schadensbeseitigung erfordern;
3. hydraulische Sanierung von Kanälen laut GEP-Neuberechnung.
3.1.1 Niederschlagswasserbehandlungsanlagen
Für die Regenüberlaufbecken RÜB14 in Erftstadt-Erp, RÜB101 (ehm. RÜB 1) in
Erftstadt-Bliesheim und RÜB17 mit RRB15 konnte der vorgesehen Baubeginn 2002
nicht eingehalten werden, da die Baugenehmigungen erst in 2003 erteilt wurden. Die
Maßnahmen wurden dann zügig in 2004 und 2005 durchgeführt. Damit ist die
Maßnahme innerhalb des ABK-Zeitraums eingehalten. Mit diesen letzten Maßnahmen
sind die Vorgaben aus der Netzplanung seitens der Stadtwerke Erftstadt vollständig
abgearbeitet.
Die letzte fehlende Maßnahme ist der Umbau des RÜ9 zum RÜB6 in ErftstadtKöttingen. Diese Anlage ist mit der Übergabe der ZKA an den Erftverband mit
übertragen worden. Die Umbaugenehmigung ist in der Zwischenzeit von der
Bezirksregierung erteilt worden und der Erftverband hat mit den Umbauarbeiten
begonnen und diese sollen in 2009/2010 zum Abschluss kommen.
Nach Abschluss dieser Arbeiten sind alle Vorgaben aus der Netzplanung vollständig
abgearbeitet.
16
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
3.1.2 Kanalsanierung nach SüwVKan (1. Runde)
Die zeitliche Festsetzung der vorgegebenen Bauabschnitte aus dem ABK wurden alle
eingehalten. Da bei der Aufstellung des ABK die genaue Anzahl und die Art der
Schadensbehebung nur geschätzt werden konnte, kommt es bei einigen Maßnahmen zu
einer erheblichen Kostenabweichung. Hinzu kommt, dass ab dem Jahr 2004 die Art der
Sanierungsmethode geändert wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Schadstellen
nach „klassischer Handwerkskunst“, sprich schadhafte Stelle freilegen und Schaden
reparieren, durchgeführt. Mittlerweile wird die größte Anzahl der Schäden durch
unterirdische Sanierungsverfahren beseitigt.
3.1.3 Kanalsanierung aus hydraulische Gründen
Die Stadtwerke lassen seit dem Jahr 2000 das Kanalnetz hydraulisch nachrechnen. Mit
den Stadtteilen Lechenich und Erp wurde begonnen. Der Kanalbestand lag zu diesem
Zeitpunkt nur in Papierform vor. Für die elektronische Bearbeitung musste dieses
Planwerk in eine digitale Form überführt werden. Die Stadtwerke haben sich daher für
eine komplette Neuvermessung entschieden.
Die so gewonnen Ergebnisse konnten kostensenkend in die Baumaßnahme 1.21.04
(Erweiterung Kanalnetz II.BA (HS Bonner Straße)) einfließen.
Nach dem es im April 2004 in Blessem zu erheblichen Überschwemmungen nach
einem Starkniederschlagsereignis gekommen war, hat die Betriebsleitung im Zeitfenster
des ABK auch das Kanalnetz des Stadtteil Blessem hydraulisch überarbeiten lassen. Im
Ergebnis wurde das vorhandene RÜ13 an den Stand der Technik angepasst, die
Leistungsfähigkeit des Ablaufgrabens angepasst und im Kanalnetz Stauraum geschaffen
(siehe ABK: 1.16.04, 1.16.05, 1.16.06).
Die Ordnungsnummer 1.15.02 „Schmutzwassersammler Köttingen“ wurde auch in
dieser ABK-Zeit nicht umgesetzt. Die Notwendigkeit stammt noch aus einer Zeit, als an
dem Standort May-Werke intensiv Abwasser produziert wurde und die Option offen
gehalten wurde, um diesen Standort massiv erweitern zu können. In der Zwischenzeit
haben sich die Randbedingungen an dem Produktionsstandort erheblich verändert. Im
Unternehmen werden derzeit Produktionswässer gereinigt und mehrfach benutzt. Die
Option, den Standort zu vergrößern, wurde fallen gelassen. Diese erheblichen
Veränderungen wurden in der aktuell laufenden Änderungsanzeige nach §58.1 LWG
speziell herausgearbeitet. In der Netzanzeige wurde der IST-Zustand der May-Werke
neu eingegeben und es erfolgte eine erneute Schmutzfrachtberechnung. Damit wurde
der Nachweis geführt, dass die Abwässer über die vorhandenen Regenwasserbehandlungsanlagen schadlos abgeführt werden können. Die geplante Maßnahme wird
daher aus dem ABK gestrichen.
17
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
3.2
Beseitigung von Gruben und Kleinkläranlagen
Gemäß § 4(1) der Kommunalabwasserverordnung (KomAbwV) waren die
gemeindlichen Gebiete bis zum 31.12.2005 mit einer Kanalisation auszustatten. Diese
Verpflichtung gilt nicht für Grundstücke außerhalb im Zusammenhang bebauter
Ortslagen, wenn die zur Abwasserbeseitigung verpflichtete Gemeinde nach Maßgabe
des § 53(4) LWG von ihrer Pflicht freigestellt und diese Pflicht auf die Nutzungsberechtigten übertragen wird. Die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht setzt
jedoch voraus, dass eine Übernahme des Abwassers wegen technischer Schwierigkeiten
oder wegen eines unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht angezeigt ist.
Im letzten ABK wurde auf diesen Punkt nicht eingegangen.
Im Jahr 1994 wurde in einer „Großaktion“ ein Teil der Kleinkläranlagen und
abflusslosen Gruben im Innen- und Außenbereich durch eine Druckentwässerung an das
Kanalnetz angeschlossen. Im Jahre 1996 wurde dann damit begonnen, einen Teil des
Siedlerwegs, der Kohlstraße und des Sonnenweg, welche im Außenbereich liegen,
durch eine Druckentwässerung zu kanalisieren. Dieses Projekt wurde durch die
unverhältnismäßig hohen Baukosten nicht bis zum Ende durchgeführt. Die Investitionen
konnten durch die Einnahmen aus Baukostenzuschüssen auch nicht annähernd gedeckt
werden und es war eine Schieflage im Äquivalenzprinzip zur Entgeltkalkulation zu
befürchten.
Die Stadtwerke haben im Jahr 2006 diesen Sachverhalt in einer Projektkostenbarwertermittlung nach LAWA zusammengestellt und beim Rhein-Erft-Kreis für den
Bereich Siedlerweg und Mellerhöfe den Antrag auf Befreiung von der
Abwasserbeseitigungspflicht gemäß §53 Absatz 4 Landeswassergesetz gestellt. Mit
Schreiben vom 23.05.2007 wurde diesem Antrag zugestimmt.
Nach diesen Bauaktionen und einigen kleineren, initiiert auf privater Seite, sind keine
Kleinkläranlagen im Innenbereich vorhanden. Vereinzelte Häuser, die keinen direkten
Zugang zum Kanal haben, werden über abflusslose Gruben entsorgt.
18
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
Fazit
In den vergangenen fünf Jahren wurde das ABK 2002 bis 2006 zum größten Teil
realisiert bzw. es wurden schon Maßnahmen umgesetzt, die erst für die nächste
Fortschreibung vorgesehen waren.
Es wurden alle Regenwasserbehandlungsanlagen, die sich im Eigentum der Stadtwerke
Erftstadt befinden, in dem vorgesehenen Zeitraum gebaut. Die letzte Anlage, im
Eigentum des Erftverband, befindet sich derzeit im Bau. Somit sind alle Vorgaben aus
der aktuellen Netzanzeige umgesetzt worden.
Im Bereich der Kanalsanierung wurden die gesetzten Ziele alle erreicht.
Im dritten Schwerpunkt, im Bereich der Kanalsanierung wurden die Vorgaben erfüllt
und dank der Einführung der modernen unterirdischen Kanalsanierung die Kosten pro
Schaden erheblich reduziert.
19
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
4
Fortschreibung des ABK für den Zeitraum 2007 - 2012
Die Liste der vorgesehenen Maßnahmen des ABK (2007 – 2012) ist als Anlage 6
beigefügt.
4.1
Die Schwerpunkte
Das ABK 2007 bis 2012 ist geprägt durch vier Schwerpunktsbereiche:
1. die Sanierung schadhafter Kanäle nach SüwVKan (2. Runde) der Zustandsklassen 1 bis 3, die eine umgehende oder kurzfristige Schadensbeseitigung
erfordern;
2. hydraulische Sanierung von Kanälen laut GEP-Neuberechnung;
3. Hausanschluss dicht nach LWG §61a;
4. Maßnahmen aus dem NWBK;
4.1.1 Kanalsanierung nach SüwVKan (2. Runde)
Die Kanalsanierung wird wie in den vergangenen Jahren nach dem festgelegten
Zeitplan abgearbeitet. Dies ist für das Jahr 2007 bereits termingerecht erfolgt. In den
beiden Jahren 2008 und 2009 ist Lechenich als letzter Stadtteil in der Bearbeitung.
Geplant war, die Arbeiten in dieser Zeit abzuschließen. Aus zeitlichen und finanziellen
Gründen wurde diese Maßnahme auf 4 Jahre gestreckt. Die Planungsarbeiten für die
Jahre 2010 und 2011 sind schon vergeben, die Arbeiten zur Durchführung sollen
Anfang 2010 vergeben werden.
Damit wären alle Schäden der 1. Runde SüwVKan Ende 2011 abgearbeitet.
Im Jahr 2006 wurde mit der vorgeschriebenen Wiederbefahrung und Nacherfassung
evtl. Schäden des Kanalnetztes begonnen. Hierbei wurde mit den Stadtteilen
angefangen, deren TV-Befahrungen am weitesten zurück liegen. Festgestellte Schäden
der Klasse 0 werden umgehend beseitigt. Dabei handelt es sich oftmals um Schäden,
welche durch unsachgemäße Verlegung von anderen Versorgungsleitungen hervorgerufen wurden. Die Schadensbeseitigung geht in diesem Fall komplett zu Lasten des
Verursachers.
Die bis jetzt befahrenen Stadtteile aus der 2. Runde SüwVKan (Erp, Dirmerzheim,
Kierdorf, Friesheim und Köttingen) werden zurzeit von einem Ingenieurbüro
ausgewertet. Dadurch, dass in der 1. Runde die Schadensklassen 0 und 1 und Teile von
2 abgearbeitet wurden, ist der zu erwartende Sanierungsbedarf nicht abzuschätzen, da
20
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
die Auswertungsarbeiten erst im September 2009 begonnen wurden. Es kann daher erst
in der 6. Fortschreibung bzw. in der Ergänzungsmeldung näher darauf eingegangen
werden.
4.1.2 Kanalsanierung aus hydraulischen Gründen
Wie schon in 3.1.3 erläutert, werden zurzeit die Kanalnetze der restlichen Stadtteile
hydraulisch überrechnet. Die gewonnen Erkenntnisse werden sukzessive in den
Wirtschaftsplan und das ABK übernommen.
Eine Wertung der Sanierungsschwerpunkte kann aber erst nach Abschluss aller
Berechnungen zum Generalentwässerungsplan stattfinden. Daher handelt es sich bei den
Terminierungen für die Baumaßnahmen um „Absichten“.
Es ist geplant, dass Ende 2009 für alle Stadtteile eine überarbeitete hydraulische Kanalnetzberechnung vorliegt. In das ABK 2007-2012 fließen die bis zu diesem Zeitpunkt
bekannten Maßnahmen ein. Die restlichen Gebiete werden bei der nächsten
Fortschreibung aufgenommen.
In der Zwischenzeit sind auch weitere Terminverschiebungen nicht ausgeschlossen.
Dies erfolgt mit der Ordnungsnummer 1.13.04 Schlunkweg. Diese Maßnahme war viel
später vorgesehen. Der Rhein-Erft-Kreis als Baulastträger hatte jedoch für das Jahr 2007
den Straßenneubau vorgesehen. Die Stadtwerke haben daraufhin in Absprache mit dem
Kreis eine kombinierte Maßnahme mit dem Ziel koordiniert, eine möglichst
kostengünstige Sanierung bzw. Auswechslung des Kanals in der Straße vornehmen zu
können. Alleine die Einsparungen bei den Schwarzdeckenarbeiten bewegen sich im
fünfstelligen Bereich. Der Straßenbau wird also unserer Kanalbaumaßnahme folgen.
Damit sind sowohl die Hauptleitung als auch die Grundstücksanschlüsse in diesem
Bereich komplett saniert bzw. erneuert.
Folgende Projekte sind für die Laufzeit des ABKs geplant:
•
Liblar, Ordnungsnummer 1.13.12
Vor der letzten Regenwasserbehandlung (RÜB 5) in Liblar werden zwei große
Kanalnetze zusammen geführt. Eines davon ist hydraulisch überlastet. Es
entlastet sich in das jeweils andere Netz und führt dort wiederum zu einer
Überlastung. Der GEP hat daher die Schaffung eines Rückhaltebeckens mit
einem Volumen von 4.500 bis 6.000 m3 für diesen Bereich vorgesehen. Geplant
war daher der Bau eines Regenrückhaltebeckens im Netz.
Eine hierzu beauftragt Optimierungsstudie hat aber aufgezeigt, das dass Problem
bei der Regenwasserbehandlungsanlage zu suchen ist. Die Weiterleitungsmenge
durch das Bauwerk und weiter in das Gewässer ist an ihre Grenze angelangt.
21
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
Dies ist hervorgerufen durch die zusätzlich in der Vergangenheit
angeschlossenen Flächen in den Mischgebieten. Zusätzlich stehen in naher
Zukunft Beschränkungen der Einleitungsmengen und der stofflichen Belastung
in das Gewässer an.
Es ist daher geplant, das überlastete Netz vor dem RÜB 5 durch einen
Tiefsammler ab einem bestimmten Wasserstand zu entlasten und das Wasser in
einen Retensionsbodenfilter mit Speicherlamelle zu leiten, dort zu behandeln
und dann gedrosselt in das Gewässer abzuleiten. Hierzu wurden schon die ersten
Gespräche mit den Behörden und dem Erftverband geführt. Die dazu benötigten
Genehmigungen, wie die Änderung der Netzanzeige nach §58.1 LWG, ist
zurzeit in Bearbeitung. Im Anschluss daran folgt die Beantragung der
Genehmigung nach §58.2 LWG.
Der Beginn der ingenieurtechnischen Planung ist angelaufen und der Baubeginn
ist für 2010/2011 geplant.
•
Dirmerzheim, Ordnungsnummer 1.28.05-1.28.07
Es ist vorgesehen, ab dem Jahr 2011 die hydraulischen Engpässe in
Dirmerzheim zu beheben.
•
Friesheim, Ordnungsnummer 1.24.06
Der festgestellte Sanierungsbedarf in Friesheim ist erst für den Zeitraum
2014/2015 vorgesehen.
Der Eigenbetrieb Straßen hat aber für das Jahr 2010 die Sanierung des
Niederwegs eingeplant. Daher werden die Stadtwerke ihre Maßnahme, sowie die
Sanierung der Hausanschlüsse, auf das Jahr 2010 vorziehen.
•
Weitere Projekte siehe Projektübersicht
Folgende Projekte sind für die Laufzeit nach dem ABK geplant:
•
Liblar, Ordnungsnummer 1.13.04-1.13.11
Erst nach Fertigstellung der Arbeiten am RÜB5 (ca. 2011/2012) können die
noch anstehenden hydraulischen Sanierungsmaßnahmen in Liblar durchgeführt
werden.
•
Weitere Projekte siehe Projektübersicht
22
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
4.1.3 Hausanschluss dicht nach §61a LWG
Im Stadtgebiet liegt die Zuständigkeit der Hausanschlussleitung vom Hauptkanal bis zur
Grundstücksgrenze bei den Stadtwerken, der Leitungsteil auf dem Grundstück bei dem
Grundstückseigentümer.
Im Rahmen der Wiederbefahrung nach SüwVKan werden ab dem Jahr 2008 die
Hausanschlussleitungen im öffentlichen Bereich inspiziert. Mit dem Stadtteil Erp
(1.27.04) wurde begonnen. Die Reihenfolge wird sich nach der festgelegten
Reihenfolge der Neubefahrung nach SüwVKan (2. Runde) richten.
Über die anstehenden Sanierungskosten kann zurzeit keine Angabe gemacht werden, da
sich letztlich die Anzahl der Schäden erst bei der Befahrung ergeben wird. Es werden
daher im ersten Schritt die reinen TV-Befahrungskosten als Bausumme eingetragen und
nach deren Auswertung auf den endgültigen Wert berichtigt.
Die vorgeschriebene Informationspflicht gegenüber dem Bürger wird dadurch erbracht,
dass die Stadtwerke in der lokalen Zeitung verstärkt Presseberichte über das Thema
bringen. Zusätzlich wird auf dem Internetauftritt der Stadtwerke Erftstadt informiert.
4.1.4 Maßnahmen aus dem NWBK
Auf der Grundlage des neu erstellten NWBKs wurden drei Maßnahmen ausgewiesen:
•
Blessem: Frauenthaler Straße
•
Gymnich: Brüggener Straße
•
Liblar: Heirich-Lübke-Straße
Die dafür geplanten Maßnahmen sind dem NWBK zu entnehmen.
4.2
Beseitigung / Modernisierung von Gruben und Kleinkläranlagen
Im Innenbereich des Stadtgebietes gibt es keine Kleinkläranlagen über die die
Abwasserbeseitigung erfolgt. Ein Großteil der im Außenbereich liegenden Anlagen, bei
denen der Investitionsaufwand in einem vertretbaren Rahmen lag, wurden per
Druckentwässerung an den Kanal angeschlossen.
23
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
Für den verbliebenen Rest, wie z.B. Mellerhöfe und Siedlerweg, erfolgte eine Befreiung
von der Abwasserbeseitigungspflicht (Schreiben vom 23.05.2007 des Rhein-ErftKreises).
Die Anlagen in Mellerhöfe wurden durch die Anlagenbetreiber auf den Stand der
Technik angepasst. Somit konnten neue Betriebsgenehmigungen ereilt werden.
Die Anlagenbetreiber im Siedlerweg haben in einer gemeinschaftlichen Privataktion,
mit Unterstützung der Stadtwerke, ein Druckentwässerungssystem erstellt und somit die
vorhandenen Kleinkläranlagen außer Betrieb genommen.
Das Ziel im aktuellen ABK wird daher sein, die restlichen vorhandenen Kleinkläranlagen auf den Stand der Technik zu bringen, damit diese eine neue Betriebs- und
Einleitungsgenehmigung erhalten und die Abwasserabgabe für Kleineinleitungen auf
Null ausläuft.
4.3
BWK-M3 Nachweis und dessen Umsetzung
Die Einleitung aus Trenn- und Mischwasserkanalisationen kann in Fließgewässern
hydraulische und stoffliche Belastungen verursachen. Entsprechend der Maßgaben der
EU-Wasserrahmenrichtlinie zur Bewirtschaftung der Gewässer darf sich der
ökologische Zustand der Gewässer grundsätzlich nicht verschlechtern.
Die hydraulische und stoffliche Belastung der Fließgewässer durch Regen- und Mischwassereinleitungen werden in NRW auf der Grundlage des Merkblattes BWK-M3
beurteilt. Diese Handlungsanleitung erlaubt in einem geschlossenen methodischen
Vorgehen die Abschätzung der punktuellen Emissionen, die Bewertung der
resultierenden Gewässerbelastung und eine Maßnahmenwahl unter Berücksichtigung
der örtlichen Verhältnisse.
Im Merkblatt werden ein vereinfachtes und ein detailliertes Nachweisverfahren
beschrieben. Der vereinfachte Nachweis kommt bei einfachen Systemen und wenn
keine hinreichend detaillierten Daten vorliegen zum Einsatz. Ihm liegen entsprechend
der Methodik deutliche Sicherheitsaufschläge zu Grunde, was im Normalfall zur
Ermittlung zu großer Retentionsvolumina und damit zu teuren Lösungen führt.
Der Erftverband hat für sich festgelegt, die Einleitstellen in seinem Verbandsgebiet nach
dem detaillierten Verfahren bewerten zu lassen. Den Stadtwerken Erftstadt wurde daher
angeboten, ihre eigenen Einleitungen über die Erftverband aquatec GmbH mit
untersuchen zu lassen, so dass insgesamt eine optimale Lösung erarbeitet werden kann.
24
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
Hierzu hat die Erftverband aquatec GmbH von den Stadtwerken am 10.06.2005 den
Auftrag erhalten. Mit einer Fertigstellung ist möglicherweise Ende 2009 zu rechnen.
Die daraus resultierenden Maßnahmen werden dann in einer Fortschreibung des ABK
aufgeführt. Ab diesem Zeitpunkt können auch für die ausgelaufenen und noch
auslaufenden wasserrechtlichen Genehmigungen neue Anträge gestellt werden.
4.4
Übernahme Regenbecken durch den Erftverband nach §54 LWG
Zeitgleich mit der Übertragung der Kläranlage Köttingen an den Erftverband erfolgte
dies auch für das Regenüberlaufbecken 10/20 und das RÜ9 (nach Umbau RÜB 6).
Die restlichen Regenbecken sind bis zum jetzigen Zeitpunkt im Eigentum der Stadt
Erftstadt.
Mit dem ABK 2008-2013 des Erftverbandes verlangt dieser die Übertragung der
restlichen Regenbecken zum 01.01.2009. Die Stadt Erftstadt möchte den weiteren
Betrieb und Besitz bei den Stadtwerken Erftstadt belassen. Daher wird die Stadt
Erftstadt die Übertragung rechtlich überprüfen lassen. Bis zum Ende dieses Verfahrens
werden die Regenbecken im Eigentum der Stadt Erftstadt verbleiben und somit die
Übertragung im Maßnahmenkatalog fehlen.
4.5
Maßnahmen des Erftverbandes
In der Anlage 4.2 sind die gemäß § 53(1a) LWG vom Erftverband durchzuführenden
Maßnahmen im Stadtgebiet der Stadt Erftstadt ausgewiesen.
25
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
5.
Aussichten für das ABK über den Zeitraum 2012 hinaus
Das nachfolgende ABK wird wieder durch vier Schwerpunktsbereiche geprägt sein:
1. die Sanierung schadhafter Kanäle nach SüwVKan (2. Runde) der Zustandsklassen 1 bis 3, die eine umgehende oder kurzfristige Schadensbeseitigung
erfordern;
2. hydraulische Sanierung von Kanälen laut GEP-Neuberechnung;
3. Hausanschluss dicht nach LWG §61a;
4. Maßnahmen aus dem BKW-M3 Nachweis;
Die Punkte 1 bis 3 werden auch das Hauptthema für die 6. Fortschreibung sein.
Der Punkt 4 des Fortschreibungszeitraumes 2007-2012 „Maßnahmen aus dem NWBK“
wird durch das neue Thema „Maßnahmen aus dem BKW-M3 Nachweis“ ersetzt. Bis
zum jetzigen Zeitpunkt sind die baulichen und die dadurch abzuleitenden finanziellen
Auswirkungen noch unbekannt.
26
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
6.
Zusammenfassung und Investitionskosten
Mit der vorliegenden 5. Fortschreibung wird das ABK der Stadt Erftstadt für den
Abschnitt 2007 bis 2012 (1. Zeitstufe) konkretisiert.
In diesem Zeitraum sollen die noch zu sanierenden Kanalhaltungen aus der
Erstbefahrung nach SüwVKan abgearbeitet werden. Diese Arbeiten werden Ende 2011
zum Abschluss gebracht. Es darf davon ausgegangen werden, dass bei der
Wiederbefahrung keine größeren Schäden festgestellt werden. Daher ist zum jetzigen
Zeitpunkt die Abgabe einer Kostenschätzung auch nicht möglich. Es erfolgt lediglich
eine Ausweisung der Kosten für die Dienstleistung TV-Befahrung.
Der größte Aufgabenkomplex für das neue ABK wird die hydraulische Kanalsanierung
sein. Obschon die „punktuelle“ Sanierung von Schäden in der Kanalisation in 2011 als
abgeschlossen bezeichnet werden kann, sind hydraulische Engpässe ebenfalls möglichst
kurzfristig zu beseitigen. Zur Zeit werden daher für die restlichen Stadtteile die GEP
aufgestellt. Erst nach deren Auswertung sind die hydraulischen Mängel aufgedeckt und
monetär bewertbar. Die dann laufende 5. Fortschreibung wird daher in ihrer Laufzeit
angepasst werden müssen.
Im Jahr 2006 haben sich die Stadtwerke dazu entschlossen, für Pumpstationen, RÜB,
RRB und RKB eine Störmeldeeinrichtung zu installieren. In der ersten Ausbaustufe
wurde das Grundsystem installiert sowie drei Pumpwerke und zwei RÜB mit der
benötigten Datentechnik ausgestattet. Es ist geplant, dieses System jedes Jahr um
weitere Anlagen zu erweitern. Zeitgleich wird bei den betroffenen Anlagen die
vorhandene Steuerungstechnik auf den Stand der Technik gebracht. Mit einem
Abschluss aller Arbeiten wird Ende 2012 zu rechnen sein.
Erftstadt, den 14.05.2008, überarbeitet am 29.09.2009
27
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
Anlage 5: 4. Fortschreibung des ABK für die Jahre 2002 - 2006
28
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
Maßnahme
Kosten in Tausend Euro (T€)
Ordnungsnummer
1.13.01.1
1.13.02.1
1.13.03.1
1.13.01.2
1.13.02.2
1.13.03.2
1.13.01.3
1.14.02
1.14.03
1.14.04
1.14.05
1.15.01
1.15.03
1.15.04
1.15.02
UmsetzungsArt der
Bezeichnung
Maßnahme zustand
Liblar I.BA (SKL 1: 1.BA)
A3
0
Liblar II.BA (SKL 1: 2.BA)
A3
0
Frauenthal (SKL 1)
A3
0
Liblar I.BA (SKL 2: 1.BA)
A3
0
Liblar II.BA (SKL 2: 2.BA)
A3
0
Frauenthal (SKL 2)
A3
0
Liblar I.BA (SKL 3: 1.BA)
A3
0
RÜB 101 (ehm. RÜ4)
A8
0
RÜB 2
A8
3
Bliesheim (SKL 2)
A3
0
Bliesheim (SKL 3)
A3
0
RÜB 6
A8
1
Köttingen I.BA (SKL 3: 1.BA)
A3
0
Köttingen II.BA (SKL 3: 2.BA)
A3
0
Schmutzwassersammler Köttingen A1
3
1.16.01
1.16.02
1.16.03
1.17.03
1.18.05
1.18.06
1.18.07
1.20.01
RÜB 7
Blessem (SKL 2)
Blessem (SKL 3)
Kierdorf (SKL 3)
RRB 17
Gymnich (SKL 2)
Gymnich (SKL 3)
Konradsheim (SKL 1)
A8
A3
A3
A3
A1
A3
A3
A3
3
0
0
0
0
0
0
0
Gesamtkosten
BauBemerkungen
beginn 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Jahr 1-6
2002
28
28
2003
26
26
2003
5
5
2004
69
69
2005
77
77
2005
5
5
2006
77
77
2005 588
588
nicht erforderlich
0
2002
49
49
2004
49
49
übertragen auf EV
0
2002
22
22
2003
22
22
siehe §58.1 LWG
2004
460
460
kein RÜB am RÜ
erforderlich
0
2002
22
22
2004
22 220
242
2002
37
37
2002
51 1534
1585
2003
56
56
2005
56
56
2005
15
15
29
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
Maßnahme
Ordnungsnummer
1.21.06.1
1.21.06.2
1.21.04
1.21.05
1.21.08
1.21.09
1.21.10.1
1.22.01
1.23.01
1.24.01
1.25.01
1.26.01
1.26.05
1.27.02
1.16.04
1.16.05
1.16.06
Kosten in Tausend Euro (T€)
Bezeichnung
RÜB 17
RRB 15
Erweiterung Kanalnetz II.BA (HS
Bonner Straße)
RRB 14
Lechenich I.BA (SKL 1: 1.BA)
Lechenich II.BA (SKL 1: 2.BA)
Lechenich (SKL 2)
Ahrem (SKL 1)
Herrig (SKL 1)
Friesheim (SKL 3)
Niederberg (SKL 3)
Borr (SKL 3)
Scheuren (SKL 1)
RÜB 14.1 (Vollausbau)
Umbau RÜ13 und Ablaufgraben
Hydr. Sanierung Frauenthaler
Straße
Hydr. Sanierung Radmacherstraße
Art der
UmsetzungsBemerkungen
Maßnahme zustand
A8
0
A10
0
A2
A2
A3
A3
A3
A3
GesamtBaukosten
beginn 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Jahr 1-6
2002 343
343
2002 380
380
2003
A3
A3
A3
A3
A3
A8
A2
0
3 entfällt
0
0
1
0
im Zuge Umbau
3 K23 in 2008
0
0
0
0
0
0
A2
A2
0
0
2006
2006
562
2004
2005
2006
2006
2006
2002
2003
2003
2006
2002
2006
562
0
102
102
102
26
102
102
102
26
10
250
10
110
12
10
0
511
250
50
50
50
50
110
12
10
0
511
30
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
Anlage 6: Investitionsübersicht für 2007-2012 und darüber hinaus
31
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
Gesamtzusammenstellung der geplanten Maßnahmen im Zeitraum 2007 bis 2012 und darüber hinaus
Maßnahme
Ordnungsnummer
1.13.01.4
1.13.02.3
1.13.04
1.13.05
1.13.06
1.13.07
1.13.08
1.13.09
1.13.10
1.13.11
1.13.12
1.13.13
1.14.06
1.14.07
1.14.08
1.14.09
1.15.05
1.15.06
1.15.07
1.16.07
1.16.08
1.16.09
Kosten in Tausend Euro (T€)
Gesamt- 2013 GesamtArt der
kosten
kosten
UmsetzungsBezeichnung
Baubeginn 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Jahr 1-6 2018 Jahr 1-12
Maßnahme zustand
Liblar (SKL 3: I.BA)
A3
0
2007 150
150
150
Liblar (SKL 3: II.BA)
A3
0
2007
31
31
31
Hydr. Sanierung Schlunkweg
A2
1
2008
520
520
520
Hydr. Sanierung Tannenweg
A2
4
2013
0
500
500
Hydr. Sanierung Danzigerstraße
A2
4
2013
0
200
200
Hydr. Sanierung Carl-Schurz-Straße A2
4
2016
0
120
120
Hydr. Sanierung Barbarastraße
A2
4
2017
0
320
320
Hydr. Sanierung Spürkergarten
A2
4
2017
0
520
520
Hydr. Sanierung Dechant Lindenweg A2
4
2018
0
100
100
Hydr. Sanierung Martin Buberstraße A2
4
2018
0
120
120
RRB18 + RBF
A2
4
2009
1000 1500 500
3000
3000
aus NWBK: Heirich-Lübke-Straße
A9
4
2010
50
50
50
Bliesheim (SKL 1-3)
A3
4
2012
28
28
28
hydraulische Sanierung
A2
4
2014
0
400
400
Sanierung RÜ5
A2
4
2013
0
80
80
Erschließung FT24.1+24.2
A1
4
2012
0
400
400
Hausanschluss dicht
A3
4
2012
65
65
65
Köttingen (SKL 1-3)
A3
4
2009
28
28
28
Sanierung Triftweg
A3
4
2010
330
330
330
BP145 Blessem Süd-Ost
A1
4
2008
550
550
550
Blessem (SKL 1-3)
A3
4
2011
20
20
20
aus NWBK: Frauenthaler Straße
A9
4
2010
30
50
50
32
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
Maßnahme
Ordnungsnummer
1.17.04
1.17.05
1.17.06
1.17.07
1.17.08
1.18.08
1.18.09
1.20.02
1.21.10.2
1.21.10.3
1.21.10.4
1.21.10.5
1.21.10.6
1.21.11
1.21.12
1.22.02
1.22.03
1.23.02
1.24.02
1.24.03
1.24.04
1.24.05
1.24.06
Kosten in Tausend Euro (T€)
Bezeichnung
Hausanschluss dicht
Kierdorf (SKL 1-3)
Kierdorf San. Hausanschlüsse
Kierdorf hydr. Sanierung
Drosselbauwerk Wiesenstraße RÜB
9
Gymnich RRB20
aus NWBK: Brüggener Straße
Konradsheim (SKL 1-3)
Lechenich (SKL 2: II.BA)
Lechenich (SKL 3: I.BA)
Lechenich (SKL 3: II.BA)
Lechenich (SKL 3: I.BA)
Lechenich (SKL 3: II.BA)
Lechenich Sanierung Kanal
Erschließung FT16.1
Ahrem (SKL 1-3)
Ahrem: Erschließung
Herrig (SKL 1-3)
BP80 B mit RKB
Hausanschluss dicht
Friesheim (SKL 1-3)
San. Hausanschlüsse
hydr. Sanierung Niederweg
Gesamt- 2013 GesamtArt der
kosten
kosten
UmsetzungsBaubeginn 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Jahr 1-6 2018 Jahr 1-12
Maßnahme zustand
A3
4
2011
60
60
60
A3
4
2008
20
20
20
A3
4
2011
50
50
100
100
200
A2
4
2018
0
430
430
A2
A2
A9
A3
A3
A3
A3
A3
A3
A3
A1
A3
A1
A3
A1
A3
A3
A3
A2
4
4
4
4
0
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
2013
2018
2010
2012
2007
2008
2008
2009
2009
2009
2013
2012
2018
2012
2008
2009
2007
2010
2010
75
3
77
119
158
244
200
670
400
200
100
9
20
60
458
60
30
50
250
50
50
0
0
50
3
77
119
158
244
200
1370
0
9
0
20
518
60
30
150
250
80
500
450
250
100
80
500
50
3
77
119
158
244
200
1370
450
9
250
20
518
60
30
250
250
33
Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2007-2012
Maßnahme
Ordnungsnummer
1.24.07
1.24.08
1.24.09
1.24.10
1.24.11
1.24.12
1.25.02
1.26.02
1.26.06
1.26.07
1.27.03
1.27.04
1.27.05
1.27.06
1.27.07
1.27.08
1.28.01
1.28.02
1.28.04
1.28.05
1.28.06
1.28.07
Kosten in Tausend Euro (T€)
Gesamt- 2013 GesamtArt der
kosten
kosten
UmsetzungsBezeichnung
Baubeginn 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Jahr 1-6 2018 Jahr 1-12
Maßnahme zustand
hydr. San. Von-Dorste-Hülshoff-Str.
A2
4
2014
0
130
130
hydr. San. Mathias-Curt-Straße
A2
4
2015
0
30
30
hydr. Sanierung Franz-Stryk-Str.
A2
4
2015
0
300
300
hydr. Sanierung Wilhelmstraße
A2
4
2015
0
120
120
hydr. Sanierung Hans Kander Platz
A2
4
2014
0
220
220
hydr. Sanierung Ulmenstraße
A2
4
2014
0
150
150
Niederberg (SKL 1-3)
A1
4
2013
0
30
30
Borr (SKL 1-3)
A3
4
2011
6
6
6
Scheuren (SKL 1-3)
A3
4
2012
3
3
3
Borr Sanierung Kanal
A3
4
2018
0
130
130
hydr. Sanierung Luxemburger Straße A2
4
2017
0 1300
1300
Hausanschluss dicht
A3
4
2008
60
60
60
Erp (SKL 1-3)
A3
4
2006
0
0
San. Hausanschlüsse
A3
4
2009
25
50
75
75
hydr. Sanierung Wahlengasse
A2
4
2018
0
260
260
hydr. Sanierung Siefenweg
A2
4
2018
0
150
150
Hausanschluss dicht
A3
4
2010
50
50
50
Dirmerzheim (SKL 1-3)
A3
4
2008
18
18
18
Dirmerzheim San. Hausanschlüsse
A3
4
2011
50
50
100
50
150
hydr. Sanierung Baumstraße
A2
4
2011
330
330
330
hydr. Sanierung Brückenstraße
A2
4
2012
420
420
420
hydr. Sanierung Kampstraße
A2
4
2013
0
70
70
34