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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5, E.-Lechenich, Amselweg; 6. Vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 5C, E.-Lechenich, Bussardweg; 1. Vereinfachte Änderung; Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5, E.-Lechenich, Amselweg; 6. Vereinfachte Änderung
Bebauungsplan Nr. 5C, E.-Lechenich, Bussardweg; 1. Vereinfachte Änderung;
Beschluss über die Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5, E.-Lechenich, Amselweg; 6. Vereinfachte Änderung
Bebauungsplan Nr. 5C, E.-Lechenich, Bussardweg; 1. Vereinfachte Änderung;
Beschluss über die Offenlage)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 312/2009 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: -61Datum: 26.05.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 24.06.2009 Rat 30.06.2009 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 5, E.-Lechenich, Amselweg; 6. Vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 5C, E.-Lechenich, Bussardweg; 1. Vereinfachte Änderung; Beschluss über die Offenlage Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 26.05.2009 Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs 2 BauGB auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs durchzuführen. Begründung: Im bisherigen Verfahren (s. B 131/2008, Ausschuss für Stadtentwicklung am 23.09.2008; V 113/2009, Rat am 24.03.2009) wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung gem. § 3 Abs. 1 BauGB am 12.05.09 durchgeführt. Die Niederschrift der Bürgerversammlung ist der Vorlage beigefügt. Aufgrund der in der Bürgerversammlung vorgetragenen Stellungnahmen und der schriftlich eingereichten Stellungnahmen (s. Anlage) wurde der Entwurf geändert und den Anregungen und Einwänden soweit als möglich gefolgt. Der nunmehr vorliegende Entwurf der Vereinfachten Änderungen beinhaltet im wesentlichen folgende geänderte bzw. neue Festsetzungen: • Südliche Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen bis zu einem Abstand von 5m entlang der Bonner Straße. Erweiterung des Bauflächenabstands zum Grundstück Bussardweg 8a von 5m auf nunmehr 7m. Festsetzung des Bauflächenabstands zum Grundstück Bussardweg 17 auf 7m; dadurch insgesamt 14m Abstand zwischen dem vorhandenen und dem geplanten Gebäude. • • • • • • Wegfall der Baulinie auf dem Grundstück Bonner Straße 101/Bussardweg 10 Einheitliche Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse im gesamten Plangebiet auf zweigeschossig. Keine zwingende Zweigeschossigkeit. Wegfall der Geschossflächenzahl (GFZ) im gesamten Plangebiet Änderung der bisherigen Bauweise in offene Bauweise mit Ausnahme des östlichen Plangebietes; dort bleibt die geschlossene Bauweise aufgrund der vorhandenen Baustruktur bestehen. Einheitliche Festsetzung der Dachneigung im gesamten Plangebiet auf 30°-35°. Festsetzung der max. Gebäudehöhe im gesamten Plangebiet auf 10m (Firsthöhe). Regelung der Einfahrten zur Bonner Straße durch Bündelung der Einfahrten sowie durch Festsetzung einer zweiten Zufahrtsmöglichkeit zur Bonner Straße bei Grundstücken mit mehr als 20m Grundstückslänge entlang der Bonner Straße. Der nunmehr erarbeitete Entwurf stellt eine sowohl den städtebaulichen als auch den nachbarlichen Belangen entsprechende und ausgewogene Planung dar. Daher wird empfohlen, auf der Grundlage dieses Entwurfs als nächsten Schritt die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen und den Satzungsbeschluss vorzubereiten. (Bösche) Anlagen • Anlageplan 1 (Entwurf und Legende) • Anlageplan 2 (Bisherige Festsetzungen) • Übersichtsplan • Niederschrift Bürgerversammlung (4 Seiten) • Schriftliche Stellungnahmen o Stellungnahme Krumnow, vertreten durch Rechtsanwalt (3 Seiten) o Stellungnahme Hannig (2 Seiten) o Stellungnahme Kreisköther (1 Seite) o Stellungnahme Hannig, vertreten durch Rechtsanwalt (9 Seiten) -2-