Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 312/2009
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: -61Datum: 26.05.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
24.06.2009
Rat
30.06.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 5, E.-Lechenich, Amselweg; 6. Vereinfachte Änderung
Bebauungsplan Nr. 5C, E.-Lechenich, Bussardweg; 1. Vereinfachte Änderung;
Beschluss über die Offenlage
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 26.05.2009
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs 2 BauGB auf
der Grundlage des beigefügten Entwurfs durchzuführen.
Begründung:
Im bisherigen Verfahren (s. B 131/2008, Ausschuss für Stadtentwicklung am 23.09.2008; V
113/2009, Rat am 24.03.2009) wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer
Bürgerversammlung gem. § 3 Abs. 1 BauGB am 12.05.09 durchgeführt. Die Niederschrift der
Bürgerversammlung ist der Vorlage beigefügt.
Aufgrund der in der Bürgerversammlung vorgetragenen Stellungnahmen und der schriftlich
eingereichten Stellungnahmen (s. Anlage) wurde der Entwurf geändert und den Anregungen und
Einwänden soweit als möglich gefolgt.
Der nunmehr vorliegende Entwurf der Vereinfachten Änderungen beinhaltet im wesentlichen
folgende geänderte bzw. neue Festsetzungen:
• Südliche Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen bis zu einem Abstand von 5m
entlang der Bonner Straße. Erweiterung des Bauflächenabstands zum Grundstück
Bussardweg 8a von 5m auf nunmehr 7m. Festsetzung des Bauflächenabstands zum
Grundstück Bussardweg 17 auf 7m; dadurch insgesamt 14m Abstand zwischen dem
vorhandenen und dem geplanten Gebäude.
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Wegfall der Baulinie auf dem Grundstück Bonner Straße 101/Bussardweg 10
Einheitliche Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse im gesamten Plangebiet auf
zweigeschossig. Keine zwingende Zweigeschossigkeit.
Wegfall der Geschossflächenzahl (GFZ) im gesamten Plangebiet
Änderung der bisherigen Bauweise in offene Bauweise mit Ausnahme des östlichen
Plangebietes; dort bleibt die geschlossene Bauweise aufgrund der vorhandenen
Baustruktur bestehen.
Einheitliche Festsetzung der Dachneigung im gesamten Plangebiet auf 30°-35°.
Festsetzung der max. Gebäudehöhe im gesamten Plangebiet auf 10m (Firsthöhe).
Regelung der Einfahrten zur Bonner Straße durch Bündelung der Einfahrten sowie durch
Festsetzung einer zweiten Zufahrtsmöglichkeit zur Bonner Straße bei Grundstücken mit
mehr als 20m Grundstückslänge entlang der Bonner Straße.
Der nunmehr erarbeitete Entwurf stellt eine sowohl den städtebaulichen als auch den
nachbarlichen Belangen entsprechende und ausgewogene Planung dar. Daher wird empfohlen,
auf der Grundlage dieses Entwurfs als nächsten Schritt die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
durchzuführen und den Satzungsbeschluss vorzubereiten.
(Bösche)
Anlagen
• Anlageplan 1 (Entwurf und Legende)
• Anlageplan 2 (Bisherige Festsetzungen)
• Übersichtsplan
• Niederschrift Bürgerversammlung (4 Seiten)
• Schriftliche Stellungnahmen
o Stellungnahme Krumnow, vertreten durch Rechtsanwalt (3 Seiten)
o Stellungnahme Hannig (2 Seiten)
o Stellungnahme Kreisköther (1 Seite)
o Stellungnahme Hannig, vertreten durch Rechtsanwalt (9 Seiten)
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