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Beschlussvorlage (2. Änderung der Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt rückwirkend zum 01.01.2009)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,0 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Beschlussvorlage (2. Änderung der Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt rückwirkend zum 01.01.2009)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 303/2009 Az.: 81 10-00 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 22.05.2009 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 17.06.2009 Rat 30.06.2009 Betrifft: Bemerkungen 2. Änderung der Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt rückwirkend zum 01.01.2009 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 22.05.2009 Beschlussentwurf: Die Änderungen in der Anlage unter der Spalte „neue Fassung“ beigefügten 2. Änderung der Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt wird rückwirkend zum 01.01.2009 beschlossen. Begründung: Aufgrund der Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 08.10.2008, dass alle Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Wasserhausanschlüssen dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen, bedarf es einer diesbezüglichen rückwirkenden Änderung der Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt. (Bösche)