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Beschlussvorlage (Ausbau städtischer Kindergärten für die Betreuung der unter Dreijährigen - Aktualisierung der Kostenschätzungen für die bisher beschlossenen Maßnahmen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Beschlussvorlage (Ausbau städtischer Kindergärten für die Betreuung der unter Dreijährigen - Aktualisierung der Kostenschätzungen für die bisher beschlossenen Maßnahmen) Beschlussvorlage (Ausbau städtischer Kindergärten für die Betreuung der unter Dreijährigen - Aktualisierung der Kostenschätzungen für die bisher beschlossenen Maßnahmen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 324/2009 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82- Datum: 29.05.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 18.06.2009 30.06.2009 Ausbau städtischer Kindergärten für die Betreuung der unter Dreijährigen - Aktualisierung der Kostenschätzungen für die bisher beschlossenen Maßnahmen Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft auf der Ausgabenseite. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 29.05.2009 Beschlussentwurf: Die aktualisierten Kostenschätzungen für die im Jahr 2010 für die Betreuung der unter 3-Jährigen auszubauenden Kindergärten wird zur Kenntnis genommen. Die erforderlichen Mittel sind in den Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft einzustellen. Begründung: Auf die Vorlagen 88/2009 „Stufenausbauplan der Betreuung der unter 3-Jährigen bis zum Jahr 2013“ und 144/2009 „Stufenausbauplan für die Betreuung der unter 3-Jährigen bis zum Jahr 2013 – Vergabe von Architektenleistungen“ wird Bezug genommen. Die ersten, relativ groben Planungen für den Ausbau der Kindergärten wurden Anfang des Jahres unter großem Zeitdruck erstellt. Wie bereits in der Vorlage 144/2009 ausgeführt, wurden danach Architekturbüros mit der Konkretisierung der Planungen sowie mit der Erstellung von Kostenschätzungen beauftragt. Die entsprechenden Planungen wurden vorgelegt und mit dem Landesjugendamt abgestimmt. Auf der Grundlage dieser Pläne können nunmehr bis zum 30.6.2009 die entsprechenden Zuschussanträge gestellt werden. Die sich ergebenden Änderungen zur Grobkostenplanung vom 20.1.2009 sind in der Anlage dargestellt. Beim Kindergarten in Bliesheim ergibt sich eine Kostensteigerung von ca. 305.000,- €. Diese Steigerung ist in der Anpassung des Raumprogramms begründet. Nach den Vorgaben des Landesjugendamtes hatte ich mit einer neu zu schaffenden Nutzfläche von 350 m² gerechnet. Nach der nunmehr vorliegenden Detailplanung, die die Anpassung des Neubaus an den vorhandenen Bestand berücksichtigt, ergibt sich eine Nutzfläche von 481 m². Dementsprechend ergibt sich auch eine Steigerung der Baukosten. Diese führt zu einer Erhöhung der sog. Neubaumiete um ca. 30.000,- € pro Jahr. Bei Kindergarten Dirmerzheim ist der Ansatz um 62.500,- € zu erhöhen. Hier wird relativ stark in die vorhandene Bausubstanz eingegriffen. Die voraussichtlichen Kosten konnten verlässlich erst nach Abschluss der Planungen ermittelt werden. (Bösche) -2-