Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 310/2009
Az.:
Amt: - 105 BeschlAusf.: - 105 Datum: 26.05.2009
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Termin
16.06.2009
Rat
30.06.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung des Frauenbeirates bzgl. Unterzeichnung und Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männer auf lokaler Ebene
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 26.05.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Ich schlage vor, der Anregung des Frauenbeirats zur Unterzeichnung der Europäischen Charta für
die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene zu entsprechen, da in der Charta
mit dem Gleichstellungs-Aktionsplan vielfältige Ansatzpunkte vorhanden sind, die Gleichstellungsziele für die Einwohnerinnen und Einwohner Erftstadts weiter zu entwickeln und schrittweise zu
verwirklichen.
Damit leistet Erftstadt zusammen mit anderen Kommunen einen konkreten Beitrag zu lebendiger
demokratischer Praxis in der Europäischen Union und dem europäischen Einigungsprozess.
Zur besseren Übersicht und Erläuterung sollen zunächst die wesentlichen Grundsätze und Handlungsfelder des umfangreichen Dokuments zur Gleichstellung auf lokaler Ebene, das der Rat der
Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) in Auftrag gegeben hat, in einer Kurzfassung vorgestellt werden. Exemplarisch wird dabei in einzelnen Handlungsfeldern auf Anknüpfungspunkte für
den zu entwickelnden kommunalen Gleichstellungsaktionsplan für Erftstadt (in Kursivschrift) Bezug
genommen. Abschließend werden Nutzen und noch vorhandene Schwächen der Charta benannt
sowie ein Umsetzungsplan für Erftstadt skizziert.
Kurzfassung der Inhalte der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und
Männern auf lokaler Ebene:
Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene wurde
im Auftrag des Rates der Gemeinden und Regionen Europas erarbeitet. Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas RGRE repräsentiert als europaweite Organisation ca. 100.000 kommunale und regionalen Gebietskörperschaften. Internet: www.rgre.de. Die Charta wird im Rahmen
des 5. Aktionsprogramms für die Gleichstellung von Frauen und Männern von der Europäischen
Kommission unterstützt.
Hintergründe der europäischen Charta für Gleichstellung
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht aller Menschen sowie ein
Grundwert jeder Demokratie und der Europäischen Union.
Die Gleichstellung im Gesetz muss in allen Bereichen des Lebens wirksam werden.
Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist im Alltag und der Praxis noch
immer nicht Realität geworden.
Ungleichheiten bestehen weiterhin, z.B. bei Löhnen und Gehältern sowie bei der politischen Vertretung in Parlamenten und Institutionen
Diese Ungleichheiten sind das Ergebnis zahlreicher patriarchal geprägter Traditionen und
Vorurteile, Stereotypen und Machtbeziehungen in den Bereichen Familie, Arbeitswelt und
Wirtschaft, Bildung, Kultur, Medien, gesellschaftliche Organisationen.
Die lokale Ebene und damit insbesondere die Städte und Gemeinden sind am besten geeignet,
Ungleichheiten zu bekämpfen und eine wahrhaft gleichberechtigte Gesellschaft zu fördern. In den
Kommunen gibt es viele Kompetenzbereiche und zahlreiche Kooperationen von Stadtverwaltung,
Einrichtungen, Vereinen und Initiativen, sodass konkrete Aktionen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern umgesetzt werden können.
„In der Welt von heute und morgen ist eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern
auch der Schlüssel zu unserem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolg, nicht nur auf
europäischer oder nationaler Ebene, sondern auch in unseren Regionen, Städten und Gemeinden.“ (Einleitung zur Charta)
Grundsätze und Ziele der Charta
1. Gleichstellung als Grundrecht
2. Bekämpfung von Diskriminierung und Benachteiligungen
3. Ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen
4. Beseitigung von Geschlechterstereotypen
5. Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten von Kommunalparlamenten
6. Aufstellung von Gleichstellungsaktionsplänen und Programmen
Welche Verpflichtungen geht die Stadt Erftstadt mit der Charta ein?
1) einen eigenen Gleichstellungsaktionsplan zu erarbeiten und umzusetzen
2) den Aktionsplan mit örtlichen Zielen, Prioritäten und einem Zeitplan zur Umsetzung zu versehen
3) den Aktionsplan zu veröffentlichen und regelmäßig zu berichten sowie Meinungen von Expertinnen und Experten einzuholen
4) den Aktionsplan weiterzuentwickeln
5) sich an der Evaluation zu beteiligen und an der europaweiten Auswertung
6) die RGRE über die Unterzeichnung der Charta zu informieren, die damit Kontaktdaten für die
weitere europäische Zusammenarbeit erhält.
Handlungsfelder der Charta
1. Die politische Rolle der Kommune
2. Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung
3. Die Kommune als Arbeitgeberin
4. Die Kommune als Auftraggeberin
5. Die Kommune als Dienstleisterin
6. Planung und nachhaltige Entwicklung
7. Die Kommune als Regulierungsbehörde
8. Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen
1. Die politische Rolle der Kommune
(1) Ausgewogene, gleichberechtigte politische Vertretung beider Geschlechter in Rat und Ausschüssen
(2) Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen (u.a. auch Frauen und Männer mit Zuwanderungsgeschichte, mit Behinderungen) am politischen und zivilgesellschaftlichen Leben
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2. Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung
(1) Die Gemeinde bekämpft Benachteiligungen und Diskriminierungen.
(2) Sie führt bei all ihren Politiken und Beschlüssen eine Gleichstellungsprüfung (Gender Assessment) durch und führt das Gender Budgeting (Mitteleinsatz und -verteilung zur Förderung der Gleichstellung) ein.
3. Die Rolle als Arbeitgeberin
Als Arbeitgeberin trifft die Kommune alle nötigen Maßnahmen, um die Gleichstellung der Beschäftigten zu fördern und verwirklicht das Recht auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Themen sind hierbei:
- Lohngleichheit
- Verteilung der Geschlechter in Positionen und Arbeitsbereichen
- Schutz vor sexueller Belästigung
- Arbeitsorganisation
In Erftstadt gibt es in diesem Handlungsfeld mit dem Frauenförderplan für die Beschäftigen der
Stadtverwaltung mit Zielvorgaben zu Frauen in Führungspositionen und Regelungen zur besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf bereits wesentliche Maßnahmen, die die Charta einfordert.
4. Die Kommune als Auftraggeberin
Öffentliches Beschaffungs- und Vertragswesen: Die Kommune berücksichtigt bei der Vergabe
von Aufträgen nur Firmen, die die Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern in
ihren Arbeitsverhältnissen einhalten.
5. Die Kommune als Dienstleisterin
Ihre Dienstleistungen soll die Kommune so erbringen, dass das Angebot Diskriminierungen
aufgrund des Geschlechts beseitigt und bekämpft sowie die Bedürfnisse von Frauen und Männern gleichermaßen berücksichtigt. Die Charta hebt insbesondere auf folgende kommunale
Dienstleistungsbereiche ab:
- Kinderbetreuung
- Bildungswesen
- Sozialgeld und soziale Dienste
- Betreuung anderer Familienmitglieder
- Wohnraum
- Kultur, Freizeit, Sport
- Sicherheit im öffentlichen Raum
- Gewaltprävention und –intervention
Zielvorgaben und Ausbauplanungen sind in Erftstadt für die meisten Dienstleistungsbereiche vorhanden. Bei der Fortschreibung im Sinne der Zielsetzung der Charta ist verstärkt der Aspekt der
Geschlechtergerechtigkeit zu beachten, der z.B. bei der Kinderbetreuung in flexibleren und erweiterten Öffnungszeiten von Einrichtungen und in der Überprüfung der Bildungsinhalte unter dem
Aspekt des Abbaus von Geschlechterstereotypen umgesetzt werden kann.
6. Planung und nachhaltige Entwicklung
Gleichstellung von Frauen und Männern bei allen kommunalen Planungen und Strategieentwicklungen
- Besondere Bedürfnisse von Frauen und Männern werden in allen Gestaltungslösungen
und der Stadtplanung aufgenommen.
- Bei der Verkehrsplanung werden die unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnisse der Geschlechter berücksichtigt.
- Umweltverträgliche Entwicklung
- Bei der wirtschaftlichen Entwicklung und Arbeitswelt in der Kommune wird die gleichberechtigte Förderung von Frauen und Männern beachtet.
7.Die Kommune als Regulierungsbehörde
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Bei der Durchführung von Regulierungsaufgaben sollen die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Lebensbedingungen von Frauen und Männern berücksichtigt werden. Betrifft Leitungsund netzgebundene Branchen (Telekommunikation, Post, Gas Strom, Wasser ...)
8. Städtepartnerschaften und internationaler Kooperationen
Die Kommune anerkennt die Wichtigkeit von internationalen Kooperationen und Städtepartnerschaften.
Die Zusammenarbeit mit den Partnerstädten Erftstadts wird u.a. in 2009 durch die thematische
Netzwerktagung zur Europäischen Charta und dem Themenschwerpunkt „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ weiterentwickelt.
Nutzen der Charta
¾ Die Charta ist pragmatisch und umsetzungsorientiert, sie regt über den Gleichstellungsaktionsplan konkrete Maßnahmen für die Kommune an.
¾ Die Charta fördert kontinuierliche Gleichstellungsarbeit in allen Bereichen.
¾ Sie unterstützt die Arbeit der Gleichstellungsstelle und des Frauenbeirats.
¾ Sie fordert und fördert eine breite Beteiligung am Gleichstellungsaktionsplan.
Schwächen der Charta
Es gibt noch kein geeignetes Evaluationssystem.
Es sind keine Sanktionen benannt (Selbstverpflichtung).
Bisher wurde die Charta in Deutschland erst wenig gekannt gemacht, was sich mit der bundesund landesweiten Kampagne von Frauenverbänden und Gleichstellungsstellen derzeit ändert.
Wie geht es in Erftstadt weiter? – Umsetzungsplan
(1) Verabschiedung der Charta für Gleichstellung im Rat (30.06.2009) und Unterzeichnung
(2) Erarbeitung eines Gleichstellungsaktionsplans innerhalb von 1,5 Jahren unter Beteiligung aller
betroffenen Ämter der Stadtverwaltung, federführend und koordinierend durch das Frauenbüro/Gleichstellungsstelle
(3) Information und Beteiligung der Öffentlichkeit (Einwohner/innen, Vereine, Verbände etc.), z.B.
am Frauentag, in Workshops, auf Frauenbeiratssitzungen bis ca. Ende 2010
(4) Thematische Konferenz der Partnerstädte (Information, Erfahrungsaustausch, neue Anregungen) vom 2. – 4. Oktober 2009 zur Europäischen Charta für Gleichstellung mit dem Schwerpunkt „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“
(5) Verabschiedung eines Erftstädter Aktionsplans zur Gleichstellung von Frauen und Männern im
Rat in 2011
(6) Überprüfung und Weiterentwicklung der Charta in Abständen von 2 Jahren.
(Bösche)
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